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Nus der Veimat. — Aus Anlaß des Hcldcngedenktages fordert der Reichs minister für Volksausklärung und Propaganda die Bevölkerung auf, am Sonntag, dem 13. März 1938, Traucrbcflaggung zu setzen. Sächsische Nachrichten Straßenwetterdienst Rcichsautobahnen schnee- und eisfrei. Verkehr unbehin dert. Reichsstraßen nur »och in höheren Gebirgslagen stellen weise Glatteis, tauend. Ist gestreut. Verkehr durch Spurrin nen noch erschwert.- Molkereierhebung. Auf Anordnung des Reichs- und preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft ist im Jahre 1938 wie in den vergangenen Jahren wieder eine Jahresmolkereierhebung für das Vorjahr durchzu führen. Der Reichsstatthalter in Sachsen (Ministerium für Wirtschaft und Arbeit) hat hierzu unter dem 5. März eine Durchführungsverordnung erlassen die in Nr. 19 des Sächsischen Verwaltungsblattes bekanntgegeben wird. Vorschriften kür die Ausübung des Friseurhand werks. Das Sächsische Verwaltungsblatt vom 8. März 1938 enthält eine Reihe von Vorschriften, die bei der Ausübung des Friseurhandwerks zu beachten sind, um eine gesundheitlich einwandfreie Bedienung in Friseur- geschäften zu gewährleisten Ein Abdruck dieser Verord nung ist künftig in jedem Betriebsraum dieser Art zum Aushang zu bringen. Dresden. Kraftwagendiebe unschädlich gemacht. Drei Männer, die in Dresden insgesamt 7 Kraftfahrzeuge gestohlen hatten, um damit Fahrten zu unternehmen, konnten jetzt festgenommen werden. Da mit ist eine Reihe von Kraftwagendiebstählen der letzten Zeit aufgeklärt. Dresden. Falscher Betriebsobmann. Vor einigen Tagen wurde im Polizeibericht vor einem falschen Betriebsobmann gewarnt, der als Betriebsobmann oder Quartiermeister einer großen Firma Räume und Ver pflegung für eine Betriebsversammlung bestellte. Er gab dabei in den meisten Fällen an, daß 45 Ingenieure aus Berlin kämen. Bei den Verhandlungen ließ sich der Be trüger bewirten in der Erwartung, daß ihm Bezahlung von Speise und Getränk erlassen werde, worauf es der Betrüger, der unter wechselnden falschen Namen auftrat, nur abgesehen hatte. Jetzt wurde der Betrüger in Räh nitz-Hellerau festaenommen. Zittau. Sie hat noch viel vor. Am Mitt woch begeht Frau Franziska Böhme in Zittau ibren 92. Geburtstag.« Die Greisin ist noch erstaunlich rüstig. Im vergangenen Jahr hat sie dreimal den Kottmar be stiegen, und in diesem Jahr hat sich die 92jährige vor genommen, das Deutsche Turn- und Sportfest in Breslau zu besuchen. Schirgiswalde. Jugendliche Waffendiebe. Zwei elf und 12 Jahre alte Knaben aus Schirgiswalde verschafften sich Eintritt in das Schützenhaus. Sie er brachen die Gewehrschränke und eigneten sich, vier Ke- - wehre mit dazugehöriger Munition an. Mit den Waffen i unternahmen sie in einer naben Sandarube ^Meßübun- - gen. Die jugendlichen Dieb« wurden feftaestellt. Burgstädt. Tödlich verbrüht. Tas eineinhalb- jährige Kind, der Witwe Buschbeck ritz einen» Topf mit Heitzer Milch um und zog sich derart schwere Verbrühun gen zu, daß es ihnen erlegen ist. ENSMM 2. retodLs.UK Crimmitschau. Sträflicher Leichtsinn. Im benachbarten Neukirchen batte eine Frau nach dem Bü geln das elektrische Eisen nicht abgeschaltet. Nachdem das Bügelbrett und auch die Diele durchgebrannt war. stürzte das Eisen durch die Decke in die darunter liegende Woh nung. Chemnitz. Er war noch .Handweber. Einer der ältesten Chemnitzer Einwohner, der frühere Hand- Webermeister Otto Hessel, ist im Alter von 97 Jahren gestorben. Zwickau. Kindesleiche gefunden. In einem Teich wurde in der Nähe des 133er Gefallenendenkmals ein Paket gefunden, in dem sich die Leiche eines neuge borenen Kindes befand. Nach der Kindesmutter wird ge fahndet. Plauen. Kind fpielte auf den Gleisen. Das dreijährige Töchterchen des Tischlers Jahn ans Plauen wurde beim Spielen auf den Gleisen der Strecke Gera—Weischlitz von einem Personenzug tödlich über- fahren. Plauen. Aus dem Zug gestürzt. Zwischen Liebau und Ruppertsgrün ist aus einem Personenzug das vier bis fünf Jahre alte Töchterchen eines Bauern aus Arnsgrün herausgestürzt. Das Kind, das sich in Be gleitung des Paters befand, hat Kopfverletzungen und Armbrüche davongetragen. « Schwarzenberg. Lod auf den Schienen. Auf dem Bahnkörper der Strecke Beierfeld—Bernsbach wurde ein Toter aufgefunden, dessen Kopf vom Rumpf getrennt war: in der Jacke befand sich ein Sparkassenbuch. Man stellte fest, dah es sich um einen Invaliden aus Bernsbach handelt, der seinem Leven selbst ein Ziel gesetzt hatte. Der Lebensmüde war verheiratet und Vater von vier Kindern. Wegen Nervenkrankheit hatte er bereits wieder holt Selbstmordversuche unternommen. Bernsdorf. Schwerer Verkehrsunfall. Beim Ueberholen eines Fuhrwerks erfaßte ein Omnibus ein Motorrad, das in eine Nebenstraße einbog. Der Fah rer wurde schwer verletzt, die Mitfabrerin^getötet. Ferner wurde ein Mann getötet, der sich mit einem Handwagen unterwegs befand und ebenfalls erfaßt worden war. ZwMmWse Verteilung der ArkiklMe Neue Maßnahmen zur Regelung des Arbeitseinsatzes Der Präsident des Landesarbeitsamtes Sachsen teilt mit: Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat aus Grund der ihm in der Ver ordnung über die Verteilung von Arbeitskräften vom 19. Aug. 1934 erteilten Ermächtigung mit Zustimmung des Reichswirt- schastsministers und* des Reichsarbeitsmimsters unter dem 1. März 1938 drei neue Anordnungen zur Regelung des Ar- beitseiüsatzes erlassen. Sie stellen einen wetteren Ausbau der staatlichen Maßnahmen zur planmäßigen Regelung des Ar beitseinsatzes dar. Die neuen Anordnungen sind in Nr. 51 des Reichs- und Preußischen Staatsanzeigers vom 2. März 1938 veröffentlicht. Die „Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften" erweitert den Personenkreis der Arbeitskräfte unter 25 Jah- f ren, deren Einstellung von der vorherigen Zustimmung des ; zuständigen Arbeitsamtes abhängig ist Bekanntlich hatte die Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften vom 28. August 1934 ausdrücklich bestimmt, daß die Einstellung von Lehrlingen dem Zustimmungsversahren nicht unterworfen sei. Diese Äusnahmcregelung für die Lebrlinge erschien im Jahr 1934 mit Rücksicht aus die notwendige allgemeine Verstärkung der Lehrlingshaltung und die große Zahl der vorhandenen ar beitslosen Jugendlichen durchaus begreiflich. Inzwischen ha- den sich aber die Verhältnisse :m Arbeitseinsatz der Jugend- licken völlia «ändert Aus der Massenarbeiisloitalett tkt ein Heubner u. Jungnickel Ottcndorf-Otrilla-Süd. Fernruf SLO. Oitenäork-OicnÜs / Vsixciorj, im Mrr 1SZ8. ür äie ratitzeictzen liebevollen Llüc^vünscbe uncl 6escbenl<e anlässlich unserer Vermählung sagen vir hleräurch Zugleich im Manien unserer Stern herzlichsten ^anl(. Martin Mläe u. ^rau SisabeH geb. i^luge. violett und schwarz k^oekwertiges koklepspier für jeetes Kurs. Kleine Packung 50 Pfg. empfiehlt Üllchv-rrlMng 6 M!e. Vie große Sonrnag-Ieitung kür ro Pfennig Serm»»» Küdle, Müklstr«»»« LS - 068eKM V. ?ULk8 6ro88L Ivoäerver 2^U8- 8tiekereiLN u. ^Vollen 2ur8elb8t- antertiAuuß reireotiei* 668eNenke unti Oed»r-auLli8bekIeitiunfr Huden 8ie xu uün8ii^en pi-ei^en im liefert kuckäruckerci preiswert 6erm-nn Lükte. MM OK lMenäMsW MMiwZ zvneymcnder nrcmemangei vorneynmey »er Jugendlichen gt> worden. Wenn insgesamt der Arbeitseinsatz der Jugendlichen einer planmäßigen Lenkung bedarf, dann können hiervon die Lehrlinge allein nicht mehr ausgeschlossen bleiben. Wenn man bedenkl. daß in den nächsten zehn Jahren der jugend liche Nachwuchs um 1,5 Millionen zurückgeht, dann wird die Notwendigkeit einer volkswirtschaftlich und staatspolitisch ver- - nünstigen Steuerung der Lehrlingshalt »ng besonders deutlich. Für diese schwierige Aufgabe schafft die neue Anordnung vom 1. März 1938 die erforderlichen Handhaben, indem sie auch die Einstellung der Lehrlinge, Praktikanten und Volon täre unter 25 Jahren von der vorherigen Zustimmung dck zuständigen Arbeitsamtes abhängig macht. Die neue Änocd- nung tritt am 4. April 1938 in Kraft. Dieser Termin ist ge wählt worden, um nicht die bereits weitgehend abgeschlosse nen Vorverhandlungen über die Lehrlingseinsteltung zu« 1. April 1938 zu stören. Die neue Anordnung legi den Be rufsberatungsstellen der Arbeitsämter eine große Verantwor tung aus, der sie nur gerecht werden können, wenn sie durch die Einsicht aller Beteiligten unterstützt werden. Sie „Anordnung zur Regelung des Arbeitseinsatzes in einzelnen Betrieben" ermächtigt die Präsidenten der Landesarbeitsämter, einzelne" Betrieben durch schriftliche Verfügung auszuzeigen, Arbcfts- kräfte nur mit Zustimmung des für den Betrieb zuständige" Arbeitsamtes einzustellen. Die Auflage kann aus Arbeitskräfte bestimmter Beruse beschränkt und die Zustimmung an Bedin gungen geknüpft werden. Ausgangspunkt dieser, Anordnung ist die Notwendigkeit, den Arbeitseinsatz bestimmter einzel ner Betriebe umsassend regeln zu können, um eine reibungs lose Sicherstellung des Krästebedarss dieser Betriebe zu gewährleisten. Zum anderen soll durch die neu« Anordnung die falsch geleitete Selbsthilfe ein zelner Betriebe grundsätzlich unterbunden werden, weil § sie sich in ^cr Regel in einer rücksichtslosen Abwertung vo" qualifi Arbeitskräften aus anderen Betrieben durch un- > gesunde .nüberbietung äußert. Es macht keinen Unterschied, ob es si > am private oder öffentliche Betriebe handelt. Da- ! gegen fallen öffentliche Verwaltungen nicht unter die Anord nung. Uncrl- blich ist es auch, ob es sich um männliche ooek weibliche Arbeitskräfte, ferner auch, ob es sich um Arbeitet j oder Angestellte handelt. Auch Lehrlinge, Praktikanten und Volontäre gehören zu den Arbeitskräften im Sinn dieser ! Anordnung. Weil sich aus praktischen Gründen sowohl eine zentrale als auch eine örtliche Regelung verbüt, ist die Be fugnis zum Erlaß derartiger Verfügungen den Präsiden»" der Landesarbeitsämter jeweils für ihren Amtsbereich über- - tragen worden. Die letzte der neuen Anordnungen über die Meldung Schulentlassener' lÄ cfagegen / Meldung « „„ ten Ueberblick über mögliche Reserven an noch nicht geb"" denen Arbeitskräften, vornehmlich der männlichen Jugeur, lichen, gewinnen will. Welche besonderen arbeitsetnsatzpow. schen Maßnahmen zur Mobilisierung dieser Reserven notwendig werden, hängt ganz von dem Ergebnis der Hungen ab. Auch diese Anordnung legt Zeugnis ab von angespannten Lage des Arbeitseinsatz e°- die uns zwingt, für den weiteren Wiederaufbau alle irgen° wie verfügbaren Kräfte heranzuziehen. Zu wünschen bleu - daß der Erlaß dieser Anordnung und die mit ihr verbunvcw Meldeverpflichtung bereits genügen, um einen beschleunige Einsatz dieser bisher noch ungebundenen Kräfte zu enE chen, weil sich alsdann besondere arbeitseinsatzpolitische Mav nahmen erübrigen würden. — . kiNö . öeLMeiits in 10 Mem sucht durch Einführung einer Meldepflicht der gesetzlichen Ver treter Schulentlassener einen Ueberblick über die Zahl Vck schulentlassenen Jugendlichen zu gewinnen, deren Arbeitskraft noch nicht gebunden ist. Es sollen damit diejenigen Reser ven an Kräften festgestellt werden, die evtl, für eine" zusätzlichen Arbeitseinsatz noch mobilisiert werden könne« weil sie sich bisher nach ihrer Schulentlassung noch nickt a» Arbeitskräfte betätigt haben Aus diesem Grund bestimnu die Anordnung, daß Jugendliche, die nach dem Jnkrasnic»" dieser Anordnung — das ist der 14. März 1938 — von eine Volks-, Mittel- oder höheren Schule abgehen, innerhalb oo" zwei Wochen nach dem Abgang dem für ihren Wohnort ständigen Arbeitsamt auf einem vorgeschriebenen FormbiaU zu melden sind. Die Verpflichtung zur Meldunn — diesmal jedoch bis spätestens zum 1. April 1938 — beste« auch für diejenigen Jugendlichen, die in der Zeit vom l G'! nuar 1934 bis zum Inkrafttreten dieser Anordnung «das " der 14. März 1938i von einer Volk-, Mittel- oder höhere" Schule abgegangen sind und einer regelmäßigen arbeiisvuäl pflichtigen Beschäftigung noch nicht nachgehen oder sich in en»'- ordnungsmäßigen Berufsausbildung befinden. Als Inge"-', liche im Sinne dieser Anordnung gelten Personen, dic di» 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ter Wechsel inner halb der angegebenen Schularten gilt nicht als Schnlabgn»" und begründet demgemäß keine Meldeverpslichtnng. Äe>^ pflichtig ist der gesetzliche Vertreter. Das Arbeitsamt kann ea- persönliche Erscheinen der unter diese Anordnung fallende" Jugendlichen beim Arbeitsamt anordnen. Wichtig ist der Hinweis, daß die Anordnung über vu Meldung Schulentlassener zunächst nur den zuvor vargcicg MM/ so düM ei' ticke? ei'M kie M MMM nötig 5ckn. Mn Km 8k! 'M l/eMifWM'My ein? Vtt E Mn ad M/M Örn Km einem- M Mt ru beleben, Lot Trscheinm einschließl Leitung, Anspruch Num Di« kauptschr Postscheck In all kipp NSKL des G Letz setz, hetz fetzt wie fahrt 19.' den,- ist Die. «raftfatz "cn Prc f. Augit ausgefah "uftragt. , ?cr der Hotz des de> »ach dem Lemschla sing'vet «esblatt ^orpssüt Ausland- ^eistuna «Uropa tie Lurr Lachsen. 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