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Ottsoäork-Okrilla, äen 7. Oktober 1831. Dis trsusknäsn ttintsrdlisdsnsn. Vielen DauL Herrn Vr. meä. OolöLwuter tür seine ^ecker- reit bilksbereiten Lemüdunxen, Zem i^ilitarverein uv6 äem Veutsekeu Holrarbeiter-Verbanä kür äas ebrenäe Oeleit unä äen 'Dräxero kür äas kreivillixe Kraxen unseres lieben Lut- scblakenen rur letrten R.ubestätte. ^.ucb Zanken vir Herrn ktarrer Bolster kür öle ebrenäen unä trostreicben Worte. Vir aber lieber Vntscblakener ruken vir ein »Kube sankt* unä „Habe Dank* in äein stilles Grab nacb, kür äie überaus rablreicbe Deilnabme, Zen xräcbtixen Llumensekmuclc unä Zje vielen LeileiZsbereuxunxen in Wort unä Scbrikt, sovie äas rablreiLbe Oeleit beim Heimxanxe unseres lieben, AUten nnverzesslieben Vaters, äes Herrn MI Wdelm Mert Metiter saxen vir bieräurcb ^.llen Zcdrnll-spien Üelrrrmcte» ItScdcnrpilrr in vielen Mustern callenunmiegtleckOen Mrlerxspier ZerkieNe» 8Io«e«!spkdSIlei lsrtesxspien u. s. w. Uvrmann Kttlile. j8uede 1250 M. als 2 H^potbek hinter 1250 Mk. 1. Hypoth. oder zus. 2500 AK. als 1. Szcp. aus Privat ru leiben. Näheres zu erfragen in der Geschäftsstelle dss. Blattes. Letzte Nachrichten Die politischer! Bestimmungen der Notverordnung i -->7 — . Berlin, 8. Oktober. Ueber die politischen Bestimmungen der neuen Notoer- .dnung sprach Ministerialdirigent Dr. Häntzschel im Rundfunk. Er führte u. a. aus: Die dritte Notverordnung für Sicherung von Wirtschaft und Finanzen ist zugleich die dritte Notverordnung zur Bekämpfung politischer Aus schreitungen. Bei Zersetzungsschriften, die anonym oder ohne Ursprungsangaben erscheinen, wird in Zukunft auch der Versuch, an deren Verbreitung mitzuwirken, mit Ge fängnis bis zu einem Jahr und im Rückfall nicht unter drei Monaten bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Verleger, Drucker, Setzer und Verbreiter derartiger illegaler Schrif ten müssen sich diese sorgfältig daraufhin ansehen, ob sie auch das richtige Impressum tragen, denn auch fahrlässige Un kenntnis ist strafbar. Jeder, der vom Vorhandensein solcher Schriften Kenntnis bekommt, ist verpflichtet, der Polizei An zeige zu erstatten bezw. solche Zersetzungsschriften abzulie- fern. Die Unterlassung wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr bedroht. Daß Zeitungsverbote dadurch unwirksam ge macht wurden, daß den Abonnenten eine der gleichen Rich tung angehörende andere Zeitung als Ersatz zugestellt wurde» wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Es werden jetzt auch alle Ersatzblätter, die unter Duldung der Verleger den Beziehern einer verbotenen Druckschrift zugehen, verboten werden können. Die zahlreichen politischen Ueberfälle wurden dadurch besonder» begünstigt, daß radikale Parteiorganisa tionen ihre Anhänger teils in bestimmten Verkehrslokalen zu bestimmten Zeiten versammelten, teils sogar in kafernen- mäßig hergerichteten Räumen als geschlossene Trupps unter brachten. Solche Stätten und Stützpunkte für Gewalttätig keiten gegen Andersdenkende können polizeilich geschlossen werden, wenn dies für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung geboten erscheint. Die Möglichkeit der Schlie ßung ist sowohl für Wohnräume wie für Gaststätten gegeben, in letzterem Falle bis zu einer Dauer von drei Atonalen. Gastwirte können für unzuverlässig im Sinne des Schank- pättengejetzes erklärt werden, so daß sie keine Konzession mehr erhalten. Im Besitz von Waffen Betroffene und bis zu ihrer Aburteilung entlassene Personen begingen häusig in der Zwischenzeit neue Gewalttaten. In Zukunft können sie bis zur Hauptverhandlung in polizeilichen Gewahrsam genom men werden. Die Strafen für Hochverratsdelikte werden verschärft, auch solche für literarischen Hochverrat. Für die sen war bisher nur Festungshaft vorgesehen, sofern nicht ehrlose Gesinnung vorlag. In Zukunft kann auch für lite rarischen Hochverrat auf Gefängnis erkannt werden. Auch da» Gebiet des Films wird in den Kreis der Neuregelung einbezogen. Bisher mußte ein Verbot sich stützen auf eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung oder der Beziehung zu auswärtigen Staaten. Jetzt können auch solche Filme verboten werden, die ihrer Gesamttendenz nach und unter den gegebenen Umständen und Verhältnissen geeignet sind, einen gewaltsamen Umsturz geistig vorzuberei ten. In engem Zusammenhang damit steht die Ermächti gung des Reichsinnenministeriums, ein Widerrufsverfabren zu beantmaen. LK Sisalsfinanzen im August 1831 Nach dem Monatsausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Sachsen im Monat August 1931 be liefen sich im Ordentlichen Haushalt die Einnahmen für die Zeit vom April bis August 1931 auf 125 885 000 RM, die Ausgaben auf 145 591 000 RM. so daß sich eine Mehraus gabe von 19 706 000 RM ergibt. Daß im August eine Mehr- einnahme von 8 731000 RM zu verzeichnen gewesen ist, erklärt sich daraus, daß im Juli statt der sonst in diesem Monat regelmäßig eintretenden erheblichen Mehreinnahmen die Einnahmen hinter den regelmäßigen Ausgaben um 8.97 Millionen Reichsmark zurückgeblieben waren. Es bestätigt sich also, daß ein großer Teil der Julisteuererträgnisse erst im August eingeganaen ist. — Im Außerordentlichen Haus halt betrugen die Gesamtausgaben in der Zeit von April bis August 1931 11166 000 RM Der Stand der schwebenden Schulden des Freistaates Sechsen bezifferte sich Ende August 1931 auf 218,152 Millionen Reichsmark gegenüber 217,798 Millionen Reichsmark Ende Juli 1931. SächfiW Sparlafien und neue Notverordnung Dresden, 8. Oktober. Anläßlich der Veröffentlichung der neuen Reichsnot- Verordnung hatte der Giroverband Sächsischer Gemeinden zu einer Besprechung geladen, in der Präsident Dr. Eberle die Bedeutung der neuen Notverordnung für die sächsischen Sparkassen darlegte. Es sei zu begrüßen, daß sich das Reich mit einer Rahmenvorschrift begnüge und die Ausführungs bestimmungen den Landesregierungen überlassen wolle. Das fei auch notwendig, weil beispielsweise die Verhältnisse bei den sächsischen Spar- und Gcrokassen ganz anders lägen als bei den übrigen Ländern. Die sächsischen Sparkassen hätten überhaupt keinen Personalkredit: dieser werde vielmehr in Sachsen von den Girokassen gemeinsam mit der Girozentrale gepflegt. Außerdem dürften die sächsischen Sparkassen nach den geltenden Vorschriften der eigenen Gewährsaemeinde überhaupt kein Darlehen gewähren. Für Sachsen seien jedenfalls die Bestimmungen der Notverordnung ohne prak tische Bedeutung. Die Vorschriften über die Liquidität der Sparkassen brächten für Sachsen ebenfalls nichts neues. Diese hätten schon jetzt immer 25 bis 30 Prozent als Liqui- ditätsreserve bei der Girozentrale gehalten, während die neue Notverordnung nur 20 Prozent vorschreibe. Die Vor schrift über die Bergrenzung der Personalkredite habe für Sachsen überhaupt keine praktische Bedeutung, da die säch sischen Sparkassen. keinen Personalkredit gewährten. Für das Personalkreditgeschäft der Girokassen seiest Landesvor» schriften zu erwarten, die an die gegenwärtige praktisch« Handhabung anlehnen würden. Die Sparkassen hätten keine kurzfristigen Auslandskredite, deren Abzug die Groß banken so schwer erschüttert habe Auch ihr Kreditgeschäft sei ganz anders gelagert und schütze sie vor ähnlichen Ver lusten, wie sie die Banken erlitten hätten. Lächerlich sei das früher ausgetauchte Gerücht, das Reich wolle Sparkasseneinlagen beschlagnahmen. Da zudem bi« Reichsmark heule zu den besten und festesten Währungen gehör«, «a, bereits dazu geführt habe, daß Schweizer Spa rer Geld in Deutschland anleglen, sei zu hoffen, daß bei den deutschen Sparern wieder Beruhiqnnq eintreten werde. Die sächsischen Sparkassen würden diese» vertrauen — wie bis- her — nie enttäuschen. Nur Drittelgehaltszahlung in Sachten Dresden, 8. Oktober. In einer Verordnung des Sächsischen Innenministe riums wird verfügt, daß das zweite Drittel der Veamtenge- Hölter am 12. Oktober ausznzählew ist. ' in den neurenovierten Gasträumen. -u»sch««L vsu frist-gepreßten Most. P-rzü-ttH« Meine «. Miere, ff. Küche. Musikalische Unterhaltung. Zu zahlreichen Besuch ladet freundlichst ein R. Rambach «. Frau MW» MM I Semra Head, 10. Hkt, Sanutag, 11. HK12 großes S0g«w unU vl«l» »nUow «IcbNg« XnM» mU rvlnsr rsIUl- SrN«n, Ssb06sruvg „Vttr siivr" ein VbsM 56insIUsc- Itrltlvn 5cvöp!« G Weiter gibt die neue Notverordnung der Reichsregie- cung die Möglichkeit zur Einrichtung von Sondergerich- t e n, um besonders staatsgefährliche Delikte, wie Terrorakte, Steuerdefraudationen, Wirtschaftsverbrechen, z. B. Bilanz verschleierung, zur Aburteilung zu bringen. Ob und in wel chem Umfange davon Gebrauch gemacht werden wird, wird von der weiteren politischen und wirtschaftlichen Entwicklung abhängen. Endlich können die in der Verfassung festgelegten Grundrechte außer Kraft gesetzt werden; diese Bestim mung gilt aber nur für die in der Notverordnung zugelasse nen Maßnahmen und soll im Gegenteil sicherstellen, daß bei ihrer Durchführung in die Grundrechte nicht weiter ein- gegrifsen wird, als es im Linzelfall unbedingt notwendig ist. EntWiehungen des Asa-Kongrefies Leipzig, 8. Oktober. In der Schlußsitzung des Afa-Kongresses wurden meh rere Entschließung angenommen, in denen die Ratifizierung des internationalen Üebereinkommens über die Regelung der Arbeitszeit im Handel und in den Büros verlangt wird; weiter im Hinblick auf die wachsende Stellenlosigkeit der Angestellten, daß der Einstellungszwang von Versorgungs- anwärtern bei der Krankem. Knappschafts- und Arbeits losenversicherung auch künftig zugunsten der Angestellten unterbleibe. Schließlich wenden sich die Resolutionen gegen die Benachteiligung der seemännischen Angestellten in der deutschen Sozialpolitik. Der Vorsitzende Aufhäuser erklärte zur Stellungnahme der Gewerkschaften zu den politischen Parteien, die Gewerk schaften und Parteien hätten zum Teil die gleichen Ziele und verträten die gleichen Volksschichten. Alle gewerkschaftlich« Kraftenfaltung würde verloren gehen, wenn die Gewerk schaftsmitglieder im politischen Kamps nicht den Volksstaat verteidigen und aufrechterhalten würden. Bei aller Würdi gung der Tätigkeit der SPD mußten die Freien Gewerk schaften, wie sie es immer getan hatten, sich die volle Freiheit der Kritik Vorbehalten. Es wurde eine Entschließung ange nommen, in der der Kongreß den Bericht über das bisherige Zusammenwirken mit der Reichstagsfraktion der SPD zur Kenntnis nimmt und die Haltung des Bundesvorstandes in der Frage der parteipolitischen Neutralität billigt. Die Wahlen ergaben die einstimmige Wiederwahl von Aufhäuser als Bundesvorsitzenden und Stöhr und Urban als stellvertretende Vorsitzende. Erhöhung des Berliner Brotprelles Berlin, 8. Oktober. Der Zweckverband der Bäckermeister Berlins beschloß, vom 8. Oktober ab den Richtpreis für dar 1250-Gramm-Brot von 48 aus 50 Pfennig zu erhöhen, ob wohl die Berliner Mühlen sich bereiterklärt hatten, in der nächsten Zeit von einer Heraufsetzung des Roggenmehlprei- ses selbst für den Fall abzusehen, als der Roggenpreis nicht wesentlich über 200 RM die Tonne frei Mühle steigen sollte. Die ness hssM-AMon in Gang New Dork, 8. Oktober. Die Liquidalionskasse hat beschlossen, sich mit einem Be trag von 150 Millionen Dollar an der von Hoover angereg ten 500-Millionen Aktion für Flüssigmachung der eingefro renen Kredite zu beteiligen. Gasthof zum Teichhaus. 8oov»stenZ, deu 10. Oktober 8vlkl««kt «8t Von nachmittags 6 Uhr an WeMoisvd und Lralvurst später frische üanssvdlavktens Hierzu laden frenndlichst ein Herm. LausäorL n. Als Werbetage diese Woche 2 Doppelprogramme und zwar: Donnerstag und Freitag den romantischen und spannenden Großfilm V»8 I »!8t< »I»i»<1 Dieser Film ist im Zentrum-Lichtspielen 5 Wochen gelaufen. Der 2. Schlager der große aufklärende u. belehrende Sitteufilw Außerdem noch ein Naturfilm und die Wochenschau. Sonnabend, Sonntag und Montag Der blonde Liebling Evelin Hold in dem großen Filmwerk Der zweite Film mit seinen Bildern aus Moskau u. Wiett v»8 üMiiiim «ler WZ 8»klMiilMZ und seiner lebenswahren Schilderung wird ebenfalls großen Beifall finden. Im Beiprogramm ein Alpenfilm und die Wochenschau. Preise: 0.60, 0.80, 1.-. Erwbsl. u. Rentn. 20 Pfg- §rm. Spielzeiten: Donnerstag, Freitag. Sonnabend, Montag 6^ Sonntag 8«°.