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enteignet werden. Die Enteignung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Familienbetriebe ist jedoch ausgeschlossen. Die Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung findet in Ueber- tragnng der Befugnisse auf den Reichskommissar Anwen dung. Dieser kann Pacht- und Benutzungsrechte gegen an gemessene Entschädigung aufbeben. Dem Neichskommissar stehen zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot be sondere Befugnisse zu, so daß er auch Befreiungen von reichsgesetzlichen Vorschriften eintreten lassen kann. Für die vorstädtische Kleinsiedlung soll Land in der Regel nur erworben werden, wenn durch entsprechende Verein barungen dafür Sorge getragen wird, daß keine erheblichen Barleistungen zu zahlen sind. Die Pächter (Kleinsiedler) sollen das Land als Eigentum erwerben können. Die Ver gebung wird unter anderem davon abhängig gemacht, daß der Bewerber persönlich geeignet ist und sich einer Be ratung über die Bewirtschaftung unterzieht, und zu einem genossenschaftlichen Zusammenschluß für den Absatz ver pflichtet. Handels- und Wirtschaftspolitik. Ueber Sparkassennotverordnung wird ausgeführt, daß die Spar- und Eirokassen zu Anstalten mit eigener Rechts persönlichkeit umgestaltet werden. Soweit eine Spar- und Eirokasse Darlehen an Kommunen gewähren darf, dürfen he nicht mehr als 25 v. H. aller Einlagen übersteigen. Die Darlehen dürfen höchstens zur Hälfte des im Ganzen zu lässigen Betrages langfristig sein. 30 v. H. der Sparein lagen und 50 v. H. der sonstigen Einlagen sind in flüssigen Werten anzulegen. Dabei sind mindestens 10 v. H. der Spareinlagen und 20 v. H. der sonstigen Einlagen als Liqui ditätsreserve bei der zuständigen Girozentrale anzulegen. Die Sparkassen dürfen höchstens 10 v H. der Einlagen in Hypo theken anlegen. Dem einzelnen Kreditnehmer darf nicht Mehr als 1 v. H. der gesamten Einlagen der Spar- oder Eirokasse gewährt werden Die Girozentralen sind zu An stalten mit eigener Rechtspersönlichkeit umzugestalten. Ein Teil dieser Liquiditätsreservs ist bei der Deutschen Giro zentrale als Guthaben, der Rest vorzugsweise in Privat diskonten anzulegen Ferner liegt eine Ermächtigung vor, bis zu 300 Mil lionen RM im Wege des Kredites zu beschaffen. In bezug auf den Ueberlandverkehr mit Kraftfahr zeugen wird verordnet, daß für einen regelmäßigen Beför derungsdienst über die Grenzen eines Eemeindebezirkes hinaus eine Genehmigung vorliegen muß. Das gleiche gilt liir den Güterfernverkehr. Der Reichsverkehrsminister setzt einheitlich für das ganze Reich die Beförderungspreise fest. Eie sind so zu bemessen, daß der Preiswettbemerb zwischen Eisenbahnen und Kraftfahrzeugen auf gleiche Grundlagen gestellt wird. Das Lagerschemwesen wird neu geregelt. Zur Erleichterung der Verwertung der Kartoffelernte wird dem Reichsernährungsminister die Ermächtigung er teilt, den Hundertsatz des bei der Herstellung von Back waren zu verwendenden Kartoffelstärkemehls je nach dem Ausfall der Kartoffelernte sestzusetzen. Der Verwendungs satz darf 5 v. H. nicht übersteigen. .. Ueber die Prüfungspflicht der Wirtschastsbetriebe der öffentlichen Hand wird verordnet, daß zur Feststellung der Wirtschaftlichen Verhältnisse der Jahresabschluß unter Ein beziehung der zugrunde liegenden Buchführung nach Ab lauf eines jeden Haushalts- oder Geschäftsjahres durch (inen oder mehrere sachverständige Vilanzprüfer zu prüfen R. Die Vorschriften gelten nicht für die Reichsbank, die Wolddiskontbank und die ReichsVahngesellschaft. Bezüglich des Notgeldes wird der Finanzminister ermächtigt, die Aus- und Weitergabe von Notgeld zu ver bieten, aus dem Verkehr zu ziehen oder zu bestimmen, was »ls Notgeld anzusehen ist. Zuwiderhandlungen werden bis iu 1» vno RM. bestraft. Um das Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft aus Aktien den veränderten Wirt- schoftsverhältnissen anzupassen, kann eine Herabsetzung in erleichterter Form bis zum 30. Juni 1932 ,erstens durch Einziehung von Aktien, zweitens durch Herabsetzung des Nennbetrages der Aktien, drittens durch Zusammenlegung bon Aktien erfolgen. Ein Dienstberechtigter, der sich in einem Dienstvertrag zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet hat, die mit Rücksicht auf seine Vermögenslage oder die veränderte all gemeine Wirtschaftslage als übermäßig hoch anzusehen ist, kann von diesem Vertrag zurücktreten. Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf die Bezüge von Beamten. Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, Garan tien auf dem Gebiete der Kreditversicherung mit der Maß gabe zu übernehmen, daß das Reich daraus höchstens mit 30 Millionen RM. zuzüglich der von ihm vereinnahm ten Prämien in Anspruch genommen werden darf. Zur Stützung des Mansfelder Kupferschieferbergbaus wird ein weiterer Betrag bis zu 3 Millionen als verlorener Zu schuß bereitgestellt. Teil 6: Rechtspflege. Für Verbrechen und Vergehen, die an sich zur Zu ständigkeit der Amtsgerichte gehören, werden in erster In stanz die großen Strafkammern für zuständig erklärt, wenn eine Voruntersuchung stattgefunden hat. Uebertretungen sollen nur verfolgt werden, wenn es das öffentliche In teresse verlangt. Die Ladungsfrist kann auf 24 Stunden herabgesetzt werden. Bei Privatklagen kann das Gericht, wenn die Schuld des Täters gering und die Folgen der Tat unbedeutend sind, das Verfahren einstellen. Das Rechtsmittel der Revision gegen ein Urteil des Land gerichts wird beschränkt. Die Wertgrenze für die Zustän digkeit der Amtsgerichte wird auf 1000 RM. erhöht. Armenrecht soll nur beschränkt bewilligt werden. Die Armenrechtsgebühren für Rechtsanwälte werden um 20 v. H. herabgesetzt. Die Vorschriften, die sich mit Ge bühren befassen, treten mit dem 15. Oktober in Kraft. Die Reichsregierung wird ermächtigt, zur Aburteilung bestimmter strafbarer Handlungen in Bezirken, in denen ein Bedürfnis dafür hervortritt, Sondergerichte zu bilden und zwar als Gerichte der Länder. Die Reichsregierung wird ermächtigt, Vorschriften über die Zusammensetzung der Sondergerichte ihre Zuständigkeit und das Verfahren zu erlassen. Artikel 7: Maßnahmen zur Aufrecht erhaltung -er öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Mit Gefängnis bis zu einem Jahr wird bedroht, wer vorsätzlich oder fahrlässig Druckschriften politischen Inhalts herstellt oder verbreitet, aus dem die vorgeschrie benen Angaben über Herausgeber usw. nicht enthalten, unrichtig, unvollständig oder unleserlich sind und der In halt eine strafbare Handlung darstellt. Wer eine Anzeige unterläßt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre be straft. Ersatzdruckschriften für verbotene werden dadurch un tersagt bei Androhung einer Gefängnisstrafe picht unter drei Monaten. Paragraph 6 bringt Aenderungen des L i ch t s p ielgesetzes. Danach dürfen lebenswichtige In teressen des Staates nicht gefährdet werden. Bereits M- gelassene Bildstreifen können auch noch nachträglich verbo ten werden. Paragraph 7 regelt die Schließung von Sammelstätten staatsgefährlicher Elemente. Wenn die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung es erfordert, können Räumlichkeiten, die als Sammelstättcn oder Stützpunkte für Gewalttätigkeiten be nutzt werden oder in denen verbotene Schriften hcrgestellt oder in denen Personen Aufenthalt und Unterkunft gewährt wird, die eine verbotene Tätigkeit ausüben, polizeilich ge schlossen werden. Gast- oder Schankstätten kann die Kon zession für 3 Monate entzogen werden. Bei Zuwiderhand lung droht eine Gefängnisstrafe nicht unter drei Monaten. Bei Massendelikten: Polizeiliche Haft kann verfügt Werden. Paragraph 9 kennt neue Strafbestimmungen bei Zuwiderhandlungen gegen Versammlnngsverbote vom 28. März 1931. Bisher war ferner die Teilnahme an einer verbotenen Versammlung unter Strafe gestellt. Künftig Wird in der gleichen Weise die Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung und an einem nicht angemel deten oder verbotenen Aufzug bestraft. Ueber Teil 8 (Schlußbestimmungen) mit der bedeut samen Außerkraftsetzung gewisser Punkte der Neichsvcrfas- sung ist bereits berichtet worden. Die Verordnung tritt, soweit sie nichts anderes be stimmt, mit dem auf ihre Verkündung folgenden Tage, d. h. am Donnerstag, in Kraft. Ueberaus ernste Finanzlage. Ausführungen Dietrichs. Berlin, 7. Ott. Der Reichsfinanzminister Dietrich gab am Mittwoch vor Pressevertretern ein nicht sehr ro siges Bild von der Lage der Reichsfinanzen. In der Zeit nach der Juli-Krise, so führte der Minister aus, sind so gut wie gar keine Steuern cingegangen. Erst im August ist es gelungen, mit Hilfe drastischer Maßnahmen den Scha den zum größten Teile wieder aufzuholen. Im September hat sich daun das Bild erneut sehr verschlechtert. Cs sicht heute so aus, als ob der Zusammenbruch der Banken sich erst jetzt auf wirtschaftlichem Ge biete auszuwirken beginnt. An die Erklärung des Hoover-Fcicrjahrcs haben sich seiner zeit Erwartungen geknüpft, die nur zum Teil in Erfül lung gegangen sind. Von der Summe von 12V« Millionen Reichsmark, die auf Grund des Hoover-Feierjahrcs ge spart wurden, entfällt ein großer Teil auf die Reichs bahn. Die eigentliche Ersparnis für die Reichsfinanzen ist demnach nur auf etwa 7VV Millionen Reichsmark zu veranschlagen. Diese Summe wird zum großen Teile aber schon durch den Verlust an Steuern aufgefressen. Das Reichskabinett hat den Plan erwogen, einen größeren Posten Neichsbahn-Vorzugsaktien zu veräußern, um von diesem Betrage etwa 5V Millionen Mark den Län dern und Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist die Veräußerung dieses Postens im gegenwärtigen Augenblick ziemlich schwierig. Es wird Ausgabe der nächsten Negierung sein, ein Programm aus Grund der neuen Gesämtlage — wie sie unter anderem durch die Entwertung des Pfundes entstan den ist — aufzustellen. Das WMslWW dec „Mam" MMg. Nenyork, 6. Okt. Das Schleuderflugzeug „Neuyork" des Lloyd-Dampfers Bremen, das mit der Bricfpost für Nenyork gegen Mitternacht dortiger Zeit den Zwischcn- landeplatz Sidney auf Neuschottland verließ, ist seit meh reren Stunden überfällig. Schon beim Anstiegen des Zwi- schcnlandcplatzes stieß die „Neuyork" auf eine starke Ne belbank, so daß sic Schwierigkeiten bei der Landung hatte. Man nimmt an, daß das Flugzeug auf dem Weiterfluge nach Neuyork wiederum auf starken Nebel gestoßen ist und sich verflogen hat. Zahlreiche Rettungsboote sind auf der Suche nach dem Flugzeug. Bisher hat man noch keine Spur gefunden. Die „Neuyork" aufgegeben. Nenyork, 6. Okt. Die Hoffnung, die „Rcuyork", das Schlcuderflugzcug des Lloyddampfers Bremen, unversehrt aufzusinde», ist nunmehr aufgegeben worden, nachdem in der Nähe von Roel an der Küste von Neuschottland eine Tragfläche aufgefunden worden ist, die als zur „Neuyork" gehörend erkannt wurde. Die hiesige Leitung des Nord deutschen Lloyds nimmt an, daß die beiden Flugzeug insassen, der Pilot Simon Und der Mechaniker Wagen knecht, ertrunken sind. Die fünf Postsäcke, die sich an Bürd des Flugzeuges befanden, gelten als verloren. Ergebnislose Suche. Reuyork, 7. Ott. Wie aus Halifax auf Neu-Schottland gemeldet wird, ist am Spätabend des Dienstag die Suche nach den Fliegen: des Schleuderflugzeuges der „Bremen" ergebnislos gewesen. Die ausgesandten Motorboote und Schiffe haben Hunderte von Meilen an der Küste abge sucht. Der Leuchtturmwächter in Burncoat horte in der Nacht von 3.30 bis 5 Uhr 30 Min. amerik. Zeit Rufe, die Vom Wasser her kamen. Man nimmt daher an, daß sich die. Flieger mindestens zwei Stunden über Wasser ge halten haben. Eine Hilfeleistung in dieser Zeit war jedpch wegen der Ebbe unmöglich. Erst bei.Tagesanbruch, als die Flut kam, konnten die Rettungsboote ausgeschickt wer den. An Bord des Flugzeuges „Neuhork" befanden sich 3000 für Neuyork bestimmte Briese. Das Unglück hat in ganz Amerika das stärkste Aufsehen erregt. Aus aller Welt. * Die Kölner Autobanditcn verhaftet? Der Polizei ist es nunmehr gelungen, drei Personen festzunehmen, die dringend verdächtig sind, am 18. September den Kraft- wägendiebstahl auf der Spichernstraße ausgeführt zu ha ben, wobei von den Banditen ein Straßenpassant er schossen und der Besitzer des Wagens schwer verletzt wurde. Unter den Festaenommenen befindet sich der Schwerver brecher Georg Kautz, der wahrscheinlich den todbringenden Schuß abgegeben hat. Die Verhafteten leugnen noch hart näckig, jedoch ist das Beweismaterial so erdrückend, daß ihre Täterschaft kaum mehr angezweifelt werden kann. das Geheimnis des Äaubiierhauses. Roman von Lisa Passon. «Nachdruck verbalen.) Die Villa der Szilasys lag in einer kleinen Stadt, die sich zwischen Lees Schloß und der Stadt befand, aus der Rosita kam und in der auch Brade wohnte. Ihr Auto brachte sie also in verhältnismäßig kurzer Zeit zu Lee. Als die Gräfin ihren Wagen bestieg, beobachtete sie voller Wohlgefallen, daß die Farbe ihres Kostüms sich der grünen Lackfarbe des Autos fast anglich. Als das Auto am Ziel war, ließ sie den Chauffeur ein paarmal hupen; fröhlich und herausfordernd warf sich der Klang auf die geschlossenen Fenster des ernsten Hauses. So selten besuchte Lee jeinand, daß die Gräfin Auf sehen erregte. Wer in einem Zimmer war, von dem aus man Ankommende beobachten konnte, ging ans Fenster. Auf diese Weise wurde sie von Rosita bemerkt, deren Herz von der Entdeckung der schönen Frau nicht unerheblich be unruhigt wurde, und Lee selbst sah hinaus, da der Tisch, an dem er arbeitete, gerade an einem Fenster stand. Was will sie, dachte er und runzelte die Brauen, sie siehl nicht schlecht aus, wirklich, aber sie stört mich. Sie stört mich "«gemein. Wie konnte sic es wagen, ihn ohne weiteres zu über- sallen, entrüstete er sich, als Fred ihm den Besuch meldete. Widerstrebend ging er in das Empfangszimmer, wo die Gräfin ihn erwartete. Er begrüßte sie befremdend kühl, aber die Gräfin hatte sich vorgenommen, sich nicht ein schüchtern zu lassen. Sie warf sich unbefangen im Sessel Zurück und fragte mit klingender Stimme: „Haben Sie keine Zigarette, Herr Lee?" Lee blieb stehen, nicht gewillt, sich lange aushalten zu lassen. „Was verschafft mir die Ehre?" fragte er kurz, mit einer Handbewegung nach dem Tisch, auf dem das Rauch- Kug stand. „Bedienen Sie sich, Gräfin Szilasy." Ohne zu danken, steckte sich die Gräfin mit graziöser Umständlichkeit eine Zigarette an. „Warum geben Sie mir lein Feuer?" sagte sie zwischen den Zähnen, „haben Sie 'eins?" Lees Augen drohten: „Frau Gräfin," bemerkte er mit Nachdruck, „ich mache Sie darauf aufmerksam, daß ich für Uuwereix» kein Verständnis habe." „Aber ja," beschwichtigte sie, „ich weiß, Sie sind jäh zornig, Sie sind ein Poltron." Lee zuckte, eine zurückweisende Antwort unterdrückend, unwillig die Achseln. „Was verschafft mir die Ehre?" fragte er abermals. „Aber warum setzen Sie sich nicht, Lee? Und ein Ge sicht machen Sie! Man glaubt ja, bei einem Ihrer süßen Raubtiere zu sein." „Gut. ich setze mich," antwortete er, „wenn Sie mir endlich sagen, was mir die Ehre verschafft." Dieser Beharrlichkeit gegenüber verlor die Szilasy die Beherrschung. „Denken Sie nach, Herr Lee," rief sie hitzig, „Sie wer den darauf kommen, denken Sie nach!" „Die Situation ist ein wenig lächerlich," bemerkte Pee gleichmütig. „Fühlen Sie das nicht? Mötzlich, daß Sie solche Situationen lieben, es ist jedoch nicht eben geschmack voll, mich deshalb iw einer ungenehmen Arbeit zu stören." Die Stimme der Szilasy schlug über: „Noch geschmackloser ist es von Ihnen, mich vor Ihrer ganzen Gesellschaft bloßzustellen. Lediglich um eines Effektes willen! Um sich ein „Air" zu geben, Herr Lee, schämen Sie sich nicht, eine Dame zu beleidigen! Sie denken vielleicht, es steht Ihnen gut, wie? Es kleidet nie manden, Poltron zu sein. Am allerwenigsten Sie. Wenn Sie es noch nicht wissen, bitte: die Zeitungen amüsieren sich über Sie!" „Die Zeitungen würden sich auch amüsieren, wenn sie die Gräfin Szilasy jetzt sehen könnten," antwortete Lee, ohne die Ruhe zu verlieren. Die Gräfin erbleichte bis über die Lippen. „Sie werden aufhören, mich zu beleidigen, Herr Lee. Ich will Ihnen sagen, warum ich gekommen bin. Ich bin gekommen, für Ihr Benehmen neulich Abbitte zu ver langen. Ja, Sie sollen mich schriftlich um Entschuldigung bitten, Bruno Lee. Das wünsche ich! Wenn Sie das nicht wollen, der Graf wird Rechenschaft mit der Pistole fordern. Er schießt gut." „Und ich schieße besser. Es fragt sich, ob der Graf sein Leben für die Passionen seiner Frau so leichtfertig aufs Spiel setzt. Er müßte schon zehnmal erschossen sein, wenn ich nicht irre, oder noch öfter?" wandte er sich fragend an sie. Gräfin Szilasy wurde noch einen Schein blasser. „Sie sind ein ganz kleiner Mensch, Herr Lee. Es macht Ihnen Freude, sich mit einer Frau zu zanken." Und mit gekünstelt leichtem Ton fügte sie hinzu: „Nun, wie ist's? Bitten Sie um Entschuldigung oder nicht?" „Ich nehme davon Abstand, Frau Gräfin." „Das heißt . . ."' „Das heißt, daß ich neugierig bin, zu sehen, wann es Ihnen zuviel wird, Ihre Zeit an eine, verlorene Sache zu verwenden." Die Szilasy wandte ihm brüsk den'Rücken- „Sie werden die Folgen zu tragen haben," sagte sie heiser; Eilig verließ sie den Raum. Wie ein Hund bin ich geprügelt, dachte sie in ohn mächtiger Wut und sammelte sich mühsam, ehe sie weiter ging, damit keiner der Bedienten ihr etwas anmerkte. Am Ende des Ganges begegnete sie Rosita, die ihr befangen ins Gesicht sah. Mit dem Scharfsinn-der erfahrenen Frau, noch hellsichtiger durch die Beleidigung, die ihr angetan war, erkannte sie, daß Eifersucht die Kleine in den Korridor trieb, ahnte sie zarte Beziehungen zwischen ihr und Lee. Und blitzartig wußte sie, wie sie Lee treffen könnte. Sie blieb stehen, neigte in gnädiger Liebenswürdigkeit den Kopf und sagte: „Ich war Ihretwegen bei Herrn Lee. Ich habe Sie mir für einige Zeit ausgeliehen. Er hat nichts dagegen, daß Sie gleich mitkommen. Ihre Sachen bringt der Chauffeur heut abend nach." Alles war in diesem plötzlich entstandenen Plan auf eine Karte gesetzt. Eine Ausrede für den Fall, daß die Entführung nicht glückte, würde sich schon finden lassen. „Kommen Sie," drängte sie Rosita, „ich habe keine Zeit." Das Mädchen, wie erschlagen, ließ sich fortziehen, ohne einen Gedanken fassen zu können. Der Zufall wollte es, daß niemand sie auf dem Korridor sah und daß niemand die Abfahrt beobachtete. Frau Welker war in der Küche, Fred eilte aus dem oberen Stockwerk zu Lee, der geklingelt hatte, Lee selbst war ver ärgert, daß er nicht daran dachte, dem Auto nachzufthen. (Fortsetzung folgt.)