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Viv lOOO-IVIai'^-Spvii'vbvsvttigl UMlW N M» O UM treffen. Der Der gez.: Ing. Steph«« Tauschitz- Das Abkomme« über über gez.: Karl Ritter, gez.: Carl Llodtus. er kann für bestimmte Arten von Pässen und papieren eine von dem Absatz 1 abweichende den Zeit- den Zeit- der die Patzersatz- Regelung General Queipo meldet. 600 Marineoffiziere von Marxisten ertränkt. Lissabon, 26. August. In seiner Abendansprache * Patzerleichterungen im Der Reichsminister des Innern bestimmt punkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes sowie punkt des Außerkrafttretens des 8 2. Berchtesgaden, den 24. August 1936. Führer und Reichskanzler Adolf Hitler. Reichsminister des Innern i. V.: Pfundtner. österreichischen Äuszahlungsstellen kann durch Verein barungen zwischen den zuständigen reichsdeutschen und österreichischen Stellen gestaffelt werden. Die Auszahlun gen sind von den österreichischen Einlösestellen im Reise patz des Reisenden einzutragen. Artikel 5. Abgehobene, aber nicht verbrauchte Schillingbeträge, die den Betrag von 50 Schilling übersteigen, müssen von dem Reisenden vor seiner Ausreise aus Oesterreich bei einem österreichischen Postamt mit Einzahlungsschein (Er lagschein) auf das Postscheckkonto Wien Nr. 999, lautend auf „Oesterreichische Postsparkasse, deutscher Reiseverkehr", eingezahlt werden. Der Reisende hat aus der Rückseite des Einzkhlungsscheines anzuführen, an welche Anschrift im Deutschen Reich der Reichsmarkgegenwert angewiesen wer den soll, und auch die Nummer des Reisezahlungsmittels anzugeben. Der Reichsmarkgegenwert des eingezahlten Betrages wird dem Reisenden unter Abzug der Ueber- weisungskosten spätestens vier Wochen nach dem Tage der Einzahlung ausgezahlt. Die österreichische Postsparkasse wird die eingezahlten Schillingbeträge gesammelt auf das Neiseverkehrskonto der deutschen Verrechnungskasse bei der österreichischen Nationalbank einzahlen. Nach Eingang der Eutschriftsanzeige der österreichischen Nationalbänk wird die deutsche Verrechnungskasse den Reichsmarkgegenwert der österreichischen Postsparkasse auf Postscheckkonto Berlin Nr. 13 000 zur Verfügung stellen. Zu Lasten dieses Kontos wird die österreichische Postsparkasse dem Reisenden den Gegenwert des von ihm eingezahlten Schillingbetrages an weisen. nähme erfolgt; c) Datum und Unterschrift der Ausgabestelle; ä) den Zusatz: „Reiseverkehr Oesterreich". Artikel 4. Die Auszahlung von Barbeträgen auf Grund Akkreditive, Reisekreditbriefe und Reiseschecks durch Artikel k. Die Bestimmungen des Art. 1 gelten nur insoweit, als der Reisende den aus Grund besonderer Abkommen mit ein- Eine Garantie Les Friedens. Die römische Presse zur Erhöhung der deutschen Militär dienstzeit. Der Berliner Vertreter des „Eiornale d' Italia" be zeichnet die Verordnung aus Vorsichtsmaßnahme, die zugleich eine Warnung sei. Der unmittelbare Zusammenhang zwischen den traurigen Ereignissen in Spanien und den revolutionären Plänen Moskaus sei jedermann bekannt. Moskau habe jedoch diesen Zusam menhang noch besonders betont, indem eg, während in Spanien der Terror seinen Lauf nahm, mit seinem Dekret vom 11. August die Friedensstärke seines Heeres auf zwei Millionen Mann steigerte. Diese „Angriffsmasse des Weltproletariats", so schreibt das Blatt, bilde eine Gefahr, die niemanden entgehen könne, der sich vor der Geschichte verantwortlich fühle. Der Führer habe Deutschland mit dieser Verordnung nunmehr eine Wehrmacht gegeben, die ausreichend sei, üm schon allein der Weltrevolution die Lust aus neue Abenteuer zu nehmen. Es sei damit eine Sicherheitsmaßnahme getroffen worden, die den Frieden garantiere und geeignet sei, das gefährliche Geschwätz Un verantwortlicher über einen riesigen Religionskrieg des zwanzigsten Jahrhunderts zu liquidieren. Zu der Aufhebung der 1000-Mark-Sperre wird er läuternd noch folgendes mitgeteilt: Das im Neichsgesetzblatt veröffentlichte Gesetz über den Reiseverkehr mit Oesterreich sieht die Beseitigung der 1000-Mark-Eebühr für Reisen nach Oester reich vor. Reichsangehörige mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Inland können nunmehr nach und durch Oesterreich reisen, wenn der Geltungsbereich ihres Passes von der zuständigen Paßbehörde ausdrücklich auf das Ge biet des Bundesstaates Oesterreich erstreckt ist. Die Neu ordnung tritt am 28. August 1936 in Kraft. Bis zum Ab lauf des 27. August 1936 gilt die bisherige Reisesperre weiter; vom 28. August 1936 ab kann die Ergänzung des Passes bei der zuständigen Paßbehörde beantragt werden. Die Bestimmungen des Reiseverkehrs abkommens. Berlin, 26. August. Das Abkommen über den Reiseverkehr aus dem Deutschen Reich nach Oester reich lautet: Die deutsche Reichsregierung und die österreichische Bundesregierung haben in dem Bestreben, den Reisever- Artikel 11. Das Abkommen tritt am Tage der Unterzeichnt» Kraft und gilt bis zum 30. September 1937. Es läuft schweigend weiter, falls es nicht mit einmonatiger Frist Ersten eines Monats gekündigt wird. Unterzeichnet in doppelter Urschrift in V e r l i n am 22. August 1936. Dr. Schacht in Paris. Paris, 25. August. Zum Empfang Dr. Schachts auf dem Flugplatz Le Bourget hatten sich der deutsche Bot schafter in Paris, Graf Welczek, der Landesgruppen leiter Frankreichs der AO. der NSDAP, und einige Herren der Botschaft eingefunden. Dr. Schacht wird in der deut schen Botschaft Wohnung nehmen. Der Besuch Dr. Schachts wird in wirtschaftlichen und Berlin, 26. August. Die am 12. August paraphier ten Vereinbarungen zwischen dem Deutsche« Reich und Oesterreich über die Regelung verschiedener Fragen des Reise-, Waren- und Zahlungsverkehrs sind vom österrei chischen Gesandten Tauschitz und vom Ministerialdirek tor im Auswärtigen Amt Ritter sowie von den beiden Delegationsführern unterzeichnet worden. Ferner wurde ein Abkomme» über Paßerleichterungen im kleinen Erenzverkehr unterzeichnet. Die bisherige» Ausreisebe schränkungen zwischen Deutschland und Oesterreich treten am 28. August außer Kraft. Das Gesetz über den Reiseverkehr mit Oesterreich vom 24. August 1936 lautet: Die Reichsregierung hat das fol gende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: 8 1- 1. Das Gesetz über die Beschränkung der Reisen nach der Republik Oesterreich vom 29. Mai 1933 (Reichsgesetz- blatt I S. 311) wird aufgehoben. 2. Eine Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz oder die dazu erlassenen Durchführungsbe stimmungen findet nicht mehr statt. 8 2. 1. Pässe von Neichsangehörigen mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Inland sind für Reisen nach oder durch Oesterreich nur gültig, wenn der Geltungsbereich des Passes von der zuständigen Paßbehörde ausdrücklich aus das Gebiet des Bundesstaates Oesterreich erstreckt ist. 2. Ein Reichsangehöriger, der entgegen den Vorschrif ten dieses Gesetzes oder den dazu ergehenden Durchfüh rungsbestimmungen aus dem Reichsgebiet unmittelbar oder auf einem Umwege in oder durch das Gebiet des Bundesstaates Oesterreich reift, wird mit Geldstrafe bestraft. 3. Der Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen; kehr von Deutschland nach Oesterreich zu fördern, folgendes vereinbart: Artikel 1. Natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhn lichen Aufenthalt im Deutschen Reich haben und die wäh rend der Dauer dieses Abkommens nach Oesterreich reisen, können ohne Genehmigung der zuständigen Devrsenstelle Schilling im Gegenwert von höchstens 500 NM. je Person und Kalendermonat über die jeweils geltende Freigrenze hinaus in Reisekreditbriefen, Reiseschecks, Akkreditiven, Hotelgutscheinen sowie Gutscheinen für Pauschal- oder Ge sellschaftsreisen erwerben und nach Oesterreich verbringen. Der genannte Höchstbetrag von 500 RM. kann im beider seitigen Einvernehmen vorübergehend herabgesetzt werden. Artikel 2. Es werden ermächtigt: a) das Mitteleuropäische Reisebüro E. m. b. H. und seine Vertretungen in Deutschland, die mit dem Verkauf der Fahrtausweise Verdeutschen Reichsbahngesellschaft be traut sind, MER-Reisekreditbriefe, MER-Reiseschecks, MER-Hotelgutscheine, MER-Eutscheine für Eesellschafts- und Pauschalreisen; b) das Oesterreichische Verkehrsbüro in Berlin, OeVB- Reisekreditbriefe, OeVB-Reisoschecks, OeVV-Hotelgut- scheine, OeVB-Gutscheine für Gesellschafts- und Pauschal reisen auszustellen; c) sämtliche Devisenbanken, die hierzu eine allgemeine Genehmigung der Devisenstelle Berlin erhalten haben oder noch erhalten werden, Akkreditive, Kreditbriefe, Reiseschecks zu eröffnen oder auszustellen. Artikel 3. Die Ausgabe der in Artikel 1 genannten Reisezah lungsmittel ist im Reisepaß des Erwerbers einzutragen. Die Eintragung muß enthalten: a) Betrag und Art und, soweit möglich, Nummer des Reisezahlungsmittels; b) Angabe des Kalendermonats, für den die Jnanspruch- politischen Kreisen der französischen Hauptstadt mit größ tem Interesse verfolgt. Obwohl man weiß, daß der Be such in erster Linie nur einen Höflichkeitsakt und den Gegenbesuch zu der Reise des Gouverneurs der Bank von Frankreich, Labeyrie, nach Berlin darstellt, so nimmt man doch an, daß Dr. Schacht neben dem Leiter der Bank von Frankreich auch zahlreiche französische Politiker und Wirtschaftler treffen werde. Die Dauer des Aufenthaltes Dr. Schachts in Paris ist noch nicht näher bekannt. Am Mittwock' wird der Gouverneur der Bank von Frankreich. Labeyrie, Dr. Schacht zu Ehren ein Frühstück geben, an dem auch Ministerpräsident Leon Blum, Außenminister Delbos und der Handels- und Finanzminister teilnehmen werden. Blutdürstige Tragikomödie. Londoner Blätter zur Terroristenhinrichtung in London, 26. August. Sämtliche Londoner blätter bringen in großer Ausmachung die Bericht , ft Moskauer Berichterstatter über die Erschießung " „Terroristen", die im Sinowjewprozeß verurteilt sind. — „News Chronicle" und „Daily Mail" ber> daß die Hinrichtungen vom Dienstag nur 2^.5^ spiel gewesen seien, wobei das zweitgenannte Wa> vorhebt, daß auf der nächsten T o t e n l r früherer Sowjetbotschafter in London und ein l Ministerpräsident ständen. „Morningpost" schreibt in einem kurzen es sei überflüssig, die Frage zu stellen, warum LE gerechnet im jetzigen Augenblick diese „blutdürstG^ komödie" in Szene gesetzt habe. Schwieriger ft' 6s unglaubliche Bewunderung der englischen zialisten für dieses Regime des blutigsten Während sie Splitter aus den Augen des Fi W zögen, kümmerten sie sich nicht um den Balken des Bolschewismus. , Erenzverkehr zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich bestimmt u. a., daß deutsche Reichsangehörige und E reichische Bundesbürger, die im Grenzbezirk ihren ÄE sitz haben, oder sich dort seit wenigstens drei Monaten halten, eine Erenzkarte erhalten. Diese berechtigt zuM-j^s ligen Aufenthalt im Nachbargrenzbezirk auf die Dauer sechs Tagen bei Einschluß des Einreisetages. zclnen Ländern über die jeweils geltenden Freigrenzen h aus zulässigen Betrag im Reiseverkehr nach dem Ausland I keine» längeren Zeitraum als höchstens drei KaftM. monate während eines Kalenderjahres in Anspruch wnn» Dessen ungeachtet wird die Genehmigung zum,N" und zur Verbringung von Reisezahlungsmitteln zwecks D,, streitung der Kosten für einen weiteren Aufenthalt Oesterreich oder für eine Reise nach Oesterreich erteilt we. den, wenn von der Devisenstelle festgestellt worden ist, der Reisende devisenrechtlich, noch als Inländer auzuM und ein längerer Aufenthalt.in Oesterreich oder eine Rem nach Oesterreich aus dringenden, insbesondere gesundM lichen Gründen erforderlich ist. Bei Reisen aus gesundheu lichen Gründen muß der Antrag durch das Zeugnis ein^ deutschen Amtsarztes belegt werden. Soweit der Reisen?' infolge seines Gesundheitszustandes, nicht in der LageA sich das Zeugnis eines deutschen Amtsarztes zu beschaW so wird auch das Zeugnis eines österreichischen Amtsarzt' anerkannt. Ferner können über die monatliche HöchstgreM von 500 RM.. HMM Genehmigungen zum Erwerb^und^ Verbringung von Reisezahlungsmitteln erteilt werde^ wenn dies zur Bestreitung unvorhergesehener Ausgab (z. B. infolge Unfalls, Krankheit, Tod) erforderlich ist. . ' Artikel 7. In besonderen Fällen, in denen die Bereitstellung Reisebeträge durch Erwerb und Aeberbringung bzw. Ra« sendung von Neisezahlungsmitteln untunlich erscheint,^ nen die Beträge im Wege der Auszahlung durch BeE lang der deutschen Verrechnungskasse zu Lasten des Reff Verkehrskontos derselben bei der Oesterreichischen Nattas bank überwiesen werden. Artikel 8. Die gemäß Artikel 1 abgegebenen Beträge dürfen zur Bestreitung der Aufenthaltskosten in Oesterreich E rend der Reise verwendet werden. Die Reisezahlungsmittel haben selbst oder auf ein^ beigefügten Blatt einen deutlich sichtbaren Vermerk zu halten, welcher den Reisenden auf die Verpflichtung "f, Verwendung des Gegenwertes lediglich zu Reiseausga^" I Oesterreich und auf die Strafen aufmerksam macht, die eine mißbräuchliche Verwendung des Geldes nach den d^' schen Devisenbestimmungen verwirkt werden. Artikel 9. Die Mittel für den Reiseverkehr werden auf einem Schillingen zu führenden ,Meiseverkehrskonto" der E schen Berrechnungskasse bei der österreichischen NatE bank bereitgeftellt. Die Ausgabestellen fordern die beE ten Schillingsbeträge für die auszugebenden ReisezahftE mittel bei der deutschen Berrechnungskasse an. Artikel 10. Die deutsche Verrechnungskasse und die Oesterrei^ Nationalbonk werden ermächtigt, die zur DurchsÄ^I dieses Abkommens erforderlichen technischen Maßnahme"' vereinbaren. den Sender Sevilla meldete General Queipo de Llano am Dienstag, daß die Aufräumungs- und Säube- rungsmaßnahmen im Eebietvon RioTinto, das sich in der Gewalt der Anarchisten befand, große Fort schritte gemacht hätten. Mit wenigen Ausnahmen befänden sich jetzt alle Bergarbeiterdörfer in den Händen der Militär gruppe. Von der Euadarama-Front berichtete der Ge neral, daß General Mola die Wasserzuleitungen nach Madrid beherrsche. Er wolle jedoch mit Rücksicht auf die Zivilbevölkerung der spanischen Hauptstadt die Wasserzufuhr nicht abschneiden, denn Barbareien wolle das Nationalheer nicht begehen. Im übrigen seien am Dienstag an der Gua darrama-Front zwei Kommandanten der Guardia Livil mit ihren Truppen zu den Nationalisten übergegangen. Weiter machte der General die Mitteilung, daß fast 600 Offiziere der Marinestation in Cartagena, die st gegen die Marxisten aufgelehnt hätten, mit Steinen den Hals ins Meer geworfen morde» seien. Der General bestätigte dann dieVombardi e/ von Cadiz durch Flugzeuge der Madrider Reg>A^ wobei dreiKindergetötet worden seien. Auch na da sei am Dienstag erneut durch RegierungsfluH. mit Bomben belegt worden. Der dort angerichtete SM sei jedoch gering gewesen. «Nicht sel Der jung Aden in den Aer heiterer ^.Mit Sehn Aren? Er v Appen und t kAkaut und As seiner Ä A Trauer. < Dritte schwe hDenst hockte Geheimni Er hatte fester. Un an seinen < Meb ihn A hatte iym bMe. Die P ^Atzt eine n Hall wa Sab nicht befa, Wmgrat Q" Vater Schotte-ä schient V? mit Gr, bA ftstlicher konnte V Grübe gr» Deshalb, "halt — ein H große ft? -vorder "Nen ra ^Lord. 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