211 Geben wir beim Biertclschlagwcrk, das alle vier Viertel zu künden hat, also in 1'' 10 Schläge macht, 10 Hebstifte, so dreht sich das Viertelheb stiftenrad in 1^ einmal herum, entspricht also vollständig dem Minutenrade, so daß die Abteilung des Viertelschlagwerkes vom Walzcnrade bis zum Heb- stistentriebe und des Gehwerkes vom Walzenrade bis zum Minutentriebe gleich sein kann. Werden nur die schlagen, so sind ersten drei Viertel der Stunde vom Viertelwerke ge- 1 Z- 2 -s- 3 — 6 Hebstifte auzuordnen, oder wenn 2 X 6 — 12 Hebstifte gegeben werden, so ist der halben Umdrehungszahl des Walzenrades entsprechend, z. B. statt einem viersträngigen nur ein zweisträngiger Flaschenzug zu verwenden, damit der selbe Gewichtsfall wieder ansgenutzt werde. Meist findet man in letzteren Viertelschlaguhren nur sechs Hebstifte. Der Antrieb der Schlnßscheibe. Der Antrieb der Schlußscheibe erfolgt entweder von der Welle des Hebstiftenrades aus oder von der Herzscheibenwelle. Letzteres ist seltener der Fall. Mit der Stundenschlußscheibe ist ein Rad verbunden, das soviel Zähne erhält als Schläge in 12 Stunden gemacht werden, also 78 Zähne beim Stundenschlagwerk, 90 Zähne beim Halbstundenschlagwerk. Auf der Welle des Hebstiftenrades ist ein Trieb aufgeschobcn, das so viel Zähne hat, als Hebstifte vorhanden sind, z. B. 8. Demnach ist „ , Schlußtrieb Zahl der in 12^ gemachten Schlägen llebcrsetzung —nnn Schlußscheibenrad Zahl der Hebstlfte 90 z. B. beim Stundenschlagwerk , denn das Schlußtrieb macht 90 Um ¬ gänge in derselben Zeit, wo das Schlußscheibenrad acht vollzieht. Es ist nun gar nicht nötig, dem Triebe genau ebenso viele Zähne zu geben als Hebstifte vorhanden sind — wenn wir nur das Uebersetzungsverhältnis einhalten. So finden wir in manchen englischen Uhren diesen Grundsatz durch geführt, wo z. B. u. A. im Stundenschlagwerk 10 Hebstifte vorhanden sind. Dies bedingt Schlußtrieb 78 39 3-39 117 ° z . l.-, - man gab also dem Schlußscheibenrade 117, dem Schlußtrieb 15 Zähne. 10 Zähne erschienen als zu wenig, daher wurde die nächste zulässige Zahnzahl gegeben. it*