Befreiung vom Besuch der obligatorischen Fächer kann nur auf Grund des erbrachten Nachweises der entsprechen« den Kenntnisse und Fähigkeiten gewährt werden. Befreiung von der Mitwirkung im Orchester und Chor kann nur auf Antrag des Hauptfachlehrers durch den Direktor ge nehmigt werden. DieTermine (in der Woche nach Ostern, Mitte September, Anfang Januar) der zu Anfang eines Semesters stattfindenden Aufnahmeprüfungen werden öffentlich bekanntgegeben. * UNTERRICHTSGELD a)Das Unterrichtsgeld beträgt: Für jedes Hauptfach einschließlich der obligatorischen Allgemeinfächer jährlich RM 420.- für ein zweites Hauptfach kommen RM 210.— für ein nicht obligatorisches Neben« fach RM 105.- in Anrechnung. Für Studierende der Orchesterinstrumente mit Ausnahme von Violine, Bratsche, Violoncello einschließlich der obli« gatorischen Allgemeinfächer RM 210. —, Trimester 70. —. b) Als Depot für rechtzeitige Abmeldung sind beim Eintritt RM 10.— zu hinterlegen, die bei ordnungsmäßig erfolgtem Verlassen des Instituts zurückgezahlt werden. c) Jeder Studierende hat jährlich RM 3.— =(fürdasTrimester RM 1.—) für den Stipendienfonds zu zahlen. d) Die Inhaber einer Freistelle haben einen Verwaltungs« zuschuß von RM 45. — für das Jahr = für das Trimester RM 15.—zu zahlen.