Mit dieser Antwort könutc man sich aus kirchkicher Leite zufricdengeben. Aber so sichtig »arm das Borgehen des. preußischen KultusmcninerittinS verurteilt wird, für das eigenmächtige Vorgehen des sächsischen Knl- l» sministerinms fehlt jedes Wort der Mißbilligung. Gs muß auch leider feftgostellt toerden: Bertreter de» Demokratischen Uolkspartei haben öffentlich ihre Zu stimmung dazu erklärt, ja es freudig begrüßt, wenn der gegenwärtige sächsische Kultusminister auf dem Wege der Verordnung, also eigenmächtig, ohne vorher das Kolk za hören, einschneidende Bestimmungen über die Trennung von Kirche und Staat und über den Religionsunterricht in der Schule erlasse. Harum können wir von der Demokratischen Vollspari« nicht mit Bestimmtheit erwarten, daß unsere Kirche un» die mit ihr zusammenhängenden Fragen so behandelt wer den, wie es nach Recht und Billigkeit zu »erlangen list Wie hat die Deutsch-Nationale Volsspanei geantwortet ? Ihre Antwort tautet: „Im Auftrage der Hcanschrwüoilawn L»llsp»riei teile ich Ihnen ergebest mit, das; diese Partei durch- aus die aufgestellten Forderungen politisch nach jeder Richtung hin vertreten wird In Beantwortung der einzelnen Fragen teile ich Ihnen ergebenst folgendes mit: 1. Der öffentlich-rechtliche Charakter und das SelLstverwaltungsrecht der evangelisch-lutherischen Kir che müssen erhalten bleiben. Das Letztere ist unbedingt geboten, damit die Reinheit der kirchlichen Lehren durch kirchliche Organe gesichert ist. 2 Für den Abbau dec staatlichen Beiträge zum Mrchemoesen crscheiiü eine mindestens zehnjährige Nebergangsfrist unbedingt geboten. 3. In erster Linie muß danach gestrebt werden, allen LEsschulcn in dem bisherigen Umfange die christliche Jugenderziehung zu erhalten, damit mög. lichst «Ren Kindern die Möglichkeit, sie christliche ' Lehre kennen zu lernen, gegeben ist. Wollte dies nicht möglich sein, dann muß den Eltern, die freie Schulen unterhalten wollen, dieses Recht zugestanden werden. Solche Eltern müssen dann von allen Schullasten be freit werden. 4. Das Kirchenvermögen muß erhalten bleiben. Soweit eine Wegnahme des Kirchenvermößens durch den Staat erfolgen soll, muß unbedingt nach den Grundsätzen der Enteignung auf volle Entschädigung der Kirche gedrungen werden " Mit dieser Antwort hat sich die Deutsch-nationale Bollspartei klar und entschieden auf die Seite der .Kirche gestellt und ihre berechtigten und begründeten Ansprüche erfüllt. Das ist die Sachlage! Die bevorstehende Wahl zur Sächsischen Kammer ist von ungeheurer Wichtigkeit für Vie kirchliche Zukunft unseres Landes. Darum EK1s ein jeder gute Deutsche, ob Frau oder Mann veulschnakional die Liste Wagner — Hofmann - Schmidt us«. s