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LZ Nte dss ArhettsgMshezjrks Grimma ohne Vrbeitswse Nach einer Miireiiung des Arbeitsamtes Grimma sind setzt von den 118 Landgemeinden des Arbeitsamtsbezirks Grimma 13 völlig frei von Arbeitslosen. Um offene Stellen für Arbeitslose zu werben und Ver handlungen über die Einführung der 40-Stunden-Arbeits- wochs zu führen, stellten sich elf SA-Männer des Sturmes Grimma zur Verfügung. Sie haben weiter die Aufgabe, Fälle von unberechtigtem Doppelverdienst festzustellen. Lie Karteifabrik Winkler L Schulz erklärte sich als erste Grim maer Firma bereit, vom 1. September ab die -Mündige Arbeitswoche einzuführen, wodurch ermöglicht wird, daß mehrere Arbeitslose eingestellt werden. Einmaliger kirchlicher Lvkergeld zur Rettung verschuldeter Kirchgemeinden Seit Jahren erwartet die Bevölkerung eine Aufhebung des Religionssteuergeietzes vom 1 Juli 1921. Auf keinem Gebiet ist die kirchenf'eindliche Haltung der marxistischen und neutralen Regierungen deutlicher zum Ausdruck gekom men als auf dem Gebiet der Kirchensteuergesetzgebuna. War man doch aus bestem Weg, die äußeren Grundlagen für die Kirche einfach durch diese angebliche Neutralität zu zerstören. Seit Jahren müssen vakant geworden« Pfarrslellen aus Sparsamkeitsgründen mit benachbarten vereinigt werden. Teilweise sind drei oft größere Gemeinden zusammengelegt und einem einzigen Pfarrer übertragen worden. Unzäd- lige Kirchgemeinden sind mit den Gehaltszah lungen an Pfarrer, Kantoren und sonstige Bedienstete mehrere Monate imRü ckst and, Kirchen und Pfarrhäuser befinden sich in sehr schlechtem Bauzustand. Wiederholt sind baupolizeiliche Anordnungen zum-Schließen von Kirchen er- gangen. Die Erhaltung des gesamten kirchlichen Lebens war in Frage gestellt worden. Vie katastrophale Lage vieler Kirchgemeinden kann nm durch ein allge meines Opfer aller Kirchenglie der gerettet werden. 3m Einvernehmen mit der Skaatsre gierung wird deshalb ein kirchliches Opfergeld in höhe von 2 R IN erhoben werden. Es soll von allen Mitgliedern des Ev.-lulh. Landeskirche erhoben werden, die bei Beginn des Rechnungssahres 18 Jahre alt gewesen sind, am Fällig keitstag der Steuer eigenes Einkommen oder eigenes Grund oder sonstiges vermögen haben. Von der Entrichtung des kirchlichen Opfergeldes sollen befreit lein: Ehefrauen die nicht dauernd von ihrem Ehe mann getrennt leben: Personen, die am Fälliakeitstna de- Vpfergeldes Arbeitslosenunterstützung oder Krisenunterstüt zung aus Grund reichsgesetzlicher Vorschriften empfangen oder am Fälligkeitstag laufend öffentliche Fürsorge auf Grund reichsgesetzlicher Vorschriften genießen. Hinsichtlich der Erhebung, der Ermäßigung und des Erlasses des kirch lichen Opfergeldes sollen dieselben Grundsätze wie für d'e sonstigen Kirchensteuern gelten. Mit den Einkünften aus dem Opfergeld wird zunächst einmal der kirchliche Notstand beseitigt werden. Darüber hinaus wird aber ein weiteres Arbektsbeschaf- sungsprogramm in Angriff genommen werden kön nen, in dem auch weitere Bauten und Instandsehungsarbei- ten durchgesührt werden sollen. Las lirWche ArhettsdeMffungsprogramm Wie bereits kurz berichtet, wird sich auch die Ev.-luth. Landeskirche am großen Arbeitsbeschaffungsprogramm betei ligen, soweit es in ihren Kräften steht. Nachdem Ende Juli dürcb die Leiter der Bezirkskircbenämter Vorschläge über die Letzte Nachrichten In Sachen ReichrtagLbrandftWng Die Antworten des Oberreichsanwalts an Branling und Rolland Von zuständiger Stelle wird ein Briefwechsel zwischen Rechtsanwalt Branting, dem Schriftsteller Romain Rolland und dem Oberreichsanwalt in Sachen Reichstagsbrandstif tung veröffentlicht: Der schwedische Rechtsanwalt Branting erwidert auf das an ihn gerichtete Schreiben des Oberreichsanwalts vom 10. August u.a., es habe sich in der Tat ein Untersuchungs ausschuß zur Aufklärung des Reichstagsbrandes gebildet, dem außer ihm Juristen in England, Frankreich, Amerikt, Dänemark, Schweiz, Holland, Belgien und Italien angehör ten. Bei dem Sekretariat dieses Ausschusses befinde sich rei ches Material, das in den Sitzungen des Untersuchungsaus schusses behandelt werden würde. Dieses Material, das zur Verteidigung der Angeklagten diene, müsse, nachdem die An klageschrift abgeschlossen und dem Gericht übergeben sei, nicht durch die Anklagebehörde, sondern durch die Verteidi ger dem Gericht vorgelegt werden. Er zweifle nicht daran, daß der Untersuchungsausschuß das gesamte Material den Verteidigern sofort zur Verfügung stellen werde, falls ge nügende Voraussetzungen für eine freie und unabhängige Verteidigung der Angeklagten gegeben seien. Auf dieses Schreiben des Rechtsanwaltes Branting er teilte der Oberreichsanwalt eine Antwort, in der er einlei tend die von Branting zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dringendsten Arbeiten zusammengestE worden MV, muM der Staatsregierung ein Programm in Höhe von 13S0 000 Reichsmark vorgelegt, das in diesen Tagen der Deutschen Ge- jelljchast für öffentliche Arbeiten weitergslsitet wurde, An einer Genehmigung des gesamten Planes ist kaum zu zwei feln. Das Programm verkeilt sich auf das ganze Land. Beion- ders berücksichtigt wurden aber zunächst die Bezirke Oschatz, Borna und Dippoldiswalde, in denen die Ardeilsschlachk am heftigsten entbrennen wird. Das kirchliche Programm er gänzt hier das Programm der Ataatsregierung, nm mitzu helfen, daß diese Bezirks frei von Arbeitslosen werden. Das Unwektergebiet Pirna wurde ebrnfalls bevorzugt behandelt. Pirna, Struppen, Dors Wehlen, Stürza, Dittersbach und Hohnstein wurden hier bedacht. Größere Lummen werden u. a. in Ansatz kommen: Peterskirche Leipzig 91 000 RM, Rochlitz 70 000 RRl und Pegau 75 0Ü0 RIN. 3m Bezirk Dresden sind zu nennen: Dreikönigskirche 64 400 RIN, Leubnitz-Reuostra 64 000 RIN, Rossen 56 000 RIN, Zehren 26 000 RIN, Dippoldiswalde 20 000 RIN, Pos- sendors 19 000 RIN. Es folgen: Bautzen mit 48 400 RRb Löbau mit 16 000 RIN, Großröhrsdorf mit 17 000 RIN, Zit tau mit 22 500 RIN, Ebersbach, Arnsdorf und Kamenz. 3m Chemeitzer Bezirk sind u. a. zu nennen: Buchholz mit 40 000 RIN, St. Egidien mit 19 800 RIN, Stollberg mit 15 500 RIN, Frankenberg mit 14 000 RIN. 3m Bezirk Zwickau werden insgesamt 204 000 RIN zum Einsatz kommen, hier sind Johanngeorgenstadt und Zwickau, INoritzkirche, besonders zu erwähnen. Außer den genannten werden noch eine größere Anzahl kleinerer Arbeiten in Angriff genommen. Rach Eingang des kirchlichen vpfergeldes ist damit zu rechnen, daß über die 1 350 000 RIN des vorliegenden Pro gramms außerdem noch namhafte Beträge einem weiteren Arbeitsbeschaffungsprogramm zugeführt werden können. daß der Overreicysanwatr oas gegen die Angelchuldlglli vorliegende Beweismaterial selbst nicht für ausreichend halle, als fehlgehend.bezeichnet. Der Oberreichsanwalt habe mG erwartet, daß er Material zur weiteren Belastung oer von ihm verfolgten Personen erhalten werde. Er ser oie - mehr von dem von allen deutschen Staatsanwaltichaften von jeher als vornehmste Pflicht empfundenen Bestreben ausze- gangen, möglichst restlos alle für die Beurteilung der Schuld- frage bedeutende Tatsachen, also auch die etwa zur Entla stung dienenden Momente, dem Gericht zur Kenntnis zu bringen. ... ..... Zu der Erklärung Brantings, daß er es für richtig halte, das Material dem Gericht nicht durch die Anklagebe- Hörde, sondern durch die Verteidigung vorzulegen, bemerk der Oberreichsanwalt, daß der Weg, auf dem das Material dem Reichsgericht zugänglich gemacht werde, für ihn oou untergeordneter Bedeutung sei. Zu den von Branting geforderten Voraussetzungen be merkt der Oberreichsanwalt u. a.: Dem Angeklagten stehe die freie Wahl des Verteidigers aus der Zahl der von einem deutschen Gericht zugelasscncn Rechtsanwälte sowie der Rechtslehrer an deutschen Hochsch«' len frei. Die Zulassung ausländischer Verteidiger unterliege nicht dem Befinden des Oberreichsanwalts, sondern sei von der Genehmigung des Gerichtes abhängig. Ausländische Verte - diger könnten nach gesetzlicher Vorschrift nur in GemeinsaM mit einem deutschen Verteidiger zugelassen werden. Das Einverständnis des deutschen Verteidigers, die Verteidigung gemeinschaftlich mit einem ausländischen Verteidiger zu fuh- ren, sei Voraussetzung der Zulassung. Der Verteidiger sei zur Einsicht in die dem Gericht vor liegenden Akten befugt. Dem Verteidiger siehe das uneingeschränkte Recht der Aussprache mit dem Angeschuldiglen ohne Gegenwart eines Dritten zu. Die Haupkverhandlung vor Gericht sei grundsätzlich öffentlich. Dem Oberreichsanwalt seien keine Umstände be kannt, die ihm Anlaß geben könnten, seinerseits einen An trag auf Ausschluß der Oeffentlichkeit zu stellen. «Die Unterstellung der Möglichkeit, daß die Angeklagten in der Untersuchungshaft nicht «menschenwürdig" behänden werden, weise ich, als jeder Grundlage entbehrend, mit Rach druck zurück." Sicheres Geleit könne nur einem abwesende« Beschuldig ten hinsichtlich bestimmter strafbarer Handlungen erteilt wer den. «Besorgnisse für die Sicherheit des Lebens des Verte- digers oder der von der Kommission benannten Zeugen ent behren jeder Grundlage. Sie können nur erwachsen aus den« Boden unwahrer Tendenzmeldungen, wie sie aus unlauteren Gründen in einem Teil der Auslandspresse verbreitet wer den. Ich bin indessen bereit, auch unbegründeten Besorgnis- en dadurch Rechnung zu tragen, daß ich mich bei den sU- kündigen Polizeibehörden für einen etwa gewünschten v»- anderen polizeilichen Schutz einsehen werde." Die Entscheidung über die Ladung der von der Vertei digung benannten Zeugen stehe dem Gericht zu. Der Ober- reichsänwalt werde für die Vernehmuna aller Zeugen, bst dienliche Aussagen machen könnten, mit Rachdruck eintrete» Die Erteilung der Genehmigung an Beamte und frühes Beamte zur Aussage sei Sache der vorgesetzten Dienstbehörde Der französische Schriftsteller Romain Rolland hatte einem Schreiben an den Oberreichsanwalt die Aushändigung des angeblich im Besitz des ausländischen Untersuchunqsm»'' schusses befindlichen Beweismaterials von denselben Bedi»' gungen abhängig gemacht. Der Oberreichsanwalt hat dar»»! die gleiche Antwort erteilt wie an Branting. Gasthof z. schwarzen Rotz Freitag, äen 2§. August Hierzu ladet freundlichst ein Arthur Hanta. Staatzfokstreyier vttenaott-OllrMa. Ziockftch - Versteigerung Sonnabend, den 26 August 1S3L nachm. 2 Uhr Schlag Abteilung 27. Aorstamt Httendorf-Hkrissa ass» FiM/ösasa// Schreib- u. Zeichenhefte. Hechen- u Lesebücher. Manien. LaMatten. 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August l933. / V A Gustav Mantke u. Frau Else geb. Göttlich. o o Verbilligung der Stellen - Anzeigen im bekannten Familienblatt Daheim (über ganz Deutschland und angrenzende Gebiete verbreitet) Stellen-Gesuche jetzt nur 60 Pfg. i für die Druckzeile Stellen-Angebote „ „ 80 Pfg. j (— 7 Silben) (Ein einmaliges Inserat führt meist zum Ziele.) Die Anzeigen-Annahme für den Personal-Anzeiger des „D a h e i m" befindet sich in der Buchhandlung von < Hermann Rühle. Voranzeige! N rLSLZ» Ire Infolge Regens ist das Sommerfell verbunden mit Dahlie»' fest auf Sonntag, dcn 27. August verschoben. Hierzu laden freundlichst ein Krnst Rachner n. 8le MIN UL UM KxiN WN HiL Mn! Das Oelck, ckas Lie uus^ebeu, nutürlicken Kreislauf aucb ihrem tlnj5> uebmou -z.u'.-ute. ^Iso rverben Lie, äondf Lie nickt eines Da^es aucb erwerb^ werden! Lenutren Lie ru ihrer clas in unserem Orte verbreitete Rein^! blatt, 6ie „Ottendorfer Leitung. 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