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LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Diese gelten nur soweit» als umseitig nichts anderes vermerkt ist. Angebote und Lieferungen Meine Angebote sind freibleibend. Berechnung erfolgt zu den jeweils gültigen Preisen, für Kleinaufträge werden jedoch mindestens RM 2.50 in Rechnung gestellt. Baisseklausel wird nicht eingeräumt. Lieferungen erfolgen ab Fabrik, ausschließlich Verpackung. Die Ware reist in jedem Falle auf Gefahr des Bestellers, und zwar unversichert. Fracht Vergütungen irgendwelcher Art werden nicht gewährt. Mündliche, telegraphische oder telephonische Abreden sowie Verkäufe resp. Abschlüsse meiner Vertreter oder Reisenden werden erst durch meine schriftliche Bestätigung für mich rechtswirksam. Zahlung 1. Meine Verkaufspreise sowie alle Angebote, Verkäufe und Berechnungen verstehen sich in deutscher Reichsmark, 2. Die Rechnungsbeträge sind zahlbar porto- und spesenfrei in Dresden oder am Sitz meiner Niederlassungen zu den auf der Vorderseite angegebenen Bedingungen. Bei Überschreitung des Fälligkeitstages werden die üblichen Verzugszinsen berechnet. 3. Schecks gelten als Barzahlung, wenn sie mir so rechtzeitig zugesandt werden, daß ihre Einlösung innerhalb umstehender Zahlungsfristen erfolgen kann. Vordatierte Schecks werden nicht in Zahlung genommen. 4. Wechsel und Schecks werden nur unter Abzug der entsprechenden Zinsen und der mir entstandenen Kosten unter Vorbehalt des richtigen Eingangs gutgebracht. Für richtiges Vorzeigen und Beibringen von Protesten übernehme ich keine Gewähr. 5. Die Hergabe von eigenen oder fremden Akzepten, bei denen der Diskont üblicherweise vom Einreicher getragen werden muß, wird nicht als Barzahlung angesehen. Für solche Wechselzahlungen wird Skonto nicht gewährt. Außerdem behalte ich mir die Annahme oder Ablehnung von fremden oder eigenen Akzepten in jedem Falle vor. 6. Eine Verzinsung von Voraus- bzw. a-conto-Zahlungen findet nicht statt. Die Kredit- bemessung und die Aufhebung einer Kreditgewährung — auch einer solchen innerhalb der Zahlungsfristen laut diesen Zahlungsbedingungen — bleiben mir jederzeit Vor behalten, selbst nach Annahme eines Auftrages oder Abschlusses. Ich bin auch be rechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen eine nach meinem Urteil ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Erfolgt diese auf mein Ansuchen hin nicht, so wird meine Forderung sofort fällig. 7. Die Zurückhaltung von Zahlungen seitens des Käufers wegen irgendwelcher Gegen ansprüche ist nicht statthaft. 8. Angestellte und Vertreter meiner Firma dürfen Zahlungen nur entgegennehmen, wenn sie mit einer Vollmacht zum Inkasso versehen sind. Eigentum und Eigentumsvorbehalt Eigentumsvorbehalt gilt für sämtliche von mir gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung als ausbedungen, auch wenn der Käufer die Ware verarbeitet oder an einen Dritten weiterveräußert. Vor erfolgter Bezahlung der Rechnungsbeträge dürfen meine Waren weder verpfändet noch sicherheitshalber übereignet werden. Etwa geleistete Beiträge zu den Einrichtungskosten heben mein ausschließliches Eigen tumsrecht an den Einrichtungen nicht auf. Lieferfristen Die Angaben von Lieferfristen erfolgen stets unverbindlich. Feuersbrunst, Explosionen, Überschwemmungen, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhergesehene Umstände bei mir oder bei den Lieferanten der für meine Erzeugnisse erforderlichen Materialien geben mir das Recht, ohne Schadenersatzgewährung und ohne Nachlieferungsverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte Liefermenge herabzusetzen. Gewähr Eine Gewähr für die Güte meiner Erzeugnisse übernehme ich nur in der Weise, daß ich für innerhalb der gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Frist auftretende Herstellungs- oder Materialfehler durch Ersatzlieferung aufkomme; Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises lehne ich ab. Für Personenunfälle, Sachschäden oder Betriebsstörungen, die aus Fehlern oder Mängeln meiner Erzeugnisse entstehen, übernehme ich keine Verantwortung. Beanstandungen sind gemäß § 377 HGB. sofort nach Empfang der Ware vorzubringen. Bei Rücksendungen ist mein Einverständnis vor der Absendung einzuholen. Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen werden, soweit technisch angängig, vermieden. Erhebliche Ab weichungen gewähren nur einen Anspruch auf Rücktritt oder Ersatzlieferung, aber keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Gewinnentgang irgendwelcher Art. Für die Einhaltung der spezifischen Gewichte und Maße kann eine Gewähr nicht über nommen werden. Ich behalte mir Abweichungen je nach dem Artikel bis zu 10% nach oben oder unten vor. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand — auch für Wechselklagen — ist Dresden, auch wenn der Verkauf oder die Lieferung von einem meiner auswärtigen Lager erfolgt.