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WMWWUmO Nr. 10 Dienstag, den 13. Januar 1S31. 84. Jahrg Mhch-MlelWW. liMMillSlMIirlIrmler Warieranm des Forstaml Crottendorf. Forstkasse Schwarzenberg. v«r .er»,«dir»»ch« «»»»Ire»»»« «r1»«I»t »eli» »u ««»nahm« d« I»,« rat Sann- mid Fastlagen. Dar Pk«I» !»r dl« »4 mm drall« S-lm«>-il»rUgm,«ll< » dlml«»laNd«z>rIi IN r» lSamIUaranzile«» «d Slillan,«!»»« «<d«rlll,n 1»), -u-wSrls »1, sür dl« 00 mm drall« P«I». R«tIam»z«U« »0. auiwirl, 100, für dl« 10 mm dr«ll, am». Lolo»«Ij«lle S5, axswSrl, 01 R«!-»p!«nii!i. P»IUche<r-a»nt» I v«l»zll Vr. I222S. »<««>nbe.»lro-aduto > Aor, Srzgad. Nr. 28. Geführliche Arbeikskonflikle. Wir befinden uns in einer Zeit, die eine allgemeine Rückmärtsrevision der Lohntarife bringt. Solche Entwicklun gen vollziehen sich erfahrungsgemäß nicht so einfach, wie um gekehrt die Lohnaufbesserungen in Zeiten aufsteigender Kon junktur. Die gewerkschaftliche Kaufkrafttheorie richtet bei den Debatten über, die volkswirtschaftliche Möglichkeit und Nütz lichkeit von Lohnsenkungen immer wieder die größte Ver wirrung an. Unsere Schlichtungsordnung ist so gestaltet, daß Schieds sprüche normalerweise nicht gegen den Willen der beiden Par teien gefällt und für, verbindlich erklärt werden können. Dies war der Fall bei dem Lohnkonflikt im Ruhrberg- bau, der am 15. Januar zu einer Aussperrung mit unge ahnten wirtschaftlichen und politischen Folgen hätte führen können, wenn nicht inzwischen auf anderem Wege die Bahn für die Vsrbindlichkeitserklürung eines Schiedsspruchs frei gemacht worden wäre. Der Schlichter für Westfalen Professor Dr. Brahn war zu der Ueberzeugung gekommen, daß eine Senkung der Löhne um 6 Prozent diejenige Maßnahme sei, die sowohl der Lags der Arbeiterschaft als den Erfordernissen der Wirtschaft am besten gerecht wird. Arbeitgeber und Ar beitnehmer haben den Schiedsspruch abgelehnt. Hier greift nun die neue Notverordnun g des Reichspräsidenten ein, durch die es unter Hinzuziehung von zwei neutralen Beisitzern möglich gemacht wird, mit Stimmenmehrheit auch gegen den Willen beider Parteien einen Schiedsspruch zu fällen, der dann durch den Neichsarbeitsminister nach vorheriger Befra gung des Gesamtkabinettes für verbindlich erklärt werden kann. Es ist anzunehmen, daß es auf diesem Wege gelingen wird, die Arbeitskonflikte aus der Welt zu schaffen. Die Frage ist nur, ob das System der staatlich geregelten Lohnpolitik auf die Dauer ausreichen wird, um die Nuhg der Entwicklung zu gewährleisten. Zweifellos können die Hilfsmittel der staat lichen Schlichtung in so zugespitzten Lagen wie der unsrigen kaum entbehrt werden, wenn wir nicht zur völligen Anarchie gelangen sollen. Aber allein mit diesen Porbeugungsmaß- nahmen ist es nicht getan, wir brauchen setzt eine konstruktive wirtschaftlich« Aufbaupolitik, Lie die Arbeitslosen wieder an die Arbeit bringt. " Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten, muß auch den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sache ab- gesonderte Befriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis zum 20. Januar 1931 anzeigen. K1/31 Amtsgericht Lößnitz, den 8. Januar 1931. arbsitervertreter, nur deshalb für die kampflose Beilegung de« Lohnstreites entschlössen, weil die Hoffnung bestehe, daß der Zeitpunkt zum Losschlagen recht bald günstiger als jetzt sein wird. , Die Kommunisten für erneuten Streik. Die revolutionäre Gewerkschaftsopposition (RGOH hatte im Rohmen der zentralen Streikleitung eine Zusammenkunft der Schachtabgeordneten in Duisburg angeordnet. Der Bericht, erstatter Birkenhauer bezeichnete den Streik als eine General probe für die beginnenden Kämpfe und den neugegründeten kommunistischen Bergarbeiterverband als den Wachtposten der Sowjetunion in Deutschland. Wenn man glaube, daß der Schiedsspruch eine zweite Streikwelle ausschließe, so habe man sich getäuscht. Der Redner kündigte schon für Montag eine „neue Epoche des Klassenkampfes", den „Dolkskampf gegen Len Faschismus", an. Schließlich wurde der Gründungsbeschluß zur Bildung des neuen kommunistischen Bergarbeiterverbandes verlesen, der den Namen „Einheitsverband der Bergarbeiter Deutschlands" führen und seinen Sitz in Essen haben soll. * - Vollzählig eingefahren. Esten, 12. Ian. Soweit bisher, festgestellt werden konnte, hat sich der aus der gestrigen Konferenz der RGO. in Duis burg gefaßt« neuerlich« Streikbesch lußnichtaus- wirken können, da die Bergarbeiterschaft des Ruhrberg baues zur heutigen Morgenschicht vollzählig «inge- fahren ist. Fl. Klötze 2400 Sick. 7 14 cm--- 102 fm., 1700 dgl. 15/19 cm--- 159 fm., 1200 dgl. 20/24 am —217 fm., 900 dgl. 25/29 cm — 242 fm., 600 dgl. 30/34 äm —213 fm., 660 dgl. 35/pp am —362 sm. — 3,5, 4 und 4,5 m lg. si. Autzscheite 23 rm. Aufbereilet in Abt 26, 34, 37, 75 (Kahlschläge), 25, 46 (Dchsstg.). Der Schiedsspruch des Drei-Münner-Kollegiums 6 Prozent Lohnabbau im Ruhrbergbau. Nutz- un- Drenrchoh-Versteigerung. Wit-enthater Staalssorslreviek Dienstag, de» 27. Januar 1911, mittags 12 Uhr. im Drechsler schon Gasthofe in Wildsnthal: 700 fi. Klötze 7—14 cm -- 50 fm., 1800 dgl. 15—19 cm --- 200 fm- 1400 dgl. 20-24 cm -- 250 sm., 1000 dgl. 25—29 cm --- 250 sm., 600 dgl. 30—pp. cm — 250 sm. — 3, 3,5. 4, 4,5 und 5 m lg. — 50 rm si. Brennschett«, 50 rm si. Brennknüppel, 600 rm si. Aest«, Aufbereilet i Abt. 62,73,79 u.8S (Schläge) 6—83 (Entnahmen u.Dchsstgen). Forslaml Wildenlhal. Forstkasse Schwarzenberg. Verlängerung -er Krisenfürsvrge. Hilfsmaßnahmen für die Gemeinden. Berlin, 11. Ian. Die stark« Belastung der Gemeinden mit Wohlfahrtslasten hat zu den bekannten Maßnahmen in der Notverordnung geführt, die den Gemeinden gestatten, auf dem Wege allgemeiner Besteuerung der Bürgerschaft den drin gendsten Bedarf für die Erwerbslosen zu decken. Daneben werden die Gemeinden das ihre zu tun haben, um durch äußerste Sparsamkeit ihren Haushalt aufrecht zu erhalten und durchzuführen. Um ihnen hierbei Hilfe zu leisten, soweit die« mit den verfügbaren Mitteln vereinbar ist, hat sich der Reichs finanzminister gemeinsam mit dem Reichsarbeitsminister ent schlossen, für Arbeitslose, die am 3. November 1930, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der letzten Neuregelung der Krise nfürsorge, bereits in dieser Fürsorge standen, die früheren längeren Fürsorgefristen von 39 oder 52 Wochen bis zum 28. März weiter gelten zu lassen. Insoweit sind also die Ablauffristen, die für den 17. und 24. Januar vorgesehen waren, mit der Wirkung verschoben worden, daß dadurch den Gemeinden ein Teil der ihnen sonst jetzt schon zu fallenden Fürsorgelasten noch abgenommen bleibt; Der Schiedsspruch. Essen, 11. Ian. Da auch in den gestrigen Schlich, tu ngsv er Handlungen keine Einigung der Par- teien zu erzielen war, fällte das Drei-Männer-Kollegium auf Grund der Notverordnung einen Schiedssvruch, der einen sechsprozentigen Lohnabbau für den Ruhrbergbau vorsieht. Danach wird der Vertrag über das Lohnabkommen vom 4. September 1930 vom 1. Januar. 1931 ab mit der Maßgabe wieder in Kraft gesetzt, daß sämtliche Löhne um 6. v. H. er mäßigt werden. Die zum 15. Januar zum Zwecke der Vertrags änderung ausgesprochenen Kündigungen gelten als zu rückgenommen. Diese Regelung bezieht sich aber nur auf die gesamte Kündigung, die zum Zwecke der. Lohnneurege lung vorgenommen wurde, nicht aber auf Einzel- kündigungen, die andere Gründe haben. Die neuen Lohnabmachunqen gelten bis zum 30. Juni 1931. Es ist aber eine sechswöchige Kündigungsfrist vorgesehen und, falls ein« Kündigung nicht ausgesprochen wird, verlängert sich das Ab kommen automatisch um jeweils ein halbes Jahr. Die Er klärungfrist für die beiden Parteien ist auf Montag 9 Uhr vormittags festgesetzt. Der Zechenverband hat bereits in den Verhand lungen erklärt, daß er. den Schiedsspruch ablehnen würde. Auch die Gewerkschaften haben in den Revier» konferenzen den Schiedsspruch ab gelehnt. Es werden des halb Nachverhandlungen vor. dem Reichsarbeitsministerium am Montag stattfinden. Für die Verbindlichkeitserklärung ist Termin festgesetzt auf Montag 7 Uhr. * Bochum, 11. Ian. In der Revierkonferenz des freigewerk schaftlichen Bergbauindustrie-Arbeiterverbandes gab das Vor- standsmitglied Martwöller einen Ueberblick über die Verhand lungen und betonte, di« Regierung werde vermutlich trotz der Einwendungen der Bergarbeiter den Schiedsspruch von Amts wegen für verbindlich erklären. Zur weiteren Haltung der Dergarbeiterschaft führt« Martmöller aus, daß die jetzige Kri senzeit keinen günstigen Boden für einen erfolgreichen Kampf biet«. Bedenklich sei es außerdem, gegen einen für verbindlich erklärten Schiedsspruch anzukämpfen. Nach wie vor lehnten die Bergarbeiterverbände die wilde politische Streikparolo der Kommunisten ab, so berechtigt auch die Erbitterung der Berg arbeiter über den Lohnabbau sei. Die Bergarbeiterschaft müsse vor allem beachten, daß sie in wenigen Monaten bereits wieder mit neuen und schwerwiegenden Tarifkonflikten zu rechnen habe. In Ler Aussprache wurde betont, daß sich die Berg- Tnüöülüü * enthaltend Lie amtlichen Bekanntmachungen der Amlshauplmannickafi und des . Bezirksoerband, Schwarzenberg, der Amtsgerichte in Aue Lvkntk Sck^ und Schwarzenberg, d« Lladträte mGranhain Lößnitz, Neustädlel Ind m Aue und Schwarzenberg. «s werde» außerdem veröffentlicht: Bekanntmachungen der StadkSte zu Ave und Schwarzenberg und des Amtsgerichts zu Johanngeorgenstadt. Verlag E. M. Gärlner, Aue, Erzgeh. 3-n.^k- «». er»«» WNU «ua 440, 10, MS vmv-nwm- -E.SN» «»»««,««.«.«»«« str dl« -m NachmU,«» Ummn bi, vormtUog, s Uh' II, dm Ii«ütn. «In« E«wühr tür hj, eiutnühm, b„ wird nl-lauch utchl süf dl« RlÄIulirll dir du»! verzu, und N«ndu» ,«u,n Rabalt, aü nicht v«r«>nda,t "-«. Abnlh, Schnell und Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten zu Schwarzenberg > Freitag, den 1«. Januar 1931, abends 7 Mr rm Stadtverordnetensitzungszimmer (Nr. 36). Tagesordnung: „ , ^ MrAericht. - Wahl des Stadtverordneten-Vor- stehers (8 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung); b) Wahl des 2. Dor- stehers; c) Wohl des Schriftführers. 3. Mitteilungen. 4. Ge- "^'gungunöRichtigsprechung a) der Forstkassen-Rechnung für 1927/28; b) der Realschulkassen-Rechnung für 1927/28; c) der Wasserwerkskassen-Rechnung für 1928/29. 5. Ueber- nähme der im Wildenauer Weg liegenden Privatschleuse in das Eigentum der Stadtgemeinde. 6. Instandsetzung des Dampflessels der Düngerabfuhr. 7. Vorschriften über die Ausfiihrung von Hauswasserleitungen bei Benutzung der städtischen Wasserleitungen in Schwarzenberg. 8. Uebernahme von Staatsstraßenstrecken infolge Baues der Diagonalstraße. 9. Abschluß eines Vertrages mit dem Freistaat Sachsen wegen der Umwandlung der Realschule in eine neunstufige höhere Schule. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Schwarzenberg, am 10. Januar 1931. gez. Dr. Rietzsch, Bürgermeister. Dienstag, den 13. Januar 1931, vorm. 10 Uhr sollen in Lauter 1 Schnellwaage, 1 Aufschnittmaschine, 1 Ladentafel mit Marmorplatte, 1 Posten Wein «nd Zigarren, 1 Photoapparat, 2 Glasauflagekasten, 1 Projektionsapparat, 1 Rational-Regist- rierkasse, 1 Warenschrank mit Inhalt öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Q 4433/30 Sammelort der Bieter: Hotel zum Löwen. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. Dienstag, den 13. Januar 1931, mittag 12 Uhr soll in Lauter 1 Nähmaschine öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Q 554/30 Sammelört der Dieter: Rest. .Brethaus. i Var Goeichtsnollgieh«» do«7MM»g»rW»,LchwarW»b«<s<-— Dienstag, den 13. Januar 1931, vorm. 8 Uhr soll in Sach senfeld 1 Sofa mit Umbau öffentlich meistbietend gegen sofor tige Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Bieter: Döhlers Restaurant. Q 3743/30 Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. Amtliche Anzeigen. Am 17. Januar 1931, vormittags 9 Uhr soll an der Ge richtsstelle das im Grundbuch für Aue Blatt 101 aus den Na men des Fabrikbesitzers Franz Oskar Wendler in Aue ein- getragene, in Alis, Wettinerstraße 21, gelegene Grundstück (Wohnhaus, Hintergebäude) versteigert werden. Auf die darüber erfolgte Bekanntmachung vom 28. November 1930 wird Bezug genommen. Za 15/30 Amtsgericht Aue, den 10. Januar 1931. In das Handelsregister ist eingetragen worden: 1. am 7. Januar 1931 auf Blatt 25, die Firma Dr. Geitners Argentanfabrik F. A. Lange in Auerhammer betr.: Die Pro kura des Kaufmanns Ernst Max Krause in Auerhammer ist erloschen; 2. am 10. Januar 1931 auf Blatt 587, die Firma Christian Gottlieb Wellner, Aktiengesellschaft in Auerhammer betr.: Der Gesellschaftsyertrag ist Lurch Beschluß der Generalversamm lung vom 30. 12. 30 It. Notariatsurkunde vonr gleichen Tage in den 88 13, 14, 15 und 30 abgeändert worden. Die Gesell schaft wird rechtsverbindlich vertreten, wenn nur ein Vorstand bestellt ist, durch diesen, wenn zwei oder mehr Vorstandsmit glieder bestellt sind, durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsniitglied uno einen Prokuristen. Die Prokura des Kaufmanns Kurt Junghans in Aue ist erloschen. Amtsgericht Aue, Lei: 12. Januar 1931. Ueber den Nachlaß des in Oberpfannenstiel verstorbenen Kaufmanns Willy Weigel, AÜeininhabers der Firma Willy Weigel, Schürzen- und Wäschefabrik in Oberpfannenstiel, wird heute am 8. Januar 1931, nachmittags 3 Uhr das Konkursver fahren eröffnet.. Der Rechtsanwalt Dr. Decher in Aue wird zum Konkurs verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 26. Januar 1931 bei dem Gerichte anzumelden- ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschufses und eintreten denfalls über die im 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 4. Februar 1931, vormittags 9 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Mittwoch, den 13. Januar 1931, nachm. 2 Uhr soll im Der- steigerungsraum des Amtsgerichts 1 Posten bunte und weiße Oberhemden, 1 Posten Schillerhemden, steife Eckenkragen und 1 Schreibmaschine „Conti" (gebr.) meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Lößnitz. Dienstag, den 13. Januar 1931, vorm. 10 Uhr sollen in Beierfeld 2 Schnellwaagen, 1 Schreibtisch «nd 1 Warmwasser speicher öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung ver steigert werden. Q 4463/30 Sammelort der Bieter: Gasthaus Albert-Turm. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg.