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Ottendorfer Zeitung 8»zug»-pr»is: vitrtrljlhrlich I,Ä INK. fni ins 5>us. In ö»r Leschjstsstrllr rbgrholt I INK. Einzeln» Nummrr 10 Pf,, trscheint Dirnstrg, Donnerst», unö Sonnsbrnü Nrchmitt»,. Unterkaltungr- und ^nreigeblatt itnZeizen-Preis: Di» einspaltige Zeile oSer Seren Kaum 15 pfg. Nekkrmen Sie einspsltige Petit- Zeil» oSer Seren Nsum 3O psg. Lei belsngreichen Aufträgen u. wieSer- Holungen estsprechenüer N»b»tt. Mit wöchentlich erscheinmöer Sonntngsbeilsge »Illustriertes Unterhaltungsblstt', sowie öen abwechselnS wöchentlich erscheinen Sen illustrierten Beilagen »Felö unÜ Sarten" unö »Deutsche Moöe unö hanöarbeit". Druck unü Verlag von Hermann Kühle, OttenÜors-Oktrilla. Nummer ^5 Mittwocb, den 6. Dezember verantwortlicher Schriftleiter Hermann Kühle, 6rotz-Okrilk. 17' . ^5. Jahrgang Amtlicher Teil. Milchversorgung betr. Zufolge ministerieller Verordnung hat eine Belieferung der ausgegebenen roten Milch - karten nicht mehr stattzufinden. Diese Karten sind vielmehr sofort im Gemeindeamt turückzugebe«. Alle Milcherzeuger und -Händler, welche Vollmilch verkaufen, haben die in 8 12 der amtshauptmannschastlichen Bekanntmachung vom 25. Oktober 1916, den Verkehr mit Milch, Butter und andern Speisefetten betr., vorgeschriebenen Kundenlisten mit den bis jetzt ver einnahmten Mitchkartenabschnitten bis spätestens den 9. dss. Mts. zwecks Prüfung im Ge meindeamt (Einwohnermeldezimmer) vvrzulegen. Sollte sich bei der dann später vor zunehmenden Revision ergeben, daß die vorgeschriebenen Kundenlisten nicht ordnungsgemäß geführt und im hiesigen Gemeindeamt zwecks Prüfung nicht vorgelegt worden siud, so müßte unnachsichtlich Bestrafung erfolgen Vttendorf-Moritzdorf, am 2. Dezember 1916. Der Gemeindevorstand. Verteilung von Stiftungssinsen. Es kommen folgende Erträgnisse von milden Stiftungen zur Verteilung: 35 Mark der „Johanna verw. Nollain-Stiftung an eine in Not befindliche Witwe, nach Befinden können auch zwei Witwen bedacht werden. 14 Mark der „Louise Walther-Stiftung- an 2 würdige und bedürftige Einwohner aus dem OrtSteile Moritzdors. Gesuche sind bi» 18. Dezember d. I. schriftlich oder mündlich im Gemeindeamt anzubringen. Vttrndorf-Moritzdorf, am 2. Dezember 1916. Der Gemeindevorstand. Neuestes vom Tage. — Wieder läuten die Glocken «inen neuen Sieg ein: die nochmalige Niederlage der ersten rumänischen Armee südlich des Arge». Die militärische Bedeutung diese» Sieges dürste vor allem darin zu suchen sein, daß die Vereinigung der Armeen Mackensen und Falkenhayn jetzt restlos gelungen ist. D e Zahl der Gefangenen seit dem 29. November ist einschließlich der am Sonntag eingebrachten viertausend jetzt schon auf 20724 gestiegen. Dazu kommt eine ständig anwachsende Beute in den v»n uns eroberten Gebieten Rumänien« eine Beute, die nicht nur militärisch von Wert ist, die ihren Hauptvorteil vielmehr auf wirtschaftlichem Gebiete findet. So haben wir im Alt Tal starke Viehherden gefunden, dazu ungeheure Vorräte an Körnerfrüchten, hauptsächlich Mais. Wir haben im ganzen etwa 45000 Quadratkilometer rumänischen Bodens besetzt. Da« ist etwa doppelt soviel wie da» ganze Gebiet von Frankreich, das wir in unserer Hand haben, und die Hälfte dieser 45000 Quadratkilometer sind bester Weizenboden. E» ist selbstverständlich, daß er im kommenden Sommer bebaut und für die Ernährung der Mittelmächte nutzbar ge macht wird. Die Hoffnungen der Engländer also, uns aushungern zu können, werden auch durch die Erfolge in Rumänien neuerdings verringert. Die Russen haben inzwischen mit verzweifelten Anstrengungen ihre Entlastung«- offensive an der Siebenbürger Nordjront jvrt- gesetzt. Ihre Angriffe sind aber fast alle unter schweren Opfern zusammengebrochen. In Rumänien selbst macht unser Vorrücken weitere gute Fortschritte. In der Dobrudscha haben die Bulgaren starke russische Angriffe zurückgewiesen. Im Nachstoß brachten sie zu sammen mit den Türken viele Gefangene und zwei Panzerautomobile ein. — Wie di« „Zürcher Post- berichtet, stehen die Südwestforts von Bukarest bereits in dem Bereich der schweren deutschen Geschütze. -- Nachdem große Teile Rumäniens in die Hände der Mittelmächte gefallen sind, ist von diesen eine Verwaltung der eroberten Gebiete eingerichtet worden. An der Spitze dieser „Militärverwaltung in Rumänien" steht der General Tülff v. Tschepe und Weiden bach, der bei Beginn des Krieges Führer des achten rheinischen Korps war. Ihm unter stehen verschiedene Abteilungen, in welchen neben deutschen auch Vertreter der anderen Mittelmächte sind. Die Ausnutzung des Landes geschieht nach genau vorher festgelegten Grundsätzen, die einerseits den Bedürfnissen Rumäniens und andererseits den Bedürfnissen der von England widerrechtlich abgeschlossenen Mittelmächte Rechnung tragen. — Der Bundesrat hat am Montag dem vom Reichstag angenommenen Entwurf eines Gesetzes, betreffend den vaterlänvischen Hilfs dienst, Zustimmung erteilt. — Der Vorsitzende des Deutschen Metall- arbeitervcrbandeS, Alexander Schlicke, ist in das Kriegsamt zur Leitung der Arbeiter, fragen berufen worden. Oertliches und Sächsische». Gitendorf-Vkrilla, 2. Dezember 191k. — Dem Zimmerpolier Heinrich Wolf wurde für 30jährige Arbeit bei dem Baugeschäst H. Ehrig hier das Ehrenzeichen für Treue in der Arbeit verliehen. — Nachdem in der hiesigen Gasanstalt der zweite Ofen jetzt sertiggestellt ist, ist es der Gasanstalt möglich, wenigstens so viel Ga» zu liefern, daß es ausreicht, wenn auch nur zum Teil, denn am Sonnabend versagte die Beleuchtung wiederum, aber nur auf kurze Zeit Dies wird voraussichtlich nicht wieder «intreten, da nun jetzt der zweite Ofen erst auf seine richtige Leistungsfähigkeit gebracht wird. Daß aber auch andere und größere Orte mit Gaserzeugungsschwierigkeiten zu rechnen haben, besagt eine Meldung aus Görlitz: Eine Gaskalamität ist infolge des Ausbleibens der Kohlenzufuhr auch bei dem hiesigen städtischen Gaswerk eingetreten. Nach dem der Magistrat kürzlich die Abnehmer zur möglichsten Ersparnis im Gasverbrauch aufforderte, hat er jetzt sämtlichen GaS- abnchmern vom 1. Januar 1917 ab den Bezug von Gas formell gekündigt. — Beschlagnahme von Kohlrüben. Die im Reiche vorhandenen Kohlrüben (Wruken. Bodenkohlrabi, Steckrüben) werden nach einer Bekanntmachung des Bundesrats vom 1. De zember 1916 für den Kommunalverband be schlagnahmt, in dessen Bezirk sie sich befinden. Ausgenommen sind die Vorräte, die bei In krafttreten dieser Verordnung im Eigentum des Reiches, eines Bundesstaates oder Elsaß- Lothrtngens stehen. Zulässig sind Ver äußerungen an die Reichskartoffelstelle, an die von dieser bezeichneten Stellen und an den Kommunalverband, für den die Vorräte beschlagnahmt sind. Trotz der Beschlagnahme dürfen aus ihren Vorräten: Besitzer von Kohlrüben diese zu ihrer Ernährung und zur Ernährung der Angehörigen ihrer Wirtschaft verwenden, Gemeinden Kohlrüben zur Er- nährung ihrer Einwohner verwenden. Tier halter dürfen mit Genehmigung de« Kom munalverbandes Kohlrüben in Höhe von täglich höchstens ein Zweihundertstel ihrer Vorräte verfüttern. Bei der Enteignung sind dem Besitzer so viel Kohlrüben zu belassen, daß ihm zu seiner Ernährung und zur Er nährung der Angehörigen seiner Wirtschaft täglich ein Pfund Kohlrüben für jede Person bis zum 1. April 1917 verbleiben. Der Uebernahmepreis wird unter Berücksichtigung des Höchstpreises für Kohlrüben sowie der Güte und Verwendi arkeit der Vorräte und unter Kürzung um 1 Mark für den Zentner von der höheren Verwaltnngsbehörde nach Anhörung von Sachverständigen endgültig festgesetzt. Die baren Auslagen des Ver- fahrens trägt der Besitzer. — Bestandsaufnahme und Beschlagnahme von Kakao und Schokolade. Durch eine neue Verordnung wird eine Bestandsaufnahme und Beschlagnahme von 1. Rohkakao, auch gebrannt oder geröstet, 2. Kakaomasse, 3. Kakaobutter, 4 Kakaopreßkuchen, b. Kakaoschrot, 6. Kakao pulver, 7. Kakaopulver in Mischungen mit anderen Erzeugnissen (z. B. Haserkakao, usw.), 8. Schokoladenmasse, 9. Schokolade aller Art, 10. Kakaoabfälle verfügt. Die anzeigepflichtigen Mengen gelten vom 5. De zember 1916 ab al» zugunsten der Heeres verwaltung beschlagnahmt. — Bauernregeln für den Monat Dezember. Kalte: Dezember mit vielem Schnee verheißt ein fruchtbares Jahr. — Trockner Dezember, trocknes Frühjahr und trockner Sommer. — Dezember verändert und lind, der ganze Winter ein Kind — Wenn Luciae (14.) die Gans im Drecke geht, geht sie am Christtag auf Eis. — Silvesterwind und warme Sonn' wirft jede Hoffnung in den Born. — Verkauf von weiterem Milchvieh in Radeberg. Da das.Interesse der Landwirte an dem von der Amishauptmannschast er worbenen Milchvieh sehr rege und auch ihre Kauflust groß ist, hat die Königliche AmtS- hauptmannschast Dresden-Neustadt jetzt noch ein« weitere Anzahl Milchkühe erworben, welche täglich von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 4 Uhr bis zum Mittwoch, den 6. Dezember zur Besichtigung und zum An kauf bereit stehen. Am Mittwoch nachmittag um 4 Uhr wird der Verkauf endgültig ge schlossen. — Neue einschneidende Verfügungen über den Leder- und Schuhwarenmarkt. Nach neuester Entscheidung der Kontrollstelle für freigegebenes Leder ist der Anteil der Frei gäbe der für Heereszwecke unbrauchbaren Sohlleder für den Klcinverkchr, also für die Schuhmacherei, aus 60 v. H. und für die Schuhindustrie auf 40 v. H. festgesetzt worden. Bislang war das Verhältnis 50 zu 50. Eine Aenderung ist vorgesehen, sobald Ersatzsohlen zur Verfügung stehen. Dieses ist die Aufgabe der neuen Ersatzsohlegesellschast. Um eine Ersparnis an Schuhoberleder zu erzielen, ist die Vorschrift ergangen, daß Schuhschäfte nicht höher als 18 ^/, Zentimeter geschnitten werden dürfen. Dieses ist eine normale Höhe ohne das Aussehen der Schuhe zu be einträchtigen, die aber Uebertreibungen ver hindert. Tref einschneidend ist die Vorschrift in Zukunft für Straßenschuhe, die Sohlen nur bis zum Beginn des Gelenkes aus Voll» leder machen zu dürfen Die Anfertigung von Schuhen mit Doppelsohlen oder Zwischen sohlen ist verboten. Eine ganze Anzahl Vor schriften regelt weiter die Frage, wo und wie Leder im Schuhwerk in geeigneter Weise zu ersetzen ist. — Eine Verordnung des Bundesrats vom 2. Dezember erhöht die Mindestsätze der Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften für die Monate November 1916 bis einschließlich April 1917 auf monatlich 20 Mark für die Ehefrauen (bisher 15 Mark) und auf monatlich 10 Mark für die sonstigen Berechtigten (bisher 7,50 Mark). Für die Monate November und Dezember 1916 werden die die bisherigen Sätze übersteigenden Beträge von zwei mal fünf gleich zehn, bezw. zwei mal 2,50 gleich 5 Mark in einer Summe zusammen mit der zweiten Halbmonatsrate im Dezember 1916 ausgezahlt. Des weiteren wird durch diese Verordnung bestimmt, daß mit Wirkung vom 1. Dezember 1916 die Familien der aus dem Heeresdienste entlassenen Mannschaften soweit sie Kriegssamilienunterstützung beziehen noch eine Halbmonatsrate nach dem Tage der Entlassung als außerordentliche Unter stützung erhalten. — (M.J.) Butterklatsch ohne Ende! Die unbegründeren Gerüchte über das Verderben von Butter wollen nicht verstummen. Jetzt wird sogar erzählt, man lasse in den Molkereien erhebliche Buttermengen absichtlich schlecht werden, um sie anstelle von Schmieröl zu verwenden. Selbstverständlich ist auch dirseü Gerücht ins Reich der Fabel zu verweisen und ihm gegenüber nachdrücklichst festzusiellen daß in Deutschland weder Butter noch Margarine zu Schmterzwecken verwandt wird. Das unablässige Bestreben aller beteiligten Stellen geht vielmehr dahin, jede auch nur geringe Menge an Butter oder sonstigen Speisefetten, die sich erlangen läßt, der All gemeinheit zum Genuß zuznsühren, um da durch die herrschende Fettknappheit möglichst zu lindern. — Anmeldung der Teigwarenkarten. E» wird erneut darauf aufmerksam gemacht, daß die über den Bezug von Teigwaren von den zuständigen Stellen ausgestellten Ausweise und Bezugsscheine bis zum Donnerstag der zweiten Woche der Geltungsdauer der Karten und Bezugsscheine, diesmal also bis zum Donnerstag, den 7. Dezember der Waren verteilungsgesellschaft für Dresden und Um gebung in Dresden, Bantzner Straße Nr. 43 einzureichen sind. Nur von dieser Stelle mit entsprechendem Vermerk versehene Aus weise oder Bezugsscheine dürfen von den liefernden Firmen beliefert werden. Die vor- stehend wiedergegebene Frist für die Ein reichung an die Warenverteilungsgesellschaft ist genau einzuhalten, da später vorgelegte Ausweise und Bezugsscheine nicht berücksichtigt werden können. Leipzig. Auf das Ansuchen, den Fernsprecher benutzen zu wollen, war einem Schlosserlehrling Eingang in eine Herrschafts wohnung gewährt wordrn. Als sich hier der Bursche unbeobachtet glaubte, schlich er sich in ein im Oberstock gelegenes Fremdenzimmer und schloß sich dort ein. während das Dienst mädchen annahm, der Einlaßbegehrende habe sich nach dem Ferngespräch unbemerkt ent- fernt. Nachts nahm dann der Eindringling seine Diebestätigkeil auf, erbrach Schränke und Schreibtische und verschwand bet Tages anbruch mit Geld und anderer Beute aus dem Hause. Ein Kriminalbeamter sand jedoch feine Spur und nahm ihn fest.