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Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landderg, Hühndorf, Koufbach, KesselSdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdorf« Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmtedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — JnsertionspreiS 15 Pfg. pro viergespaltene KorvuSzetle. No 1S4. Drucl und Vertag von Marlin Berger m VMdrmi. — BerauiwortltÄ für die ReSaltton Marlin Berger daielbü. Donnerstag, öen 31. Dezember 1S03. 62. Jahr«. Frau Lina Bertha verehelichte Bähr geborene Hempel ist heute als Hebamme vom 1. Januar 1904 ab für den 29. Hesammendistrikt des hiesigen Vewaltungsbezirks, die Gemeinden Constappel, Gauernitz, Hühnvorf, Kleinschönberg, Niederwartha, Weistropp und Wildberg, sowie die selbständigen Gutsbezirke Gauernitz, Weistropp und Wildberg umfassend, mit dem Wohnsitze in We stropp in Pflicht genommen worden. Meißen, am 21. Dezember 1903. Königliche Amrshauptmannschaft. 1728 L. Lossow. U. Die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebeulehu und sämtliche Herren Gemeindevorstände des hiesigen Verwaltungsbezirkes werden hierdurch veranlaßt, die dies jährigen Jmpflisten, insoweit dies noch nicht geschehen ist, längstens bis zum 10. Januar 1904 an den König!- Bezirksarzt zur Revision einzureichen, vorher jedoch darauf bedacht zu sein, daß a) über jeden Impfling der ordnungsmäßige Nachweis der Impfung, bez. der Befreiung usw. erbracht und der nötige Vermerk hierüber in der Liste ein getragen ist; b) bei Privatimpfungen, sobald der Nachweis hierüber durch Vorzeigen des Impfscheines gcltefeil worden ist, in der Rubrik „Bemerkungen" ange geben wird, wann, von wem und ob mit oder ohne Erfolg das betreffende Kind privatim geimpft worden ist. Desgleichen werden die Herren Aerzte des hiesigen Medizinalbezirkes, welche im Laufe des Jahres Privatimpfungen vorgenommen haben, unter Hinweis auf die Straf bestimmung in 8 15 des Reichsimpfgesetzes hiermit aufgefordert, ihre Privat- impflisten, die für jeden Ort, in welchem fie ivlche Impfungen vorgenommen Haven, nach Fvimular V, VI und VII gesondert ausgestellt sein müssen, längstens bis zum 10. Januar 1904 au den König!. Bezirksarzt einzurcichen. Lie vorgefchriebenen und vor den Impfterminen zu verteilenden Verhaltungs- Vorschriften für die Angehörigen der Erstimpflinge und für Wiederimpflinge werden in der Kanzlei der Königlichen Amtshauplmannschaft vorrätig gehalten und können daselbst von den Ortsvorständen in der nöligen Anzahl unentgeltlich entnommen werden. Meißen, am 23. Dezember 1903. Königliche Amtshauptmannschast. 1862 L. Lossow. In Helbigsdorf gelangt Montag, den 4. Januar 1904, mittags ^4 Ahe, 1 Fahrrad zur öffentlichen Versteigerung. Versammlung der Bieter: Gasthof zu Helbigsdorf. WUsdruff, den 22. Dezember 1903. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Bekanntmachung, die Ainderarbeit in gewerblichen Betrieben betr. Im Anschlusse au die hierseitige Bekanntmachung vom 17. laufenden Monats wird weiter noch darauf hingewiesen, daß vom 1. Jauuar nächsten Jahres ab Kinder und zwar sowohl eigene wie fremde zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens und vor dem Vormittagsunterrichte überhaupt nicht beschäftigt werden dürfen. Im übrigen ist du Beschäftigung von fremden Kindern, die im allgemeinen weder bei Bauten, noch lm Betriebe derjenigen Ziege leien und über Tage betriebenen Brüche und Gruben, auf welche die Bestimmungen in W 134 bis 1395 der Gewerbeordnung keine Anwendung finden, beim Steinklopsen, im Schornsteinfegergewerbe, in dem mit dem Speditionsgeschäfte verbundenen Fuhrwerks betriebe, beim Mischen und Mahlen von Farben, beim Arbeiten in Kellereien, weiter unter anderem auch nicht in Abdeckereien, Gerbereien, Fleischereien und in den Werk stätten der Maler und Anstreicher Beschäftigung finden dürfen, im Betriebe von Werk stätten, im Handeisgewerbe und im Verkehrsgewerbe, «ur daun gestattet, wenn diese Kinder das 12. Lebensjahr erfüllt haben Beschäftigung bei öffentlichen theatralischen Vorstellungen und Schaustellungen ist nicht bezw. nur mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde zulässig. In Gast« und Schankwirtsckaften dürfen Kinder unter 12 Jahren überhaupt nicht und Mädchen nicht bei Bedienung der Gäste beschäftigt werden An Sonn- und Festtagen ist Beschäftigung der Kinder, soweit dies gestattet ist, nur bis zu zwei Stunden und nicht über ein Uhr nachmittags bezw. nicht in der letzten halben Stunde vor Beginn des Hauptgottesdienstes nnd nicht während desselben erlaubt Die Beichäfligungszeit selbst darf täglich 3 Stunden und während der Schulferien 4 Stunden nicht übersteigen. Während der Mittagszeit sind 2 Stunden Pause zu gewähren und nachmittags kann die Beschäftigung erst eine Stunde nach beendetem Unterricht beginnen. In Betrieben, in denen nach vorstehendem fremde Kinder nicht veiÄäftigt werden dürfen, desgleichen in Werkstätten, in welchen durch elementare Kraft bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwendung kommen, ist die Beschäf tigung eigener Kinder ebenfalls verboten. Im übrigen gelten die Bestimmungen für fremde Kinder auch für die eigenen mit der Abänderung, daß diese letzteren im Betriebe von Werkstätten, in denen ihre Beschäftigung nicht verboten ist, UN Handels- und Verkehrsgewerbe unter zehn Jahren überhaupt nicht, über zehn Jahre nicht in der Zeit von 8 Uhr abends ms 8 Uhr morgens und nicht vor dem Vormittagsunterrichte beschäftigt werden dürfen. Eigene Kinder unter 12 Jahren dürfen in der Wohnung oder Werk stätte einer Person, mit der bezw. deren Ehegatten sie bis zum 3. Grade verwandt, von der sie an Kindesstatt angenommen oder bevormundet, resp. der sie zur gesetzlichen Zwangserziehung überwiesen sind, für Dritte nicht beschäftigt werden. An Sonn- und Festtagen dürfen auch eigene Kinder mi Werkstättenbetriebe, im Handel- und Verkehrsgewerbe nicht beschäftigt werden. Beim Austragen von Waren und bei sonstigen Botengängen dagegen ist ihre Beschäftigung gestattet. Zuwiderhandlungen ziehen die gesetzlichen Strafen nach sich. Wilsdruff, am 24. Dezember 1903. Der Bürgermeister. Kahlenverger.Jgr. MmrunW» für da; Königreich Kachsen. Unser enges Vaterland ging unter dem schmerzlichen Eindrücke der Katastrophe in der Königlichen Familie, welchen die im Dezember 1902 erfolgte sensationelle Flucht der Kronprinzessin Luise aus DreSden darstellte, ans dem Jahre 1902 hinüber in das Jahr 1903. Die allgemeine Teilnahme des Volkes wandte sich dem schwergeprüften Kronprinzen Friedrich August und seinen Kindern in herz licher Weise zu, ebenso dem greisen König Georg, dem Schwiegervater der Entflohenen, welchen das betrübende Vorkommnis im Schlosse des Königshauses besonders tief berührte. Bereits am 14. Januar 1903 erging denn auch die Verordnung des Monarchen, durch welchen die Kron- prinzesün als aus allen ihr bislang zukommenden Titeln, Würden und Rechten als Mitglied des Königlichen Hauses ausgeschieüen bezeichnet wurde. Einen ähnlichen Schritt unternahm gleichzeitig der Kaiser von Oesterreich, indem er die bisherige Kronprinzessin von Sachsen aller derselben m ihrer Eigenschaft als Mitglied des österreichischen Kaiser hauses zustehenden Titel, Rechte, Ansprüche u. s. m. für verlustig erklärte. Am 11. Februar wurde dann das Urteil des von König Georg eingesetzten besonderen Ge richtshofes erlassen, welches die Ehe zwischen dem Kron prinzen Friedrich August und der Kronprinzessin für nichtig und die letztere als den schuldigen Teil erklärte. Die Prinzessin selbst lebte dann an verschiedenen Orten, u. A. auch auf der väterlichen Besitzung in Lindau, wo sie von einem Töchterchen entbunden wurde. Letzteres wurde von einer eigens nach Lindau entsandten Kommission der säch sischen Regierung als vollberechtigtes Mitglied des sächsischen Königshauses anerkannt. Zur Zeit weilt die ehemalige Kronprinzessin als Gräfin von Montignoso bekanntlich auf der Insel Wight; eine Rückkehr der Entflohenen an den Dresdner Hof kann wohl als ausgeschlossen gelten. Neben der Flucht der Kronprinzessin Luise setzte die schwere Jnflueuzaerkrankung, von welcher König Georg im Januar 1903 befallen wurde, das Sachsenvolk in Erregung und Unruhe. Nur ganz allmählich vermochte der verehrte Monarch die ernste Krankheit wieder zu überwinden, doch brachte dann ein im Frühjahr genommener Erholungs- aufenthalt des greisen Herrschers in Garvone am Garda see demselben erfreulicherweise wieder vollständige Genesung. Auf der Heimreise nach Dresden besuchte er die vöfe von Wien, München und Stuttgart; bei seiner Rückkehr nach Dresden wurde ihm daselbst ein großartiger Empfang bereitet. Auch Kronprinz Friedrich August unternahm im Frühjahre eine Erholungsreise nach dem sonnigen Süden, auf welcher er hauptsächlich Neapel und Sizilien besuchte. Im Februar erkrankte sein zweiter Sohn, Prinz Friedrich Christian, nicht unbedenklich, indessen nahm die Krankheit alsbald wieder einen günstigen Ausgang. Das bemerkenswerteste Ereignis in der inneren Politik Sachsens waren die im Oktober vollzogenen Neuwahlen zum Landtage. Die Urwahlen fanden am 5., 6. und 7. Oktober, die Abgeordneteuwahlen selbst am 22. Oktober statt. Ihr Ergebnis war, daß 17 Konservative, 9 National liberale. 1 Reformer, 1 Wildliberaler und 1 Deutschfrei- stnniger gewählt wurden, mithin fetzte sich die neue Zweite Kammer aus 56 Konservativen, 23 Nationalliberalen, sowie je einem Reformer, Wildlrberalen und Deutschfreisinnigen zusammen. Bemerkenswert an den Wahlen war der Um stand, daß bei denselben die sozialdemokratische Partei trotz intensiver Beteiligung kein einziges Mandat zu erringen vermochte. Grell stach sich von diesem negativen Resultat für die sozialdemokratische Partei Sachsens ihr geradezu sensationeller Erfolg bei den im Juni vorangcgangenen Reichstagswahlen ab. Gleich bei den Hauptwahlen vom 16. Juni eroberte die Umstnrzpartei bereits 18 von den insgesamt 23 Reichstagsmandaten unseres engen Vater landes, und bei den nachgefolgten Stichwahlen gewann sie noch vier Mandate. Nur der Reichstagswahlkreis Bautzen behauptete sich gegen den sozialdemokratischen An sturm, der bisherige antisemitische Abgeordnete Gräfe wurde mit erheblicher Mehrheit wieder gewählt. Unzweifelhaft trugen ganz verschiedenartige Ursachen zu dem großen Reichstagswahlstege der Umsturzpartei bei, natürlich bleibt er aber trotzdem tief bedauerlich. Eine Nachwahl zum Reichstage machte sich im Wahlkreise Mittweida-Limbach infolge der Mandatsniederlegung des sozialdemokratischen Abgeordneten Göhre notwendig, sie führte zur Wahl des