Zahlungsort und Gerichtsstand Leipzig. Jeder zur Aufnahme» prüfung gemeldete Studierende hat vor Zulassung zu dieser Prüfung eine Aufnahmegebühr von RM. 10,- zu entrichten. Sonderprüfungen unterliegen einer Gebühr von RM. 20,-. UNTERRICHTSGELD-NACHLKSS Besonders begabten und bedürftigen Studierenden kann Unter» richtsgeldnachlaß in verschiedener Höhe nach Maßgabe der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden. Vor» aussetzung hierfür: besondere Begabung, Fleiß, sowie einwand» freie sittliche Führung und der vorhergegangene ununterbrochene einjährige Besuch des Landeskonservatoriums. Gesuche um Gewährung von Unterrichtsgeldnachlässen sind schriftlich auf dem im Geschäftszimmer erhältlichen Formular uni ter Beifügungeines amtlichenMittellosigkeitsnachweises bis spätestens 4 Wochen vor Schluß eines Semesters an den Direktor zu richten. Nachlässe werden nur von Semester zu Semester gewährt und geL ten nur für das Hauptfach mit den obligatorischenNebenfächern. Zur Erlangung einer Freistelle in der Orchesterschule isterforder» lieh, daß der Bewerber ein Orchesterinstrument soweit beherrscht, daß er sofort im Orchester mitwirken kann. Er muß ebenfalls seine Mittellosigkeit in amtlich beglaubigter Form nachweisen. Gastschüler sind von diesen Vergünstigungen ausgeschlossen. UNTERRICHTSJAHR UND FERIEN Das Unterrichtsjahr beginnt eine Woche nach Ostern und schließt am Sonnabend vor Palmsonntag. Als Ferien sind bis auf weiteres bestimmt: