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Amts-! Statt für -ie Königliche Amtshauptmarmschast Meißen, für das sowie für das Königliche Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. Nr. 2S6. > Sonnabend den 2. November I9l8. 77. Jahrg Amtlicher Teil und Umgegend. Erscheint feit dem Lahre 1841. »omgnqe Amtsgericht und »en Stadtrat zu Wilsdruff Korstreniamt zu Tharandt. und tabellarischer Satz mit sv"^ Auss^iaa : ^°u-rung<izuschlag. Z-itraub ZMTEZMZZ MMMWZWZU LELMK"— Nicht ocr Empfänger innerh. 8 Tagen, vom iNechnungchage an, Widerspruch erheb«. Alle poftanstaUen, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Faste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fästen leine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzel- verlaufspreis der Nummer 10 pfa. / Zuschriften find nicht persöniich zu adressieren, sondern an den Verlag, die Schrtstleitung oder die Geschäftsstelle. / -vnonpme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 4S. Höchstpreise für Gemüse. Mit Wirkung vom 1. November I9IR ab wird auf Grund der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 22. August 1918 (Nr. 206 der Zächs. Staats zeitung vom 4. Sept. 1918) in teilweiser Abänderung der unter I der Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 10. Oktober 1918 — Nr. 1831 V 6 2 — (Nr. 238 Sächs. Staatszeitung vom 11. Oktober) festgesetzten Preise bestimmt: I. Für Zwiebeln (ohne Kraut) mit Sack erhöhen sich die mit Bekanntmachung vom 10. Oktober festgesetzten Erzeuger- und Großhandelshöchsipreise um 50 Pfennig auf den Zentner, die Kleinhandelshöchstprsise um 1 Pfennig auf das Pfund. II. Nach H 2 der Bekanntmachung der Reichsstelle vom 22. August 1918 erhält der Anbauer, wenn er besondere Aufwendungen an Arbeit oder an Kosten für die Aufbewahrung des Gemüses gehabt hat (Einmieten, Emkeüern und dergleichen) als Vergütung 1 . für Weißkohl, Rotkohl und Wirsingkohl im November 1918 Mk. 1.—je Zentner, 2 . bei roten Speisemöhren und länglichen Karotten (ohne Krsut), gelben Speisemöhrcn (ohne K^aut), kleinen runden Karotten, roten Rüben (rote Beete) bis zum 30. November 1918 „ 0.50 „ „ ES wird bestimmt, daß in den Fällen, «o auf Grund deS angeführten ß 2 der Bekanntmachung der Reichsstelle vom 22. August 19 l 8 der Anbauer diese Vergütungen erhalten hat, die gleichen Zuschläge auf die unter!, der Bekanntmachung des Ministeriums vom 10. Oktober 1918 festgesetzten Großhandelshöchstpreise aufgeschlagen werden dürfen und zu den eben dort festgesetzten Kleinhandelshöchstpreisen ein Aufschlag von 1 Pfennig je Pfund in Ansatz gebracht werden darf. Dresden, am 28. Oktober 1918. 2003 V 62 Ministerium des Inner«. OeffenMche Aufforderung der WMrsmn zur MM der Vermgeiiserlilöriiiig sür die BemlGW W MMdeiitWll KmMWdk str das WmMr 1818. Die nachstehend unter 1 bis 4 angeführten Personen werden auf Grund des K 34 Abs. 1 des Gesetzes über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1918 vom 26 Juli 1918 (R -G.-Bl. S. 964) aufgefordert, nach dem vorgesch lrbenen Vor drucke eine unterschriftlich vollzogene und mit der V^rsiche-ung, daß d>e Angaben nach bestem W ssen und Gew ssen gemacht sind, »ersehene Vermögenserklärung spätestens bis rum 25. November 1418 bei der unterz-ichneten Bezirkssteuer-Einnahme einzureichen. 1 Alle Personen, die am 31. Dezember 1917 ein Vermögen von mindestens 101VOÜ Mark und darüber besessen haben, wen» sie weder zur Besitzstruer «och znr Kriegssteuer veranlagt worbe« find. 2 . Alle Personen, die am 31. Dezember 1917 ein Vermögen von mindestens 101009 Mark und darüber besess n Haden, wenn sich ihr Vermöge« nach dem 31. Dezember 1916 durch Erdanfall, durch Lehen-, Fideikommitz- oder Stammgutanfall, infolge Vermächtnisses oder auf andere Weise aus dem Nachlaß eines Verstorbene« von Todes wegen, ferner durch Schenkung oder eine sonstige ohne ea,sprechende Gegenleistung erhaltene Zu wendung um mehr als 5000 Mark vermehrt hat. 3 Di« Vertreter solcher Personen, aus die die Voraussetzungen unter 1 «ud 2 zutreffen. 4 Die Erbe« solcher nach dem 31. Dezember 1917 verstorbenen Personen, aus die die Voraussetzungen unter 1 und 2 zutreffen. Die unter 1 und 2 genannten Personen Haven die Vermögenserklärung für sich selbst, die unter 8 genannten Vertreter für die »on ihnen vertretenen Personen und die unter 4 genannten Erben für den Erblasser abzugeben. Ueber das Vermögen von Kindern, auf die die obigen Voraussetzungen unter 1 und 2 zutreffen, sind v»n den gesetzlichen Verrretern besondere V-rmogens-iklärungen ab zugeben, auch wenn das Kindervermögen der elterlichen Nutznießung unterliegt. Die oben bezeichneten Personen find zur Abgabe einer Vsrmögenserkiärung auch dann veipflchtet, wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Vordruck hierzu nicht zugegangen ist. Auf Verlangen werden die „rgeschriebenen Vordrucke für die VermögenS- erkläcung von heute ab von den Gemrindebehöiden kostenlos verabfolgt. Dit Einsendung der Vermögenserklärung durch die Post geschieht auf Gefahr deS Absenders un» deshalb zw ckmäßig mittels E nsch^eibebriefeS Wer die Frist zur Abgabe -er Vermöge«serklär«ug verabsäumt, ist gemäß Z 33 Avs. 2 des Gesetzes über eine auße-ordentliche Knegsabgabe für ^oS Rechnungsjahr 1918 in Verbwduna mit ß 54 des Vesitzsteuerg stz-s vom 3. Juli 1913 mit Geldstrafe bis zu 500 Mark zur Abgabe der Dermöge»serklärv«g a«zuhalten, auch ka»u ihm ein Zuschlag vvu 5—10 Prozent der rechts kräftig festgestellte« Kriegsabgabe a«ferlegt werbe». Wissentlich »«richtige «nd unvollständige Angabe« in der Vermöge«», erklärung find in ß 39 ves Gesetzes üoer eine außerorbcntl che Knegsab-ade für das Rechnungsjahr 1918 m Verbindung mit Zz 33 bis 35 des Krlegssteuerge'etzes vom 21. Juni 1916 und mit K8 78 bis 83 des Besitzsteuergesetz'S mit Geldstrafen be droht, neben denen ans Gefängnis bis zu eiue« Jahre sowie autzeidem neben der Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerliche« Ehrenrechte erkannt werden kann. Knegsabgabepfl.chtigen bedioht, die es unter- früher abgegebene unrichtige oder unvollständige für d,e erste Veranlagung zur Besitzsteuer und für die Kriegs«^ «ach dem Kriegsste«er- Juni 1916 sowie eine für die Veranla ung zur Staats- elnkommensteuer aus die Jahre 1914 und 1918 abgegebene unrichtige ober »«vollständige Emkommensdeklaralion, aut Grund drren die Veranlagung zur a,.ß ,ordtnilichen Knegsabpabe für das Rechnung-j.rhr 1918 zu erfolgen hat, bis spätestens etueu Monat n»ch Zustellung des Steuerbescheids über die a ßer- »identliche Kriegsadgabe für das Rechnungsjahr 1918 der unterzeichneten Bezirkssteuer- emnahme gegenüber z« berichtigen oder zu vervollständigen. Meißen, am 1. November 1918. Königliche Bezirkssteuereinnahme als Besitzsteueramt. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuch- für Wilsdruff, Blatt 277 auf den Numen Amalie Auguste verehrl. Ebert geb. Süring eingetragene Grundstück soff zum Zw cke der Aufhebung der Erbengemeinschaft am 18 Dezember 1918 vormittags 9 Uhr an der Gerichlssteke im Wege der Zwangsvollstreckung »eisteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 1,7 Ar groß und auf 3020 Mk geschätzt. Es liegt in Wilsdruff an der Berggasse und ist mit einem Woh Hause, Nr. 231 der Ortsliste, bebaut. - Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts forme der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Idem gestaltet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 18. September 1918 verlautbarten Veisteigerungsiermerkes aus dem Grundbuchs nicht eisichtlich waren, spätestens im Veisteigerungstermme vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger w verspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der F ststedu-g des «enngsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anip uche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachges.tzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegensteh-nd s Re tu h rben, werden auf gefordert, vor der Erteilung, des Zuschlags die Aufhebung odr die e nstweilige Einstellung des Verfahrens herve'.zuführen, widrigenfalls für das Rech: der V rsteigerungserlös au die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Wilsdruff, am 30. Oktober 1918. 4vr Königliches Amtsgericht. Zum Zwccke der Einschätzung znr Einkommen- un» Ergänzung« steuer für 1919 werden Aufforderungen zur Deklaration des -«-ueipfl chu^n Einkommens bez. Vermögens ausgetragen. Diejenigen, welchen eine solche Aufforderung nickt zugcht, lö un n Deklarationen über ihr Einkommen bezw. ergänzungssteue,pflichtiges Veimögen vis zum 23. November dieses Jahres bei uns einreichen und sind hierzu Dcklaralionsformulare unenig Mich bei hiesiger vtadl- steuer kaffe zu beziehen. Weiler «erden alle Vertreter von Personen, d>e unter Vormundschaft oder Pflege schaft stehen, alle Vertreter von juristischen Peisomn k Lintu gen. Ann-alten, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Nkt engeffllichatt n, Kommandttgffelllchaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschiäukler Hafiung, Be.rgwe« kiMailen niw) sowie die Ver treter von so-fligen mit dem Reckte des VermögenSerweides aasg-statteten P rsonen- »eremen und VermögenSa.assen aufgefordert, kür d>e Ve-l-eien n, >ow lt dieselben steuer pflichtiges Einkommen oder ergänzungSsteu rpfl cht g-s Ver-, ögen b z. in Ansehung der Erzänzungssteuer der Steuerpfl cht übe-haupt uule l eßen, D kwiaiiouen inne-halb d r ge nannten Frist auch dann dei unS'einzurelchen, wenn ih eu deshalb b «andere Aufforderungen nicht zug hm sollten. Wilsdruff, am 2. November l9I8. Der Stadtrat. Sonnabend den 2. November d. I. vormittags von 10—1 Uhr werden im städtischen V«r«altungsgebäude — Z mmer 9t- 2 — ( Na>keuausgabeslelle) die neuen Fleischmarken ausgegeben. Die neuen Milchgutscheine für die Z-it vom da in den Aienststuvden abgehill werden. 1 bis 30 N-'vember können eben- Stadtra, Wilsdraff. Seefisch-Verkauf Sonnabend de» 2. November 7-11 Uhr v i H mp ck, grave Karte» Nr. 251—750. Wilsdruff, am 1. November 1918. „ Der Stadtrat - Kri egswiriso astsabteilung. Sonnabend den 2. November: Kartoffelabgab« für die vergangene Woche, je 7 Pfund sü- 63 Pfg. Waren- bezugSichein Nr. 8. Wilsdruff, «« 1- November 1,18. . D«r Stadtrat — Krirgswirtschastsabte»l»»s.