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tendorfer Zeitung LNWr-VLÜ-LkÄL »»H«r des Gemeinderates - Kint«, g«M. Gemeinde - Giro - Konw Nr. 13L amtlichen Bekanntmachungen -u Ottendorf-Okrilla. MU den Beilagen .Neue Illustrierte", .Mode und Heim" und .Der Kobold" bchriftleitung, Druck und Verlag Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla. »iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiriiriiiriiiriiii, L Di« .Ottendorfer Zeitung' erscheint Dirn»- - tag, Donnerstag und Sonnabend. Der B«>« gs-Preis wird mit Beginn jeden Monat» bekannt gegeben. M Im Falle höherer Gewalt (Krieg od. sonst, ü »» irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der L L Zeitung, d. Lieferanten od. d. Beförderung»- Einrichtungen) hat der Bezieher keinen Dn- - m sprach auf Lieferung oder Nachlieferung der - - Zeitung od. Nachzahlung d. Bezug»preise». » «IlllllllllllllllHIIIIIIIIIIIIIIIIIlH Postscheck-Konto Leipzig Nr. 29148. Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und UmgtzMd Nummer 32 Sonntag, den ^5. Nlärz ^925 24. Jahrgang. ! Unsern Gefallenen. t Helden! — Eins weih ich, das nimmer vergeht: ! Tatcnruhm kündet der Toten unsterbliche Krätze, j Trauer trocknet nicht Tränen. Trost nicht spenden Zeiten, f Eines nur leuchtet im All, wenn längst auch die Sonne ver- ! sunkcn, t Eins scheucht die Nähe der Nacht, strahlt über alle Gestirne: t Ob du in Banden auch bangst, muht schmähliche Schande er- ! tragen, I Heben darfst du das Haupt, Volk, vom Frondienst gefoltert, j Nichts taste an deiner Toten herrlich und heilige Taten, ! Nichts kann kläglich verkleinern, wie, blutend aus töd- s lichen Wunden, j Die Teuren in Treue gehalten den Schwur, den aufs Schwert k sie geschworen. ' - Vl. Nogge. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Am 15. März wird ein Gedächtni«gotte«dienst für die Todesopfer des Krieges um 9 Uhr in der Kirche abgehalten. Die Trilnehmer werden gebeten sich »/i 9 Uhr im Hofe des Gasthofes zum Hirsch zu versammeln und sich dem Trauer, zug anzuschließen. Ferner wird eine Feier nach drm Gottesdienst am Denkmal auf dem Friedhose stattfinden. Zur Teilnahme an beiden Feiern wird herzlichst «in- geladen. Httendorf-HkriLa, den 12. Mär; 1925. Der Kirchenvorstand. Bekanntmachung. Am 19. April findet die Ergänzung-wahl für ie Kirchgemeindevertretung statt. Er sind 9 Vertreter zu wühlen. Nur solche die volljährig in die Wählerliste einge tragen find, können wählen. Anmeldungcn von solchen, die noch nicht eingetragen find, werden von jetzt ab bis 1. April im Pfarramt entgegenzenommrn. Vom 2. bis 15. April liegen die Listen öffentlich im Pfarramt au«. Htteudorf-Hkrilla, am 14. März 1925. Das Pfarramt. OertlicheS und Sächsisches. Gttendorf.Vkrilla, den H März zyrs. — Gedächtnisfeier für unsere im Weltkriege gefallenen Brüder. Laut ministerieller Verordnung ist der morgende Sonntag dazu bestimmt ehrend unserer im Weltkriege ge fallenen oder an den Folgen des Krieges verstorbenen Brüder zu gedenken. Es muß Ehrenpflicht einer jeden sein, unseren toten Helden die nölige Zeit zum stillm Gedenken zu opfern. Man mag über die verordnete Gedächtnisfeier virschiedener Meinung sein, ein» aber steht fest: eine zahl- reiche Beteiligung an der Feier wirkt auf die trauernden Hinterbliebenen erhebend und tröstend. An der Gedenkfeier für unsere Gefallenen sind die Orlrvrreine tingeladen und werden die Mitglieder derselben gebeten, an ihr zahlreich teilzunehmen. Nach dem Gottesdienst findet eine Gedächtnis feier am Ehrenmal statt. — Die Zeit der Erkältungen. Viele Menschen sind der Meinung, daß man sich die Erkältung lediglich im Freien hole. Natürlich kann man sich außerhalb des Hauses durch unvorsichtiges Verhalten krank machen. Aber di« Zahl der Erkältungen, die man in seinem eigenen Heim bekommt, ist größer, als man gemeiniglich annimmt. Empfindliche Naturen find dem natürlich am meisten ausgesetzt. Sind die Zimmer nicht oder nicht genügend geheizt, ist di« Ge fahr selbstredend am größten. Schon morgen» beim Waschen kann man sich tüchtig erkälten und zwar durch den Temperaturwechsel zwischen der behaglich glrichmäßigen Wärme de» Bette» und der plötzlich auf uns einströmenden Wärme de» Zimmer«. Im Handumdrehen hat man da seinen Husten oder schweren Katarrh weg. In solchen Fällen MH man — will man einer bösartigen Verschlimmerung Mit ihren Kosten an Zeit, Arzt- und Apotheker-Rechnungen rechtzeitig vorbeugen — sich sofort der Kaiser'schen Biust- Caramellen bedienen. Diese von tüchtigen Aerztrn so war« empfohlenen Husten-Bonbons tun dem Leiden sofort Einhalt und wirken sogar appetitanregend, ohne Magenverstimmung zu erzeugen, wie gewisse andere Präparate. Kaiser'« Brust Carr mellen find in den Apotheken, Drogerien, oder besseren Kolonialwarenhandlungen zu haben. Kamenz. Dir Stadt feiert ihr 700 jähriges Jubiläum in diesem Jahre mit einem großen historischen Handwerkerfestzuge. Ferner begeht die Freiwillige Feuerwehr ihr 50 jähriges Stiftungsfest und die sächsischen Fleischer- meister halten hier ihren diesjährigen Verbandstag ab. Eine gastwirtsgewerbliche Ausstellung mit Verbandstag wird die größeren Festlichkeiten abschlteßen. Bautzen. Der Turm auf dem Czorneboh soll höher gebaut werden. Da der Waldbestand um den Czorneboh- Turm herum diesen überragt und die Aussicht vom Turm immer mehr beeinträchtigt, will man, um den herrlichen Wald nicht abholzen zu müssen, den massiven Turm um zehn bis fünfzehn Meter durch Aufbau erhöhen, der einen Kostenaufwand von etwa 30 000 Mk. erfordert. Ebersbach. Am Montag nachmittag wurde auf der Staatsstraße in der Nähe der Brauerei da» 5 jährige Töchtercher eine» Postbeamten von einem Laust - Auto überfahren und so schwer verletzt, daß es auf dem Trans port z6m Arzte verstarb. Leipzig. E> schweres Automobilunglück ereignete sich aus der Merseburger Landstraße. Auf Rückmarrdorfer Flur bewegte sich «in Krankenauto der Leipziger Feuerwehr nach Westen. Der Füyrer ve« Wagens hatte die Absicht, links ab in die Bahnhofrstraße einzulenken. Dies gab der Beifahrer ungefähr 40 Meter vorher durch Hinaushalten der linken Hand etwa hinter ihm herkommenden Gefährten kund. Als da« Auto schon nach der Einmündung der Straße ab- bog, schoß plötzlich links von ihm ein Personenwagen der Duxwcrte vorüber, der, um einem Zusammenstoß zu entgehen, soweit wie möglich links herbeilenkte. Der Führer konnte aber nicht verhindern, eine eiserne Stütze des an der rechten Ecke der Bahnhofstraße angebrachten eisernen Geländer» zu streifen. Die» geschah mit dem Kotschutz de» linken Hinter- rades, wodurch das Rad eingeklemmt war und festsaß. Der Wagen lenkie wieder nach der rechten Straßenseite, fuhr mit dem rechten Räderpaar über einen am Straßenrande liegenden Sandhausen und schlug dann seitlich um, die beiden Insassen unter sich begrabend. Durch die Feuerwehr wurde mit Hilfe Hinzugekommener der eine lebend und unbedeutend verletzt, der andere aber, der Führer de» Autos, der Betriebsleiter F. Kaul au» Wahren, mit zerschmettertem Kopf al« Leiche hervorgezogrn. — Am Mittwochabend waren im 3. Stock de« Grund stücke» Rathausstraße 42 mehrere Schüsse gefallen. Der so fort dorthin beorderte Polizeibeamte fand den 59 jährigen Arbeiter Walter Krökel mit einer schweren Schußverletzung am Halse besinnungslos in seiner Wohnung auf einem Kohlenkaflen fitzen. Wegen einer Tochter war der Mann mit dem 32 jährigen Sohne in Streit geraten, im Laufe dessen der jähzornige Vater diesen mit einem dolchartigen Messer, da« bis j.tzt noch nicht aufzufinden war, mehrere Stiche in dm Kopf versetzte. Um sich vor den Angriffen des als äußerst roh und jähzornig b«kannt«n Vater zu schützen, zog der Sohn seine Schußwaffe, die er ständig bei sich trug. Der erste Schuß lößte sich schon als er die Waffe in der Tasche ergriff und ging in seine Wade. Die vier anderen von ihm abgegebenen Schüsse trafen einer den Vater in den Hals, ein anderer in den Leib und ein dritter den zufällig in der Wohnung anwesenden Bräutigam der Schwester in ein«n Oberschenkel. Vater und Sohn wurden in» Kranken haus St. Jakob überführt, während der Bräutigam iu sein« Wohnung gebracht wurde. Di« Verletzungen der Vaters find schwerer Natur. Der Sohn der in Notwehr gehandelt haben will und dessen Verletzungen eine Krankenhautbe handlung nicht unbedingt vö ig machen wurde nach Anlegung von Nolverbänden in Haft genommen. Chemnitz. Nachdem die Chemnitzer Stadtverordneten- fitzung am Donnerttag abend zu Beginn infolge kommunistischer Lärmszenen bereit« hatte zweimal vertagt werdrn müssen, weil die Kommunisten unbedingt eine Er klärung anläßlich des Todes drs ReichSpräfidruten Ebert abgebm wollten, die aber der Vorsteher nicht Meß, kam er nach Mitternacht, nachdem die Vertreter der bürgerlichen Presse den Sitzungssaal bereits verlassen hatten, zu einer Prügelei. Die Kommunisten wollten durchaus ihre Er klärung zur Trauerkundgebnng abzeben. Das Kollegium wünschte dies« Erklärung ab«r nicht zu hören. Im Ver laus der immer heftiger werdenden Auseinandersetzungen ging ein Mitglied tätlich gegen 'den'Stadtverordnetenvor- jeher vor. Ein großer Tumult machte die Fortführung der Sitzung unmöglich. Schließlich verließen die Kommunisten >cn Sitzungssaal, worauf Bürgermeister Arial ein« Er klärung abgab, durch di« er das Bedauern über derartige Vorgänge im Rathaussaale zum Ausdruck brachte.I Die Aufwerfung von Darlehen. Bekanntlich ist die Aufwertungsfrage in der Dritten Steuernotverordnung geregelt. Danach sind unter be stimmten Voraussetzungen nur „Vermögensanlagen" aus wertbar. Der Begriff „Bermögensanlage" ist in der Ver ordnung nicht definiert-, er ist daher auszulegen. Unter Vermögensanlage ist jede auf gewisse Dauer berechnete Verordnung von Vermögensstücken zum Zwecke der Kapital- Nutzung oder Kapitalaufbewahrung zu verstehen Das Darlehen ist unter den Permögensanlagen des 8 1 der Dritten Steuernotverordnung nicht namentlich aufgefübrt. Jedoch ist in den Durchführungsbestimmungen vom 1. Mai d. I. bestimmt, daß die persönliche Forderung einer Restkauspreishypothek, auch wenn sie als Darlehen im Grundbuch eingetragen ist, mit mehr als 15 o. H. ihres Goldmarkbetrages auf Antrag des Gläubigers bei der Auf- Wertungsstelle (Amtsgericht) aufgewertet werden kann. Ob und wie hoch ein Darlehen aufzuwerien ist, ist ab hängig von der Beantwortung der Frage, ob das Darlehn als eine „Vermögensanlage anderer Art" im Sinne des 8 12 der Dritten Steuernotverordnung anzuschen ist. Wird die Frage bejaht, so ist die Aufwertung begrenzt. In diesem Falle werden sie auf 15 o. H. des Koldmaikbstrages auf gewertet. Eine Aenderung dieses Satzes durch die bevor» stehende Neuregelung ist wahrscheinlich. Ist jedoch ein Dar lehn nicht als Bermögensanlage anzusprechen, so richtet sich die Aufwertung nach allgemeinen rechtlichen Grundsätzen. Ein solches Darlehen ist unter Umständen auf 100 v. H. auf- zuwerten. Im allgemeinen wird man das Darlehen als eins Vermögensanlage ansehen müssen. Ter Gläubiger wird zu meist das Darlehn zum Zwecke der Nutzung oder Auf bewahrung hingeben. Ausschlaggebend ist also meistens das Interesse des Gläubigers. Wo dieses gänzlich in den Hinter grund tritt und das Interesse des DailehnscMpfängers überwiegend oder ausschließlich für die Hingabe des Dar- lehns maßgebend ist, kann von einer Bermögensanlage keine Rede sein. Keine Vermögensanlagen sind somit Dariehn, die aus Freundschaft oder Hilfsbereitschaft gegeben worden sind. Für sie findet demnach dle Beschränkung der Auf wertung durch 8 12 keine Anwendung. Vielmehr kann unter Umständen im ordentlichen Prozeß die volle Aufwertung verlangt werden. Der Umstand, daß Zinsen vereinbar! worden find, ist zwar für die Entscheidung der Frage, ob das Darlehn eine Bermögensanlage darstellt, nicht ohne weiteres maßgebend. Jedoch wird die Zinsvereinbarung in den meisten Fällen dem Darlehen den Charakter der Ver mögensanlage geben. Einer Zeitungsnachricht zufolge soll das Reichsgericht ausgesprochen haben, daß ein Darlehn nicht als Vermögens anlage im Sinne des 8 12 angesprochen und daher in der Aufwertung der Beschränkung von 15 v H. des Eoldmark- betrages nicht unterworfen sei. Diese Nachricht ist nicht zu treffend. Das Reichsgericht hat lediglich in einem Einzel fall in dieser Weise entschieden. Es handelt sich um ein Darlehn, das ein Juwelier im Jahre 1917 an einen Kunden gegen Verpfändung von Juwelen gegeben hatte. In diesem Falle ist die Hingabe des Tarlehns im Interesse des Darleynsempfängers erfolgt. Ein solches GesälligkeUs- darlehn ist aber, wie wir oben gesehen haben, keine Ver mögensanlage im Sinne des 8 12. Die Aufwertung erfolgt außerhalb der Dritten Steuernotverordnung nach all gemeinen rechtlichen Regeln. . Lr. Larl Dorst. Berlin. Kirchenuachrichte«. Sonntag, den 1b. März 192b. Vor«. 9 Uhr Trauergottetdienst für di« Krteg-ge- salltnrn. Vorm, halb 11 Uhr Feier am Denkmal Kranznieder legung. Kindergottetdienst und Jugendvereinigung fällt au«. Kathol. Gottesdienst vorm. 9 Uhr im Ring. Hierzu eine Beilage.