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Das im Grundbuche für Zschorlau Blatt 757 auf den Na men der Anna Camilla verehel. Möckel geb. Kircheis in Zschor- lau eingetragene Grundstück soll am Freitag, den 18. Dezember 1938, vormittag» 9 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 12,0 Ar groß und nach dem Derkehrswert auf 16 500 RM. geschätzt. Die Brand versicherungssumme beträgt 10100 RM; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. vom 18. 3. 1921, GBl. S. 72). Auf dem Grundstück ist «ine Werkstatt für Metallwarenfabrikation mit zwei Anbauten errichtet. Es liegt in Zschorlau unmittelbar an der von Bockau nach Schnee berg führenden Staatsstraße. Das Gebäude führt die Orts- listennummer 1406 für Zschorlau. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins- besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 41). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, so weit sie zur Zeit der Eintragung des am 30. August 1930 verlautbarten Dersteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Dersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden, und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Ge- bots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Ver- steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung «ntgeaenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widri genfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Za 19/30 Schueeberg, den 20. Oktober 1930. Da, Amtsgericht. Das im Grundbuche für Zelle Blatt 44 auf den Namen des verstorbenen Blaufarbenarbeiters Carl Friedrich Friedrich eingetragene Grundstück soll am Sonnabend, den 13. Dezember 1930, vormittag» 211 Uhr an der Gerichtsstelle zum Zwecke der Aufhebung der Erbenge meinschaft versteigert werden. Dag Grundstück ist nach dem Flurbuche 8,8 Ar groß und nach dem Verkehrswert auf 4500 RM geschätzt. Die Drand- oerficherungssumme beträgt 2920 RM; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GBl. S. 72). Das Grundstück liegt an der Mehnert- straße Nr. 50 in Aue (Nr. 1308 des Flurbuchs, 51 Abt. L der Ortsliste für Aue) und ist mit einem kleinen Wohnhaus nebst 2 Anbauten, einem Holzschuppen und Abort bebaut. Im übrigen wird das Grundstück als Hofraum, Garten, Wirt- schaftsweg und Wiese (die verpachtet ist) benutzt. An Miet- zins werden 288 RM jährlich vereinnahmt (- 120 Prozent). Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuckmmtg und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 38). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, so weit sie zur Zeit der Eintragung des am 22. Sept. 1930 ver- lautbarten Persteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Dersteigerungstermie vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Di» Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen und ßef der Verteilung de» Versteige- rungserlöses dem Ansprüche de« Gläubigers und den Übrigen Rechten nächzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung Sver di« einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrk. genfalls für das Recht der Bersteigerungserlös an die Stell» des versteigerten Gegenstandes tritt. Aue, den 21. Oktober 1930. Das Amtsgericht. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Säge werk- und Holzhandels-Aktiengesellschaft in Au« wird zur Ab nahme der Schlußrechnung des Verwalter», zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver teilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschluß- fassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Dermö- gensstücke sowie zur Prüfung der nachträglich angemelixten Forderungen der Schlußtermin auf Dienstag, den 18. November 1930, vormittags 212 Uhr vor dem Amtsgerichte Aue bestimmt. K 1/26. Amtsgericht Au«, den 27. Oktober 1930. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Otto Paul Wagner in Pöhla als alleinigen Inhabers der handelsgerichtlich ein- getragenen Firma F. M. Weigels Nachf. in Pöhla, Spritfabri- kation, Materialwaren- und Spirituosenhandel, wird heute am 27. Oktober 1930 vormittags 211 Uhr das Konkursver fahren eröffnet. Der Prozeßagent Max Becher in Schwarz«nebrg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind dis zum 15. November 1930 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung «tu« Gläubigerausschusse» und eintreten denfalls über di« kn H 132 der Ksnkursordnung be»«ichnet«n Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderun- gen auf den 26. November 1930 vormittag« 211 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz Hai oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten, muß auch den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sache ab gesonderte Befriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis zum 10. November 1930 anzeigen. K. 33/30 Da« Amtsgericht zu Schwarzenberg. In dem Konkursverfahren der Lina Martha verehel. Trommler geb. Neubauer, Inhaberin eines Textilwarenge schäftes in Pöhla, Nr. 89V wird Termin zur Prüfung nach träglich angemeldeter Forderungen und zur Beschlußfassung über die Genehmigung des vom Konkursverwalter beabfich- tigten Verkaufs des Warenlagers der Gemeinschuldnerin im ganzen auf Mittwoch, den 12. November 1930, vormittags 29 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte bestimmt. K 22/30 Amtsgericht Schwarzenberg, 28. Oktober 1930. Mittwoch, den 29. Oktober 1930, vorm. 11 Uhr, soll in Neustädtel 1 Spülmaschine für Strumpffabrikation öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Dieter: Rest. „Goldner Stern". Der Gerichtsvollzieher des Amtsgericht» Schneeberg. Dßsekruf. äm 25. Oktober 1930 vsrscklvd nsck kurzer lirsnknsit cker Vsitsr unserer »tödtisrken 8parks»»s, Avrr Nv»»»n - inepektor Paul koeüskrok. blokr als 3 kabrrsknls war er eis ksemtor in den verstiegensten Stellungen bei uns Mtlg. Lr Kat seines ämtes mit klslö, Irene und Oswissvnkaktigkvit gewaltet. Sein Andenken werden wir stet» in Skren kalten. er ruk« in prlndnn I kuo (Lrrsed.), 27. Oktober 1930. vor Kni dar Stadt. Uokmann, 1. LUrgermsiMer. Mittwoch, den 29. Oktober 1930, vorm. 10 Uhr, soll im Dersteigerungsraum 1 Schreibmaschine (Orga Privat) öffent- lich meistbietend gegen sofort. Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgerichts Schneeberg. Di« Manl- und Alanensenche ist im Grundstücke des Gutsbesitzers Christian Günther im Stadtteile gelle, Gabelsbergerstraße 4, festgestellt worden. Sperrbezirk ist das Gutsgehöft von Chr. Günther. Der Fuß- gängerverkehr durch dasselbe wird hiermit in der Sperrzeit verboten. Al» Beobachtungsgebiet gelten die Grundstücke an der Gabelsbergerstraße und an der Mebnertstraße von der Schulgasse bis zum Blaufarbenwerk Niederpfannenstiel. Im Beobachtungsgebiete ist verboten die Ausfuhr von Klauenvieh (Rindern, Schweinen, Schafe», Zisgen) ohne polizeiliche Ge nehmigung und das Durchtreiben von Klauenvieh sowie da» Durchfahren mit fremden Wiederkäuergespannen. Die weiter geltenden Bestimmungen sind im Stadthaus« angeschlagen. Die Nichtbeachtung der Bestimmungen ist strafbar. Au«, den 27. Oktober 1930. D«r Rat der Stadt. — Polizeiamt. — Verboten ist der Fußgängerverkehr auf dem Wege von der Mehnertstraße durch da« Gut von Weinert nach der Gabelsbergerstraße in der Zeit, in der das Gehöft wegen der Maul- und Klauenseuche nicht begangen werden darf (Bekanntm. vom 17. Okt. 1930). Zuwiderhandlungen werden unnachsichtlich bestraft. Ane, 27. Oktober 1930. Der Stadtrat. — Polizeiamt. Verdingung für 2 Zwölffamilienhäuser der Dachdecker-, Klempner-, In- stallations- und der Glaserarbeiten. Angebotsformulare im Stadtbauamt. Oeffnungstermin 1. November 1930, vorm. 11 Uhr. Stadtbauamt Aue. Der von der Kreisbauptmannschast Zwickau genehmigte Teilbebauungsplan für den Baublock zwischen Karlsbader-, Alte Annaberger Straße und Straße Flurstück 55 in Schwar zenberg mit den Bauvorschriften hierzu vom 26. Mai 1930 liegt auf die Dauer von 14 Tagen im Stadthaus — Zimmer Nr. 61 — zur öffentlichen Einsicht aus. Schwarzenberg, 27. Oktober 1930. Der Rat der Stadt. „Kanonen sind schöner als leere Worte." Mussolini gegen das „heuchlerische Europa, das in Gens von Frieden slammell und überall -um Kriege rüstet". Rom, 27. Okt. Mussolini hielt heute vor den Vor- ständen Ler faschistischen Provinzialverbänd« Italiens eine Rede, in der er erklärte: Achtjährige Arbeit hat den Faschismus zu immer größerer politischer und moralischer Entschlossenheit und einem immer klareren Verantwortungsgefühl gebracht. Mussolini erinnert« an s«ine im Mai in Florenz und Mailand gehaltenen Reden, in denen er jenem alten heuchlerischen Eu ropa, das in Genf vom Frieden stammele und überall zum Kriege rüste, die Maske habe Herunter reißen wollen. Dies« Reden seien als eine Kriegserklärung aufgefaßt worden, während man vergessen habe, daß der Krieg gegen das faschistische Regime seit 8 Jahren von den Männern, Gruppen, Parteien und Sekten geführt werde, auf die er in Florenz angespielt habe. Faschisten töten, weil st« Faschisten sind, das faschistische Regime verleumden, um ihm jeden Kredit zu nehmen, ist das nicht eine Kriegshandlung? fragt« Mussolini. Dieser geistige Krieg bereite den militäri- scheu Krieg gegen das faschistische Regime vor. Bald wer den wir auch Kindern Lie HänLe abgehackt haben, wie Lies Len DeuIschen im Jahre 1914 nachgesagt wurde, was nicht ausschloß, daß sich jede Spur dieser ver- stUmwelten Kinder verlor. Jed« Verleumdung, auch di« in- famB». wurde a»a«o den Faschismus aeschleiGert. nm -an Haß gegen das faschistisch« Italien, der von Millionen und Abermillionen gepredigt wird, zu schüren. Wir kämpfen gegen eine untergehende Welt, Lie jedoch noch die mächtig« Vertreterin gebundener Interessen ist. Es ist zwangsläufig, -aß dieser geistige Kriegszustand besieht und sich verschärft; denn wenn es nicht so wäre, wär« der Faschismus jetzt überwunden. Indessen werden neben dem geistigen Krieg die Vorbereitungen des materiellen Krieges an unseren Grenzen beschleunigt. In den Akten, wie wir sie sehen, sagte Mussolini, sind Tag für Tag die militärischen Dorbeitungen auf- gezeichnet, die seit 1927, also lange vor meinen Reden von Livorno, Florenz und Mailand, gegen Italien unter- nommen worden sind. Hier ist die Liste der aufgestellten Bat terien, der errichteten Forts, der vorbereiteten und angeleg ten Armierungen. Konnte ich noch länger warten, um da» italienische Volk aufzurütteln? Natürlich haben diejenigen, denen di« Maske heruntergerissen wurde, versucht, Italien als die einzige Gefahr für den europäischen Frieden hinzu- stellen, als den einzigen Wolf unter einer Herde friedlicher Lämmer. Dieses Spiel ist kindisch. Das faszistische Italien wird in dem Maß« rüsten wie alle rüsten. E» wird «brüsten, wenn alle «brüsten. Ich wiederhole, daß, solange e» Kanonen gibt, si« schöner sein werden als die schönsten, aber oft leeren Worte. Es soll durchaus klar sein, erklärte Mussolini wörtlich, daß wir materiell und geistig rüsten, um uns zu verteidigen, nicht um anzugreisen. Auch unsere Politik der Revision der Verträge, die nicht von gestern datiert, sondern schon im Juni 1928 in Aussicht genommen wurde, ist darauf gerichtet, einen Krieg zu verhüten, eine ungeheuere Ersparnis, diejenige eines Krieges, zu machen. Die Revision der Friedensverträg« liegt nicht in dem hauptsächlich italienischen Interesse, sondern im Interesse Europas und der Welt. Das ist nicht sinnlos oder undurchführbar, da diese Revisions- Möglichkeit auch im Völkerbundspakt vorg«« sehen ist. Sinnlos ist nur die Behauptung de« Unbeweg lichkeit der Verträge. Wer verletzt den Völker- bundspakt? Diejenigen, die in Genf zwei Kategorien von Staaten geschaffen haben und für alle Ewigkeit aufrecht er halten wollen, nämlich bewaffnete und waffenlose. Welche ju- ristische und moralische Gleichberechtigung kann zwiMn einem Bewaffneten und einem Waffenlosen bestehen? Wi« kann man wollen, daß diese Komödt« endlos wei tergeht, wenn die Hauptdarsteller selbst anfangen, ihrer müde zu werden? Auf di« italienische Donaupolitik Mrgehend erklärt« Mussolini: Diese Politik ist durch Lel-nsnotwendigkeiten -Mert. Wir suchen unser Gebiet bis zum letzten auszunutzen, aber «» wird bald mit der stet» wachsendi-n Bevölkerung -e- sättigt sein. Im Jahr« 1950 wird Statten in einem Mg»