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Ottendorfer Zeitung : 11.12.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936-12-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Digitalisat
- Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1811457398-193612119
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1811457398-19361211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1811457398-19361211
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Ottendorfer Zeitung
-
Jahr
1936
-
Monat
1936-12
- Tag 1936-12-11
-
Monat
1936-12
-
Jahr
1936
- Titel
- Ottendorfer Zeitung : 11.12.1936
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llsn IVIönrlen 6us1Io§ss voi* ilvn kivktvnn. MA» S» «MWs MM WM iü M Chur, 9. Dezember. (Von dem nach der Schweiz ent sandter Sonderberichterstatter des DNB.) Vor dem höch sten Strafgericht des Kantons Graubünden begann heute vormittag um 19 Uhr unter ungeheurem Andrang der Pro zeh gegen den in Jugoslawien geborenen Juden David Frankfurter, der am 4. Februar d. I. in Davos den Landesgruppenleiter Schweiz der NSDAP., Wilhelm Gustl off, heimtückisch ermordet hat. Die Verhandlung beginnt. Punkt 10 Uhr erscheint das Gericht, an der Spitze der greise Kantonsgerichtspräsident Dr. Rudolf Anton Gü nzoni aus Chur und die übrigen Mitglieder des Ge richts, die ihre Plätze einnehmen. Nach ihnen erscheint der 71jährige Verteidiger des Angeklagten, Dr. Cürti. Die Spannung ist auf den Höhepunkt gestiegen. Nach wenigen Minuten bringen zwei Beamte der Kan tonspolizei den Angeklagten, der einen grauen Anzug trägt. Er wirft einen scheuen Blick in den Saal und nimmt auf der Anklagebank Platz. Frankfurter ist mittel groß, macht einen etwas aufgedunsenen Eindruck, sein Ge sicht ist blaß, die Augen rot umrändert. Während der Er öffnung und der Verlesung der Anklage sitzt er mit herab hängenden Mundwinkeln auf der Anklagebank, sieht zu Boden, mustert das Gericht und die Tribüne. Die Anklage. Nach der Verlesung des Gerichtsbeschlusses gibt der Präsident dem Ankläger, Dr. Friedrich Bruegger aus Chur das Wort zur Anklage. Nach der Schilderung des Tat bestandes, wonach am 4 Februar 1936, kurz vdr 2V Uhx, der Landesgruppenleiter Schweiz der NSDAP., Wil li e l m G u st l o f f, in Davos in seiner Wohnung, Park haus Nr^ 3, durch vier Schüsse aus einer automatischen Pi stole getötet wurde, wobei der Tod infolge Schuhverletzung der Halsschlagader und Vluteinbruch i» die Gehirnkammer eintrai, besaht sich die Anklage zunächst mit den näheren Tatumständen, aus denen hervorgeht, dah Frankfurter am Abend des 4. Februar an der Wohnung Gustlofss geläutet hat und von Frau Gustlofs in das Arbeitszimmer geführt wurde, da Wilhelm Gustlosf im Flur ein Telephongespräch fühtte. Nach Beendigung des Gespräches begab er sich in das Arbeitszimmer. Einen Augenblick später ertönten vier Schüsse. Als Frau Gustloff hinzueilte, verschwand Frank furter mit der Waffe in der Hand durch ein anderes Zimmer aus der Wohnung. Gustloff lag in seinem Blute am Bode n. Frau Gustloff rief telephonisch den Arzt und die Polizei herbei. Die Schüsse waren von Mitbewohnern des Hauses gehört worden, die hinzueilten und Gustloff bereits sterbendvorfanden. Aus der Polizei stube im Rathaus rief 29.15 Uhr jemand an und teilte mit, dqh im Parkhaus 3 etwas oorgefallen sei. Später erschien Frankfurter auf der Wachtstube und erklärte: Sie werden wohl gehört haben, was im Parkhaus vorgefallen ist. I ch b i n s e l b st derTäter. Eine Ziga rette rauchend, gab er dann seine Personalien an und hän digte die Schußwaffe aus. Er erklärte fich seiner Tat, die er auf keinen Fall bereue, voll- ko m m e n b e w u ß t zu sein. Er sei nicht politisch orientiert, aber er sei ein Hasser des deutschen S y st.e m s. Noch am gleichen Abend übernahm das kanto nale Verhorämt die weitere Untersuchung. Dabei erklärte i Frankfurter, er sei am Freitag, dem 3. Januar von Bern nach Davos mit der Absicht gereist, Gustloff zu ermorden, weil, dieser ein „Naziagent" sei. Persönliche Gründe habe er nicht gehabt. , Die Anklage erklärt, daß sich aus der Vorgeschichte aktLnmäßig ergebe, daß Frankfurter bereits vier bis fünf Wochen vor dem Morde den Entschluß zur Tat gefaßt habe. Gegen Ende Dezember erwarb er die automatische Pistole, mü der er auf eißem Schießplatz Schießübungen anstellte. Ursprünglich habe Frankfurter die Tat nach seinem Ein treffen in Davos ausführen wollen, habe sie aber ver schoben, weil ihm bewußt geworden sei, daß der Sabbath schön begonnen habe. Den Sonntag habe er zu einem Aus flug zur Schatzalp benutzt, am Montag ein Kino besucht. Ueber den Hergang des Attentats sagt der Angeklagte, daß er den Dienstag für seine Tat gewählt habe, weil dieser nach jüdischer Auffassung ein besonderer Glückstag sei. Im Arbeitszimmer, in das er von Frau Gustloff ge führt worden sei, habe er den Revolver, den er in der rech ten-Manteltasche trug, entsichert. Ueber das Telephon- gesprüch Gustlofss hat Frankfurter nach der Anklage nicht weniger als drei verschiedene Darstellungen gegeben. Als Gustloff in das Zimmer trat, habe er, Frankfurter, sofort die Waffe auf ihn gerichtet und abgedrückt, die aber zunächst versagte. Gustlosf habe ein verständnisloses Gesicht ge macht und sei aus ihn zugekommen. Er, Frankfurter, sei rechts um den Tisch herumgegangen und habe dann drei oder vier Schüsse abgegeben. Gustlosf sei ohne ein Wort oder einen Schrei zusammengesunken. Frankfurter hörte die Schreie Frau Gustlofss und bedrohte die ihm entgegen kommenden Leute aus seiner Flucht mit der Masse. Frankfurter habe nach seiner Darstellung zunächst Selbstmord begehen wollen, aber nicht den Mut dazu aufbringen können. Er habe dann die Po lizei angerufen und sich schließlich selbst gestellt. Die Anklage, deren Verlesung etwa eine Stunde in Anspruch nimmt, befaßt sich mit dem Bericht desBe - zirksarztes und mit dem medizinisch-anatomischen Gutachten. Ueber die Person des Angeklagten heißt es weiter, daß er einer jüdischen Familie entstammt, die ursprünglich in Deutschland lebte, später aber nach Wien, Bosnien und Kroatien übersiedelte. In seiner Ju gend sei David Frankfurter mehrere Male erkrankt und auch operiert worden. Ueber das Vorleben sagt die Anklageschrift, daß sich Frankfurter als 20jähriger in Leipzig entgegen dem Willen seiner Eltern dem medizinischen Studium zuwandte. 1931 siedelte er nach Frankfurt über und fiel hier im Herbst 1932 in der Prüfung durch. Er sollte die Prüfung im Juni 1933 wiederholen, ging aber nach Bern und setzte dort seine Studien fort. Seinen Eltern hat er mehrfach in bewußter Täuschung geschrieben, daß er das erste und auch die Zwischenexamia bestanden habe. In letzter Zeit hat er sein Studium vollkommen vernachlässigt. Dafür saß er schon morgens im Kaffeehaus, besuchte Sportkreise und verbrachte einen Teil seiner Abende in Kinos, nachdem er am Tage 30 bis 40 Zigaretten geraucht hatte. Ende 1935 erklärte Frankfurter seinen Bekannten, daß er im Februar sein Examen ablegen wolle. Nach der Anklage sei er von diesem Zeitpunkt an immer sehr niedergeschlagen gewesen und habe die Idee eines Selbstmordes stark mit sich herumgetragen. Frankfurter habe von der Existenz Gustlofss erst aus den Zeitungen erfahren. Er habe Gustloff nicht gekannt, nie gesehen und auch nicht schriftlich mit ihm verkehrt. Den Wohnsitz habe er aus Zeitungsnotizen, die Anschrift dem Telephonbuch entnommen. Den endgültigen Entschluß zur Ermordung Gustlofss habe er erst vierzehn Tage oder drei Woche,, vor der Tat gefaßt. Erst habe er Selbstmord verüben wollen, nachher habe er daran gedacht, sich in diesem Zusammenhang durch die Erschießung eines Nationalsozialisten am ganzen System zu rächen. Die bewußten Mordpläue Frankfurters gehen nach der Anklage aus einer schriftlichen Festlegung hervor, die Frankfurter auf dem Kartonstück einer Ziga rettenschachtel am Tage vor der Tat niedergeschrieben hat. Nach der Tat habe ihm der Mut für den Selbstmord gefehlt. Die Gerechtigkeit der zu erwartenden Sühne habe er ohne weiteres empfunden und anerkannt. Abschließend befaßt sich die Anklageschrift mit der Persönlichkeit Wilhelm Gustlofss, des Opfers d'es Mordanschlages. In den Ausführungen heißt es, daß bisher noch nie der Beweis für Handlungen Gustlofss erbracht worden sei, die die Sicherheit des Landes gefährdet oder sonstwie mit den schweizerischen Gesetzen in Widerspruch gestanden hätten. Nach den Akten wird von Gustloff gesagt, daß es sich um eine idealistisch veranlagte Persönlichkeit handele, die bestrebt sei, die Schweizer Gesetze zu respektieren und sich de„ Weisungen der zuständigen Be hörden zu unterziehen. Die Anklage schließt mit der Feststellung des psychia trischen Gutachters, wonach irgendwelche Anhaltspunkte für das Bestehen einer geistigen Erkrankung Frankfurters im Sinne einer Geisteskrankheit oder Psychose nicht gegeben sind. Der Täter Frankfurter sei kein geisteskranker Mensch, und seine Tat könne nicht mit krankhaften Zeichen der Psychose, die eine Verantwortungslosigkeit des Täters bedinge, in Zusammenhang gebracht werden. Der Strafantrag: 18 Jahre Zuchthaus. Am Schluß der Anklagerede kommt der Ankläger zum Strafantrag, nach dem David Frankfurter desMordes, begangen an Wilhelm Gustloff, schuldigzu erklären sei. Er sei dafür mit 18 Jahren Zuchthaus unter Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und lebenslanger Landesverweisung zu bestrafen, ferner grundsätzlich ver pflichtet, den durch den begangenen Mord entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Waffe sei zu beschlagnahmen. Frankfurter habe sämtliche Untersuchungs-, Gerichts- und Strafvollzugskosten zu tragen. Die Vernehmung des Mörders Frankfurter Chur, Ä. Dezember. Nach den Ausführungen des Amts klägers, Dr. Brügger, schreitet der Präsident zur Verneh mung des Angeklagten, dem gestattet wird, sitzen zu blei ben. Tie Vernehmung verläuft zunächst ganz nndramatisch. Der Vorsitzende läßt sich Fragen aus dem Aktrninhalt be stätigen, was Frankfurter meist mit einem kurzen „Ja" oder einsilbigen Sätzen tut. Als Grund für seine schwachen Leistungen in der Schule gibt Frankfurter Krankheit an. Ter Gerichtsaktnar verliest eine Reihe ärztlicher Gut achten über die früheren Krankheiten Frankfurters, dark- unter auch eines über den heutigen Gesundheitszustand. Frankfurter erklärt, daß er während seiner Studienzeit in Leipzig und auch in Frankfurt keiner politischen Or ganisation, sondern nur einem jüdischen Verein mit reli giösen Bestrebungen angehört habe. Präsident: Sind Sie in Leipzig oder Frankfurt durch die antisemitische Bewegung belästigt worden? Angeklagter: In Leipzig nicht, aber in Frank furt. Vorsitzender: Sie haben auf wiederholte Fra gen erklärt, weder Sie, noch Ihre Verwandten seien in Deutschland belästigt worden, Angeklagter: Nicht belästigt, aber bedroht. Als der Vorsitzende den Angeklagten über den Um fang seiner Stüdienmittel befragt, erklärt dieser, daß er, weil er mit dem Gelbe, das ihm sein Waler gab, nicht auskam, sich hauptsächlich von Verwandten Geld geliehen habe. Das Gericht stellt fest, daß Frankfurter bei seiner Zimmerwirtin zwei oder drei Monate mit der Miete rück ständig war, die nach der Erklärung des Angeklagten später durch seinen Bruder bezahlt worden sein soll. Dagegen wird die Frage, weshalb Frankfurter, dem nach Bezahlung seiner Miete und seiner Studiengelder noch 135 Franken monatlich übrigblieben, überhaupt Schulden machen mußte, nicht einwandfrei geklärt. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob ihm das Geld von seinem Vater durch die Post überwiesen worden sei, erklärt Frankfurter, daß das wogen der Devisengesetzgebung nicht möglich ge wesen sei. Er habe das Geld am Ende der Ferien Von Hause gleich für die Zeit seines ganzen Semesteraufent- haltes mitgenommen. Die Frage des Präsidenten, ob der Angeklagte sich mit Politik befaßt habe, verneint dieser. Von Zeitungen habe er hauptsächlich den „Berner Bund" sowie Basler und Züricher Zeitungen gelesen. Der Vorsitzende hält dem Angeklagten vox, daß ei meist bis mittags im Bett gelegen habe,'nicht in die Kol legs gegangen sei, viel Kinos und Cafes besucht und 30 bis 40 Zigaretten täglich geraucht habe, was der Ange klagte zugeben muß. Er muß auch bestätigen, daß ihm seine Wirtin Vorhaltungen darüber gemacht habe, daß er das Geld seines Vaters so nutzlos vergeude. Aus weiteren Vorhalt, daß er in Bern Umgang mit wenig gut beleu mundeten Leuten gehabt habe, erklärt Frankfurter, daß er von den ihm vorgehaltenen Namen nie etwas gehört habe. Recht ausführlich wird dann die Examenfrage behandelt. Der Angeklagte hat behauptet, in Deutschland hatte er kein Examen abgelegt,, weil er eine Animosität befurch- , tete; aber auch in Bern habe er keinerlei Examen hinter sich gebracht. Auf die Frage nach den Gründen hierfür ! erklärte Frankfurter: „Ich habe nicht die seelische Kon- j zentration gehabt." s Vorsitzender: „Sie hatten es Ihrer Familie aber versprochen, und Sie haben ihr auch geschrieben, daß Sie Examen abgelegt hätten.— Angeklagter: „Ich dachte, mich soweit zusammennehmen zu können, meine Fehler zu verbessern und dann..." — Vorsitzender: „Aber Sie haben doch kein Examen gemacht. Ihre Familie hätte Ihnen doch gewiß weitergeholfen." — Angeklagter (verlegen): „Ja, das hätte sie. Daran habe ich gar nie gezweifelt." Der Angeklagte muß dann zngeben, daß er mit dem Revolver Schießübungen auf einem Schieß platz gemacht hat. Vorsitzender: „Warum haben Sie den Selbstmord nicht ausgeführt?" — Angeklagter: „Ich konnte nicht." — Vo rsitzen der : „Haben Sie nicht den Mut gehabt?" — Der Angeklagte schweigt. W orsitzender: „Als Sie den Mord ausgeführt hatten, hätten Sie doch einen Grund gehabt, den Selbst mord auszuführen. Weshalb haben Sie es denn da nicht getan?" — Ter Angeklagte schweigt erneut. Am Nachmittag haben sich vor dem „Grauen Haus" wieder viele Neugierige eingefunden. Sie müssen sich mit dem Einzug der Prozeßbeteiligten zufrieden geben, den Mörder bekommen sie nicht zu Gesicht. Er ist bereits in der Nacht zum Mittwoch vom Kantongefängnis Seimhof in die Arrestzelle des Regierungsgebäudes gebracht worden, wo er während der Dauer der Verhandlung verbleibt. Wenige Minuten nach 16 Uhr betritt das Gericht den Saal. Frankfurter wird erst in den Saal geführt, nach dem das Gericht seinen Platz eingenommen hat. Der Prä sident setzt die Vernehmung des Angeklagten, die durch die Mittagspause abgebrochen wurde, zunächst nicht fort, sondern gibt dem psychiatrischen Sachverständi gen Dr. Jörger das Wort, der sein Gutachten abgibt. Der Sachverständige verweist ausführlich auf den Akten inhalt und gibt eine Schilderung der Tat und der von dem Angeklagten in der Voruntersuchung angegebenen Beweg gründe, ferner eine Darstellung der aktenmäßigen Kran kengeschichte Frankfurters sowie die Ergebnisse seiner eige nen Untersuchungen und Beobachtungen. Nach diesen haben fich keine Anhaltspunkte für das Bestehen einer geistigen Erkrankung im Sinne einer G e i ste s k r a n k h e i t o d e r. S ym p t om e h i e r sü r er geben. Auch könne die Tat Frankfurters nicht mit krankhaften Zeichen der Psyche in Zusammenhang gebracht werden. Die Einsicht in die Strafbarkeit der Handlung sei auch in der von Frankfurter behaupteten Depression in der letzten Zeit nicht aufgehoben gewesen. Im Gegensatz zu'Frankfurter, der gestanden hat, die Tat aus politischem Haß verübt zu haben, sagt der Sachverständige bei einer breiten psychologischen Würdigung der Tat, der Fall Frankfurter stellt sich nicht als ein Problem äußerer Einwirkungen dar, sondern er ist in erster Linie ein Problem innerer seelischer Konflikte, die zu einer Explosion kamen, weil sie unhaltbar und unlös bar geworden waren. Diese Feststellung wird in einem späteren Teil des Gutachtens eingeschränkt, am Schluß aber erneut vertreten durch die Behauptung, daß der poli tische Haß, aus dem heraus Frankfurter nach seiner eige nen Erklärung gehandelt haben will, nur eine neben sächliche Rolle gespielt habe. Am Schluß seines Gutachtens plädiert der Sachverständige regelrecht, indem er von einem Drang nach seelischer Befreiung spricht, der, wäre nicht zufällig das Problem Nationalsozialismus—Judentum als greifbarstes in der Nähe gelegen, irgendeine andere Lösung, bespielsweise in einer Brandstiftung, hätte suchen müssen Die Konstruktion eines Dranges nach seelischer Befrei ung rührt an die Grundlagen einer gesunden Rechtsauffaf- sung und Strafrechtspflege. Es ist der gleiche Drang auf den' sich bisher noch alle großen Verbrecher berufen haben. Nach der Erstattung des Gutachtens trat eine kurze Pause ein. Nach Wiederbeginn der Verhandlung wurden zu nächst Aussagen der Zeugen verlesen. Die Zimmerwirtin berichtet über den Lebenswandel Frankfurters, daß er meist bis in den Mittag schlief, abends ins Kino ging oder Karten spielte. Als sie ihn nach der Pistole fragte, hatte er erklärt, daß er nicht die Absicht habe, Selbstmord zu begehen, selbst wenn er durchs Examen fiele, denn das könne er ja noch ein mal machen. Frank uvter will Affekthandlung vortäuschen. Dann wird die Vernehmung Frankfurters durch den Präsidenten fortgesetzt, wobei unschwer erkennbar ist, dah Frankfurter eine ganz bestimmte Taktik verfolgt, nämlich seine ursprünglichen Aussagen bei den Vernehmungen, wo nach ex ohne Zweifel mit Vorbedacht und Ueberlegung den Mord verübte, nunmehr abzuschwächen. Unverkennbar beab sichtigt er, seine Tat als Affekthandlung in Erscheinung treten zu lassen. Der Präsident hält Frankfurter vor, daß el auf den Boden einer Zigarettenschachtel auch etwas von einer Selbstmordabsicht geschrieben habe. Frankfurter, der behauptet, sich nicht daran zu erinnern, muß dann den jugo slawischen Text selbst übertragen. Er liest vor: „Montag, 3. Februar, )41O Uhr. Es soll ausgesllhrt werden, das Ur teil. Vorher antelephonieren und fragen, ob zu Hause." Der Vorsitzende unterbricht die Uebersetzung und weist daraus hin, daß mit dem „Urteil" der Mördanschlag auf Gustlofs gemeint sei. Nach dieser Erklärung weist der Vorsitzende den An geklagten darauf hin, daß er den Plan nach seinem eigenen Geständnis wochenlang vor der Ausführung gefaßt habe, und daß er zunächst einen Nationalsozialisten und erst da nach sich selbst töten wollte. Der Kantongerichtspräsident schneidet dann die Frage nach den Hintermännern, nach Mitwissern, Anstiftern oder Gehilfen an. Der Angeklagte streitet alle solche Beziehungen ab. Aul den Vorhalt des Vorsitzenden, daß er am Abend vor des Reise nach der Aussage seiner Zimmervermieterin in lusti ger Stimmung heimgekommen sei, kann sich der Angeklagte daran nicht erinnern. Vorsitzender: Sie haben zugegeben, daß Sie mit der Mordabsicht nach Davos gefahren sind. Wollten Sie die Tat sofort verüben? Angeklagter: Der Gedanke kam mir, dann aber dachte ich, daß es Sabbat ist, und ich habe den Plan wieder fallen lassen. Vorsitzender: Sie find alle die Tage in Davos geblieben. Zu welchem Zweck? Angeklagter: Ich versuchte immer wieder, mich von meinen Gedanken abzu bringen. Vorsitzender: Es ist auffällig, daß Gustloff bis zum 3. Februar von Davos abwesend war. Am 3. ist er zurück gekehrt, und am 4. geschah die Tat. Haben Sie telephonische Rückfrage bei Gustloff gehalten. Angeklagter: Nein. Damit ist die Nachmittagsverhandlung abgeschlossen. Am Donnerstag wird die Vernehmung des Angeklagten fort gesetzt. Neuer französischer Fernflug nach Tokio. Paris, 9. Dezember. Am Dienstagvormittag starteten vom Pariser Flugplatz aus die Flieger Peraud und Denis zu einem Fernflug nach Tokio. Sie benutzten eine Caudron- maschine, wie sie rauch der vor kurzem verunglückte Fneger Andre Japy geflogen hatte. Die beiden Flieger sind am Dienstagnachmittag in Tunis zwischengelandet. inlenns Prag, 8 Litel „Ta Reihen ! das tschechisl gegen die „i Regierung Welt gesetzt der spanische >ft", führt L ^ommunisti ügungslose i der roten Ar sie für den s auf einen 2 Wie viele F nicht bekann roten Armee kämpfen, ur nehmen wür 2n eine jährenden is Lschechoslorm kottwald ül Leiter der t sagte wörtlil „Ein gr haben die ii die tausend t dienen. Best folge bei der Internationa der spanische and stärkerer Eottwald, „ Porte na, jeder, der ar Nirs von gro Dazu be: die Italiener sten" kämpfe kehrt: Franz Holen! Nack Nran über du Wie di. BolsH Ein e Amstcrdc berichtet int. die internati An den Kast in denen Arl Totenfeie Davos, 9 Davos die B Drtsgruppenl 'RSDÄP., Fr Nahmen im i ^Nung der Leit Dr. K o d e r l Diewerge al? Vertreter Wie beliebt d Kolonie Dav Ken in der <: »gung der T feugnis ab. 1 >nms aus alle letzte Ehre. 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