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6228 BSrsmblatl, d Dischn «uWandcl. Amtlicher Teil. PIF 117, 24. Mai 1S0S gehandelt, im Vollgefühl jener Kraft, die ihm der Organisationsvertrag verleiht, den er mit der Gehilfenschaft geschlossen hat, und auf Grund dessen er glaubt, die Preise und Bedingungen seiner Arbeit diktieren zu können. Und wenn man in den Kreisen des Verlages darin auch nicht einen Akt subjektiver Feindseligkeit erblickt, so doch die drohenden Anzeichen einer überspannten Wirtschaftspolitik, die zum Kampfe führen kann. (Sehr richtig!) So also ist die Situation: Es kann zwischen dem Deutschen Buchdruckerverein und dem Verlage zum Kampfe kommen und da ist das erste Mittel der Vorsicht das Verbot der Waffenausfuhr. 8i vis paosin para belluw! Mau verbietet die Waffenausfuhr: das heißt in unserm Falle, man streicht die Bestimmung des 8 15 Ziffer 7. Nicht als ob ich glaubte, daß nun im Börsenblatt 10 oder 20 oder 100 Inserate erscheinen werden, die dem Verleger billigen Druck ermöglichen und dem Druckgewerbe schaden könnten. Aber eine stark moralische Schädigung wäre es für die Verleger, wenn der Deutsche Buchdruckerverein uns entgegenhalten könnte: „Seht mal, der Börsenverein verbreitet Inserate von nicht tariftreuen Druckereien und der Verlag bekämpft den Zusammenschluß unseres Gewerbes; hier ist ein Zwiespalt zwischen dem Gesammtbuchhandel aus der einen und dem Verlegerverein auf der anderen Seite." Meine Herren, der Deutsche Verlegerverein hat gestern beschlossen, in Verhandlungen mit dem Deutschen Buchdrucker- Verein einzutreten, in Verhandlungen, von denen insbesondere derjenige eine volle Verständigung erhofft, der wie ich jenseits der Grenze Besitzungen und Freunde hat. Meine Herren, ich erwarte in der Tat, daß jene Verhandlungen den Interessen beider Teile zum Vorteil gereichen werden und daß, wenn wir mobil machen, dies nicht gegeneinander sondern füreinander geschieht. Insonderheit auch gegen neue Lohnanstürme der Gehilfenschaft im Buchdruckereigewerbe. Wären wir noch 8 Wochen früher, ich weiß nicht, ob ich nicht auch dafür eintrcten würde, mit der Ihnen heule vorgeschlagenen Maßnahme noch zu warten. Aber der Antrag ist gestellt. Und wenn Sie ihn jetzt ablehnen, so schwächen Sie damit den deutschen Verlag in einer für ihn schwierigen Situation. Unter diesen Umständen kann ich nur bitten: Nehmen Sie den Antrag an! (Lebhafter Beifall.) Vorsitzender Herr vr. Vollert: Wünscht noch jemand das Wort hierzu? — Es ist nicht der Fall. Ich werde dann diese drei Abänderungsvorschläge einzeln zur Abstimmung bringen. Ich bitte diejenigen Herren, die der Abänderung der Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes zu § 9 Absatz 1 zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Das ist die große Mehrheit; die Abänderung ist beschlossen. Nunmehr bitte ich diejenigen, die der Abänderung in 8 13 Absatz 1 zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. Das ist gleichfalls die Majorität; auch diese Abänderung ist angenommen. Schließlich stimmen wir ab über die beantragte Streichung im § 15 Ziffer 7. Diejenigen, die damit einverstanden sind, bitte ich die Hand zu erheben. (Geschieht.) Das ist nicht so sicher; ich bitte die Gegenprobe zu machen. (Geschieht.) Dies ist die Minderheit. Es sind also diese drei Anträge angenommen. Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesordnung: 6. Antrag des Herrn Hans Speyer-Freiburg i. B.: Die Hauptversammlung wolle die nachstehenden Abänderungsvorschläge für die „Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes" annehmen und den Ausschuß für das Börsenblatt beauftragen, sie so vorzubereiten, daß sie am 1. Juli 1909 in Kraft treten können. Zu 8 28, Nichtamtlicher Teil. Die bisherigen Ziffern 1 und 2 fallen fort, die andren Ziffern erhalten die Nummern 1—5. Zu S 20 Anzeigeblatt. Die bisherige Reihenfolge wird folgendermaßen geändert: 1. Bekanntmachungen buchhändlerischer Vereine usw. usw. 2. Gerichtliche Bekanntmachungen usw. usw. 3. Künftig erscheinende Bücher. erster Linie die im Börsenblatte zum ersten Male angezeigten Wer?e kommen, dann erst Wiederholungen, sodaß der Leser sofort weiß, was er in dem Blatte noch nie angezeigt gefunden hat. Auch sollte für diese Rubrik und nur für die erste Anzeige an dieser Stelle eine bestimmte Größe vorgeschrieben werden, wie dies heute schon für die Umschlagseilen der Fall ist. Damit würde auch dem kleinen Verleger die Möglichkeit gegeben, seine Anzeige ohne große Unkosten zur Beachtung zu bringen. Das bisherige Verzeichnis der zum ersten Male' anzeigten Werke fällt als dann entweder ganz fort oder kommt an den Schluß der betreffenden Nummer, damit es beim Ausschreiben der 4. Fertige Bücher. 5. ubersetzungsanzeigen. 6—10. Werden die jetzigen Ziffern 7—12. 11. Geschäftliche Einrichtungen, Veränderungen. 12. Gesuche: Verkaussanträge, Kausgesuche, Teilhaber-Gesuche und -Anträge. 13—15. Wie bisher. Zu 8 9. Der letzte Satz wird gestrichen, dafür tritt der nachstehende Wortlaut: »Für Wiederholungen von Anzeigen in den Rubriken »Künftig erscheinende Bücher« und »Fertige Bücher«, die keine oder nur ganz geringe Korrekturen haben und in einer Frist von längstens 14 Tagen noch einmal oder mehrere Male zum Abdruck gelangen sollen, tritt ein Rabatt von 25°/» ein. Unter kleinen Korrekturen sind nur solche zu verstehen, die sich auf Änderung des Ausgabetermins beziehen, z. B. statt »demnächst erscheint«, »soeben erschienen« und ähnliches. Zu 8 13. Zwischen Absatz 1 und 2 wird eingeschoben: »Jeder Sprechsaalartikel, der buchhändlerische Einrichtungen von weiterem Interesse in sachlicher Weise bespricht und mit voller Namensunterschrift bei der Redaktion eingeht, ist ohne weiteres aufzunehmen.