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Das Arbeitsbeschaffungs-Programm. 18. Äugust 1926 Im Unterausschuß des volkswirtschaftlichen Aus schusses des Reichstages wurde gestern von Regierungs seite eine Darstellung über die Maßnahmen zur Behe bung der Arbeitslosigkeit gegeben. Es wurde festgestellt, daß selbst bei weiterer Besserung der wirtschaftlichen Lage miteinerFortdauergroßerArbeits- losigkeit auch in Zukunft gerechnet werden muß. Alle Maßnahmen der Arbeitsbeschaf fung müßten deshalb so durchgeführt werden, daß die Auswirkungen sich auf eine Reihe von Jahren ver teilen könnten. Das Programm könne nicht aus den kommenden Winter beschränkt bleiben, sondern müsse eine fundamentale Vorbereitung der produktiven Erwerbslosenfürsorqe für die nächsten Jahre bringen. Nach den Erklärungen der Regierungsvertreter ist die Durchführung eines er weitertenVau Pro gramms der Reichsbahn inzwischen gesichert Das Reich hat der Reichsbahn einen langfristigen Kredit in Höhe von 100 Millionen Mark zu billigen Zinssätzen zur Verfügung gestellt. Zum Wohnungsbauprogramm wiesen die Negierungsvertreter darauf hin, daß in den nächsten Wochen mit einer stärkeren Belebung de sVauma r ktes gerechnet werden könne, da in der Finanzierung aus öffentlichen Mitteln größere Erleichterungen gewährt werden könnten. Für den Bau von Wohnungen der Landarbeiter seien von Reich und Ländern je 30 Millionen Mark zur Verfügung gestellt, die den Bauherren als zinslose Dar lehen mit zehnjähriger Tilgungsfrist gewährt werden sollen. Es konnte weiter mitgeteilt werden, daß die Reichsregierung für die nächsten Jahre die Herab setzung des Kontingents ausländischer Arbeiter von 130 000 auf 100 000 beab sichtigt. Ganz besondere Aufmerksamkeit bringe die Reichsregierung den Arbeiten der Bodenkultur entgegen. Hierfür seien einmal 50 Millionen Mark aus der Liquidationsmasse der Reichsgetreidegesellschaft be reitgestellt. Dann sei in Aussicht genommen, für die O st- siedlung in den nächsten fünf Jahren je 50 Mil lionen Mark im ordentlichen Etat zur Verfügung zu stellen. Für die Finanzierung der Meliorationsarbeiten und F l u ß r e g u l i e r u n g en kämen die Mittel, die im ordentlichen Haushalt für Erwerbslosensllrsorge ein gesetzt sind, in erster Linie in Frage. Für den Straßenbau wird ein für die Dauer von zehn Jahren vorgesehenes Gesamtprogramm noch in diesen Wochen aufgestellt und zwar in Verbindung mit den Ländern. Es kommt wohl ein Straßenumbau von 60 000 Kilometer Länge in Frage. Es wurde regierungsseitig mitgeteilt, daß das Arbeitsbeschaffungsprogramm und dessen Durchführung, wie es bisher vorgesehen ist, einen Aufwand von mehr als einer halben Milliarde aus öffentlichen Mitteln erfordern werde. Nach kurzer Diskussion stimmte der Unterausschuß ! dem Regierungsprogramm zu und behielt sich nur in einigen Punkten eine Erweiterung der Regierungsvor schläge vor, damit noch im Laufe dieses Jahres eine größere Anzahl von Arbeitern, als bis jetzt vorgesehen, beschäftigt werden könne. — Die geplanten Arbeiten werden nunmehr umgehend in Angriff ge nommen werden. j Konferenz der Innenminister der Länder. Die Innenminister der deutschen Länder werden voraussichtlich Anfang nächsten Monats in Berlin unter dem Vorsitz des Reichsinnenministers Dr. Külz zu l einer neuen Arbeitstagung zusammentreten. Die Be- ! sprechungen dürften sich in der Hauptsache um die in- ' zwischen im Ausschuß durchberatenen Gesetzentwürfe aus I dem Arbeitsbeschaffungsprogramm der Reichsregierung l drehen. Außerdem dient die Tagung der Behandlung der ! seit der letzten Jnnenministerkonferenz angefangenen l Gesetzentwürfe innerpolitischen Charakters. So dürfte u. a. auch die Neuregelung des Veamtenrechts zu den Be- ratungsgegenständen der Konferenz gehören. Die Entscheidung der englischen Bergarbeiter. 18. August 1926 Die Delegiertenkonferenz der Bergarbeiter hat in ihrer Nachmittagssitzung des zweiten Verhandlungstages den Vollzugsausschüß bevollmächtigt, mit den Grubenbe sitzern und der Regierung Verhandlungen aufzunehmen und zwar unter der Bedingung, daß die Verhandlungen sich auf den Abschluß eines nationalen Abkommens er strecken müssen und örtliche Abmachungen nicht getroffen werden. Baldwin, der ursprünglich im Falle eines un günstigen Ausganges der Beratungen seine Rückkehr nach London noch um einen Tag verschieben wollte, wird nun mehr für morgen in London erwartet. Ter Arbeits und der Bergbauminister treffen bereits heute in Lon don ein. Tie Entschließung der Delegiertenkonferenz der Bergarbeiter, durch die das Exekutivkomitee zu Ver handlungen mit der Regierung ermächtigt wird, wurde , mit 428 000 gegen 360 000 Stimmen angenommen. In einer Entschließung wurde hinzugefügt, daß dis Gru benbezirke endgültig entscheiden werden, ob die von den Grubenbesitzern für eine Lösung angebotenen Be dingungen angenommen oder abgelehnt werden sollen. Ferner wurde beschlossen, ein Dankschreiben an die ame rikanischen und russischen sowie die anderen Gewerkschaften zu schicken, die dazu beigetragen haben, den britischen Bergarbeitern und ihren Familien zu helfen. Unter den gegebenen Umständen herrscht wenig Zweifel darüber,, daß die Regierung Besprechungen mit den Bergarbeitern sobald wie möglich zustimmen wird. MieW - sMWr MwMsM 18. August 1926 Aus dem Inhalt des italienisch-spanischen Ver trages, dessen Wortlaut nunmehr durch die italienische Presse veröffentlicht wird, seien folgende Paragraphen besonders hervorgehoben. Im ersten Artikel verpflichten sich die beiden Vertragspartner, die unter ihnen ent stehenden Streitfragen jeglicher Art- einem Schiedsge richtsverfahren zu unterwerfen, falls nicht innerhalb einer angemessenen Zeit auf diplomatischem Wege etwaige Meinungsverschiedenheiten gelöst werden können. Nach Artikel 3 setzen die beiden Vertragspartner eine stän dige Kommission ein, die aus 5 Mitgliedern bestehen soll. Tie Schiedsgerichtskommission kann von einer der Vertragsparteien allein angerufen werden, wenn diese den Präsidenten und die andere Vertragspartei davon verständigt. Sollte das Schiedsgerichtsverfahren nicht Erfolg haben, so soü (nach Artikel 7) der Inter nationale Gerichtshof im Haag angerufen werden und zwar auch für die Klärung s sich er Fragen, für die eine besondere Gerichtsbarkeit vorgesehen wäre. Tie anderen Artikel enthalten im wesentlichen die auch sonst üblichen Bestimmungen eines Schiedsgerichtsvertrages. Bedeutsam ist noch der Neutralitätsartikel 13, der kol- gendermatzen lautet: Wenn einer der Vertragsteile trotz friedlicher Haltung von einer dritten Macht angegriffen wird, so soll der andere Vertragsteil während der ganzen Tauer des Konflikts Neutralität wahren. Ter Austausch der Ratifikationsurkunden soll in Madrid erfolgen. Ter Vertrag ist für die Dauer von zehn Jahren vom Ratifikationsdatum abgerechnet, abge schlossen. Tie Vertragsparteien verpflichten sich, in jeder Wrise und in jeder Hinsicht die Arbeiten der Schiedsgerichtskommission zu erleichtern und alle gesetz lichen Mittel aufzuwenden, um der Kommission die Zu ständigkeit einer höchsten Gerichtsbarkeit zu verleihen. Ein jugoslawisch-griechischer Freundschaftsvertrag unterzeichnet. Wie die Morgenblätter aus Athen melden, sind am Dienstag vormittag im Ministerium des Auswärtigen vom Minister Rufos und dem Generaldirektor der Staatseisenbahnen Pantazis einerseits und von dem jugoslawischen Gesandten in Athen Gawrilowitsch und dem Unterstaatssekretär im Verkehrsministerium zu Bel grad Alnamowitsch vier Abkommen unterzeichnet wor den, die auf den von Rufos und Nintschitsch vorigen März in Genf festgelegten Grundlagen abgeschlossen wor den waren. Diese Abkommen regeln endgültig die Frage der Eisenbahnen in der freien Saloniki-Zone und bringen zugleich eine Lösung aller zwischen den beiden Ländern schwebenden Fragen. Zu gleicher Zeit wurden durch die Vertreter Griechenlands und die Herren Gawrilowitsch und Antitsch ein Verständigungs- und Freund- schaftsvertrag zwischen Jugoslawien und Griechenland unterzeichnet, dessen Wortlaut bei dem Sekretariat des Völkerbundes niedergelegt werden soll. Andere Abkommen mit der Türkei und Albanien sind in Vorbereitung und werden bald zum Abschluß kom men. Sie bezwecken die Regelung der schwebenden Kon flikte. Am Montag begannen die Verhandlungen mit Bulgarien über den Abschluß eines endgültigen Handels vertrages. Psine-arv wieder bei der Arbeit. 18. August 1926 Ministerpräsident Poincare, der vorigen Freitag Paris zu einem kurzen Landaufenthalt verlassen hatte, ist am Dienstag nachmittag zurückgekehrt. Am Mittwoch und Donnerstag finden Kabinettssitzungen statt, in denen sich die Negierung eingehend mit dem Kampf gegen die Teuerung und mit den Sparmaßnahmen be fassen wird. Am Freitag findet ein Ministerrat unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik in Paris statt. Tie Regierung wird sich bei der Durchführung der neuen Sparmaßnahmen auf die Vorschläge der Kom mission stützen, die unter dem Vorsitz des Pensions- Ministers Marin die Lage eingehend prüfen wird. Tie Sparmaßnahmen der Regierung werden unverzüglich auf dem Verordnungswege durchgeführt werden. Sämtliche Akten der Vorarbeiten der Ministerien hierfür sind be reits dem Ministerpräsidenten vorgelegt worden. Man erwartet eine weitgehende Neuorientierung des Post- und Telegraphendienstes. Ferner wird bei den Zentralbe hörden die Zahl der Beamten erheblich redu ziert werden, wobei eine Altersgrenze für die Beamten festgesetzt werden soll. Tie Regierung rechnet damit, durch diese neuen Maßnahmen einen Betrag von 5 Millionen Franken einsparen zu können. Ferner wird sich die Regierung in der nächsten Zeit mit der Aus gleichung des Budgets für 1927 beschäftigen. Verschwörung in Mexiko. 18. August 1926 Calles Herr der Lage. In Mexiko wurde eine über das ganze Land aus gebrochene Verschwörung aufgedeckt. Viele Ver dächtige wurden verhaftet. Wie aus Meriko-Citq ge meldet wird, erwartet man dort, daß Präsident Calles bei den Vereinigten Staaten den Antrag auf Aus lieferung des dort weilenden ehemaligen Präsidenten Huerta stellen wird, da dieser in Beziehungen zu den in Kalifornien verhafteten Verschwörern gestanden hat. Calles ist jetzt völlig Herr der Lage. In Kirchenkreisen überlegt man bereits, wie man am besten nachgsben könne. Linkemen M WWe «MW. 18. August 1926 Erne besondere Verordnung für Sozial- und Kleinrentner. In einer neuerdings erlassenen Verordnung des Sächsichen Arbeits- und Wohlfahrtsministeriums wirk endlich Klarheit darüber geschaffen, wie weit bei Sozia' und Kleinrentnern auf die allgemeinen Anterstützungs sätze das Einkommen der Hilfsbedürftigen aus den p zialen Versicherungsgesetzen und auf Grund der AuMi tungsgesetze anzurechnen ist. Bekanntlich bildete diese Frage längere Zeit dc" Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Reiche tag und Reichsrat, führte aber hier schließlich zu der Einigung in dem am 8. Juni d. Js. erlassenen Gesek über Abänderung der Reichsverordnung über die M sorgepslicht, das u. a. bestimmte, daß Sozial- und Klein rentner und ihnen Glcichstehende gegenüber der allge meinen Fürsorge eine angemessene Mehrleistung er halten, in der Regel wenigstens ein Viertel des ge wohnlichen Richtsatzes der allgemeinen Fürsorge. Hier bei blieb aber die Frage offen, wie weit auf diese üb' das Maß der übrigen Unterstützungen hinaus zu b währenden Mehrleistungen bei Kleinrentnern die V" züge aus den Aufwertungsgesetzen und bei Sozial rentnern das Einkommn aus den Bezügen auf Grund der sozialen Versicherungsgesctzc anzurcchncn sind. Bereits auf der letzten Landeswohlfahrtstaguug in Bautzen wurde vom Arbeits- und Wohlfahrtsmini sterium auf verschiedene Anfragen hierzu eine Auskunft gegeben, die jetzt in einer besonderen Verordnung ihren authentischen Ausdruck gefunden hat. Hiernach dürfen bei Kleinrentnern Bezüge aus den Aufwertungsgesetz"" nur auf die über das Maß der übrigen Unterstützungen hinaus gewährten Mehrleistungen (also auf die Son derunterstützung der Kleinrentner, die mindestens ein Viertel der allgemeinen Richtsätze beträgt) angerechm'I werden, dagegen ist eine Anrechnung aus die allg" meinen Unterstützungssätze, wie sie für alle Fürsorge empfänger gezahlt werden, nicht zulässig. Das gleiche muß selbstverständlich auch für Sozial, rentner hinsichtlich der Anrechnung ihrer Bezüge aul Grund der sozialen Versicherungsgesetze gelten, wen" dies auch nicht ausdrücklich in der genannten Verord nung erwähnt worden ist. MeiWWMMW M tzemrbcstemWtz! 18. August 1926 Zur Beseitigung der bei den Steuerpflichtigen ri"!- fach noch bestehenden Unkenntnis über die Uebergange Vorschriften des neuen Eewerbesteucrgesetzes voi" 30. Juli 1926 wird auf folgendes hingewiesen: 1. Der Fälligkeitstag der nächsten (zweiten) Teil zahlung der Gewerbesteuer 1926 ist nicht mehr der la> August, sondern der 15. Sept. 1926. Der bisherige Termb vom 15. August fällt also weg: an seine Stelle tritt der 15. September. 2. Am 15. September 1926 und weiterhin am Io Dezember 1926 und 15. Februar 1927, sofern nicht bi* dahin die Veranlagung durchgeführt und der Steuerb" scheid für das Rechnungsjahr 1926 zugestellt sein sollt"- ist als Eewerbesteuervorauszahlung je ein Viertel vc" Hundert des bereits den bisherigen Vorauszahlung"" zugrunde liegenden Betriebsvermögens Ende 1923 entrichten. Der feststehende Betrag von 30 Reichsmarl ist vom 15. September 1926 ab nicht mehr zu zahlen. 3. Die Arbeitgeberabgabe war letztmalig am 25- Juli 1926 zu entrichten. Haben jedoch Arbeitgeber ro!' der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die am 15. und 2b eines Kalendermonats fälligen Abgabebeträge M sammen mit der am 5. des folgenden Kalendermo-ch- fälligen Abgaben zu entrichten, so haben sie die an süt' am 15. und 25. Juli 1926 fällig gewesenen Abgabe trage in jedem Falle noch abzuführen. Das Ende des Falles Leffing. 18. August 1926 Wie wir aus Hannover erfahren, ist das gcriäft liche Verfahren »gegen die Studenten eingestellt. M"!: gebend waren dafür folgende Gründe: Professor LeM hatte es abgelehnt, Strafantrag wegen Mißhandlung und Beleidigung zu stellen, so daß ein Verfahren weg"" Fehlen dieses Antrages nicht stattfinden konnte. Auch ein Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gegen du' Studentenschaft ist nicht gestellt worden. Aus demselb"" Grunde konnte daher auch kein Verfahren eingcleü^ werden. Es war vom Gericht zu prüfen, ob das be kannte Vorgehen der Studenten gegen Lessing sichad- einfache Demonstration oder als ein Nötigungsverftut darstellte. Bei dieser Prüfung war wesentlich, du seitens des Vorstandes der Studentenschaft aufgeford"'' worden war, mit legalen Mitteln gegen Lessing kämpfen. Ter Vorstand der Studentenschaft hat w- walttätigkeiten weder gefördert noch unterstützt. Tie G" samtheit der Studenten konnte daher für etwa oorg" kommens Gewalttaten nicht verantwortlich gemacht wch den, sondern nur die einzelnen Studenten, die Profess Lessing mit Gewalt an der Ausübung seiner Lehrtütig keit hinderten. Tiese einzelnen Studenten sind nach cmc>" Belicht des Rektors nicht ermittelt, auch nicht durch Uutcrsuchung der Staatsanwaltschaft. Taher ist a""' dieses Verfahren nunmehr eingestellt. Lohnbewegungen und Streiks. 18. August 1926 Der Lohnkonflikt im Berlins Brauereigewerbe. Gestern ist in den Groll berliner Brauereien die Abstimmung über "im eventuelle Arbeitsniederlegung zu Ende geführt mord""- Die endgültigen Ergebnisse liegen noch nicht vor. Ach wir erfahren wird morgen in allen Betrieben zunM die Arbeit noch weiter geführt werden. Erst am Alum sollen die Vrauereiarbeiter in mehreren Versammlung"" zu dem Abstimmungsergebnis Stellung nehmen. Wie der Red sür Hesse, der Sp Ter tigcn Am llntcrredu Rauscher verhau genommei Tie Nach den jirlcn vm Regier jent) erhc Tie eine Reih, lene und - Die von 5 T ihre Zahl * Ei gemeldet' 5cüischen Die beide Prandstis * Di Kinderser leits der lö Todes der polnl durch Mi warks-Lä elnstitut Erreger werden. ' los mit zusammen jetzigen ( erkrankm scheu Uel sssolierm Kraukhei I' wird gen Nesteigm eine Leie 12 Mete schüler V Wochen ' stürzte d Lahr (Ve ein Inge glückt. - N glucks. 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