231 darum, die Teilzahl zu bestimmen, welche für jeden besonderen Fall be nutzt werden soll. Wir benötigen zwei Abmessungen um die einzustellende Zahnzahl zu finden: 1. die Teilung, 2. den Halbmesser des Zahnspitzenkreises. Die Teilung ergibt sich, wenn wir an einem gezeichneten oder von der Hand ausgeführten Rechen die Entfernung zweier benachbarter oder besser mehrerer Zahnspitzen abnehmen. Ist z. B. die Entfernung zweier um fünf Teilungen entfernter Zahn spitzen 132 mm, so ist die fünffache Teilung 5 - t — 132 mm, und damit 132 Teilung t — — 26,4 mm. Ist der Halbmesser 196 mm, so folgt Umfang 2 - 396 - ?r und Zahn- 2-396-Tr M — 93,6. Man würde also die Teilzahl 94 zum Schneiden des Rechens be nutzen. Ist die Zahl nicht auf der Teilscheibe vorhanden, so genügt im allgemeinen eine ihr benachbarte. Weuntes Kapitel'. Verschiedene ansgeführte Turmuhren. Bei der Betrachtung verschiedener Turmuhren finden wir eine große Mannigfaltigkeit im Bau derselben. — Die Ursache hiervon ist einesteils das Streben, neue Formen zu bieten, die von Erzeugnissen anderer Firmen sozusagen aus den ersten Blick unterschieden werden können, also Geschäfts interesse — andernteils haben ganz bestimmte technische Gesichtspunkte bei der Ausbildung des Werkes maßgebenden Einfluß. Derartige Gesichtspunkte sind: 1. Die unmittelbare Zugänglichkeit aller Teile. Sollen alle Teile leicht zugänglich sein, so erfordert dies, daß das Werk genügenden Raum hat, um eine solche Anordnung zu ermöglichen. Namentlich in den größeren englischen und französischen Uhren finden wir diesen Grundsatz durchgesührt. Die Gestelle derselben bestehen im wesentlichen ans einem langen, horizontalen, gegossenen Rahmen, auf und unter dem sich die Lager für die Wellenzapfen befinden. Sie sollen zuerst von Julien Leroy, Paris, so ausgeführt worden sein. Fig. 102, Taf. 8, Fig. 132, Taf. 10 und endlich die Fig. 147, Tas. 12, dargestellte Westminsteruhr sind Beispiele hierfür.