14 Alle drei Beträge sind in Betracht zu ziehen und entscheiden nicht die Anschaffungskosten allein. Ein zu kleines Uhrwerk wird früher der Reparatur unterliegen und eine größere, also auch kostspieligere Beaufsichtigung erfordern, als ein richtig gewähltes. Die Abnntzung erfolgt schneller und ist früher Ersatz nötig. Z. B. 1. Koste ein Werk mit Biertelschlag 600 Fl., habe dasselbe die dem Zifferblatte entsprechende Größe und halte dasselbe 50 Jahre aus, 2 so ist die Abnützuugsquole 2 Prozent (rund), also oö,, ' 000 — 12 Fl. Besorge der Uhrmacher die Wartung für 2. jährlich 90 Fl., so stellen sich die Kosten für die Zeitangabe dnrch die Uhr nach 20 Jahren auf 20 X 5 Prozent Zinsen von 600 Fl. -j- Anschassungskosten -s- 20 X 90 Fl. 600 Fl. -s- 240 Fl. -s- 1800 Fl. -- 2640 Fl. Anderseits sei ein zu kleines Werk gewählt, z. B. für 350 Fl., das nach 20 Jahren dienstuntauglich ist. Hier könnte der Uhrmacher nicht unter 120 Fl. die Wartung und Instandhaltung besorgen, so stellten sich die Kosten auf 20 X 5 Prozent Zinsen von 350 Fl. -s- Anschaffungskosten -i 20 X 120 Fl. 350 Fl. -s- 350 Fl. -j- 2400 Fl. -- 3100 Fl. In den letzten Jahren der Verwendung dieser Uhr würde ihr Gang stets mangelhafter und trotz aller aufgewendeten Mühe den Anforderungen nicht im entferntesten entsprechen, welche unbedingt an ein so wichtiges Glied des öffentlichen Zeitangabendienstes, wie es die Turmuhr ist, gestellt werden müssen. Die Vorwürfe, welche ein an unpassender Stelle angewendetes Sparsystem mit Recht erleidet, die Ungelegeuheiten, welche die unsicheren Zeitangaben der betreffenden Uhren hervorbringen, sollten genügend sein, um eine ge wissenhafte, technisch richtige Wahl der Uhrwerke für Türme und öffentliche Gebäude zu sichern. In den weitaus meisten Fällen haben die Turmuhren entsprechend stark gebaute Schlagwerke. Hier ist nun die Wahl der Glocken ins Auge zu fassen, wobei die Frage entsteht: Sollen eigene Schlagglocken oder die vor handenen Läuteglocken benutzt werden? Der Glocke entsprechend ist der Hammer zu wählen. Je nachdem nun eigene Schlagglocken oder die vorhandenen Läute glocken zur Anwendung gelangen, ist das zulässige Gewicht verschieden. Weule gibt an: Walzendurchmesser für 12 om „ 20 „ ,, 40 „ ,, 60 „ Schlagglocken 7— 11 I<8 14- 25 „ 25— 75 „ 150—600 „ Läuteglocken 75— 150 Icx. 300— 800 „ 1000 - 3000 „ Die Fallhöhe, welche die einzelnen Uhrwerke beanspruchen, wächst mit der Größe des Werkes. Auch Gangdauer und Fallhöhe stehen in gewisser Beziehung. Bei der 30stündigen Uhr ist im Mittel Fallhöhe des Gewichtes gleich dem Machen Durchmesser des Walzenradcs, bei den 8 Taguhren dagegen gleich dem 24fachen Durchmesser des Walzenrades.