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zu erreichen und für jeden eine gewisse Fleischmcnge sicherzustellen, darf bis auf weiteres auf den Kopf der Bevölkerung wöchentlich nur 125 x frisches Fleisch mit Knochen oder 100 Z- frisches Fleisch ohne Knochen oder 120 § Wurst gefordert und angemeldet werden Außerdem können an Speck oder Rohfett auf den Kopf der Be völkerung wöchentlich bis zu 60 Z an gemeldet werden. Es bleibt den Ver brauchern unbenommen, die ihnen sonst noch zur Verfügung stehenden Fleischmarken zum Ankauf von Fleisch und Fleischwarcn auf die sich die vorstehende Regelung nicht bez'eht, zu verwenden Eine weitergehende Voranmeldung für die beze chneten Waren ist bis auf weiteres nicht zulässig. Die alleinige Abgabe von Speck oder Rohfett darf nicht verweigert werden. Die An meldung hat spätestens bis zum Sonn abend der vorhergehenden Woche bei dem Fleischer zu erfolgen, in dessen Kundenliste die Anmeldenden eingetragen sind. Hierbei ist die entsprechende Anzahl Fleischmarken abzuqeben. Eine Auswahl in der zu liefernden Ware steht den Anmeldenden nur insoweit zu, als sie erklären dürfen, ob sie Fleisch oder Wurst, Speck oder Rohfell haben wollen. Die Zuteilung er folgt nach dem vorhandenen Vorrat. Reicht der dem Fleischer zugeteilte Vorrat an Speck oder Rohfett nicht zur Befriedigung aller Kunden aus, so hat der Fleischer zu nächst die zuzuteilende Menge gleichmäßig auf 40 x herabzusetzen. Die dabet aus fallenden Kunden müssen bet der nächsten Abgabe zuerst berücksichtigt werden. Die Gletscher haben von außen sichtbar an zukündigen, an welchen Tagen und zu welchen Stunden sie das angemeldete Fleisch usw, abgeben wollen. An Viesen Tagen haben sie den Kaden außer an einigen Vormittagsstunden an mindestens 2 Abendstunden geöffnet zu hallen. Die Zuteilung von Fleisch nur am Sonnabend kann von den Verbrauchern nicht verlangt werden. Für Fleiich, das an dem an gekündigten Verkausstage nicht entnommen wird, entfällt der Anspruch auf Lieferung. Die abgegebenen Fleischmarken sind auf die nächste Woche zu verrechnen Diese Vorschriften treten sofort in Kraft. Den Gemeindebehörden ist untersagt Sonder bestimmungen über den Kleinverkauf von frischem Fleisch oder Wurst durch Fleischer nn den Verbraucher zu treffen. Bereits erlassene Vorschriften dieser Art werden aufgehoben. Die erste Fleischbedarfs anmeldung kann gleichzeitig mit der Ein tragung in die Kundenliste erfolgen. Wer den Vorschriften dieser Bekanntmachung zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft, — (M. I) Deutsche Kriegsausstellung Dresden 1916. In den unteren Räumen des AlbertinumS herrscht gegenwärtig ein reges Leben, das von eifrigen Vorbereitungen zu der in nächster Zeit beginnenden Kriegs ausstellung des Roten Kreuzes zeugt. Eng lische und französische Geschütze, allerdings meist ihres Verschlusses beraubt, werden uusgeführen, feindliche Flugzeuge, Torpedos Minenwerier, Maschinengewehre, zerschossene Autos, russische Bauernwagen reihen sich aneinander, Geschosse und Sprengstücke, Uniformen und Sättel, Gewehre und Säbel, Richtmittel und Fernrohre, Feld küchen und MuniliouSkarren, Krtegsgerät von allen Fronten des Weltkrieges häufen sich bunt, und die weiten Hellen Hallen des ehemaligen Archivs sehen aus wie eine Beutesammelstelle in der Etappe, allerdings nur gefüllt mit erlesenen Stücken, s Mischwälder. Lärchen und Buchen, welche Auch hat sich das Chaos auf Plänen und i eben ihr erstes Grün entfaltet hatten, sehen Zeichnungen längst zu sinnvoller Ordnung! braun aus ihnen hervor. Die Heidelbeeren gestaltet und jetzt schon ersteht ein hoch-die zu den größten Hoffnungen berechtigten anziehendes Bild von der Kriegsarbeit da sind vom Frost ebenfalls mitgenommen. Selbst die Saaten haben an einzelnen un geschützten Stellen unter ihm gelitten. In Bautzen selbst sank die Temperatur nur bis auf Grad über Null herab. draußen, das den Daheimgebliebenen die sonst so schwierige Verbindung mit der Front gewähren soll. Die Schaulust wird hier reichlich auf ihre Kosten kommen und nach Wunsch befriedigt werden dürfen, gilt sie ja dem, was uns alle im Augenblick am meisten angeht, dem Verständnis der gewaltigen Gegenwart, und kommt nebenbei dem Kriegsschatz des Roten Kreuzes zugute. — Kandiszucker. Gegenüber mehrfach hervorgetretenen Zweifeln wird darauf hin- gewtsen, daß Kandiszucker unter die Ver ordnung vom 10. April d. I. über den Verkehr mit Verbrauchszucker fällt. Ins besondere unterliegt daher der Verbrauch von Kandiszucker der Regelung durch die Kommunalverbände. Soweit diese vor geschrieben haben, daß Zucker an Ver braucher nur gegen Zuckerkarten abgegeben werden darf, gilt diese Vorschrift auch für Kandiszucker. Ferner findet die Bestimmung nach der die Kommunalverbände Höchst preise für den Verbrauch von Zucker sest- zusetzen haben, auch auf Kandiszucker An- Wendung. — Das Strohkrailfutter, dessen Her stellung vom Kriegsausschuß für Ecsatz- sutter veranlaßt worden ist, hat sich sehr bewährt. Es ersetzt die Hälfte des Körner futters. Bis Anfang April waren 1280 Eisenbahnwagen abgeliefert. Inzwischen sind sämtliche Fabriken in Betrieb gesetzt worden, sodaß jetzt jeden Tag 40 Wagen erzeugt werden. Nach den Ergebnissen der Bestandsaufnahme reicht der Vorrat an Stroh bis zur nächsten Ernte. Nach wie vor ist es aber dringend erwünscht, daß das Stroh möglichst wenig für Streuzwecke verwendet wird. Das Stroh wird von der Bezugsvereinigung der deutschen Land wirte den Strohkraftfutterfabriken über wiesen, Dresden. Vor dem hiesigen König lichen Schöffengerichte hatte sich am Sonn abend nachmittag der in Wilschdorf wohnende Landwirt Friedrich August Bahrtsch wegen Vergehens gegen Bundesratsoerordnungen zu verantworten. Die Beweisaufnahme ergab, daß der Angeklagte zunächst am 16. November 1915 bei der Getreidebestands- aumahme zu wenig Hafer angegeben, ferner Awang Januar oieseö Jahres 2 Zentner Roggen zur Viehsütterung geschrotet und verfüttert, sowie 3 Zentner Haier und 3 Zentner Noggenschcot, Um diese Vorräte oer Nachprüfung zu entziehen, beiseite ge schafft, indem er diese teils in seinem Bett teils im Kohlenschuppen versteckt hatte, Das Urteil lautete auf 250 Mark Geld strafe oder 50 Tage Gefängnis. Bautzen. Empfindlicher Frost trat in der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag in den südlich von Bautzen gelegenen Gegenden auf. Die Temperatur sank an einzelnen Stellen bis auf 4 Grad unter Null. Die stehenden Gewässer zeigten am Morgen eine Eisdecke, und an den Gras- Halmen aus den Wiesen hingen dicke Eis- krtstalle. Leider hat der Frost hier in der Natur ganz bedeutenden Schaden an gerichtet. Die Blüte der Apfel- und Birn bäume, die gegenwärtig am vollsten ent faltet war, ist zum größten Teile erfroren, was um so bedauerlicher ist, als dieses Jahr der Ansatz sehr groß war. Manche Gärten und Straßen sehen geradezu traurig aus. Auch die Erdbeerblüte hat gelitten. Einen trostlosen Anblick gewähren die Kamenz. Wegen übermäßiger Preis« sorderung beim Verkaufe von Eiern zur Anzeige gebracht wurde auf dem hiesigen Wochenmarkte eine Frau aus Neudörfel bei Wittichenau. Sie hatte für ein Et 25 Pfennige verlangt. Nach den noch nicht allgemein bekannten gesetzlichen Be stimmungen macht sich auch derjenige straf bar, der einen solchen Preis bezahlt. — Meyers Geographischer Handatlas. Vierte Auflage, revidierte Ausgabe. 121 Haupt- und 126 Nebenkarten mit 5 Text betlagen und alphabetischem Register aller auf den Karten und Plänen vor kommenden Namen. In Leinen gebunden 15 Mark. Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig und Wien. Die Vorzüge von „Meyers Geographischen Handatlas, die ihn seit Jahren tu weitesten Kreisen eingebürgert haben, sind Reich haltigkeit, Zuverlässigkeit, Uebersichtlichkett und ein vorzügliches Kartenmaterial in der handlichen Größe eines LexikonbandeS. Gerade das glücklich gewählte Format dieses auch durch Wohlfeilheit ausge zeichneten Kartenwerkes macht eS zu einem wirklichen Handatlas, der nicht erst Um« stände verursacht, wenn man ihn zu Rate ziehen will, und der sich bequem in jedem Bücherregal oder auf dem Schreibtische unterbringen läßt. Schärfe und Klarheit des Kartenbtldes, Behandlung der Farben gebung und Druckausführung befriedigen auch höchste Ansprüche. In den Maßstäben stehen die Karten, was hervorgehoben werden muß, denen der großen Hand atlanten nicht nach. Einen wertvollen Bestandteil des Atlas machen die Pläne und Umgebungskarten von Städten nebst Slraßenverzeichnissen aus, und daß er wichtige Häfen und Inselgruppen auf übersichtlichen Nebenkarten vorführt und den modernen Verkehrseinrichtungen, Eisen bahnen, Kabeln, überseeischen Verbindungen usw. größte Aufmerksamkeit schenkt, erhöht seine Brauchbarkeit ganz wesentlich. Ein peinlich genau bearbeitetes Register mit über 103000 Nachweisen ermöglicht eS jedem, der in „Meyers Geographischem Handatlas" Auskunft und Belehrung sucht sich aus das schnellste zurechtzufinden und eine sichere Antwort zu erhalten. Die revidierte Ausgabe der vierten Auflage be rücksichtigt alle die durch die politischen Ereignisse der Jahre 1912 und 1913, ins besondere durch die Balkankriege hervor gerufenen Veränderungen und entspricht etwa dem Stande der Verhältnisse bei Ausbruch des großen Krieges. „MeyerS Geographischer Handatlas" gehört auf jeden Schreibtisch. Wir empfehlen daS verdienstvolle Kartenwerk um so mehr, als der Verlag die wichtigeren Karten, so weit der Krieg bei ihnen Aenderungen be« dingt, den neuen Käufern dieses Atlas in berichtigten Ausgaben nachliesert. empfiehlt H. Rühle, Buchhan-lg, 2 Bezugs-Preis: vierteljährlich 1,20 INK. frei ins Haus, iln Ser Geschäftsstelle abgeholt 1 INK. Einzelne Nummer 10 psg. Erscheint Dienstag, Donnerstag unö BonnabenS Nachmittag. Unterkaltungz- und önrei'gebM Anzeigen-preis: Vie einspaltige Zeile oSer Seren Baum' 15 psg. Beklamen Sie einspaltige vetit- zeile oSer Seren Naum 30 psg. Bei belangreichen Aufträgen u. Wieöer- holungen entsprechens er Babatt. Mit wöchentlich erscheinenöer Lonntägsbeilage »Illustriertes Unterhältungsblatt", sowie öen llbwechselnö wöchentlich erscheinenden illustrierten Beilagen »Felö unö Sarten" unö »Deutsche Moöe unö hanSardeit". Druck unö Verlag von Hermann Kühle, Ottenöorf-Okrilla. Verantwortlicher Schriftleiter Hermann Kühle, Lrotz-Okrill». Nummer 58 Mittwoch, den j7. Mai jW f5. Jahrgang Neuestes vom Tags. — An der Westfront ist es auch am Sonntag zu keinen größeren Kampfhandlungen gekommen. An der englischen Front versuchte der Feind bei Hulluch m Nordsrankreich die ihm entrissene Stellung wiederzunehmen Seine Angriffe brachen jedoch teils im Ar tilleriefeuer, teils im Nahkampf zusammen. Im Maasgebiet versuchten die Franzosen am „Toten Mann" und im Caillette-Walde west lich von Douaumont vorzustoßen. Aber auch diese Angriffe scheiterten. Im übrigen wird von der Westfront erhöhte Artillerie- und Aufklärungstätigkeit gemeldet. Ob dies der Vorläufer größerer Offensivunternehmungen ist bleibt abzuwarten. — Wie der „Köln. Ztg." über Kopenhagen gemeldet wird, hat der Fall Suchomlinow die russische Presse in eine lebhafte Bewegung versetzt. Die zahlreichen Notizen lassen er kennen, daß dieser Hochverratsprozeß mehrere hochgestellte Personen mit in den Schmutz hineinziehcn wird. Infolgedessen laufen Ge rüchte um, die von bevorstehenden Ver änderungen im Kabinett Stürmer sprechen. Das Moskauer Blatt „Rußkoje Slowo" teilt mit, daß Suchomlinow jetzt an seiner Ver teidigungsrede arbeitet. Er baue diese auf Beschuldigungen auf, die er gegen mehrere seiner früheren Amtsgenossen im Kabinett er hebe. Auch die Wirksamkeit der Reichsduma greife er an. Entrüstet weise er die Be schuldigung des Hochverrats zurück und er hebe Einspruch dagegen, daß man seinen Namen mit dem Hingerichteten Oberstleutnant Mjassojedoh in Verbindung bringe. Seiner Meinung nach bestehe seine einzige Schuld in der Kurzsichtigkeit, mit der er den Umfang und die Dauer des Krieges berechnet habe. Dieses Vergehen hätten sich aber auch die Kriegsminister des Auslandes zuschulden kommen lassen, niemand habe sagen können, daß der Krieg einen solchen Umfang nehmen werde. OerMches unv Sächsisches. tVttendarf-Vkrilla, 46. Ntai WS. — Zur Regelung des Verkaufes von frischem Fleisch und Wurst an den Ver braucher geben wir nachfolgende Verordnung auszugsweise wieder: Für die Bezirke der Stadtgemeindc Dresden, der Königlichen Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt und der Königlichen AnUshauptmattnjchast DreSdcnMeustadt einschließlich der Sradl Radeberg wird auf Gcund der Verordnung dcS Königlichen Ministeriums des Innern vom 10. Mai 1916 folgendes bestimmt: Verbraucher, welche von einem Fleischer frisches Fleisch (mit Ausnahme von Ein- geweiden) oder Wurst beziehen wollen, haben sich bei ihm in eine Kundenliste eintragen zu lassen. Dahei ist ein be hördlicher Fleischbezugsausweis vorzulegen und anzugeben, wieviel Personen von dem Anmeldenden ständig verpflegt werden müssen. Die Fleischer sind verpflichtet, die Eintragungen in die Kundenliste mit fortlaufenden Nummern zu versehen und jedem angemeldeten Kunden bie ihm z >- gewiesene Nummer mitzuteilen sowie durch Unverwischbare Unterschrift auf der Rück- feite des Einwohnermeldescheins die Ein tragung zu bestätigen oder den Ausweis abzunehmen, um Anmeldungen bei mehreren Fleischern zu vermeiden. Ter Fleischbezugs ausweis wird durch die Gemeindebehörde oder deren Vertrauensmänner ausgegcben. Der Fleischer hat bei dec Abnahme des Ausweises aus dessen Vorderseite die be treffende Nummer der Kundenltste zu ver merken. Um eine gleichmäßige Verteilung