Nebenfächer Theorie (obligatorisch) siehe Seite 5. Klavier (obligatorisch): Die Beherrschung folgender Studienwerke voraussetzend: Czerny: Kunst der Fingerfertigkeit op. 740, Cramer-Bülow: Etudensammlung. 1. Stichprobe aus obengenannten Studienwerken (durch die Prüfungs kommission). 2. Vortrag einer Sonate von Mozart oder Beethoven und eines mittelschweren Stückes der Romantiker (nach eigener Wahl). 3. Vomblattspiel der Begleitung einer Arie oder eines Instrumental satzes (nach Wahl der Prüfungskommission). Außerdem noch für Kirchenorganisten: Vorbedingung: Befriedigende Ablegung der vorstehenden Abgangsprüfung. a) Choralvomblattspiel mit obligatem Pedal und Versetzung des Cantus firmus und der Mittelstimmen auf verschiedene Manuale und mit Transposition um einen halben oder ganzen Ton auf- und abwärts auf einem Manual und Pedal. In Verbindung hiermit: b) Bildung von Kadenzen und drei- und vierstimmigen Verszwischen- spielen, c) Improvisation von vierstimmigen Präludien und Postludien in kleiner oder großer Periodenform oder im motivischen Imitationsstil, d) Bildung einfacher Modulationen in nahe gelegene Tonarten, e) Choralvomblattspiel mit obligatem Pedal und auf einem Manual in vier Schlüsseln, f) Vierstimmige Ausführung bezifferter Bässe auf Pedal und einem Manual, g) Vomblattspiel einer leichten Orgelbegleitung mit und ohne Trans position mit angemessener Registrierung, h) Erläuterung der Bedeutung des Aufbaues und der Ausführung der Liturgie, i) Angabe der Eigenart der einzelnen Orgelregister und der Grund züge der Registrierkunst, k) Kenntnis der geschichtlichen Entwicklung der Kirchenmusik in ihren Grundzügen.