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»ach Möglichkeit ausgeglichen werden. Das Ortsgesetz sür Brvckwitz genehmigte der Bezirksausschuß mit der Maßgabe, daß das volle Tagegeld von 25 bei einer Abwesenheit von über 6 Stunden vom Dienstorte nur dann gewährt werden dürfe, wenn die Abwesenheit sich über die Zeit von mittags 12—3 Uhr erstrecke. Den nächsten Punkt der Beratung bildeten die in Nr. 50 der „Sächs. Staatsztg." vom 2. März 1921 veröffentlichten Verordnungen der Wirtschaftsministeriums, Landeslebensmittelamt, über Milch- Höch st preise und Herstellerpreise für Butter, Quark, Molkeneiweitz, Quark- und Magerkäse. Der Berichterstatter Regierungsrat Berger knüpfte an seine Aus führungen auf dem letzten Amtstage an und erklärte ergänzend, daß er, wenn er dort die Erhöhung der Milch- und Butterpreise begrüßt habe, dies nur in dem Sinne getan habe, daß er sich von dieser Er höhung eine bessere Versorgung der Bevölkerung verspreche. So feien seine teilweise mißverstandenen Worte auf dem Amtstage, die übrigens von dem Berichterstatter einer Meißner Tageszeitung irrtümlicher weise dem Herrn Amtshauptmann in den Mund gelegt worden seien, gemeint gewesen. Er habe auch mehrfach von seilen der Verbraucher gehört, daß sie sich mit einer Erhöhung der Preise abfinden würden und müßten, wenn dadurch wenigstens eine bessere Versorgung erzielt würde. Auch von ihnen sei es nicht als richtig bezeichnet worden, daß die Preise für Butter, wie dies bisher der Fall gewesen sei, niedriger waren wie die Margarinepreise. Regierungsrat Berger wies dann weiter darauf hin, daß die Milchhöchstpreise vom Wirtschaftsmini sterium festgelegt seien. Der Kleinverkaussprxis für das Liter Voll milch betrage in Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern 1,96 <F, in Gemeinden bis zu 100 000 Einwohnern und ihren Vororten 2,16 Die Kommunalverbände und Gemeindebehörden können einen niedrigeren Höchstpreis für den Kleinverkauf festsetzen. Die Amts- hauplmannfchaft schlage aber nach eingehenden Erwägungen vor, die Preise so zu belasten, wie sie vom Wirtschastsministcrium festge fetzt seien. Eine Herabsetzung würde eine Entblößung des Bezirkes von Milch zur Folge haben. Die Milch würde wegen der noch höheren Dresdner Preise nach Dresden und die Vororte von Dresden abwandern. Was nun den Butterpreis anlange, so sei der Grund preis vom Wirtschaftsministerium auf 15 <F je Pfund für Kuhhalter und auf 17 je Pfund sür gewerbliche Molkereien bestimmt worden. Die Festsetzung der Zuschläge für Ausbringung und Abgabe der Butter habe durch den Kommunalverband zu erfolgen. Hierbei sei solgendes zu beachten: Als Verdienst des Aufkäufers fei 1 -4t, als Verdienst der Sammelstelle 0,60 «6, als Verdienst des Kleinhändlers 1,50 einschließlich Umsatzsteuer, und als Zuschlag des Kommunal verbandes 0,90 -L für das Pfund, zusammen also 4 Zuschlag, ge dacht. Der Zuschlag des Kommunalverbandes fei erforderlich zur Deckung der bei ihm entstehenden Verwaltungskosten und Zuschüße zur Milchverbilligung für die Minderbemittelten. Der Kommunal verband wolle versuchen, die Verwaltungskosten zu vermindern. Eine Verminderung des Personals, insbesondere der Revisoren, ließe sich nicht durchführen, weil die Landesfettstelle für eine bestimmte Anzahl Kühe einen Revisor verlange. Sodann vermöge die Amtshaupt mannschaft nach eingehender Prüfung im jetzigen Augenblicke weder einen Wegfall noch eine Umänderung der Milchverbilligung, die jetzt pro Liter 40 H betrage, zu empfehlen. Die Milchverbilligung, die nur Personen mit weniger als 4500 Einkommen gewährt werde, biete für diese bei ihrem geringen Einkommen eine Beihilfe, deren Wegfall von ihnen schmerzlich empfunden werden würde. Eine Herab setzung der Milchverbilligung auf etwa 0,20 -F oder gar 0,10 pro Liter, wie sie in anderen Bezirken vorgenommen worden sei, er scheine nicht angebracht. Der Kommunalvcrband beabsichtige daher für Milchverbilligungs- und Verwaltungskosten einen Zuschlag von 0,90 als Buttersteuer auf 1 Pfund Butter zu erheben. Bei diesem Zuschläge würden noch nicht alle Unkosten der Milchverbilligung und der Verwaltung gedeckt. Wenn sich auch eine genaue Kalkulation noch nicht aufstellen laste, weil die Buttereingänge der nächsten Mo nate nicht mit Sicherheit berechnet werden könnten, so bleibe doch sicherlich immer noch ein Fehlbetrag von mehreren Tausend Mark monatlich, den der Kommunalverband auf sich nehmen wolle. Die bisherige Buttersteuer betrug nur 25 für das Pfund. Sie konnte deshalb so niedrig gehalten werden, weil die Verwaltungs- und Milch verbilligungskosten zum größten Teil durch die vom Wirtschaftsmini sterium festgesetzten Zuschläge zu den Fett- und Margarinepreisen gedeckt würden. Dies ist jetzt infolge der Aufhebung der Zwangs wirtschaft für Fett und Margarine nicht mehr möglich. Die Zu schläge sür die Butterfrauen seien die gleichen wie bisher. Nach alledem ergäbe sich ein Butterpreis von 17,50 für die Butter, die in den Landgemeinden gekauft würde, und ein Butterpreis von 19 für die Butter, die durch die Kleinhändler verkauft werben solle, also in den Städten und den rechtselbischen Gemeinden und Vororten von Meißen. In Dresden und anderen größeren Städten werde sich der Butterpreis noch wesentlich höher als in Meißen stellen. Amts hauptmann Dr. Sievert bemerkte dazu, daß natürlich jede Preiserhö hung für Lebensmittel sehr zu beklagen sei und die vom Ministerium verfügte Erhöhung der Milch- und Butterpreise die Verbraucher hart treffe. Sie müßten aber diese Härten auf sich nehmen in der Er wartung, daß nunmehr Milch und Butter in genügendem Umfange erfaßt und zur Verfügung stehen würde. Aus der Milchpreiserhö hung ergebe sich ohne weiteres, daß die Milchverbilligung sür die Minderbemittelten jetzt nicht Wegfällen dürfe. Landtagsabgeordneter Schreiber führte an, daß nach den Erfahrungen eines Leipziger . Musterstalles unter Geheimrat Walde die Erzeugerkojten für 1 Liter s Milch nachweisbar auf 3,30 berechnet worden seien. Er gebe zu, s daß der Landwirt, der das Futter selbst erbaue, etwas billiger wirt- - schäften könne. Soweit Notstände vorhanden feien, trete er ent- ! schieden für eine Verbilligung der Milch ein. Der Amtshauptmann ' bemerkte auf Anfragen, daß hinsichtlich des Milchpreises alles bis ! aufs kleinste vom Wirtschaftsministerium festgesetzt worden sei und ! daß sich auch an den Pfennigbeträgen nichts ändern ließe, wenn nicht i unter den Höchstpreis herabgegangen werden soll. Wie Regierungs rat Berger noch hervorhob, hat die Amtshauptmannschast eigentlich nur zwei Zahlen festzulegen, nämlich den Butterpreis, der mit 19°4t und 17,50 -T in Aussicht genommen sei. Alle anderen Preise seien vom Ministerium bestimmt worden. Auf eine Aeußerung des Ge meindeältesten Keil, daß die Verbraucher, die für die Preiserhöhung eingetreten seien, wahrscheinlich nicht aus der Arbeiterschaft stammten, wies Landtagsabgeordneter Schreiber darauf hin, daß im Wirtschafts ministerium die Preiserhöhung eine große Versammlung beschäftigt habe, an der eine Reihe von Vertretern aus Arbeiterkreisen teilge- nvmmen hätte. Auch sie hätten sich davon überzeugt, baß an den Verhältnissen nichts zu ändern sei, und der Milch- und Butterpreis erhöhung zugestimmt. Auf einen Einwurf des Gemeindeältesten Keil, die Einkommensgrenze für Minderbemittelte, die auf den Bezug ver billigter Milch Anspruch haben, von 4500 auf 10 000 zu er höhen, erwiderte Landtagsabgeordneter Schreiber, daß dieser Antrag Keils bei seinen eigenen Freunden kaum Anklang finden dürste, da dementsprechend alle Einkommen über 10 000 die Lasten zu tragen haben würden, die aus der Milchverbilligung im Bezirke entstehen würden. Das wären nach einer Auskunft des Amtshauptmanns jähr lich mehrere Hunderttaufend Mark. Sie würden auf den Butterpreis umzulegen sein, den diejenigen bezahlen müßten, die über 10 000 Einkommen jährlich haben. Nach weiterer Aussprache beschloß der Bezirksausschuß, die Angelegenheit noch dem Butterausschuste zur Bc- ratung zu überweisen. (Schluß folgt.) — „Gesetz und Recht", Zeitschrift für allgemeine Rechts- und Staatskunde. Herausgegeben von Hosrat Alfred Lange- wort. Verlag „Gesetz und Recht"' in Berlin-Lichterfelde-West. Halbjahrspreis bei allen Postanstalten 15 -F. Die letzten Hefte dieser im 22. Jahrgänge erscheinenden nützlichen Halbmonats schrift zeigen alle die Vorzüge, welche ihre große Verbreitung herbeigeführt haben: Vielseitigkeit der behandelten Stoffe, ver ständnisvolle Berücksichtigung der Bedürfnisse des praktischen c Lebens und anregende frische Schreibweise. Probeheft kostenfrei i beim Verlag zu erhalten. 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