öffentlich bekanntgegeben und den bereits Angemeldeten von der Geschäftsstelle mitgeteilt. Formulare für Aufnahmegesuche sind durch die Geschäftsstelle des Landeskonservatoriums zu erhalten. Dem Aufnahmegesuch sind beizufügen: a) handgeschriebener Lebenslauf, b) Geburtszeugnis im Original, c) letztes Schulzeugnis im Original, d) 3 Lichtbilder in Paßbildgröße, e) polizeiliches Führungszeugnis. Außerdem ist für alle Reichs und Volksdeutschen bei der Auf» nähme ein Ahnennachweis bis zu den beiderseitigen Großeltern abzugeben und durch Urkunden zu belegen. Ferner sind Nach» weise über die Zugehörigkeit zur Partei oder ihren Gliede, rungen (HJ., Jungvolk, SA., BDM. usw.) mitzubringen. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Die Zeitdauer des Studiums bis zur beruflichen Reife kann von vornherein nicht angegeben werden, da diese von dem Grade der erreichten Vorbildung, der Begabung und dem Fleiß ab» hängt; im allgemeinen wird mit einem Mindeststudium von drei Jahren gerechnet werden müssen. Die Aufnahme verpflichtet jeden Studierenden zu einem min destens einjährigen ununterbrochenen Besuch des Landes» konservatoriums. Der Austritt aus dem Institut kann nur am Ende eines Semesters stattfinden. Die Abmeldung hat Schrift» lieh vier Wochen vor Schluß des Unterrichts zu erfolgen. Die Studierenden erhalten nach Entrichtung des fälligen Unter»