richtsgeldes eine Ausweiskarte. Ein Verlust dieser Karte ist ums gehend der Geschäftsstelle anzuzeigen. Für jede neu anzufertis gende Ausweiskarte werden RM. 5,- erhoben. Die Ausweiskarte ist streng persönlich. Der Unterricht ist Klassenunterricht. In den Hauptfächern bilden a) in der Hochschulabteilung 2 Studierende, b) in den Ausbildungsklassen 3 Studierende eine Klasse bei zwei Wochenstunden. Im obligatorischen Nebenfach Theorie sind bis 4 Studierende in einer Klasse bei einer Wochenstunde zusammengefaßt. Die Studierenden der Universität, die als Kandidaten für das höhere Schulamt der musikalischswissenschaftlichen Richtung (nach der Ministerial »Verordnung vom 1. April 1924) vor Bes ginn ihres musikwissenschaftlichen Studiums ihren fachtechnis sehen Unterricht am Landeskonservatorium absolvieren, werden auf den amtlichen Studienplan verwiesen. Nähere Auskunft über den wissenschaftlichen Studiengang er» teilen das Musikwissenschaftliche Institut der Universität (Neues Grassi Museum, Täubchenweg 20 und das Sächsische Akade, mische Auskunftsamt (Schillerstraße 7). Vergleiche auch dessen Mitteilungen. Die Bibliothek^ des Landeskonservatoriums dient der weiteren Aus» bildung der Studierenden, die auf Grund ihrer Ausweiskarte zur Entleihung von Büchern und Musikalien nach den Bes Stimmungen der Bibliotheksordnung berechtigt sind. Die Bibliothek, deren Bestand durch Stiftungen von Ernst Eulen bürg, Franz von Holstein, Professor Pauer, Frau Quelle, Pro» fessor D. Dr. Straube, Otto Wille u. a. erheblich erweitert wurde, umfaßt heute folgende Gebiete: