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WWWMWW Mittwoch, den 14. Januar lS31 Nr. 11 84. Jahrg 1V0W Arbeitern gekündigt. In dem schon seit längerer Zeit schwebenden Arbeitszeit- - t Slreikvorbereilungen -er sächsischen Eisenbahner. Der Schiedsspruch bei -er Reichsbahn. 48-S!un-en-Wvche sür Werkstüttenarbeiter Wirth lehnt natürlich ab. «eine Auflösung der Reichsbannergruppe Sera. Brelin, 12. Ian. Amtlich wird gemeldet: Die Reichs regierung sieht nach eingehender Prüfung den Tatbestand des Reichsgesetzes vom 22. März 1921 zur Durchführung der Ar tikel 177, 178 des Versailler Vertrages durch die Betätigung der Ortsgruppe Gera des Reichsbanners Schwarz-Rot^old nicht als erfüllt an und hat sich daher nichtent schließen können, dem thüringischen Ministerium des Innern ihre Zustimmung zur Auflösung Lieser Orts- gruppe zuerteilen. v« .«r,,«dir,»Ich« »»MI«,,»» «U »«r To,, Som- «ad p«m«,«». v«r »tti» Nr »I« S4 WM dr-u« t« «,l«»la!ld,prli M »0 <FomiU-d°»t«I,«n mid SUll«i>,«Iuch< S,d»«IN,«r >»), -v,wirl« »1, Mr dl, «0 mm dr^l, PUll- rra>Iam«tal« so, »mwirl, loo, Mr dl, »o mm »NU, «»II. SolmUzUle 11 amwirt, »1 Nel-vl«»»!». v»»l»«»a«»i» > vupr>« Nr. irrr«. «,»<Ind<.»Ir«-a»»t», «»'. o-M». Nr. m. Wieder ein Wüsfentager entdecht. Berlin, 13. Ian. Im Hause Geovgenkirchstraße 64 ist gestern ein MunitIons- und Waffenlager ausge hoben worden. Der Wohnungsinhaber, in dessen Räumen der Fund gemacht wurde, wurde festgenommen. Es handelt sich um mehrere Kisten Infonteriemunition und «in« Anzahl Ma- schinenaewehrteile. Bem das Munitions. und Waffenlager gehört, sicht bisher noch Nicht einwandfrei fest. Belpke (Kreis Helmstedt), 12. Ian. Auf die Gastwirtschaft „Zur Post" wurde «in Sprengstvffattentat verübt. Line größere Ladung Sprengstoff, die vermutlich aus einem der Steinbruchbetrieb« gestohlen worden ist, wurde auf einem Fenster außerhalb der Gaststube zur Entzündung gebracht. Sämtliche Fensterscheiben des Hauses und der gegenüberliegenden Gebäude wurden zertrümmert. In der Gaststube wurden einige Gäste lekcht verletzt. ' Die Arbeits-lenfipflichk abgelehnl. Aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen. Berlin, 12. Ian. Neben der Besprechung, die heute im Reichsarbeitsministerium im Hinblick auf die Verbindlichkeits- erklärung des Schiedsspruches im Ruhrkonflikt stattfand, ging dk über die Arb*4 tsdlemM s.l t ch t vonstatten. Man hatte hieHu die VetMter' der S p ich e n ve r b Sn- e der Arbeitgeber und der Gewerkschaften, sowie einige' Sachverständige eingeladen. 'Staatssekretär G e i b wies darauf hin, daß man sich nur mit der speziellen Frage der Arbeitsdienstpflicht, nicht abermit den bekannten Anregungen de s- Finanz Ministers Dietrich über eine produktive Gestaltung der Arbeitslosenfürsorge be- schäftigen wolle. Hinsichtlich der sozialpolitischen Seite der Dienstpflichtfrage gäbe es kaum eine Meinungsverschiedenheit darüber, daß alles, was durchführbar sei, geschehen müsse, um einer möglichst großen Zahl Arbeitsloser wieder zur Arbeit Zu verhelfen. Weit schwieriger fei die wirtschaftliche'Seite. Dybei dürfe nicht übersehen werden, daß die gegenwärtige Wirt- schaftskrise weniger eine Produktions- als eine Absatzkris« sei. Die Arbeitsdienstpflichtfrage müsse man auch von der sozial- pädagogischen und der finanzpolitischen Seite sehen. Man müsse doch betonen, daß alle Arbeiten Geld kosten. Ministerialrat Lehrfeldt berichtete über die etwaigen Kosten, die sich für einen Dienstpflichtigen bei günstiger' Berechnung auf kaum weniger als 10 Mark je Arbeitstag stellten, also auf 3000 Mark im Jahre. Mithin kosteten 100 000 jugendliche Dienstpflichtige mindestens 300 Millionen Reichs- märk im Jahre gegenüber etwa 72 bis 80 Millionen Arbeits losenunterstützungs-Aufwand. Ein Jahrgang jugendlicher, männlicher Dienstpflichtiger, der abzüglich der zu befreienden etwa 450000 Dienstpflichtige umfassen würde, würde daher mindestens 1,35 Milliarden Reichsmark kosten, lieber den wirtschaftlichen Wert der Arbeitsdienstpflicht ließen sich Be rechnungen nicht anstellen. Nach eingehender, mehrstündiger Beratung kehntxn die Vertreter der Wirtschaftsoerbände der- Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Ein führung der Arbeitsdienstpflicht in sh«son- . der« aus wirtschaftlichen und finanziellen . Gründen ab, da man sich erfahrungsgemäß von einer er- zwungenen Arbeit keine befriedigenden Ergebnisse versprechen könne. Außerdem bezweifelte man, ob überhaupt genügend Arbeitsgelegenheiten beschafft werden könnten, ganz abgesehen von den Schwierigkeiten der Kapitalbeschaf fung. Auch wurde auf die großen organisatorischen Schwie rigkeiten (Unterkunft, Verpflegung usw.) hingewiesen. Der Ruhrfchiedsspruch für verbln-ltch erklär!. Berlin, 12. Ian. In der Lohnstreitigkeit km Ruhr- kohlenbergbau hat der Reichsarbeitsminister den Schiedsspruch vom 10. Januar im öffentlichen Interesse für verbindlich erklärt. Kabinettsberalung über -ie Ratstagung. Berlin,' 12. Ian. Nachdem Reichskanzler Dr. Brüning und Reichsminister Treviranus von ihrer Ostreise wieder nach Berlin zurückgekehrt sind, hat das Reichskabinett heute seine Arbeiten wieder ausgenommen. Für Dienstag ist eine Kabinettssitzung angesetzt ist, die sich mit der abschlie ßenden Vorbereitung für die Genfer Ratstagung zu beschäf tigen haben wird. Weimar, 12. Ian. Di« Ortsgruppe Weimar desReichs - bann ers hatte für heute abend eine.Versammlung in das Stadthaus einberufen. Die thüringische Polizeidirektion ver- b o t jedoch dies« Versammlung mit der Begründung, daß bei der zur Zeit bestehenden politischen Hochspannung mit schworen Ausschreitungen gerechnet worden müsse. zwischen der Reichsbahndirektion Dresden und de« Eisenbahn- arbeitern wetzen der beabsichtigte» Einführung von Feier schichten in bedrohlicher Weise verschärft. Die Arbeiter hatten unter dem ausdrücklichen Borhebalt ihrer Recht« auf den Einzelarbeits- und den Tarifvertrag, sich den Maßnahmen der Verwaltung bedingt gefügt. Dies hat die Reichsbahn aber nicht als Zustimmung angesehen und infolgedessen in Sachsen über 10 000 Arbeitern gekündigt. Die Kündi gungsfrist läuft am 16. Januar ab. Gestern tagte im Deutschen Hqgienemuseum eine vom Einheitsverband der Eisenbahner Deutschlands einberufene außerordentliche Bezirkskonferenz, die sich mit der Angelegen heit beschäftigte. Die Konferenz billigte einmütig die von der Organisation bereits getroffenen Abwehrmaßnahmen. Sie be- trachtet es als gewerkschaftliche Pflicht, mit allen Mitteln Maßregelungen lediglich wegen eines Rechtsvorbehaltes zu verhindern. In einer Entschließung wurden die örtlichen Ortsgruppen aufgefordert, unverzüglich alle Vorbe reitungen zur Aufnahme des Arbeits kampfes, der alle Elsenbahnarbeiter Sachsens umfassen würde, zu treffen. Reichsbahngesetzes für die in den größeren Düterböden und Werkstättenbetrieben beschäftigte Arbeitergruppe sowie für weitere kleinere Gruppen von Arbeitern-, (insgesamt etwa 220 000 Mann) grundsätzlich die 48 - Stunden-W oche bestimmt, anstelle einer Arbeitszeit, die bisher bis zu 56 Stun den ging. In dringenden Fällen kann die Reichsbahnverwal tung eine Mehrarbeitszeit bis zu 130 Stunden im Jahr ver langen, ebenso können die im Sonntagsdienst beschäftigten Arbeiter bis zu 56 Stunden herangezogen werden, Für die andere Gruppe, die im Betriebs- und Verkehrsdienst tätig ist, etwa 180 000 Arbeiter, bleibt die Arbeitszeit wie bisher. Wie wir erfahren, wird die deutsche Reichsbahngesellsckmft diesen Schiedsspruch annehmen und vorsorglich dieVerbind- lichkeitserklärung beantragen, uni den Eintritt eines tariflosen Zustandes zu vermeiden. Neben dieser grundsätzlichen Regelung der Arbeitszeit bei der Reichsbahn läuft schon seit längerer Zeit die Frage der vorübergehenden Einführung von Feier, schichten. Allein in den Ausbesserungswerken und in der Bahnunterhaltung sind gegenüber dem Arbeitsanfall zur Zeit 25 700 Arbeiter zu viel vorhanden. Um die sonst notwendige Entlassung dieser Arbeiter zu vermeiden, soll in jeder Woche eine Feierschicht eingelegt werden. Die Ge werkschaften haben demgegenüber gefordert, die Feierschichten auf die Betriebs- und Verkehrsarbeiter auszudehnen mit dem Ziele, daß dadurch jeder Arbeiter der Reichsbahn mit der gleichen Zahl von Feierschichten belastet würde. Eine solche Regelung wird jedoch von der Reichsbahn als nicht mög- Ui ch bezeichnet. Sie könne solchen Anregungen für den größ ten Teil des Betriebs- und Perkehrsdienstes nicht nachkommen. Auch hier sei ein Ueberbestand an Personal wegen des zurückgegangenen Verkehrs bereits vorhanden. Hindernd stehe im Wege, daß im Betriebs- und Verkehrsdienst Arbeiter und Beamte zusammen und im Wechsel miteinander arbeiten. Die Einfiihruna von Feierschichten bei Beamten sei sinnlos, weil bei den festen' Beamtenbezünen keine finanzielle Entlastung der Verwaltung eintreten würde. In dgr Frage der Einführung von Feierschichten ist die' Verwaltung mit den Gewerkschgflen nicht zu einer Einigung gelangt. Sie erklärt deshalb, genötigt gewesen zu sein, durch Vereinbarung mit den einzeln«'« Arbeitern Feierschichten einzulegen. Zu diesem Vorgehen sei die Reichsbahn berechtigt, -a sie rechtswirksam von Bestim mungen des Tarifvertrages im Wege der einzelvertraglichen Regelung abweichen könne, wenn diese Bestimmungen des Tarifvertrages auf diese Weise abänderbar seien. Um eine solche abänderbare Bestimmung handele es sich aber bei dem 8 3 des Lohntarifvertrages, der die regelmäßige Arbeitszeit regel-. Im allgemeinen habe es hierbei keine Reibungen gegeben. Nur an einzelnen Stellen, so z. B. hauptsächlich im fach- fischen Bezirk, seien Schwierigkeiten entstanden. Diese Schwierigk"Ocn seien darauf zurückzuführen, daß die Arbeiter in einem -vaigen späteren Prozeß Rechtsnachteile befürchte- ten, wenn sie vorbehaltlos die Feierschichten machten. Diese Befürchtung sei aber grundlos. Die Annahme der Feier schichten ohne Vorbehalt werde die Reichsbahn nicht gegen L«n Arbeiter verwerten. für »I« «m «atsUI« «»»Mr dt» »*r»Ut<>s» 9 U»r I, dm t ftglm. aii« »^»«»r ftr dl- d«r v»^,m <u» o»ra,jchrUdm«» Taj« t«M, an b-stlmwUr Sl«S« wird ,«,»«. auch »ÜU für dl« «Ich«»»«« dir dand g«ml,nt« mil,m«»m« «««IM. — Für Nia,«»« n«. mrlm«! «d>,g,ndt« SchrlWack« Id«ai»m! dl« Ärlll- mrv« md «mdm, ,«U« Nllbd» »1» Ilcht mmtndaU. « enthaltend di« a«»Ncho« »«»a»I««ch»»,«» der Amtshauptmannschast vnd d« " gZeMsverband» 'Schwarzenberg, der Amtsgericht« in Au«: Lößnitz, Schneeberg' und Schwarzenberg, der Stadträt« in Erünhain, Lößnitz, N«ustadt«l und Schn««b«g, d«r Finanzämter in Au« und Schwarzenberg. S» «erden außerdem veröffentlicht: Bebanntmachungev d«r Stadlrät« z, Au« und Schwarz«nd«rg und d«s Amtsgericht»-» Johanng«org«nstadt. Verlag S. M. Gärtner» Aue» Erzged. «« 9« md »1, U»««» «« «a, S»«««»«r« 10, «<h»-iv»»«H «1« vm»I«00M! W«IM«m» Amtliche Anzeigen. MeMWAEMaft Ilir te« Wem«W. Auf die Jahre 1931—1933 setzt sich der Vorstand aus fol ¬ genden Herren zusammen: Bürgermeister Dr. Kleeberg, Schneeberg, Bergdirektor Focke, Neustädtel, Bürgermeister Gerber, Griesbach, Bürgermeister Neef, Radiumbad Oberschlema, Bürgermeister Klemm, Niederschlema., , Für jedes Mitglied sind zwei Stellvertreter gewählt wor den. Vorsitzender des Vorstandes ist Herr - Bürgermeister Dr. Kleeberg in Schneeberg, dessen Stellvertreter Herr Bürger meister Neef in Radiumbad Oberschlema. Die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, den 10. Ian. 1931. In das Handelsregister ist eingetragen worden: 1. am 9. Januar 1931 auf dem Blatte 315, die Firma Paul Meyer in Radiumbad Oberschlema betr.: die Firma ist er loschen; ... 2. am 10. Januar 1931 auf dem Blatte 401, die Firma Ra diumbad Oberschlema-Schneeberg, Gesellschaft mit beschränk ter Haftung in Radiumbad Oberschlema betr.: u) der Bürgermeister a. D. Karl Tetzner in Radiumbad Oberschlema ist als Geschäftsführer ausgeschieden. d) zum Geschäftsführer ist bestellt mordest der Diplom-In- Lezikon meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. D«r Gerichtsvollzieher des Amtsgericht« Schneeberg. Mittwoch, den 14. Januar 1931, vorm. 10 Uhr sollen im früheren Arbeitsnachweis (Rathaus) 1 Schreibmaschine (Mi gnon), 1 Fernglas und 1 Ladentasel meistbietend gegen sofor tige Barzahlung versteigert werden. Gtadtrat Schneeberg, Vollstreckungsamt. Mittwoch, den 14. Januar 1931, nachm. 2 Uhr sollen im Bersteigerungsraum des Amtsgerichts 1 Posten bunt« u. weiß« Oberhemde«, 1 Posten Schillerhemden, steife Eckenkrage« und. 1 Schreibmaschine „Lonti" (gebr.) meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. .. Der Gttichlsvollzieher dt» Amtsgerichts Lößn^^ Mittwoch, den 14. Januar'1931," vorm. 10 Uhr soll in' Schwarzenberg 1 Bücherschrank (Eiche) öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Q 4547/30 Sammelort der Bieter: Hof des Amtsgerichts. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. Am Mittwoch, den 14! 1. 1931, vormittags 9 Uhr soll im Stadthaus, Demmeringstraße 20, 1 Rennschlitten öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Schwarzenberg, am 10. Januar 1931. Der Rat der Stadt — Steueramt. genieur Erich Friedrich August Wollmann in Radiumbad Oberschlema, o) Prokura ist erteilt dem Bürgermeister a. D. Karl Tetzner in Radiumbad Oberschlema; 3. am 10. Januar 1931 auf dem Blatt 448, die offene Handels gesellschaft in Firma Gebrüder Georgi in Zschorlau betr.: Die Gesellschaft ist aufgelöst, die Firma ist erloschen. Amtsgericht Schneeberg, den 12. Januar 1931. Mittwoch, den 14. Januar 1931, vorm. 9 Uhr sollen im gerichtlichen Versteigerungsraum öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden: 1 llnion-Schnellwaage (Trag- kraft 20 kx), 2 Säcke Kaiser-Auszugs-Mehl, 1 Sosa mit Aufsatz, 1 Warenbehälter, 1 Schreibmaschine (Orga-Prlvat) mit Kasten, 14 Bund« verzinntes Bandeisen, 1 Flurgarderobe. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Aue. Mittwoch, den 14: Januar 1931, vorm. 11 Uhr sollen in Zschorlau 1 Radioapparat mit 4 Röhren und Lautsprecher, 1 Plüschsofa, 1 Damenfrisiertoilette mit Spiegel Und Marmor becken, 1 Sprechapparat (Schrank) meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Samn^elort der Bieter: Bierhalle. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schneeberg. Mittwoch, den 14. Januar 1931, vorm. 10 Uhr sollen im Bersteigerungsraum des Amtsgerichts 1 groß« Dezimalwaage, 2 Tische, 1 Posten versch. Kleider und Damenmäntel, Trikot- fachen, versch. Stoffe, 1 Bücherschrank, 4 Bände Brockhaus- .konflikt Kel. der. Reichsbahn ifk. von der SchUchwrkamwvi Ltw.. Schiedsspruch gefällt worben; der'aufgrund de» neuen