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Vor der Völkerbunds-Tagung 26. Februar 1926 Die deutsche Delegation für die MärMMno des Völkerbundes, die nach dem Beschluß des Reichskabi- netts unter Führung des Reichskanzlers Dr. Luthe 'r und des Reichsaußenministers Dr. Stresemann stehen wird, soll bereits am 6. März ds. Is. die Abreise nach Genf antreten, sodaß sie schon am Nachmittag Les 7. Marz in Eens eintreffen wird. Daraus geht hervor, daß die von englischer Seite gewünschte B orbcspre- chung der leitenden Staatsmänner, die zu einer Ver ständigung über den Streit um die Ratssitze führen soll, auf jeden Fall zustande kommen dürfte. Chamber lain und Briand werden ebenfalls am 7. März in Genf ankommen, sodaß die wichtigsten Staatsmänner zu diesem Zeitpunkte am Tagungsort des Völkerbundes versammelt sein werden. Die deutschen Delegierten werden voraussichtlich mit einem umfangreichen Veratungsprogramm nach Genf fahren. Man wird voraussichtlich versuchen, auch in der Frage der Abkürzung der Räumungsfeisten, der Regelung der Luftfahrt und der Beseitigung der inter alliierten Militärkontrolle zu Verhandlungen zu ge langen, denn derartig wichtige politische Rebensragen spielen im gegenwärtigen Augenblick fast eine ebenso bedeutungsvolle Rolle, wie die Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund, die lediglich den Rahmen für die Entwicklung der neuen europäischen Politik abgeben kann. Wie bereits gemeldet wurde, hat sich die Reichs regierung in der Erweiterung des Völkerbundsrates freie Hand Vorbehalten. Man wird dieses Problem deutscherseits im Zusammenlang mit allen damit in Verbindung stehenden politischen Gesichtspunkten zu prüfen haben, sodaß die Wünsche Polens mehr oder weniger eine untergeordnete Rolle spielen. Wenn die anderen Völkerbundsmächte keine ernsten Bedenken geltend machen wollen, das kampflustige Polen zum Völkerbundsrat zuzulassen, so wird man deutscherseits nicht umhinkönnen, den Dingen freien Laufzu lassen. Vorläufig steht jedoch nur soviel fest, daß man deutscherseits ernsthaft daran interessiert iß, bei diesen wichtigen Entscheidungen als gleichberechtigte Macht ausschlaggebend mitzuwirken, und daß man sich nicht darauf ein lassen will, Kompromisse zu schließen, die von vornherein den Stempel der Zwangs läufigkeit in sich bergen. Meinungsverschiedenheiten im englischen Kabinett? In Londoner politischen Kreisen herrsch! zur Zeit größte Aktivität. Der Generalsekretär des Völkerbundes Drummond, spricht fast täglich im Auswärtigen Amt. vor und verhandelt mit Mitgliedern des Kabi netts. Chamberlain hatte gestern Besprechungen mit dem sranzösischen und dem spanischen und vorgestern Abend mit dem italienischen Botschafter. Gleichzeitig verhandelt der englische Gesandte in Warschau mit dem volnischen Außenminister Skrzynski und schließlich berät die englische Regierung mit den Regierungen der Do minions Trotz alledem ist man sich keineswegs über die Völkerbundspolitik schlüssig geworden. Wie der Evening Standard berichtet, sind innerhalb des englischen Kabi netts Meinungsverschiedenheiten aufgetreten, besonders wegen der Ansprüche Polens. Baldwin hat sich, wie ver lautet, gegen eine Erweiterung des Völkerbundsrates ausgesprochen. Chamberlain persönlich sei, schreibt das Blatt, für die Zuweisung eines Ratssitzes an Polen. So sei denn die Ausgabe der Ausarbeitung einer Instruk tion für die englischen Vertreter bei der Völkerbunds ratssitzung äußerst schwierig. Auch der liberale „Star" ist skeptisch. Es sei klar, so schreibt er daß Chamberlain Frankreich in der polnischen Frage zu unterstützen wünsche. Aber die übrigen Kabinettsmitglieder hielten die Weisheit einer solchen Politik für zweifelhaft und deshalb sei die Entscheidung erneut verschoben worden. Neuwahl der Saar-Regierung vor Dentschlands Eintritt? 26. Februar 1926. Die provisorische Tagesordnung der nächsten Sitzung des Völkerbundsrats hat wie der diplomatische Korrespondent des Daily Telegraph mitteilt, in Lon doner politischen und diplomatischen Kreisen .Ueber- raschung hervorgerufen, weil der erste Punkt die Er nennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Saar- Regierung vorsehe. Da Deutschland seinen Sitz im Rate frühestens am zweiten oder dritten Tage der Tagung werde einnehmen können, entstehe die Frage, ob diese Einteilung der Tagesordnung, wenn man an ihr fest halte. nicht letzten Endes die deutschen Vertreter von der Besprechung dieser für Deutschland sehr bedeutsamen Frage ausschließe. Die Frage werde deshalb, wie der Korrespondent mitteilt im Unterhaus zur Sprache ge bracht werden. Es werde verlangt werden, daß die englische Delegation für eine Einteilung sorgt, die Deutschland seine ihm zustehenden Rechte sichert. Auch die beabsichtigte Behandlung der Einführung eines besonderen Untersuchungssystems im entmilitarisierten Rheinlande habe Ueberraschung her vorgerufen, weil dieser Punkt noch jedes Mal ver schoben worden sei. Ausfallgarantie des Reiches für den Export nach Rußland. 26. Februar 1926. Im Haushaltausschuß des Reichstages wurde am Donnerstag zunächst die Frage der Ausfallsgarantie des Reiches für den Export nach Rußland behandelt. Äbg, Dr. Crämer (D. Vp.f berichtet über die bis herigen Beratungen im Unterausschuß. Die Vergünsti gungen. die mit der Ausfallgarantie verbunden sind, sollen vorzugsweise den notleidenden deutschen Wirt schaftszweigen zugute kommen, z. B: der Kohlen und Metall erzeugenden und weiterverarbeitenden Indu strie. Die Hauptmenge der zu erwartenden A u f- träge wird nach Angabe der russischen V e ft e l l er bereits in einigen Monaten e i n l a u f e n. In der Abstimmung beschloß der Ausschuß mit großer Mehrheit, der Reichsregierung die Ermächti gung zu erteilen nach Maßgabe bestimmter festgclegrer Voraussetzungen, eine Garantie für Lie fe r u n g s g e s ch ä f t e nach Rußland bis zum Höch st bet rage von 105 M i l li o n e n Marl zu übernehmen, jedoch derart, daß die Vorhaftung der Industrie auf 20 Prozent beschränkt bleibt, während für die weiteren Ausfälle die Garantie von Reich und Länder in Höhe von 75 Prozent des Ausfalls eintritt, woran Reich und Länder im Verhältnis von 7 :5 be teiligt sind. Förderung der Ausfuhr durch Export Kredit-Ver sicherung. In der letzten Sitzung des Eesamtvorstandes des Verbandes Sächsischer Industrieller, berichtete Herr Reichstagsabgeordneter Dr. Schneider über den Plan des Reichswirtschaftsministeriums, zur Förderung der Ausfuhr aus den Mitteln der produktiven Erwerbs losenfürsorge eine Export-Kredit-Versi cherung emzunchten. In der Aussprache wurde die Befürchtung ausgesrpochen. daß bei versichertem Kredit auch sehr gewagte Geschäfte Zustandekommen könnten. Demgegenüber wurde darauf hingewiescn, daß der Ex porteur ein Drittel des Risikos selbst tragen müsse, ein weiteres Drittel trage die beteiligte private Kreditver sicherung, die die übliche Prüfung selbst vornehmen müsse, das letzte Drittel trage das Reich, das aber im Falle des katastrophalen Risikos (Krieg. Moratorium, Erdbeben usw.f und im Falle von größeren Schäden auch das Drittel der privaten Versicherung mit über nehme. Die von Hamburger Exporteuren erhöbe ien Bedenken wurden eingehend erörtert. Ueberwiegend kam jedoch zum Ausdruck, daß es zu begrüßen sei, wenn das Reich die Aufwendungen für Erwerbslosenfllrsorge in dieser Weise zur Belebung der Wirtschaft verwende, anstelle bloßer Unterstützung, also lieber vermehrte Ausfuhr und damit vermehrte Beschäftigung schaffe. Falls die neue Einrichtung sich bewähre, wird man viel leicht nach dem Vorbilde Englands und der Schweiz später größere Mittel für neue Versicherungen aufwcn den können. Sächsischer Landtag. Sitzung vom 25. Februar. Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Minister präsident Heldt folgende Erklärung ab: „In der Morgenausgabe des Dresdner Altzeigers vom 24. Februar wird eine Notiz der „Sächsisch-Böhmi schen Korrespondenz" abgedruckt, wonach der Abgeord nete Arzt sich in einer Versammlung der Dresdner so zialdemokratischen Partei-Funktionäre dahin geäußert haben soll, er werde nunmehr mit seinem Material her- auskommen und dafür sorgen, daß Heldt dorthin komme, wo Zeigner gewesen sei. Allerdings wird zu dieser Notiz in der Ausgabe der Dresdner Volkszeitung vom 24.-Februar unter der Ueberschrift „Eine Falsch meldung" betont, der angeführte Satz sei sine in jeder Beziehung unwahre Behauptung, Arzt habe weder in diesem noch in ähnlichem Sinne in der Delegierten versammlung gesprochen. Gleichwohl hat das Mini sterium für Volksbildung als vorgesetzte Dienstbehörde den Abgeordneten Arzt zu einer Aeußerung hierüber aufgefordert. Bei seiner Vernehmung hat er folgendes erklärt: „Es würde mir ein leichtes sein, nachzuweisen, daß ich die mir in einer Notiz der „Sächsisch-Böhmischen Korrespondenz" in den Mund gelegte Aeußerung bezüg lich des Herrn Ministerpräsidenten Heldt nicht getan habe Ich lehne es aber aus prinzipiellen Gründen auf Grund der Reichsvsrfassung ab, meiner vorgesetzten Dienstbehörde in einer Angelegenheit Rede und Ant wort zu stehen^ die mich lediglich in meiner Eigenschaft als Politiker betrifft." Hiernach muß fürs erste davon ausgegangsn werden, daß der Abgeordnete Arzt jedenfalls in jener Delegiertenvsrsammlung gegen den sächsischen Minister präsidenten nicht den Vorwurf strafbarer Handlungen erhoben hat. Nachzuprüfen bleibt, wie eine solche Zei tungsmeldung überhaupt hat entstehen können. Vorbe haltlich dieser Prüfung erachte ich mich für verpflichtet, dem Landtag von dem Vorgang Mitteilung Zu machen, weil es dem Landiag nicht gleichgültig sein kann, wenn in der Oeffentlichkeit gegen den von ihm gewühlten Ministerpräsidenten ein solch unerhört schwerer Vor wurf erhoben wird." Unmittelbar darauf beantragte der Kommunist Böttcher die Besprechung der Erklärung, aber dies wurde gegen die Stimmen der Kommunisten und der Linkssozialisten abgelehnt. Ministerialdirektor I u st antwortete auf eine kur.ze Anfrage des Abgeordneten Beck über die Ablehnung des Schadenersatzes gegenüber den bei dem Auto bus Unglück in Vrischwitz verunglückten Fahr gästen. Der Rcgierungsvertreter erklärte, es treffe zu, daß die staatliche Kraftwagenverwaltung den beim Brischwitzer Autounglück verlebten Personen gegenüber die Rechtsverpflichtunq zum Ersatz des Schadens nicht anerkannt habe. Gleichwohl Habs die Kraftwagenver- waltung nach dem Abschluß der Erörterungen um das Einverständnis des Finanzministeriums gebeten, daß den Verletzten angemessene Entschädigungen gewährt werden. Das Finanzministerium habe diesem Vorschlag Zugestimmt. Bisher seien rund 5700 Mark ausg zahlt worden. Die Regierung betonte, daß die Gerüchte der tatsächlichen Grundlage entbehrten, daß die Betriebs sicherheit auf den staatlichen Kraftwagenlinien mangel haft sei. Seit Anfang 1920 sei kein Reisender auf den Autobussen tödlich verunglückt. Vis zum Prischwitzer Unglück seien niemals ernstere Verletzungen von Per sonen vorgekommen. Dann wurden noch zwei Haushaltkapitel ohne Aussprache glatt genehmigt. Nächste Sitzung um Donnerstag: Gesetzentwürfe über Ausgabe von Schatz anweisungen, Amnestie usw. und Haushaltkapiiel. Der KompromitzanLrKg zur AuseiNKudersegung mit Zen Fürsten. Der Rechtsausschuß des Reichstages beschäftigte sich mit dem Kompromißantrag über die vermögensrechi- liche Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern. Die allgemeine Bestimmung über das Reichs-Sonder gericht wurde angenommen. Eine ausgedehnre Aus sprache entspann sich über 8 5, der die Vorschriften ent hält, nach denen das Reichs-Sondergericht zu urteilm hat. Der 8 5 wurde nach der Ablehnung verschiedener Abänderungsanträge in folgender Fassung in erster Lesung angenommen: „1 . Bei der Zuteilung der Vermögen ist zu berück sichtigen. ob die einzelnen Vermögensstücke von den Mit gliedern der Fürstenhäuser seinerzeit auf Grund eines Privatrechtes oder insbesondere in den Zeiten der ab soluten Monarchie auf sonstige Weise erworben worden sind, namentlich auf Grund des Völkerstaates oder sonstiger öffentlicher Rechte oder gegen Leistungen, die sie nur kraft ihrer Souveränität bewilligen konnten. 2. Gegenstände, auf deren Besitz ein Land aus Gründen der Kultur oder Volksgesundheit Wert legen muß, Theater einschließlich Theaterfundus und zur ständigen öffentlichen Besichtigung freigegebene Schlösser mit Inventar, Musepn, Sammlungen, Archive und Bi bliotheken, Parkanlagen und dergleichen erhält das Land in der Regel auf seinen Antrag als Eigentum. Ob und inwieweit für solche Gegenstände oder Einrich tungen eine Entschädigung zu gewähren ist, richtet sich nach freiem Ermessen, insbesondere aber danach, af ob sie bereits vor der Staatsumwälzung des Jahres 1918 der Oeffentlichkeit zugänglich oder nutzbar gemacht waren, bf ob sie im ganzen oder teilweise veräußert sind oder nicht, e) ob ein Nutzungswert vorhanden oder wie hoch er ist, ä) ob und in welchem Umfange er mit den Unterhaltungslasten verbunden ist. 3 Bei der Zuteilung von Land und Forstbejitz an die vormals regierenden Häuser wird die Größe des Landes und seine staatlichen Notwendigkeiten, Sied lungsmöglichkeiten, Städte-Erweiterungen, Schaffung von Erholungsstätten und dergleichen, ausschlaggebend sein. 4 Vermögensstücke der einen Partei sind auf die andere zu übertragen, wenn dies zur Erreichung eines billigen Ausgleiches oder einer billigen Entscheidung erforderlich ist. 5. Bei der Bemessung der den Fürstenhäusern zuzu sprechenden Vermögensstücke, Kapitalien oder Renten ist die wirtschaftliche und finanzielle Lage beider Par teien ZU berücksichtigen. Hierbei soll einerseits durch Zuweisung aus der Masse der vorhandenen Vermögens werte den vormals regierenden Häusern eine würdige Lebenshaltung gewährleistet werden, anderseits aber berücksichtigt werden, daß die allgemeine wirtschaftliche Lage des deutschen Volkes infolge des Krieges und der Nachkriegszeit eine gegenüber den früheren Verhält nissen sehr wesentlich herabgedrückt ist und daß die Aus gaben in Wegfall gekommen sind, die den vormals re gierenden Fürstenhäusern früher dadurch erwachsen sind, da sie Träger der Staatsgewalt waren." 6. Soweit von Vermögensstllcken der vormaligen Fürstenhäuser Gebrauchs- oder Nutzungsrechte an dritte vorliegen, oder zugesichert worden sind, sind diese Rechte in geeigneter Weise sicherzustellen. 7. Bei der Aufwertung von Ansprüchen hat das Aufwertungsgesetz vom 16. Juli 1925 mit der Maßgabe Anwendung zu finden, daß für Ansprüche und Kapital abfindungen die für die Ueberlassung von Gebäuden und Grundstücken an ein Land den früher regierenden Häu sern zugestanden sind, die für die Aufwertung non Hy potheken gesicherten Kaufgelder maßgebenden Bestim mungen auch dann Platz greifen, wenn die Ansprüche auf Kapitalabfindungen hypothekarisch nicht gesichert sind 8. Den Mitgliedern der vormals regierenden Häuser früher zustehenden Zivillisten und ähnlichen Renten (Kronfidei. Krondotationsrenten u. a.) fallen ohne Entschädigung fort. 9. Den Ländern ist aus der vorhandenen Vermö gensmasse ein angemessener Ausgleich für die aus der llebernahme von Versorgungsansprüchen ehemaliger Hofbediensteter entstehenden Lasten zu bewilligen." 8 6 wurde in folgender Fassung angenommen: „Wenn durch Spruch des Reichssondergerichts oder in einem vor dem Reichssondergericht abgeschlossenen Ver gleich ein Land zur Zahlung von Kapital oder Renten verpflichtet wird, so ist die empfangsberechtigte Partei verpflichtet, diese Beiträge und ihre Erträgnisse bis zum Ablauf des Jahres 1950 nur für die privarwitt- schaftlichen Bedürfnisse des vormals regierenden Hauses oder zu wohltätigen oder kulturellen Zwecken zu ver wenden. Die Verbringung eines ausgezahl- Kapitals ins Ausland ist nur mit Genehmi gung des Landes zulässig. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtungen kann das Land eine zu zahlende Rente oder ein zu zahlendes Kapital ganz oder teilweise einbehalten oder ein bereits bezahltes Kapital ganz oder teilweise zurückfordern, oder die Verpflich tung zur Zahlung von Renten oder Kapital für er loschen erklären. Streitigkeiten hierüber entscheidet das Reichssondergericht." Die ersucht, streit gericht z Der dem enc wegen k Tagesor sehen w Die hauptstc der Zuv Deutsch! spruchen Bei in Tour Theater! Stichr D Ta: staaten i Audiun eingelad deutscher führte d sozialistis setzt beh Staaten- Deriehr- schaffen, regierent ästen ve wieweit jetunion stimmt. 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