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»« «u»u»i «,a» «u vuinadm« der !l-„ »o<d Sonn- »nd ^,!Na,«n. L« Pk«l» Nr dl« 34 mm dk«II, «»>»»«>. «»,«>,«»,«»« d» 4I«I»3lalId<iIr» M 30 lg-iMmm»«!-«» imd SI«ll«ngtlu<dl B,d»rM«r 1«), <w,warl» 3». Nr dl« SV mm dr«II« V««l. N^IamizUI« »0, >0», Nr dl« »0 mm tr«ll« »Mil. L-l°n<Ij«Il« 5», au-«Skl- «5 R.lch,pl««ni,. -»»sch«»»»««» > L«ipp- ^r. irrrr. »«»«!nd«-»Ir»-a»»t» > «»«. Satlm. Nr. 3». M «nlhalkend die amtlich«« ««»Euukwuckftmg«» der AmlchauptmannschasI und des Bezirksverbandr Schwarzenberg, der Amtsgerichte in Au«, Löbnitz, Schneeberg und Schwarzenberg, der Siadträi« in Srünhain, Löbnitz, NeustSdlel und Schneeberg, brr Finanziimt« in Aue und Schwarzenberg. Es werden auberdem veröffentlicht: Bekanntmachungen der Stadkrät« zu Aue- vad Schwarzenberg und des Amtsgerichls zu Johanngeorgenstadt. Verlag L. M. SSrlner, Aue» Sachse». S«mNr,ch«r! »u« »1 «nd »1, Uchnltz <«m< «u«) 440, Sch«««»«r- 1», Schwär,«»»«,- 331«. vrahNnschrlsl: S»kNft«mN «»«fachft» «»»«»«««. ««»atz»» Nr dl, w» Lich»«« «rschMm»» «mmmr »N -«««»«» »'»«ZiSmvWMi ft-ll«. Si»« ch«Ur Nr N» wchotzm« d«r «W« »«» Amis»»»«« mNnri««« V«»««». — »Sr Nack-«», W. v«rl«igl «l»g«sm>dler chchrWSck« td«rql>m»l dl« SchHl- lrllung »«in« V«ranlw»riimg. — Unlrrdrichuna«» d«, ««- IchSstÄMri«»«, b«grilnd«n »«««eldsprS»«. B«I A-dlmig». »«rMg md Kontur« -,llm N«tM al» nicht »«r«l»barl. -«»»«,«lchrst»»«a«« I«! ««, orzniz. Sch»»«»«r, »tid Schw»r»«nbtr«. Nr. 48. Donnerstag, den 26. Februar lS3l. 84. Iahrg. Amtliche Anzeigen. Für Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma Sächsische Motor- fahrzeug-Gesellschaft Franck L Kettling in Aue (Sachsen) wird heute am 24. Februar 1931, nachm. Uhr das gerichtliche Dergleichsverfahren eröffnet. Der Bücherrevisor Fritz Ficker in Aue, Mozartstraße 19, wird als Bertrauensperson bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf Dienstag, den 24. März 1931, vormittags 11 Uhr vor dem Amtsgericht, hier, bestimmt. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. DD 1/31 Amtsgericht Aue, den 24. Februar 1931. Das im Grundbuche für Grünhain Blatt 28 auf den Namen des Kaufmanns Richard Martin Ullmann und des Ge schäftsmitinhabers Richard Erich Seidel, beide in Grünhain, je zur Hälfte eingetragene Grundstück soll Freitag, den 17. April 1931, vormittags 9 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 4,8 Ar groß und im Dezember 1925 nach dem Derkehrswert auf 42 600 RM. geschätzt. Die Vrandversicherungssumme beträgt 25 000 RM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GVBl. S. 72). Es besteht aus Wohngebäude mit Anbau, Fabrikgebäude mit Anbauten, Hofraum und Garten, liegt in Grünhain an der Auer Straße und trägt die Ortsl.-Nr. 34 Abt. Das Inventar ist besonders auf 425 RM. geschätzt worden. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrige« das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist -jedem -gestattet-(gimmev 2).-— Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, so- weit sie zurzeit der Eintragung des am 14. Januar 1931 verlautbarten Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Ge. bots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Der- steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat. muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder di« einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widri genfalls für das Recht der Dersteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Za 43/30 Schwarzenberg, den 21. Febr. 1931. Da« Amtsgericht. Donnerstag, den 26. Februar 1931, nachm. 3 Uhr sollen in Bockau, Gasthof „Reichsadler", öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden: 1 Werkbank, 2 Hobel, 2 Säge«, 1 Beil, 1 gimmerhandwerksbuch und 2 Anzüge. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Aue. Donnerstag, den 26. Februar 1931, vorm. 10 Uhr soll im gerichtlichen Dersteigerungsraum 1 Posten Damen- «. Kinder- schuh« meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schneeberg. Freitag, den 27. Februar 1931, vorm. 11 Uhr soll in Neu- städtel 1 gebr. Motor (2?8) meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Bieter sammeln in der Polizeiwache. Reustädtel, den 25. Februar 1931. Der Ratsvollzieher. Befreiung des Großhandels vo« der Umsatzsteuer. (8 7 UStG.) Dom 1. Januar 1931 ab findet auf Grund der Derord- nung des-Reichspräsidenten zur Sicherung vo» Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 (RGBl. I S. 817 fg.) di« Steuerfreiheit nach 8 7 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes nur noch Anwendung auf Lieferungen, die im Großhandel erfolgen und bei denen die Bestimmungen über den buchmäßigen Nachweis dieser Lieferungen innegehalten werden. Umsatz im Großhandel liegt nach 8 37 » der Durchftih- rungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Verordnung vom 6. Februar 1931 (RGBl. I S. 20) vor, wenn ein Unternehmen an einen Abnehmer liefert, der die Gegen stände zur gewerblichen Weiterveräußerung — sei es in der selben Beschaffenheit, sei es nach vorheriger Bearbeitung odd^ Verarbeitung — oder zur gewerblichen Herstellung andere«) Gegenstände oder zur Bewirkung gewerblicher oder beruflichen Leistungen erwirbt. Lieferungen an das Reich, die Länden oder andere öffentlich-rechtliche Verbände (z. D. Gemeinden? gelten stets als Umsatz im Großhandel. Der Unternehmer hat über die Lieferungen, für die «. Steuerfreiheit nach 8 7 Abs. 1 UStG, in Anspruch nimmt, in seinen Büchern oder in einem besonderen Buche bestimmte An^ gaben zu machen. Nähere Auskunft hierüber erteilt das zu* ständige Finanzamt. Die Steuerfreiheit nach 8 7 Ms. 1 UStG, bleibt jedoch böe Nichtgroßhändlern noch aufrecht erhalten für solche Umsätze/ bei denen die Leistung vor dem 1. Januar 1931 und die Der-! einnahmung des Entgelts bis zum 30. Juni 1931 oder letzter« vor dem 1. Januar 1931 und erstere bis zum 30. Juni 1931' erfolgt sind. Aue, am 23. Februar 1931. Das Finanzamt. Slaaksrealgyrrmaslum zu Schneeberg. Die feierliche Entlastung der Abiturienten findet am Sonnabend, den 28. Februar 1931, vorm. 10 Uhr im Festsaal der Schule statt. Die Behörden, die Eltern und sonstige Angehörige, die ehemaligen Schüler, sowie alle Freunde der Schule sind dazu herzlich eingeladen. Schneeberg, Ken 24. FÄruor 1M. ..... . Das Agrarpropramm -er Reichsregierung. Umstellung -er Lan-wirtschasl. Innere Kilssmatznahmen und IvllermSchtigung. Neue Schwierigketten. Der Reichsernöhrungsminister Schiele, der, nebenbei be merkt, eine der sympathischsten Persönlichkeiten im Reichs kabinett ist, hat mit großem Ernst vor dem Reichstag sein Agrarprogramm entwickelt, d. h er hat die Wünsche und Ziele der Landwirtschaft in einer Rede erschöpfend zusammengefaßt. Wer die unbedingte Notwendigkeit eines selbständigen Bauern standes für di« Wirtschaft und die Politik des Vaterlandes er- könnt hat, muß wünschen, daß es dem Minister gelingen möge, sein« Pläne im weitesten Umfange zu verwirklichen. Leider ist die Aussicht darauf recht gering. Was Schiele vor getragen hat, hat nur den Charakter einer Art von Rahmen programm, dessen Inhalt völlig in der Luft schwebt. Es heißt wohl, daß sich das Kabinett über das Agrarprogvamm geeinigt habe, aber es ist durchaus richtig, wenn gesagt wird, es han dele sich weniger um eine Einigung als um eine Ber ta gü n g von weiter bestehenden Gegensätzen. Nach langen Auseinandersetzungen, bei denen bezeichnen- berweise besonders der Reichsarbeitsminister Stegerwald mit Schiele zusammengeraten ist, ist man im Kabinett schließlich auf die Patentlösung verfallen, sich vom Reichstag für den gesam ten Zolltarif freie Hand zu erbitten, also sich die Ermächtigung geben zu lassen, die mit der Agrarreform zusammenhängenden Zollschwierigkeiten von Fall zu Fall regeln zu dürfen. Wenn, woran wohl nicht zu zweifeln ist, der so brav gewordene Reichstag diese Ermächtigung gibt, dann begibt er sich wieder eines Stückes seiner verfassungsmäßigen Macht. Das fällt weiter nicht auf. Der Kampf um die Zölle aber, der im Par- lament vermieden wird, wird dann ins Reichskabinett verlegt. Was dabei herauskommen wird, wissen die Götter. Jedenfalls kann man es der Rechtsopposition nicht verdenken, wenn sie ihrerseits Bedenken trägt, diesen eigenartigen Film mitzu machen, d. h. die Verantwortung für Dinge zu übernehmen, ruf deren schließliche Gestaltung sie keinen Einfluß hat. G» Die Ausführungen Schieles. Berlin, 24. Febr. ImRelchstag wurde heute die D e- eatung des Haushaltes für. Ernährung und Landwir t s ch a f t fortgesetzt. Als Reichsernährungsminister Schiele das Wort nimmt, rufen die Kommunisten: „Unterer nährungsminister abtretenl" Präsident Löbe ersucht wieder- holt um Ruhe und weist, als sich die Rufe immer erneuern, die kommunistischen Abgeordneten Maddalena und Grube aus dem Sitzungssaal, den Abg. Grube auf drei Sitzungstage, weil er auch nach der Ausweisung den Ruf wiederholt hat. Reichsernährungsminister Schiele gibt zunächst eine staatspolitische Begründung der Agrarpolitik. Die Agrarpolitik der Reichsregierung erschöpfe sich nicht in einzelnen Hilfsmaßnahmen für diesen oder ienen Zweig der Landwirtschaft, sie stelle vielmehr ein Erstem organisch mit einander verbundener Maßnahmen dar, das im Rahmen der allgemeinen Wirtschafts-, Finanz-, Sozial- und Außenpolitik alle Möglichkeiten zur schnellen und dauernden Ueberwindung der Agrarkrise auszuschöpfen bestrebt sei. Zusammenfastend erklärt der Minister, daß Deutschland in den letzten 15 Jahren Raubbau an seiner edelsten Substanz getrieben habe. Die Aufrechterhaltung einer lebensfähigen Landwirtschaft sei seit über einem Jahrzehnt n cht mit dem notwendigen Nachdruck betrieben worden. Nicht nur in der Finanz- und Sozialpoli- tik, sondern auch in der Agrarpolitik müsse mit den Fehlern der Vergangenheit aufgeräumt werden. Der Minister geht dann auf das neue Agrarprogramm der Relchsreglerung ein. Er habe bereits km vorigen Jahre die Parole der Ein schränkung des Roggenanbaues ausgegeben. Das vorläufige Ergebnis sei erfreulich und berechtige dazu, auf die sem Wege weiterzugehen. Deshalb sei im ersten Kapitel des Programms der Reichsregierung als Ziel der Reichsbestel- lungsplan vorgesehen, die weitere Einschränkung des Roggen, und Haferanbaues und die Verwendung der sreige- wordenen Flächen zur Ausdehnung des Weizen-, Gerste-, Feld futter. und Hülsenfruchtbaues sowie die Ausdehnung der Grünlandwirtschaft. Dieses Ziel kann in erster Linke nur durch stärkste Anspannung der Selbsthilfekräfte erreicht wer den. Irgendwelche Zwangsmittel lehnt die Reichsregierung in dieser Frage ab. Hand in Hand mit der Umstellung muß die Umgestaltung und Förderung der Absatzver- hältnisse gehen. Die Reichsregierung ist gewillt, beson- ders in der Uebergangszeit der Landwirtschaft den Weg zu fruchtbarer Selbsthilfearbeit nach Möglichkeit zu ebnen. Hier- zu gehören in erster Linie die Durchführung des Standardge setzes, der Zusammenschluß der guckerindustrie, die Durchsuch- rungsbestimmungen zum Milchgesetz. Zur Beendigung des Rationalisierungswerkes der Genostenschaften wird die Keichs- regierung die erforderlichen weiteren Mittel bereitstellen. Das dritte Kapitel des Agrarprogramms behandelt die Frage der Beeinflussungdes Verbrauches. Dor- übergehend wird in Notfällen vor gewissen Zwangsmaßnahmen nicht zurückgeschreckt werden können. So sollen besonders für Kasein, Flachs und Zichorie Erleichterungen für den Absatz der Inlandsproduktion geschaffen werden. Zur Förderung des Absatzes der Erzeugnisse der heimischen Forstwirtschaft wird sicheraektellt werden, daß bei allen Bauten mit Hilfe öffentlicher Mittel nur heimisches Holz verwendet werden darf. Die/ Reichsregierung beabsichtigt, auch den Fragenkomplex des Brötgesetzes nochmals einer eingehenden Prüfung zu un- terziehen. Sie hat zum Studium der auf diesem Gebiet beson- ders fortschrittlichen Gesetzgebung Dänemarks eine Sachverstän- digenkommistion nach Dänemark entsandt. Nach ihrer Rück-, kehr soll ein Plan für den stärkeren Roggens erzehv ausgearbeitet werden. Alle diese Maßnahmen der Selbsthilfe und Staatshilfe können aber nur zum Ziele führen, wenn sie ergänzt werden durch einen ausreichenden und zugleich elastischen Zollschutz des Binnenmarktes. Das bisher für den Getreidebau gehandhabte Prinzip des Ermächtigungszollsystems hat sich voll bewährt. Die Regierung hat deshalb beschlossen, vom Reichstag für das gesamte Zollgebiet freie Hand z« erbitten. Eine solch« generelle Ermächtigung wird dem Reichs kabinett natürlich vor allem auch die Möglichkeit geben, auf den Gebieten der bäuerlichen Deredelungswirtschaft (des Legumi nosenbaues) und der Forstwirtschaft einzugreifen, um Kata strophen abzuwenden. Das Rekchskabinett ist sich dabei be wußt, daß bei dem Gebrauch so außergewöhnlicher Vollmachten die Einzelinteressen mit dem Gesamtinteress« sorgfältig abzuwägen sind. Ferner hat die Regie rung die Verlängerung der Ermächtigung für das Einfuhr scheinsystem unter Einbeziehung von Holz beschlossen. Im Anschluß an früher« Verhandlungen und an die eingeleiteten Verhandlungen mit Italien sollen schrittweise Der- Handlungen mit weiteren Ländern folgen, denen gegenüber wichtige landwirtschaftliche Erzeugnisse gebunden sind. Endlich befaßt sich das Agrarprogramm noch mit Maßnahmen zur Ueberwindung der saisonmStzigen Gefahren, die sich aus dem Zusammendrängen des Angebots in der Zeit unmittelbar nach der Ernte ergeben. Die Reichsregieruirg hat dieses Gefetzgebungswerk in engster Zusammenarbeit mit den maßgebenden Vertretern der Landwirtschaft ausgearbeitet und in der Erwartung beschlossen, daß nunmehr auch gerade von genossenschaftlicher Seite noch mehr als bisher getan wird, um die Selbsthilfe auszudehnen. Der Minister erklärt, er sei sich bewußt, daß Agrarpolitik heute in vieler Richtung unpopulär sei. Die Reichsregierung werde aber, unbeirrt von falsch verstandenen Konsumenten, wünschen und parteipolitisch überspitztem Agrarradikalismus, entschlossen in sachlicher Arbeit dasjenige tun, was zum Wie deraufbau der deutschen Wirtschaft und der Landwirtschaft not wendig ist. Der Minister betont, daß er auch die Befürch tungen gewisser Industriekreise über die Wir kung der Zollpolitik und unsere handelspolitischen Beziehungen nicht teilen könne. Die Landwirtschaft verlang« nur, daß auch in der Lnadelspolitik der zwangsläufigen und natur-