Aufnahme das schriftliche Einverständnis ihres Gesanglehrers vorzulegen. Solche Studierende, die Unterricht nur im Partien» Studium musikalisch, mimisch und dramatisch und Opern» Ensemble erhalten, gelten als Gastschüler und haben auch ihre theoretischen Kenntnisse in der Aufnahmeprüfung nachzu» weisen. PFLICHTFÄCHER Für alle Studierenden sind obligatorische Pflichtfächer: Klavier, Theorie, Gehörbildung, Musikgeschichte, Formenlehre und Chorgesang. Für Dirigenten außerdem: Partiturspiel, Dirigierübungen, In» strumentationslehre. Für Gesangsschüler: Italienisch, Sprechtechnik; in der Opern» schule: Dramatischer Unterricht, Partienstudium. Für alle Studierenden der Orchesterinstrumente: Orchester» spiel. (Für diese ist Chorgesang nicht obligatorisch.) Für Geiger: Ein Halbjahreskursus in Bratsche. Befreiung vom Besuch der obligatorischen Fächer kann nur auf Grund des erbrachten Nachweises der entsprechenden Kennt» nisse und Fähigkeiten gewährt werden; Befreiung vom Orche, sterspiel ist ausgeschlossen. AUFNAHMEPRÜFUNGEN Die Termine der zu Anfang eines jeden Semesters stattfinden» den Aufnahmeprüfungen (zu Ostern in der der Festwoche fol» genden Woche und zu Michaelis Mitte September) werden