200 — Achtes Kapitel'. Hie Berechnung der Uhrwerke. Die Berechnung der Uhren zerfällt in die Aufsuchung der Rad- und Triebzahnzahlen, Bestimmung der Abmessungen der Bestandteile der Uhren, insbesondere der Räder und Triebe. Die Rad- «ad Triebzahnzahle». In jedem Räderwerk sind eine Anzahl von Wellen vorhanden, welche s) durch gewisse Zeit (Gang- oder Ablaufzeit), b) mit bestimmter Regelmäßigkeit sich bewegen müssen. Diese Wellen seien als Haupt wellen bezeichnet, solche sind im Geh werk die Minuten- und Sekundenradswelle, im Schlagwerke die Hebstiften- radswelle. Demnach zerfällt die Berechnung der Zahnzahlen in die vom Walzenrad zum Hauptwellentrieb einerseits und in die vom Hauptwellenrad zum Gangrad oder Windfangtrieb anderseits. Das Zeigerwerk ist als selbständiges Hilfsräderwerk zu betrachten. Die Gangdauer der Uhr ist wesentlich, weil ihre Verlängerung eine Herabminderung der Wartungsauslagen hervorbringt. Die Turmuhren wur den früher allgemein nüt einer Gangzeit von 30 Stunden ausgefllhrt. Heute gibt man gerne 8 Tage, da letzteres nur wöchentlich einmal das Aufwinden der Uhrgewichte nötig macht, während es bei der 30 Stundenuhr täglich geschehen muß. Man wird die Gangdauer demnach gewiß so groß als möglich wählen, aber dieselbe ist abhängig 1. von der zu leistenden Arbeit der Uhr, welche a) in der Betreibung der Zeigerleitungen, b) im Heben der zum Anschlägen der Glocken bestimmten Hämmer besteht. Lange Zeigerleitungen, oder die Bewegung größerer Zeiger erfordern mehr Betriebskraft als kürzere, ebenso sind die Hämmer für größere Glocken schwerer, also auch mit mehr Kraftaufwand zu bewegen, als solche für kleinere. 2. Von der Höhe der Auslage, welche für die Anschaffung der Uhr bewilligt wird — denn eine acht Tage in einem Aufzuge gehende Uhr wird wohl im allgemeinen mehr Teile haben müssen, als eine, die in 30 Stunden abläuft, also auch teurer in der Herstellung sein.