Die übrige Anrichtung des Schlagwerkes ist, was das Hebelwerk an laugt, wohl von der ältesten Ausführung der Uhr geblieben bis auf die vertikale Spreizfeder v, welche deu Falleuhebel in die Lage zurückdrängt, in welcher er das Räderwerk sperrt. Acht Hebestifte sind vorhanden. Der Schlagarm ist in Fig. 128 links ersichtlich. Zur Regulierung des Ablaufes dient der Windfang. Auf seiner Welle ist ein Sperrrad befestigt, in das zwei Sperrfedern eingreifen. Die Verzahnung ist: Bodenrad. . .... 64 Zähne, Zwischentrieb. .... 8 Zwischenrad . .... 64 Windfangtrieb .... 8 Schlußtrieb . .... 8 Schlußrad .... 78 Acht Hebestifle. Bei Betrachtung dieses Werkes fällt vor allem auf, daß seine An ordnung der der heute üblichen so ähnlich ist, daß außer der veralteten Form der Hebel, die Uhr vollständig den Charakter der neueren Werke trägt. Dies soll nun nicht etwa zu dem Schlüsse verleiten, unsere Vorfahren hätten schon das denkbar beste geleistet und nichts mehr zu erfinden übrig gelassen, sondern cs spricht klar aus, daß mit einer technischen Auf gabe und der Richtung ihrer Lösung bereits die Anordnung vorgeschrieben ist und später nur Einzelheiten verbessert, ans wissenschaftlicher Grundlage geprüft und weiter entwickelt werden können. Die Lösung im ganzen wird aber bestehen bleiben und vielleicht dem Laien als stets dasselbe erscheinen, während der Fachmann die bedeutenden Fortschritte, welche im gegebenen Rahmen gemacht wurden, erkennt und zu schätzen weiß. Die Uhr enthält nun mehrere Mechanismengruppen, die aus einander zu legen der Zweck der folgenden Zeilen sein möge. Die Aufgabe des Gehwerkes der Uhr ist die Zeitangabe. Ein oder mehrere Zeiger bewegen sich gleichförmig und die Bewegungsgröße resp. der augenblickliche Stand sagt uns, welche Zeit verflossen, wie viel Uhr es ist. Diese Bewegung muß einen Antrieb erhalten, der durch gewisse Zeit wirkt. Hierzu dienen Gewichte oder Federn. Die Regelung des Ablaufes der Uhr übernimmt ein Regulator, das Pendel, die Unruhe oder in der ältesten Form der Schwengel. Der Mechanismus zwischen Regulator und Gehwerk ist die Hemmung. Der Zweck des Schlagwerkes ist die Hebung des Hammers. Zur Regelung der Geschwindigkeit mit welcher die Schläge aufeinander folgen, dient der Windfang; andere Hilfsmittel wurden versucht, doch stets wieder verlassen. Die Anrichtung der Schlagwerke bestimmt die Zahl der jeweilig erfolgenden Schläge. Endlich müssen mindestens soviel Schläge abgegeben werden, wie auf die Zeit vom Aufzug an bis zum vollständigen Ablauf des Gehwerks entfallen.