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Ottendorfer Zeitung Lokalanzeiger und Anzeigeblatt für Ottendorf-Okrilla u. Umg. Erscheinungstage: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Bezugspreis monatlich 1.10 einschließlich Trägerlohn. Im Falle höherer Gewalt (Störungen des Betriebes der Zeitung, der Lieferanten oder der Besörderungseinrichtungen) hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugs- Preises. Anzeigenpreis: Die 6 gespaltene mm-Zekl« oder deren Raum 5 Alles weitere über Nachlaß usw. laut aufliegender Anzeigenpreisliste 4 Anzeigen-Annahme bis 10 Uhr vor mittags des Erscheinungstages. Bei fernmündlicher Anzeigenannahme wird keine Gewähr für Richtigkeit überkommen. Bei Konkurs und Zwangsvergleich erlischt jeder Nachlaß- Diese Zett««- veröffentlicht die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde-Behörde z» Ottendorf - Okrilla m»d d« Finanzamtes zu Radeberg. Hauptschriftleitung: Georg Rühle, Ottendorf-Okrilla Vertreter: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla Verantwortlich für Anzeigen u. Bilder: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla Postscheckkonto: Leipzig 29148. Druck und Verlag: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla. Girokonto: Ottendorf-Okrilla 138. Nummer 149 Fernruf 231 Sonntag, den 20. Dezember 1936 DA XI.: 332 35. Jahrgang Hertkiches und SäMfches. Vttendorf-Vkrilla, am ,9. Dezember M6. — Heute Sonnabend ist es Frau verw. Hauptmann, Mühlstraße 17, vergönnt, gesund und in voller geistiger Rüstigkeit ihren 80. Geburtstag zu begehen. Wir gratulieren herzlich und wünschen ihr einen geruhsamen Lebensabend. — Herr Gottfried Rochlitz, Sohn des hier wohnhaften Forstbeamten Rochlitz, der im Herbst das medizinische Staats examen ablegte, promovierte am 10. Dezember zum Doktor der Medizin mit Note 1. Wir gratulieren! — Postdienst am Sonntag. Beim hiesigen Postamt sind die Schalter außergewöhnlich von,8—9, 11—12 und 15—16 Uhr zur Annahme und Ausgabe von Paketen und Päckchen geöffnet. Bei der Vormittagsaustragung werden auch Pakete mit zugestellt. — Der hiesige Verkehrsausschuß hielt in Königsbrück eine Verkehrstagung ab. Obgleich im großen Ganzen die RBD. viele der Wünsche de« Verkehrsausschuffes erfüllt hat, so lagen doch noch gegen 24 Anträge zur Behandlung vor. Sie beziehen sich zunächst auf Neuleistungen. Man wünscht, daß Lücken von 2'/,—3 Stunden in unserem Fahrplan nach und nach schwinden müssen. Eine besonders fühlbare Härte empfinden die Schüler die in Dresden, Klotzsche und Rade berg höhere oder Berufsschulen besuchen. Sie wünschen mit Recht einen Schülerzug, der etwa gegen 1.30 Uhr Dresden verläßt. Zu dritt beziehen sich die Wünsche auf Schaffung besserer Verbindungen von und zu den Fernzügen. In einer von der Handels- und Jndustriekammer Zittau einberufenen Verkehrasitzung konnten persönlich die Wünsche dem leider scheidenden Fahrplandezernenten Oberbahnrat Schubert unter breitet werden, der die Berechtigung der Wünsche des hiesigen Verkehrsausschuffes wohl anerkannte und versprach im Rahmen des Möglichen ihnen Geltung zu verschaffen. Die Weihnachtsarbeit in den Bäckereien Die Meldung über die Betriebs- und Perkaufszeit nach Weihnachten wird dahingehend richtiggestellt, daß nach Ver ordnung des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit Bäckereien und Konditoreien am Sonntag, 27. De zember, von 5 bis 9 Uhr Back- und Konditorwaren Herstel len und austragen oder ausfahren lassen dürfen unter der Bedingung, daß am 24. Dezember Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge nach 16 Uhr (nicht nach 15 Uhr) nicht mehr beschäftigt werden. Automatenverkauf am Sonntag nach Weihnachten Durch eine Verordnung ist grundsätzlich zugelassen worden, daß am Sonntag, 27. Dezember, zwischen 7 und 9 Uhr vormittags die Automaten, in denen Lebens- und Genußmittel zum Verkauf kommen, nachgefüllt werden und hierbei Gefolgschaftsmitglieder über 18 Jahre beschäftigt werden dürfen. Lhriststollen wurden von unseren Vorfahren in Sachsen als Weihnachtszins gegeben In Sachsen und Thüringen, den Kuchenlänvern, be ginnt die rechte Weihnachtsfreude mit der Stollenbäckerei. Die Stolle als Weihnachtsgebäck ist uralt; als Fruchtbar keitszeichen wurde die Gebäckform schon in vorgeschicht licher Zeit von unseren Vorfahren hergestellt. In alten Urkunden werden die Stollen als ein an die Obrigkeit zu zahlender Weihnachtszins oft erwähnt. In der Vorweihnachtszeit spielen besonders die Zopf- gebäcke, die Niklaszöpfe, eine Rolle; auch sie sind Nach fahren alter germanischer Kultgebäcke. Honigkuchen mit bunten Bildern und Versehen, alle die Gebäcke in Tier form, wie z. B. der Freiberger Bauernhase, gehören zu den weihnachtlichen Genüssen unserer mitteldeutschen Hei mat. Daneben hat sich der sächsische Pflaumentoffel viel Freunde erworben; in den Wcihnachtserinnerungen man ches Dichters findet er liebevolle Erwähnung. Marie Ehlert plaudert über sächsisch-thüringische Weihnachts bäckerei im Reichssender Leipzig am 22. Dezember, um 15 Uhr. Geflügelpreise Im Hinblick aus das Weihnachtsfest wird besonders daraus hingewiesen, daß Erzeuger sowie Groß- und Ein zelhändler für Suppen- und Brathühner keinesfalls den Preisstand vom 30. November überschreiten dürfen. Für Gänse sind die bereits bekanntaegebenen Richtpreise für den Einzelhandel (für Mastgänse 1. Qualität 1,30 Mark und für Bauerngänse 1,15 Mark je 500 Gramm) einzu halten. Werden Gänse ausgenommen oder in Stücken verkauft, sind die Preise unter Berücksichtigung des Richt preises und des durch das Ausnehmen entstehenden Ge wichtsverlustes sowie des verschiedenen Wertes Ler Stücke derart sestzuseyen, daß für eine Gans insgesamt kein höherer Preis als der Richtpreis erzielt wird. Weihnachtsrückfahrkarten der KVG Anläßlich des Weihnachtsfestes gelten die auf den staatlichen Kraftwagenlinien gelösten.Rückfahrschcine und Sonntagsrückfahrscheine vom 22. Dezember früh bis ein schließlich 6. Januar, 24 Uhr. Die vom 20. Dezember bis einschließlich 2. Januar ausgegebenen Arbeiterwo chenkarten erhalten, vom Tag der Ausstellung an gerech net, vierzehn Tage Gültigkeit. Mesa. Ein Großfeuer vernichtete den größten Teil der Rolandmühle von E. H. Hofmann. Der starke Wind fachte das Feuer so stark an, daß 'trotz dem Einsatz sämtlicher Ortswehren und einer Abteilung Pioniere saft sämtliche Lagerbestände an Getreide und Mehl verbrann- teu; es handelt sich um mehrere tausend Zentner. Bautzen. Beim Rangieren tödlich verun glückt. Auf dem Bahnhof verunglückte beim Rangie ren der neununddreißig Jahre alte verheiratete Bahn unterhaltungsarbeiter Draht; den Unfall hatte niemand bemerkt. Die Verletzungen lassen daraus schließen, daß Draht beim Kuppeln von Güterwagen zwischen die Puf fer zweier Wagen geraten war. Der Verunglückte starb kurze Zeit nach dem Unfall. Dresden. Striezelmarkt eröffnet. Der über 500 Jahre alte Striezelmarkt ist diesmal geschlossen vor der Frauenkirche auf dem Neumarkt errichtet worden. Jahrhunderte vergingen, seitdem der Striezelmarkt in dieser feierlichen Weise eröffnet wurde. Oberbürgermei ster Zörner rief einen alten schönen Brauch wieder ins Leben. Reichenbach t. V. lOOVolkswohnungenwer- den gebaut. Vor den Ratsherren teilte der Oberbür germeister mit, daß im kommenden Jahr hundert Volks wohnungen erbaut werden sollen. EiienxgtzmmmU in Robwein Ein Todesopfer, vier Verletzte Auf dem Bahnhof Roßwein wurde einem von Döbeln kommenden Personenzug die Einfahrt vorzeitig durch ein Versehen sreigegeben. Am.Einfahrtgleis standen noch einige Post- und Gepäckkarren, die überfahren wurden. Hierbei wurde leider auch ein Postschaffner über sah r e n und getötet, während ein Postschaffner und ein Eisenbahnschafsner schwer und zwei Postschaffner leichter verletzt wurden. Wichtige Bestimmung siir den Erenzoerkestr Nur noch drei Mark in Scheidemünzen ab 15. Januar Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat die devisenrechtlichen Erleichterungen für den Grenz verkehr durch einen Runderlaß mit Wirkung vom 15. Ja nuar 1937 ab neu geregelt. Die Neuregelung verfolgt insbesondere den Zweck, die Ausfuhr deutscher Scheide münzen im Grenzverkehr, die in der letzten Zeit insbe sondere infolge der Abwertung der Währungen verschie dener Nachbarländer einen ungerechtfertigt großen Um fang angenommen hat, auf ein mit der deutschen Devi senlage zu vereinbarendes Maß zurückzuführen. Während deutsche Grenzbewohner bislang bei jedcni Grenzübertritt 10 Reichsmark in deutschen Scheidemün zen ins Ausland überbringen durften, wird ab 15. Ja nuar 1937 nur noch ein Scheidemünzenbetrag von drei Reichsmark täglich ins Ausland überbracht werden dür fen. Die Devisenstellen sind ermächtigt, bei Vorliegen be sonderer Verhältnisse diesen Tagessatz allgemein oder in besonderen Fällen bis auf 10 Reichsmark heraufzusetzen oder auch herabzusetzen. Zur Kontrolle dient ein beson deres Ausweispapier, das „G r e nz d e v is en h e s t". Die Bestimmungen über den Marktverkehr in Grenzge bieten bleiben aufrechterhalten, jedoch wird auch hier ein besonderes Ausweispapier, das „Marktbesucher - Heft" einaeführt werden, das sich an der deutsch-nieder ländischen Grenze bereits bewährt hat. Die Bestimmun gen über die Transferierung von Arbeitsentgelten deut scher und ausländischer Grenzgänger sind mit Wirkung vom 1. Februar 1937 ebenfalls neu geregelt worden. Meldestelle siir Freiwillige in Sachsen Bewerbungen bis Ende Dezember Wer Wert darauf legt, seine zweijährige Dienstzeit im Heer im Herbst 1937 zu beginnen, dem ist dringend anzura ten. noch vor Jahresschluß ein Bewerbungsschreiben an den Truppenteil einzureichen, bei dem er aktiv dienen möchte. Welche Angaben dieses Bewerbungsschreiben enthal» test muß. ist bei jedem Wehrbezirkskommando und bei je- dew Wehrmeldeamt zu erfahren. Der „Freiwillige" hat gegenüber dem ausgehobenen Rekruten den Vorteil, daß er sich den Truppenteil und die Gar st i s o n a ü s s ü ch e n kastn. Und außer dem die Gewähr, daß Arbeitsdienst und Wehrdienst hinter» einander anschließend geleistet werden. Wer sich nicht frühzeitig meldet oder sein Bewerbungs schreiben lückenhaft absendet, läuft Gefahr, daß seine Wünsche hinsichtlich Truppenteil und Garnison nicht mehr berücksichtigt werden ckönnen. daß er erst ein Jahr später eingestellt oder ausgehoben werden kann, und daß zwischen der Leistung des Arbeitsdienstes und seiner aktiven Dienst zeit im Heer Zeitlücken von einem halben bis eineinhalb Jahren entstehen. Deshalb: Freiwillige vor! Wer keinen hestimmten Truppenteil angeben kann, bei dem er dienen möchte, muß sein Gesuch an das Kommando der Division richten, die seinem Wohnsitz am nächsten liegt: hierbei sind Wünsche auf Waffengattung und Stand ort anzugeben: , Die Anschrift in diesem Fall lautet: An die FreiwiÄ« gen-Ausgleichsstelle, Kommando d. 4. Division, Dres den; An die Freiwilligen-Ausgleichsstelle, Kommando d. 14. Division, Leipzig: An die Freiwilligen-Ausaleichs- stelle, Kommando d. 24. Division. Chemnitz; An die Jreiwilliaen-Ausgleichsstelle, Kommando der 1. Panzer- Division. Weimar. Weihnachten in der Lirerlausitz Es ist sicherlich nur wenigen bekannt, daß auch das Grenzland Oberlausitz einen großen Teil zu den heute in ganz Deutschland verbreiteten Weihnachtsbräuchen beigetragen hat. So stammt zum Beispiel der erste urkundliche Beleg für den lichtergeschmückten Weihnachtsbaum in Mitteldeutschland aus der Zittauer Gegend und das heute so gern gesungene Lied „O Tannenbaum" ist von einem Ob er lau- sitzer erstmalig a u f g e z e i ch n e t 'worden. Am 22. Dezember, 19 Uhr, sendet der Reichssender Leipzig ein Oberlausitzer Winter- und Weihnachtsspiel mit Musik von Werner Andert „O Freede über Freede", das von dem Leben in einem Oberlausitzer Weberdorf in der Zeit um Weihnachten erzählt. Die Jugend erfreut sich an den Rodelbahnen, aus der Eisbahn oder beim Schnceschuh- kaufen, während in einem der kleinen Weberhäuser vo» einem Weber ein Weihnachtskrippe! zusammengebastell wird. Es wird-berichtet von altem Volksglauben, der sich um die Weihnachtstage rankt, vom „kleinen Christ kindl" und zum Schluß erlebt der Hörer eine Ober lausitzer Christnacht in der Dorfktrche. Die,entzückenden Holzfiguren der dritten Rcichsstraßensammlung werden *bis zum 20. Dezember das Herz aller Volksgenossen gewinnen! Der Verbraucher macht sich strafbar wenn er während der Ladenschlustzeiten kauft oder Rabatte verlangt Die Fälle, in denen die Verbraucherschaft versucht, wäh rend der behördlich festgelegten Ladenschlußzeiten Einkäufe zu tätigen, mehren sich in erschreckender Weise. Der Einzel händler darf seine Verkaufsstelle nur innerhalb derjenigen Zeit geöffnet halten, die auf Grund der gesetzlichen Bestim mungen oder infolge besonderer Genehmigung der Ver waltungsbehörde zum Verkauf freigegeben ist. Die Wirtschaftskammer Sachsen, Unterabteilung Ein zelhandel, nimmt «Veranlassung, in weitesten Kreisen für Aufklärung darüber zu sorgen, daß nicht nur der Einzel händler, der während der Ladenschlußzeiten (auch nur aus nahmsweise) Ware verkauft, strafbar ist, sondern auf Grund der Bestimmungen des Strafgesetzes unter Um ständen auch der Käufer. Es wäre zu wünschen, daß es nur dieses Hinweises bedarf, um die Verbraucherschaft zu ver anlassen, einen Volksgenossen durch derartige Ansinnen nicht zu gesetzwidrigen Handlungen zu veranlassen. An dernfalls wäre mit einer verschärften behördlichen Kon trolle zu rechnen. Bei dieser Gelegenheit wird auch noch darauf hinge wiesen, daß der Einzelhandel die zum Verkauf gestellte Ware zu festen Preisen anbietet, auf die nach den Bestim mungen des Rabattgesetzes im Einzelhandel an den letzten Verbraucher nur ein Barzahlungsnachlaß von drei Prozent des Preises der Ware gewährt werden darf. Warenhäuser, Einheits- und Kleinpreis-Geschäfte, Konsumvereine und Werkskonsumanstalten dürfen Barzahlungsnachlässe nicht gewähren; auch auf Tabakwaren ist die Rabattgabe ver boten. - In letzter Zeit häufen sich wiederum die Fälle,. in denen die Verbraucherschaft versucht, den für die betreffende Ware vorgesehenen Preis mit den unmöglichsten Begrün dungen zu drücken. Sofern der Verkäufer diesem Drängen nachgibt, würde er einen Barzahlnngsnachlaß gewähren, der über drei Prozent geht, was einen Verstoß gegen das Rabattgesetz darstellen würde auch hier gilt das oben Ge sagte. Der Anstifter maclu sich genau so strafbar wie der jenige, der gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.