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102 Fig. 1, 9 und 10 von einem Deckenvorgelege aus in Bewegung gesetzt und treibt ihrerseits durch Schrauben oder Schnecken von Gussstahl die Räder f. Diese Räder sind zweiteilig, von Gusseisen oder besser ebenfalls in Stahlguss. Je nachdem 12 oder 16 Trommeln vorhanden sind, bekommt die Betriebswelle c 65 — 70 mm Durchmesser. Die Achsenentfernung der Wellen c und e ist 300 mm; der Teilkreis der Schneckenräder hat 460 mm Durchmesser und die Teilung beträgt 11/2 Zoll engl. oder 38 mm, bei welcher die Zähne 18 mm Stärke und 90 mm Breite haben. Gibt man dem Deckenvorgelege 130 Umgänge in der Minute so kann man, da die Schneckenräder 38 Zähne haben, die Uebersetzung von e auf c also 38 beträgt, den Trommelwellen nach Belieben ca. 1 bis 11 Umgänge pro Minute erteilen, was für alle Bedürfnisse ausreicht. Kleinere Apparate nach Fig. 1 — 3, Taf. XXII, macht man auch mit Stufenscheiben von nur drei verschiedenen Durchmessern, so dass die grössere vordere Scheibe von 650 mm, Fig. 9, fehlt. Man kann dann den Trommeln zwischen 13/8 und 81/2 Umgänge geben, wenn das Deckenvorgelege 130 macht. Will man aber dem Apparate die Stufenscheibe Fig. 9 geben, so hat man, damit dieselbe zwischen den Ständern Platz findet, die Breitenmasse in Fig. 2 und 3 zu ändern, auch die beiden letzten Stän der a, Fig. I, zwischen welchen die Stufenscheibe liegt, um 110—120 mm weiter voneinander zu stellen. Durch den Widerstand der Schneckenräder erleidet die Welle c einen Druck gegen die Stufenscheibe hin. Es ist deshalb hinter dieser an dem letzten Bocke a eine Gegendruckbüchse befestigt, welche eine Stahlscheibe, Fig. 21, Taf. XXII, enthält, gegen die sich die Welle legt. Der Druck zwischen Welle und Stahlscheibe wird durch zwei Schrauben reguliert, welche durch den Deckel der Büchse gehen und im Bocke a befestigt sind. Die Trommeln d bestehen aus einem gusseisernen Boden, welcher in Fig. 2, Taf. XXII. in der Seitenansicht, in Fig. 4 in der Vorder ansicht und in Fig. 8 im Durchschnitte dargestellt ist; ferner aus der eigentlichen Trommel von 11/2 mm starkem Eisenbleche, deren Kon struktion aus Fig. 2. Taf. XXIII, zu ersehen ist. Die Trommeln sind 5 mm konisch und hier mit 550 mm grösstem Durchmesser gezeichnet. Sie lassen sich indessen nach Bedürfnis auf einen kleinern oder grössern Durchmesser stellen, indem man die Blechenden, welche zu diesem Zwecke nicht verbunden sind, einfach übereinander verschiebt. Jeder Trommelboden hat sechs Schlitze, Fig. 4, Taf XXII, in welchen sich die Stifte Fig. 4 und 5 auf Taf. XXIII verschieben und feststellen lassen. Diese Stifte legen sich, wie aus Fig. 4, Taf. XXII, ersichtlich, an den innern Umfang des Trommelbleches und geben diesem Halt; einer derselben greift auch in das umgezogene Ende des Bleches und nimmt dadurch die Trommel mit. Um jede der Trommeln äusser Betrieb setzen zu können, ohne den ganzen Apparat stillzusetzen, laufen deren Böden, Fig. 8, Taf. XXII,