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Schriftleitung, Druck und Verlag Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla. k» r«-t. Gemeinde - Giro - Konto Nu 1-6» 2 Anzetzrn »nd« «» d« Er »«t« 2«d« r«v 2 Di« .Oiicndorfer Zeitung' erscheint Dien»- 2 Ing, Donnerstag und Sonnabend. Der Bez« «»-Preis wird wit Beginn jeden Monat» bekannt gegeben. « Im ffall« höherer Dewall sKrieg vd. s»nfi. 2 2 irgendwelcher Störungen de» Betriebe« der 2 2 Zeitung, d. Lieteranien od. d. Beförderung»- 2 2 Einrichtung««- hat der Bezieher keinen Vn- - m spruch aus Lieferung oder Nachlieferung der - » Zeitung od. Nachzahlung d. Bezug.preife«. 2 Postscheck-Konto Leipzig Nr. 29148. Amtlicher Teil. Wahl des Reichspräsidenten. Für die am 29. März ds. I;. von vormittags 9 Uhr bis nachmittag« 6 Uhr statiftndendr Wahl de» Reichs präsidenten ist die Gemeinde Ottendorf-Okrilla in 3 Stimm- bezirk« eiugetetlt worden und zwar: 1. Stimmbezirk: Wähler A — G. Absttmmungsraum alte Schul«. 2. Stimmbezirk: Wähler H — L. Abstimmung-raum alte Schule 3. Stimmbezirk: Wähler M — Z. Absttmmungsraum neue Schule. Die Stimmzettel werden wie bei der Reichstagrwahl amtlich hergestelll und am Wahltag im Absttmmungsraum zugleich mit den Stimmzettelumschlägen den Stimmberechtigten au«gehändtgt. Andere als die amtlich hergestellten Stimm- -rttel sind ungilttg. Die amtlichen Stimmzettel enthalten alle zugelassenen Wahlvorschläge. Unter dem Namen des zuletzt ausgeführten Anwärter» schließt sich ein freigelaffener Raum (ein freies Feld) an. Der Stimmberechtigte kenn zeichnet bei oer Wahl in dem abgesondert««, gegen Sicht geschützten Nebrnraum auf dem Stimmzettel durch rin Kreuz oder durch Unterstreichen oder in sonst erkennbarer Weife, welchem Anwärter er seine Stimme geben will; will er keinem der vorgeschlagenen Anwärter seine Stimme geben, so schreibt er den Namen der Person, oer er srme Stimme geben will, auf den Stimmzettel in da« hierzu freigelasfene Feld, dann steckt er den Stimmzettel im Nebenraum in den Umschlag und übergibt hieraus diesen dem Abstimmungsvor- steher, der ihn in die Stimmurne legt. Htteudors-Hkeilta, am 20. März 1925. Der Gemeinderat. Richter, Bürgermeister. Mühlstratze. Die Krei-Hauptmannschaft Dresden hat auf Antrag mit Veroronung vom 12. Februar d. I den Durchgangsverkehr mit Kraftwagen jeder Art auf der hiesigen Mühlstratze unter sagt. Zuwiderhandlungen gegen diese« Verbot werden auf Grund von 8 23 Abs. 1 der Reich-Verordnung vom 1b. März 1923 in Beroludung mit 8 366 Ziffer 10 de« Reichsstrafgr- fetzduchr« mit Geldstrafe bis zu 60 Reichsmark oder mit Haft bestraft. Httrudarf-Hkrilla, am 24. März 192b. Der Bürgermeister. Verbot. Da« Betreten der Baustelle an der Radeburgerstraße — Flurstück Nc. 635 s und t Gemeindeneubau — wird hiermit Unbefugten streng verboten. Die Gemeinde hastet nicht für Unfälle die beim Betreten des Bauplatzes und des Neubaue» etntreten können. Die Eltern find für ihre Kinder verantwortlich und «ollen diese entsprechend belehren. Httendorf-HLrilla, den 26. März 1925. Der Bürgermeister. OertticheS und Sächsisches. Gttendorf-Vkrllla, den 26. März fdas. — Für ein« endgültige Regelung der Kirchensteuern i« Jahre 1925 muß erst die Verabschiedung der Reichsfteuerge- setze abgewartet werden, von denen bisher nur Entwürfe vorliegen, denn diese Gesetze, inbesondere da« St«u«rüber- leitung-gesetz, werden erst d>e gesetzliche Grundlage schaffen. Um dem dringenden B-dürsnis der Landerki.che und der Kirchgemeinden nach Eingang von Geldmitteln abzuhelfen, hat daher das Evangelisch-lutherische Landeskonsistorium ver fügt, daß zunächst zum 15. April al» Steuertermin die Hälfte de« gesamten Steuerbrtrag« erhoben werden soll, der für den 2. Termin 1924 ausgeschrieben war. Dort, wo der ausgeschriebene Betrag auf Grund besonderer Ver fügungen herabgesetzt worden war, gilt der herabgesetzte Be- trag. Es sollen besondere Sieuerbeschetde nicht ergehen, sondern die Erhebung durch Abkündigung, Bekanntmachungen in den Leitungen und Anschlag stattfinden, in Verbindung mit den zuständigen Finanzämtern. Von dieser Steuer- zahlung sollen zwei Fünftel als Abzug für die Landeskirchen- steuer und drei Fünftel für die Gemeindekirchensteucr gelten. — Schutz den Weidenkätzchen. Nach dem Forst- und Feldflrafgesetze vom 26. Februar 1909 (G.- u. V. Vsi S. 277) 88 6 flg. wird mit Geldstrafe bi» zu 300 Mark oder mit Haststrase bestraft, wer au« dem Walde, vom Felde oder au» Gärten Wridenkätzchen entwendet, Gefänanisstrafe bis zu 6 Monaten tritt u. a ein, wenn die Tat zum Zwecke der entgeltlichen Veräußerung des Entwendeten be- gangen worden ist. Auch die vorsätzlich« Beschädigung von Weiden wird bestraft. In Ergänzung dieser Vorschriften, dir den notwendigen Rücksichten auf Pflanzenschutz, Bienen zucht und Volksrrnährung nicht ausreichend gerecht werden, wird das gewerbsmäßige Feilbietrn, Versenden, Verkaufen, sowie das sonstige Vnäußern von Weidenkätzchen oder Kätzchen tragenden Zwrtgen der Weide verboten. Zuwider-j Handlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Hast bis zu sechs Wochen bedroht. Diese Strafe trifft auch denjenigen, der einen erlaubten Erwerb der Weiden- kätzchen nicht nachweisen kann. Das Verbot bezweckt vor nehmlich ben Schutz der wildwachsenden Weidenkätzchen und erstreckt sich nicht auf die in Handel-gärtnereirn zum Schnitt angepflanzten und gezogenen Weiden. Wer derart gezogene Weidenkätzchen aus Handel«gärtnereien bezogen hat, muß im Besitz eines schriftlichen Au«weises über den Erwerb vom Handelsgärtnec sein. Der Auswti« muß vom Gemeinderat der Niederlassung des HandelSgärtnerS beglaubigt sein und außer dem Zeitpunkte des Erwerbe« auch die Menge der er- worbenrn Weidenkätzchen angeben. Die Polizeibeamteu find angewiesen, Blumengeschäfte, Straßenhändler und Verkauf«- stände scharfer Aufsicht zu unterziehen. Jeder Fall, in dem ein erlaubter Erwerb der Weidenkätzchen nicht nachgewieseu werden kann, wird zur Anzeige gebracht. — Der Grenzübertritt für Radfahrer. Nach langen Verhandlungen ist es dem Bund Deutscher Radfahrer ge lungen, für stine Mitglieder den für die sächsischen Rad fahrer so wichtigen Grenzübertritt nach der Tschechoslowakai zu erhalt««. Dir ausgestellt« Grenzkarte gilt für ein volles Jahr. Durch Vermittlung d«r U. E. I. hat der Tschecho slowakische Radfahrer-Bund, die Bürgschaft übernommen, so daß für die Mitglieder de» Bundes die zollfreie Grenzüber- schreitung mit Fahrrad möglich ist. Königsbrück. 'In einem Anfall geistiger Um nachtung hat sich der 28 jährige Sohn Willi de« Tischler meister« Oswald Müller, uur mit Strümpfen, Hemd und Hose begleitet au» der elterlichen Wohnung entfernt. Trotz eifrigen Suchen« konnte er bisher noch nicht aufgtfunven werden. Döbeln. Auf dem der Stadt gehörigen und au die Stadtflur angrenzenden Vorwerk Greußnig brach gestern nachmittag Feuer in der Scheune aus, al« die Drescher ge rade ihr, Mittagspause beendet hatten. Die Scheune war mit 1500 Zentner Grtreide grsüllt, dessen Ausdrusch im Gange war. Alle Arbeiten, den Brand zu bekämpfen, waren vergeblich. Da« Feuer dauerte bis in die Nacht hinein und leuchtete weithin, da das hochgelegene Gut weithin sichtbar ist. Die Kriminalpolizei ermittelte, daß ein 15 jähriger Bursche, der auf dem Gut bedienstet war und gekündigt halt«, den Brand aus Rache angelegt hatte. Er ist a gändia. Der Schaden der Pächter« wird auf ungtfähr 80 000 Mark geschätzt. Da nicht« gerettet werden konnte, find die Dresch maschinen mit Zubehör, sowie Wagen und Geräte mit- verbrannt. Bautzen. In Schwarznäußlitz wurden Wohnhaus und Scheune de« Wirtschaftrbesitzer« Noack samt Möbeln und Wirtschaft-geräten von den Flammen vernichtet. Al- Ursache wird Schornsteindefeckt angegeben. Hohenstein. Ernstthal. Infolge de« lange auszebliebenen Winter» waren die hiesigen Eisinterreffenten gezwungen gewesen, das unentbehrliche Naturprodukt au» Böhmen zu beziehen. Infolge der starken Nachfrage wurde der Eisprets in wenigen Tagrn um 60 v. H. in die Höhe getrieben. Zu dieser Zeit setzte die hiesige EiSerute ein, die leider nur Blöcke von etwa sech« bi« acht Zentimeter liefert. Plauen. Im benachbarten Oberpirk ist da« An wesen de« Ingenieurs Schmitz au« Plauen bi« auf da« Wohnhaus völlig niedergebrannt. Sämtliche wirtschaftlichen Geräte find neben Heu, Stroh und viel Getreide de« Brande zum Opfer gefallen. Nur da« Vieh konnte gerettet werdtn. Die Entstehungrursache ist unbekannt. Keine Müdigkeit. Kann man das Wählen bequemer machen, als es seit den Tagen der Republik geschieht'? Wahl am Sonntag, sodaß kern Arbeitsverlust entsteht, ohne daß andererseits der Kirchgang behindert wird, klerne Ab» stimmungsbezirke, sodaß der Weg keine nennenswerte Zeit beansprucht und der Stimmberechtigte seinen Zettel meist ohne Zeitverlust abgeben kann — Ver« svrgung mit einem amtlichen Stimmzettel, sodaß die oft unzuverlässigen, ost auch verwirrenden Zettelver- teiler der politischen Parteien unnötig sind — schnelle und mühelose Kennzeichnung des erkorenen Kandidaten im verschwiegenen Wahlverschlag — das Ganze das Werk weniger Minuten! Jetzt kann wahrhaftig nie mand mehr eine Halbwegs anständige Ausrede Vor bringen, wenn er sich den zeitraubenden „Umständ lichkeiten" der Wahl entziehen möchte. Auch das Wetter dam man nicht als Vorwand nehmen. Ob es am Wahltage regnet oder schneit, oder ob die Sonne scheinen wird, das wissen wir selbstverständ lich nicht; aber davon sind wir auf alle Fälle über zeugt, daß es am 29. März, acht Tage nach Beginn des astronomischen Frühlings, niemals draußen so ab scheulich sein kann, daß man den kleinen Gang zum Wahllokal nur unter Gefährdung von Leib und Leben zu wagen vermöchte. Auch noch aus einem anderer: Grunde darf man erwarten, daS diesmal ein beson ders hoher Prozentsatz der Bürger und Bürgerinnen von der Wahlberechtigung Gebrauch machen wird. Es ist der erste Fall einer direkten Beamtenwahl durch das deutsche Volk. Alle sonstigen Beamten, vom Reichskanzler abwärts bis zum letzten Staatsdiener werden vom Reichspräsidenten oder von dessen Beauf tragten ernannt; am letzten Märzsonntag aber erfolgt die Wahl des Reichspräsidenten selbst, und sie erfolgt durch die Gesamtheit der Wahlberechtigten. Das ist ein Umstand, der den bevorstehenden Wahlakt weit heraushebt aus allen sonstigen Wahlen und ihm einen wichtigen Platz in der Geschichte einräumt. An dieser Wahl nicht tätig teilzunehmen, obwohl man das Recht, ja die moralische Pflicht dazu hat, und obwohl keine ernsthaften Hi^derungsgründe im Wege stehen, das wäre geradezu ein Schimpf, dem sich niemand aus- sctzen darf, der auf sich hält, für den es nicht eine bloße Redensart ist, wenn er von sich sagt: Ich bin em Deutscher. Hierzu eine NeUaae. spssk Leifs unä Leifenpulvei-! Leake! Mlck anck LleicLHoäs üskMscke verbilligt lis-V/sse^ VeWer-RMgWZ hält sich bestens empfohlen. Bestellungen erbitte Voraus. Erfiard Kaufte Königsbrück. Hintere Gasse 4.