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»iterln. rns- Savvrn. Mark«, tettinewlak. ckt 14. iseisr »st ae ter. diel. b«««dm» iwand^rn,- ^«lte Walt« 1. Pr.; (p«. Mstadt; er): 1. P«I, hrenpr. Ku« irenpr. Ku« Karl Etl mal); Iwn«. 1. und Lpr^ 1. Dr. Sm«! . uno 1 Pt oarz): 1. Pr, ull» WeiKI. en insgesm«! id Epr. Oti, iß-Bveitrnbr, georgenstass^ Stralsunder: 1. und Epr. rd Epr. Han, iller-Breiten- ommeltanbn runn Nr. S- r schnabell.)- d Epr. Snia! Unidt-Laut«! !r. 9; (orL^ L Epr. Sinai aul Schmidt. Paul Bleyl. Paul Keller. eber-Raschen; hanngeorgcn. Pfautaubei weiß): 1. Pe 1. Pr. Smai Pler-Johann. iNer^ittersl ahl): 1- Pr. samt 81 -ui Wilh. Neu. ider-Breikn- r (Häsinnen): : Derb.-Epr. >al; Schwär- nelin-Ranun. d 1. Pr. Ew lag Mi Mittel. Seitdem ich Leint weg. :»«»". Die H-ut. M. Stck.00Pfg. «L mertea. ische Ä der Bahnhoi' lofsirabe 14 j InwättspräA gimmet sangabe uni« ». in Aue. Ei« neuer Skandal Die Abkommen mit Polen Ihre Verkoppelung mit dem Boungplan. Bayern und die Biersteuer. München, 4. Febr. Nach der „Bayr. Volkspartei-Korr.* ist die Pressemeldulig, daß die B. V. P. auf dem Wege sei, mit anderen Parteien ein Kompromiß in der Frage dtzr Erhöhung d e r B i e r ste u e r ein^ugehen falsch. An dem bekannten Standpunkt der B. P. P. zur Biersteuerfrage hab« sich nicht Las mindeste geändert. Vergleich -Wischen Kirche und Staat in Anhalt. Dessau, 4. Febr. Zwischen der evangelisch-uu iier- ten Landeskirche Und dem anhaltischen Staat ist ein endgültiger Vergleich vereinbart worden, der noch der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften bedarf. ' Da. nach bezahlt der Staat der Kirche rückwirkend ab 1. April 1924 eine dauernde Rente von 300000 RM. jährlich. Der Staat zahlt ferner vom gleichen Zeitpunkt ab die Witwen kaffen bei- träge für die imt Amt und Ruhestand befindlichen Geistlichen und übernimmt die Versorgung der Altwitwen und Altwai- sen. Für dabei entstandenen Rückstände vergiiiet der Staat 40 000 Mark. Die Rückstände des Staates an die Kirche, die 760 000 Mark betragen, werden in mehreren Raten bezahlt. Der Relchsbank-lskont auf 6 Prozent ermähigt. Berlin, 4. Febr. Die Reichsbank hat den Wechseldiskont von 6,5 auf 6 Prozent und den Lombardzinsfuß von 7,5 auf 7 Prozent herabgesetzt. In der Zentralausschußsitzung der Reichsbank begründete Neichsbaukpräsident Dr. Schacht die Herabsetzung des Dis kontsatzes wie folgt: Die befriedigende Gestaltung des Reichs- bankausweises hatte cs der Reichsbank nach dem Iahresschluß ermöglicht, den Diskontsatz von 7 Prozent auf 6,5 Prozent zu ermäßigen. Die Senkung wurde damals mit Rücksicht auf die Bedenken, die sich aus der Gesanrtsituation ergaben, aus 14 Prozent beschränkt. Inzwischen ist eine gewisse Klärung ein- getreten. Die sinkende Tendenz des Zinsniveaus in den maß gebenden anderen Ländern besteht weiter, so daß auch eine Fortsetzung des vor drei Wochen betretenen Weges durch er- neute Senkung des Neichsbankdiskontes um 14 Prozent gegen über den wichtigeren Auslandsmärkten immer noch eine Zins spanne bestehen läßt, von der angenommen werden kann, daß sie ausreicht, um Abflüsse von Auslandsgeldern aus zinspoli tischen Gründen zu verhindern. Das Reichsbnnkdirektorium glaubt unter diesen Umständen schon jetzt den Versuch einer abermaligen ^prozentigen Diskontermäßigung im Interesse der schwer unter der Depression leidenden deutschen Wirt schaft unternehmen zu sollen, wenn auch die für die weitere Entwickelung des deutschen Geldmarktes maßgebenden Fak toren noch nicht mit Sicherheit zu übersehen sind. Trotzdem soll der Versuch einer Diskontermößigung gemacht werden, zu mal bei der Konjunkturlage für die nächste Zeit mit einem größeren Geldbedarf der Wirtschaft nicht gerechnet zu werden braucht und von der öffentlichen Hand erwartet werden darf, daß sie die Sanierung ihrer finanziellen Situation mit allem Ernst betreibt. Nach monatelangem Stillschweigen läßt die Negierung endlich — nicht amtlich, sondern im Wege einer Privat- nnformation — eine Art Inhaltsangabe der Ab kommen mit Polen veröffentlichen. Man kann sich aus ihr kein abschließendes Urteil bilden, da sie unvollständig ist mnd in vielem die subjektive amtliche Meinung wiedergibt. Im ganzen hat es den Anschein, als ob dir Oeffcnilichkeit gewußt bis zum letzten 'Augenblick daran gehindert werden soll, sich ein treffendes Bild über das, was gespielt wird, zu machen. Daß diese Methode, weder mit demokratischen Mmdiatzen übcreinstimmt, noch Lazu angetan ist, das Ver trauen des Volkes zur Negierung zu stärken, liegt auf der wand. Eins kann aus der dürftigen Veröffentlichung jedenfalls lersehen werden, daß nämlich die Abkommen mit Polen höchst ungünstig für Deutschland sind. Die deutsche Regierung ist gewillt, die E r f ü l l uu g s p o l i t i k nun auch aufPolcn auszudehnen. Man erinnert sich bei dieser Gelegenheit, M der verstorbene Reichsaußcnminister Zumutungen nach wieser Richtung immer abgelehnt hat und ist mit Recht erstaunt, daß man dieses 'Vermächtnis Dr. Stresemanns micht in Ehren zu halten gewillt ist. Wenn, wie es geschehen fst, zur Entschuldigung sog. Zwangsläufigkeiten ins Kressen geführt werden, so ist darauf nur zu erwidern, daß eine Negierung, Lie solche Zwangsläufigkeiten nicht zu ver hindern weiß, abdanken sollte. Die Kunst des Negierens besteht bekanntlich zum größten Teil darin, sich das Gesetz Kes Handelns nicht aus der Hand nehmen zu lassen, min destens aber zu vermeiden, in Zwangsläufigkeiten verstrickt Ku werden. Worin diese bei der jetzigen Lage im einzelnen bestehen, wird nicht mitgeteilt. Es ist nicht schwer, den Schleier ku lüften: die nach Frankreich orientierte Politik, die Er- Mungspolitik, ist die Wurzel allen Uebels, aus dem fort- keugenL das Döse „zwangsläufig" geboren wird. Polen wird durch die Verträge ein langgehegter Wunsch erfüllt: es wird in die Reihe der Gläubigerstaaten Deutschlands eingereiht. Der nationale Politiker von Frei- Mh-Loringhoven zieht daraus die Folgerung, daß dadurch dem polnischen Staat das Recht militärischer Sanktionen Kegen Deutschland zugebilligt wird. Wie dem auch fei, daß Pic Lage O-stpreußens und Danzigs durch die Ver träge nicht gebessert wird, dürfte niemandem zweifelhaft sein. Ein ungeheurer Skandal ist, daß nach der Er klärung der Regierung die Annahme des Polenabkommens Pie Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Poungplanes ist. vermutlich hat man in Berlin Informationen darüber, daß Pie Ratifizierung der Pounggesetze durch Lie Gläubiger nur in ach der Annahme der Polenverträge stattfinden werde. Ob- Mhl von der Neichsregierung immer und innner wieder bc- Mt morden war, daß ein Zusammenhang zwifckM dem Mungplan un d -en Polen vertrügen nicht bestehe, gibt sie per neuen Erpressung der Gläubiger sofort statt und schaltet tag deutsche Volk sowohl als den Reichstag einfach aus. Ls mt sogar den Anschein, als ob man in Berlin nicht ungern dH Hand zur Zusammenkoppelunq Largeboten hätte. Es ist dann ein Aufwasch und die Möglichkeit einer Regierungskrise aus Anlaß der den bürgerlichen Regierungsparteien unsym pathischen Polengesetze ist so gut wie ausgeschlossen, wenn die Polcnvertrüge zugleich mit dem Poungplan durchgepeitscht werden. Und die Vermeidung von Krisen ist einem gewissen Regicrungsklüngel bekanntlich heute die Hauptsache. Mag auch das Vaterland dabei zu Grunde gehen. G» Dte amtliche Jnhalksangabe. Berlin, 4. Febr. Nachdem die Verhandlungen mit Polen am Sonnabend zum Abschluß gekommen sind, hat die Reichs regierung dem Neichsrat die notwendigen Gesetzentwürfe mit einer Denkschrift zugeleitet, in der eine eingehende Begrün dung gegeben wird. Die Verhandlungen Les Reichsratsaus schusses werden. voraussichtlich heute abend beendet werden, so daß die Vollsitzung des Rcichsrates morgen ihre Beratungen abschließcn kann. In politischen Kreisen wird darauf hinge wiesen, daß das Liquidaiionsabkommen mit Polen seinen Ursprung im Abschnitt 9 des Taung-Plaues hat, der die Liquidierung der Vergangenheit empfiehlt. Indem dis Reichs regierung Lie Verhandlungen mit Polen vom Haag abgetrennt hat, hat sie erreicht, Laß wir keinen Generalverzicht aussprechcn mußten. Auf diese Weise ist es auch gelungen, die Gegen leistungen und die Verbesserungen gegenüber dem Poung-Plan zu erzielen. Im wesentlichen handelt es sich dabei um folgende drei Punkte: 1. Die Freigabe der bisher zur Liquidation gestellten Güter. Im ganzen waren etwa noch 15 000 Hektar mit so genannten dritten Liquidationsausschüssen behaftet. Die Schwierigkeit bestand darin, daß die Liquidationen politischen Charakter hatten. Es ist uns in Len Verhandlungen mit Polen trotzdem gelungen, diese Liquidationen mit in das Gesamtwert einzuleziehcn und festzulegcn, daß Anwesen, die am 1. September 1929 noch in der Hand ihrer Besitzer waren, erhalten bleiben. 2. Die Abrechnung über die beiderseitigen Staatsforde- rnngen. Die Polen forderten vor allem Erstattung der Rück lagen aus der Sozialversicherung in dem abgetrennten Ober schlesien. Die deutschen Forderungen beziehen sich auf Lie Kosten Ler Abstimmungen, des Transports von Vesatzungs- truppen usw. Insgesamt beliefen sich die deutschen Forde rungen aus 538,7 Millionen, die polnischen auf etwa 830 Millionen Mark, freilich mit reicht ungleichem inneren Wert. In dem Gesetzentwurf der Neichsregierung werden nun Maß nahmen vorgeschlngen, Lie Sicherheit bieten für eine gerechte Entschödiguna der deutschen Privatansprüche. 3. Das Wiederkaufsrecht. Bisher hat Polen in 450 Fällen von seinen 'Rechten als Nachfolger der preußischen Ansiedlungs kommission Gebrauch gemacht. Polen hat nun künftig auf die Geltendmachung Les Wiederkaufsrcchtes verzichtet, und zwar hat Deutschland den Kreis dieses Verzichtes so weit wie möglich ausgedehnt. Dabei ist auch der Todesfall Les Besitzers, der in Ler Praxis des Wiederkaufsrechtes bisher die Hauptrolle spielte, besonders berücksichtigt worden. Die Re serven, die Polen eingeschaltet hat, sind vor allem schlechte Bewirtschaftung und Vergehen und Verbrechen. Die Frage der Vergehen ist dahin interpretiert worden, -aß nur solche gegen den Staat, die Fahnenflucht usw. zu verstehen sind. Es wird hervorgehoben, daß die deutsche Minderheit, deren Führer über den Verlauf der Verhandlungen unter richtet worden sind, -en Abschluß -er Abkommen begrüßt, weil damit erreicht wird, daß 50 000 Hektar deutscher Siede- lung mit 12 000 Siedlerstellen und 80 000 Menschen davor bewahrt werden, enteignet zu werden. Die Abkommen sind auch die notwendige Grundlage für die Wetterführung d« Han-elsvertragsverhandlungen. Me Gesetzentwürfe Haven nach dem Urteil des Reichsjustiz- und des Reichsinnenministe riums keinen verfassungsändernden Charakter. Zu ihrer Annahme ist deshalb keine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Der Reichstag wird dte Abkommen mit Polen und die eigent lichen Noung-Gesetze in getrennter Abstimmung zu erledigen Huben. Dabei ist nach Ansicht maßgebender Stellen aber nicht zu Überseen, daß dte Annahme auch der Polenabkommen eine der »orausse-uagen für die Inkraftsetzung der Voungplan« ist. Berlin, 5. Febr. Der Reichstagsabg. Schlange-Schd- nin gen ist in die Christlich-nationale Bauernpartei einge treten. Dieser Eintritt ist im Einverständnis mit der Volks- konservativen Vereinigung erfolgt, die keine politische Par tei ist. München, 4. Febr. Der Stadtrat lehnte einen von der kommunisnschen Fraktion eingebrachten Antrag ab, der eine einmalige Beihilfe in Höhe von 30 RM. für alle Erwerbs losen verlangte. Das Ergebnis der Abstimmung wurde auf der Zuhörertribüne mit stürmischen Pfuirufen ausgenommen Der Oberbürgermeister ließ die Tribüne» räumen. Nr. 3t. * *— Amtliche Anzeigen. Das im Grundbliche für Schwarzenberg Blatt 34 auf den Namen der Hulda Auguste verw. Gündel geb. Bretschneider in Schwarzenberg eingetragene Grundstück soll am Freitag, den 4. April 1930, vormittags 9 Uhr an der Gerichtsstelle zur Aufhebung der Erbengemeinschaft im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 2,3 Ar grqß und nach dem Verkehrswert auf 19 250 RM. geschätzt. DieBrand- versicherungssumme beträgt 16 600 RM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (Z 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GVBl. S. 72). Das Grundstück besteht aus Wohn- und Heschüftshaus mit Anbauten, liegt in Schwarzenberg am Markt und trägt die Orisl.-Nr. 37 Abt. -4. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 2). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, so weit sie zur Zeit der Eintragung des am 18. Dezember 1929 verlautbarten Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden Donnerstag, den 6. Februar 1S30. und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Ver steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzcn. Wer ein der Versteigerung cntgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder dis einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widri genfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Za 27/29 Schwarzenberg, den 28. Januar 1930. Das Amtsgericht. Das im Grundbuche für Unterrittersgrün Blatt 29 auf den Namen des Schuhmachcrmeisters Hermann Max Georgi in Nittersgrün eingetragene Grundstück soll am Freitag, den 28. März 1930, vormittags 9 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 14,8 Ar groß und nach dem Verkehrswert auf 13 400 RM. geschätzt. Die Brand- verstcherungssumme beträgt 19 750 RM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GVBl. S. 72). Das Grundstück besteht aus Wohnhaus mit Ladeneinbau nebst Anbau und Waschhaus sowie Stroh- 83. Iahrg. und Geräteschuppen, liegt in der Mitte des Ortes Rittersgrün an der Staatsstraße und trägt die Ortsl.-Nr. 27 Abt. 0. Die Einsicht -er Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 2). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, so weit sie zur Zeit der Eintragung des am 29. November 1929 verlautbarten Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch« nicht ersichtlich waren, spätestens im Dersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Fessstellung des geringsten Ge bots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Der- steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzcn. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widri- genfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Za 25/29 Schwarzenberg, den 28. Januar 1930. Das Amtsgericht. Weitere amtl. Bekanntmachungen befinden sich in der Beilage. WWW« ttANchgat, im. «t »i, Schttft. -»»»«,Schaft»»»««, I», «dm. VLKH. Sch»«»«, im» Schwarz,nd«^. tmlmfttt U«U,ndttr SchttU—, —.. 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