Die Eingriffsentfernung von Rechen und Zeigertrieb sei: — 70 - 3 mm — 210 mm. Nehmen wir an, statt des Rechens wäre noch das volle Rad vorhanden, so würde die Summe der Teilkreisumfänge von Rechenrad und Zeigertrieb gleich dem Umfang eines Kreises, dessen Halbmesser die Eingriffsentfernung beider ist, d. h. 22 2 - 210 - 7r — 2 - 210 — 1320 mm. 7 Wäre die Teilung ungefähr 15 mm, so würde eine Zahnzahl — — ^^0 — 88 für Rechen und Trieb zusammen sich ergeben. Da der Rechen die dreifache Zahnzahl des Triebes erhält, entfallen auf das Trieb 22 Zähne, auf den Rechen 66 „ zusammen 88 Zähne. Will man eine feinere Teilung wählen, so kann man z. B. dem Rechen 90 Zähne, dem Triebe 30 „ geben, was sich auch empfehlen dürfte. Dann ist die Teilung — — 11 mm, der wirksame Durchmesser des Rechens 2 - - 210 mm — — 315 mm, der wirksame Halbmesser 157^/r mm, der äußere Halbmesser 157 ^/r -s- — >63 mm. Das Trieb von 30 Zähnen berechnen wir wie ein Rad: Teilkreisdurchmefser — 2 - - 210 mm — 105 mm, äußerer Durchmesser — 105 -s- 11 — 116 mm, Stichel- oder Fräsenstärke — 0,55 - 11 — 6,05 mm. Eine Anordnung, die Sonnenzeit unmittelbar durch einen Zeiger an geben zn lassen, lieferte, wie bemerkt, H. Fischer, früherer Direktor der k. k. Uhrmacherschule in Karlstein. Auf einem besonderen Zifferblatt mit türkischen Zahlen ist die Zeit angabe in Sonnenzeit, auf einem zweiten, daneben befindlichen, mit römischen Zahlen in mittlerer Zeit ersichtlich. Die zwei Zeiger beider Zifferblätter werden durch ein Uhrwerk betrieben. Der Minutenzeiger für Sonnenzeit hat, der Zeitgleichung entsprechend, dem für mittlere Zeit vorzueilen oder nachzugehen. Hierzu muß jedenfalls das sonst feststehende Rad des Umlaufräderwerkes entsprechend der Zeitgleichung eine Vor- oder Rückwärtsdrehung erfahren.