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MWUMWM yam>t,«schtst»ft«n<» I«, «II». vHnib, s»»«t«ri Md 6chworz<nb«r». 84. Jahrg. Dienstag, den 31. März 1931 Nr. 76 Der Stadtrat. Der Inhalt der Notverordnung s 1>! Ob, was die neueste Notverordnung betrifft, Zweifel an Lem Bestehen dieser Voraussetzungen am Platze sind, mag jeder Staatsbürger selbst entscheiden, ebenso, ob es Zufall war oder nicht, daß gewisse befremdende Tatsachen mit dem Zeitpunkt des Erlasses zusammenfallen. Warum z. B. wurde der Weg der Notverordnung gewählt, und hat nicht der eben auf ein reichliches halbes Jahr freiwillig in die Ferien gegangene Reichstag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet? Man soll nicht das Ammenmärchen erzählen, das Parlament hätte keine Zeit dazu gehabt, denn es ist ja bekannt, daß Wochen ohne rechte Arbeit für das Plenum verstrichen sind, während in den Fraktionen über die einzelnen Etatpositionen gekuhhandelt worden ist. Darüber besteht Klarheit: auf dem ordentlichen Wege hätte ein entsprechendes Gesetz nur eine verschwindende Minderheit erhalten. Die Nechtsovposition wäre gemäß ihrem Versprechen „Anschläge auf das Volk zu verhindern", sofort ins Parla ment zurückgekehrt, die Kommunisten hätten gleichfalls da gegen gestimmt, und die Demokratie aller Grade hätte im Hellen Tageslicht, wollte sie den letzten Rest ihres Ansehens nicht aufs Spiel setzen, ein solches Ausnahmegesetz aus grund sätzlichen Erwägungen heraus nicht gutheißen können. Man erinnere sich bei dieser Gelegenheit, daß noch im Juli vorigen Jahres die Sozialdemokraten die Anwendung des Diktatur artikels ablehnten, was die Auflösung des Reichstags zur Folge hatte. * So könnte wohl jemand auf den Gedanken kommen, daß der Weg der Notverordnung deshalb gewählt worden sei, um allerhand Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, vor allem einer neuen Auflösung des Reichstags, die in diesem Augen- blick gewissen Parteien recht ungelegen käme. Don dieser Er- wägung wäre nur ein kurzer Schritt zu folgender Schluß folgerung: es soll im Wege des Art. 48 der Neichsverfassung die Opposition so erledigt werden, daß sie bei späteren Gelegen heiten, z. B. bei einem etwa eintretenden Betriebsunfall des Kabinetts, nicht mehr gefährlich werden kann. Dabei ist zu beachten, daß die Aufhebung der Notverordnung in der Hand der Reichstagsmehrheit liegt. mit der NSDAP, hinarbeitet, bekommt durch dieses Gestand- nis ihr besonderes Gesicht. Ein Zeichen der engen Verbindung von Treviranus bis Crispien war es jedenfalls, daß der Volks- parteiler Kahl dem Genossen Löbe, der gegen die Stimmen der Volkspartei Reichstagspräsident geworden war, in der letzten Reichstagssitzung so ungewöhnlich herzlich für seine Amtsführung dankte. * Mögen di^Dinge liegen, wie sie wollen, das eine ist jedenfalls notwendig, daß die Regierung sich bemüht, alle angedeuteten Verdachtsmomente beiseite zu räumen und die allerhöchste Verantwortlichkeit beweist, besonders da dem 2. wer öffentlich zu einer Gewalttat gegen eine bestimmte Person oder allgemein zu Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen auffordert oder anreizt. 8 3. Wer an einer verbotenen Versammlung teil nimmt oder den Raum für sie zur Verfügung stellt, wird mit Gefängnis oder mit Geldstrafe bestraft. Agitationsfahrten auf Lastwagen. 8 4. Die Vorschriften des 8 1 gelten entsprechend für Personenfahrten auf Lastwagen, die von Mitgliedern politischer Vereinigungen oder zu politischen Zwecken unter- nommen werden. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft, daneben kann auf Geldstrafe erkannt werden. Wer an einer verbotenen Lastwagenfahrt teilnimmt Ärer den Wagen für sie zur Verfügung stellt, wird mit Gefängnis oder mit Geldstrafe bestraft. Die Zulas sung des Kraftwagens kann bis zur Dauer eines Jahres entzogen werden. Der Verdacht, daß es sich um ein abgekartetes Spiel zwischen den der Regierung nahestehenden Parteien mit der Spitze gegen die Opposition handelt, wird durch allerhand An- -eichen verstärkt. Der „Vorwärts" plaudert z. B. naiv davon, das politische Kräfteverhältnis in den Ländern müsse den» des Reichs angeglichen werden, da die Durchführung der Notver- ordnung bei den Landesregierungen liege. Die Taktik der Deutschen Dolkspartei in Thüringen, die dort auf einen Bruch «4 «Ust. «« °<«. «k Aahl»»,^ «k »Ich« »militari. Kln-enburgs Dank. Berlin, 29. März. Reichspräsident von Hindenburg empfing gestern den Reichskanzler Dr. Brüning zum Dor- trag über die in den letzten Wochen und Tagen erledigten politischen und parlamentarischen Arbeiten und über die wei teren Aufgaben, die die Neichsregierunq nunmehr in Angriff nehmen werde. Der Reichspräsident sprach dem Reichskanzler in warmen Worten seinen Dank und seine Anerkennung für die von ihm und der Reichsregierung geleistete bedeut, same und wertvolle Arbeit aus und bat Dr. Brü. ning, diesen Dank an die Reichsminister und ihre Mit« arbeiter weiterleiten zu wollen. Die Notverordnung. Grun-rechle -er Versassung aufgehoben D« .chn,«Vr«Uch» «»Ndtr—«»» «u Nurnahi»» t« Tag. »ach Sm» »»t U«Nla<«. Dm OE Nr Ur 54 mm KM, «,lm<l-N»»U«ii,M» Im «„«tl-lltrilr» «I »» md 1«), »» dir 00 mm trrllr PrUI- rirtlaairzril« >0, aarwtrl» 199. Itr dl« 90 mm dnü« -»N. LolanrIzrII« 9», 6» «rlchv!«"»!,. v^schra-«»»«» > VUpzlß Nr. >222«. »««<l»d^»lro-0o»I»> Nur. SaSI«. Nr. 99. Der „E. D." hatte den Inhalt der neuen Notverordnung bereits in seiner Sonnabend-Nummer veröffentlicht. Da die Verordnung tief in dos politische Leben einschneidet, geben wir die für die Allgemeinheit geltenden Vorschriften im folgenden ausführlicher wieder. Auf Grund des Art. 48 Abs. 2 Ler Neichsverfassung wird verordnet: Anmeldepflicht für Versammlungen. 8 1. Oeffentliche politische Versammlun gen sowie alle Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel müssen spätestens 24 Stunden vorher unter Angabe des Ortes, der Zeit und des Verhandlungsgegenstandes Ler Ortspolizeibehörde angemeldet werden. Sie können ver boten werden, wenn zu besorgen ist, 1. Laß zum Ungehorsam gegen Gesetze oder Verordnungen oder Anordnungen der Regierung oder Ler Behörden aufgefordert oder angereizt wird oder 2. daß Organe, Einrichtungen, Behörden oder leitende Beamte des Staates beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht werden oder 3. daß eine Religionsgesellschaft des öffent- lichen Rechts, ihre Einrichtungen, Gebräuche oder Gegenstände ihrer religiösen Verehrung beschimpft oder böswillig verächt- lich gemacht werden oder 4. Laß in sonstiger Weise die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet wird. Statt des Verbotes kann eine Genehmigung unter Auf- lagen erfolgen. Ausgenommen sind gewöhnlich« Leichenbegängnisse, die hergebrachten Züge von Hochzeitsgesellschaften, kirchliche Pro zessionen, Bittgänge und Wallfahrten. 8 2. Mit Gefängnis nicht unter drei Monaten wird bestraft: 1. wer entgegen dem 8 1 eine Versammlung oder einen Aufzug veranstaltet oder leitet oder dabei als Redner auftritt; Parlel-Mlarur oder nicht? Wer es ernst meint mit der Zukunft Deutschlands, wird eine energische Führung der Staatsgeschäfte begrüßen. Frei- lich müssen im Parteienstaate die Verantwortlichen mit ihrer Energie besonders vorsichtig sein, sonst kann leicht der An- schein erweckt werden, daß ihnen mehr das Wohl der regieren, den Parteien am Herzen liegt als das des Staates. Insbeson- dere darf in der Seeles es Staatsbürgers nicht der geringste Argwohn daran entstehen, daß bei -er Außerkraftsetzung wich tiger Bestimmungen der Reichsverfassung und beim Erlaß von dem eigentlichen Sinne des Grundgesetzes widersprechenden Gesetzen-«« baH-i-^gte U «b e r par.te i l ich k e i^ un^ un. antastbare politische Ehrlichkeit abgewaltet haben. Schneeberg. Arankenhaus-DerpflegssShe. Die Tagssverpflegssätze in unserem Stadtkrankenhaus (für Kost und Wohnung) betragen vom 1. April 1931 an KI Km« KI« Nmmnmnim». — v »erM md vonlmr, ,,lk» Nibal mungen zu der gummiartigen Verordnung erlassen wird, noch immer sein ominöses: der Feind steht rechts! anhängt. Der Reichskanzler hat die Absicht einer Diktatur immer weit von sich gewiesen. Er sollte sich also hüten, den Gedanken auf kommen zu lassen, es bestehe nunmehr eine solche in Deutsch- land und zwar eine einseitig gegen rechts gerichtete. Er sollte auch im Verein mit Dr. Wirth dafür sorgen, daß die uner- hörte Pressehetze gegen die nunmehr wehrlos gemachte Oppo sition aufhört und alles vermieden wird, was den Parteikampf weiter vergiften und damit Grund zur Anwendung der Not- Verordnung geben könnte. Die Notverordnung ist ferner nur erträglich, wenn alles, aber auch olles getan wird, die wirt- schaftliche Notlage des Volkes zu beheben, die ja in erster Linie der Anlaß zur Verschärfung des Zwistes unter den Parteien ist. Nur unter diesen Voraussetzungen wird die Notverord nung ihren Zweck erfüllen und der Gesundung der innerpoli- tischen Verhältnisse in Deutschland dienen. D» I Dom 1. April 1931 ab wird die Geschäftszeit für Montag bis Freitag auf vorm. 7—12 Uhr und nachm: 2—6 Uhr, Sonnabend auf 7—1 Uhr vorm. festgesetzt. Die Kasse ist tag« lich nur bis 12 Uhr geöffnet. Finanzamt Schwarzenberg. « «ühaNend die muMchm« »«»annlmachnng«« der «mkhanpimannschaft und des Dezirdsoerbands Schwarzenberg, der Amtsgericht» in Au«. Lößnitz, Schneeberg und Schwarzenberg, der Stadlräl, in «rünhain. Lößnitz. Aeustädw und Schneeberg, der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Cs werden außerdem vervffenllicht: Debannkmachungen der SladkrSte zu Au« und Schwarzenber- und des Amtsgericht, zu Johanngeorgenstadt. Verlag C. M. Gürlner» Aue, Sachsen. Zknilpr«-»! »tu« »1 ond »9, i«ml «u«) 440, 10, vchvaqmdn, »»a Vra-ianMst.- »»Msnmd »»fachs«. Protest -er Rechlsoppostttvn. Nürnberg, 30. März. Die Vertreter Ler dem Reichs- tag ferngebliebenen Parteien haben gestern auf einer Tagung eine Entschließung gefaßt, in der nach einer überaus scharfen Kritik Ler Leistungen des Käbinetts Brüning und der Tätigkeit der im Reichstag verbliebenen Parteien die Forderung der Rechtsopposition auf Ginbe- rufung Les Reichstags angekündigt wirb. Die Rechtsopposition werde auch in den Ländern die zur Auf. rechterhaltung ihrer „von der Verordnung verletzten Sou- veränitat" gebotenen Schritte tun. In der Entschließung wird weiter die Erwartung ausgesprochen, daß Ler R e ich s. Präsident sich nicht länger Einseitig von den Parteien unterrichten läßt, di« ihn ursprünglich bekämpft und zum Teil in gröblichster Form geschmäht haben, sondern auch einmal Lie Vertreter der natdM^y OpprMA hört, hinter denen die Äehrheit seiner ehemaligen WWer steht". Zum Schluß wird der Reichspräsident aufgefordert, bei der Reichsregierung die Aufhebung der Notverord nung durchzusetzen oder sich von seinen gegenwärtigen Be- ratern zu trennen. Amtliche Anzeigen. Mittwoch, den 1. April 1931, nachm. 2 Uhr sollen im ge- richtlichen Dersteigerungsraum 1 3-Röhren-Radioapparat mit Lautsprecher (gebr.), 1 Posten Hosenträger und Gurte, 1 Poste« Hemdenstoff, 1 Posten Herrensportstlefel, Damenlack, und -alb- schuhe, 1 Posten Dportvorhemdchen und Stehumlegekragen, 1 Posten bunte und weiße Oberhemden, 1 Posten Lederriemen, 1 Posten Pserdegebisse, Brustketten, 1 Paar Geläute für Pferde geschirr, 1 Posten Ziegen- und Huudehalsbäuder «. a. m. meist- bietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Lößnitz. 6' in Klasse 1 4,50 RM., in Klasse 2 2,20 RM., in Klasse 3 1,80 RM. Schneeberg, den 27. März 1931. Schußwaffen. 8 5. Wer eine Schußwaffe unbefugt fsihrt und eine Ge walttätigkeit mit ihr gegen einen anderen begeht oder ihm airdroht, wird, soweit nicht Li« Tat nach anderen Vorschriften mit einer höheren Strafe bedroht ist, mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft; daneben' kann auf Geldstrafe erkannt werden. 8 7. Vereinigungen, deren Mitglieder wiederholt gegen Li« 88 2 bis 5 Lieser Verordnung verstoßen haben, und in denen solche Handlungen gebilligt oder geduldet werden, können aufgelöst werden. Wer sich an einer hiernach auf« gelösten Vereinigung als Mitglied beteiligt oder sie auf andere Weis« unterstützt oder den durch die Vereinigung geschaffenen organisierten Zusammenhalt weiter aufrecht er- hält, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft, soweit nicht die Tat nach anderen Vorschriften mit eine» höheren Strafe bedroht ist. Dienstag, den 31. März 1931, vorn«. 10 Uhr sollen in Lauter 1 Schaukaste« mit Inhalt, 1 Photoapparat, 250 Bade- chwämme, 30 Lufaschwämme, 1 Posten Wel« und Likör, 1 Na- tional-Regristrierkasse, 1 Posten TokletteartUel, 1 dreitürlger i Sarenschrank, 1 Verbandsschrank öffentlich meistbietend gegen ofortige Barzahlung versteigert werden. Q 5717/3<- Sammelort der Bieter: Hotel zum Löwen. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgericht» Schwarzenberg. Dienstag, den 31. März 1931, vorm. 10 Uhr sollen in Beierfeld 1 größerer Posten «insatzaläser, ea. 200 Stück Salz- streuer, 50 Oberhemden «. 1 Pianoforte öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Q 5716/30 Sammelort der Bieter: Gasthof Albert-Turm. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgericht» Schwarzenberg.