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igen i 'M ÜW ltie, »»»er ^Mmer, KB' Ia«v,r 3l. len Wlung. isr keaden >: 6 > 950 Kälb-r re, zusamt l für je 4—4 7 Hl» Kalben u»d llk., Schla-Hl' LebendgewB )7-79 W' tt., Schlacht' Lebendgewicht licht 73 B L4-61 Ä' M. >er. ist. de. en. ^er. Ottendorfer Zeitung. die .Ottendorjcr Acttung» erscheint Vienrtag, Denners, tag und Sonnabend abends. Bezugspreis vierteljährlich z Mark. Durch die Post bezogen 1,20 Mark. Lokalzeitung für die Ortschaften Ottendorf-Okrilla mit Moritzdorf und Umgegend. Mit wöchentlich erscheinender Sonntagsbeilage „Illustriertes Unterhaltungsblatt", sowie der abwechselnd erscheinenden Beilagen „handel und Wandel", „Feld und Garten", „Spiel und Sport" und „Deutsche Mode". Annahm« von Inseraten bi» vormittag so Uhr. Inserat« werdrn mit ,o Pf für die Spaltzetl« berechn«« Tabellarischer Satz nach br- sonderem Tarif. Druck und Verlag von Hermann Rühle in Groß-Gkrilla. Lür die Redaktion verantwortlich Hermann Rühle in Groß-Vkriüa. Nr. 122 Mittwoch» den 1t. Oktober 1905. 4. Jahrgang Umsteigen seinen hatte mit seiner Frau Kartoffeln ausgehackt und weil durch den Regen die Kleider durchnäßt, diese zum Trocknen an den Ofen gehängt Ein Rock und ein Tuch, welches in der Farbe Bausäure enthielten, waren abgetropft und diese Tropfen fielen in einen darunter stehenden Wasserbehälter, auö welchem der Frühkaffee gekocht wurde. Nach dem Genuß des Kaffees stellte sich schon bei K. und seiner Frau .sowie bei seinen drei Kindern Ohnmacht ein, in der Stube liegend, wurden dieselben ausgefunden. Durch sofort herbeigerufene ärztliche Hilfe konnten die Personen zum Erbrechen gebracht werden, sodaß glücklicherweise ernstere Folgen nicht zu befürchten sind. abend erfahren. Schon von früh >an war die Fleischerbude umlagert uud bereits in der 9. Stunde mußte das Geschäft wieder ge schlossen werden, da die mitgebrachten zwanzig Hammel bis auf den letzten Knochen verkauft waren. Weinböhla. Herr Landtagsabgeordneter Nudelt (Plauenscher Grund) wurde vom Gemeinderat zu Weinböhla ermächtigt, für die Wetterführung der elektrischen Straßenbahn Dresden—Kötzschenbroda bis Weinböhla ein« zutreten. Auch sollen der Stadtrat zu Meißen und der Gemeinderat zu Niederau und Coswig zum Anschluß aufgefordert werden, um die Weiterführung dieser elektrischen Bahn bis Meißen zu erlangen. Leipzig. Mit großer Frechheit hatte am 30. vorigen Monats der 19 jährige HhndlungS- gehilfe Hans Hermann Röder sich zum Schaden ner Firma Schuster und Wilhelmi in Görlitz bei der Kommunalständischen Bnnk für die preußische Oberlausitz die Summe von 6000 M erschwindelt und war dann mit dem jGelde flüchtig geworden. Jetzt ist eü der hiesigen Kriminalpolizei gelungen, ihn in einem hiesigen Hotel zu verhaften, wo er sich unter falschen Namen einlogiert hatte, und den großen Herrn spielte. Glauchau. Zwei Menschen verbrannt? Bei einem am Sonntag Abend gegen 10 Uhr in Weidensdorf bei Glauchau stattgefundenen Getreidefeimenbrond sind anscheinend zwei Menschen mit verbrannt, indem man am Montag früh bei den Aufräumungsarbeiten eine schlackenartige Masse entdeckte, die als Ueberrcste menschlicher Körper erschien. Es ist daher nicht ausgeschloffen, daß in der Feime zwei Bettler genächtigt und das Feuer ver wahrlost Haden, dabei aber elendiglich um- gekommen sind. Arnsdorf. Beim Transporteur entwichen ist am Sonnabend vormittag auf hiesigem Bahnhof ein aus Merkersbach gebürtiger und vom Schöffengericht in Pirna wegen Diebstahls zu 3 Monaten 3 Wochen Gefängnis verurteilter 17 jähriger Barbierlehrling. Der Sträfling sollte zur Verbüßung seiner Strafe nach dem Landes gefängnis Bautzen überführt werden. Er konnte sich jedoch der goldenen Freiheit nicht lange erfreuen. Der sofort telephonisch be nachrichtigten Ortspolizei gelang es, den Ent sprungenen wieder einzusangen. Und so konnte er, allerdings mit einigen Stunden Verspätung seinem sicheren Ziele zugeführt werden. Schwepnitz. Zu dem Befinden des schwer verunglückten Telegraphenarbeiters Polsters wird mitgeteilt, daß derselbe in der Besserung begriffen ist und voraussichtlich in 14 Tagen das Krankenhaus zu Königsbrück als gesund wird verlaffen können. ^ZBautzen. Achtung! ff. prima Masthammel fleisch das Pfd. 65 Pfg, Keule 70 Pfg so kündigte ein Fleischer aus Zittau sein Kommen nach Bautzen auf den Wochenmarkt an. Daß die Annonce gezogen, konnte man am Sonn Vertliches und Sächsisches. Ottendorf-Okrilla, 10. Oktober 1405. — Wegen des demnächst beginnenden ^onsirmandenunterrichts werden Eltern oder Reger der Konfirmanden darauf aufmerksam gemacht, daß beim Beginn des Vorbereitungs- ^terrichta die Tausbescheinigung oder eine mit Tausbescheinigung versehene Geburtsurkunde °«M betreffenden Geistlichen einzuhändigen ist; ^shalb wird denjenigen, die etwa nicht im Ersitze einer Taufbescheinigung sind, empfohlen, j'ch baldigst eine derartige Urkunde von der ^treffenden Kirche ausstellen zu lassen. Un- üttauste Kinder werden zur Konfirmation nicht ^gelassen. — Am 10. und 11. d. M. werden die Rnsträume der Kgl. Amtshauptmannschast Dresden-Neustadt von der Ritterstraße 14 in M künftig« Dienstgebäude Große Meißner Straße Nr. 15 verlegt. An beiden Tagen '°nnen deshalb nur dringliche Sachen erledigt ^rden. Der Geschäftsverkehr wird in den ^ten Räumen Mittwoch, den 11. Oktober Mittags geschloffen und in dem künftigen Dienst- Wude Große Meißner Straße Nr. 15 Donnerstag, den 12. Oktober eröffnet. Dresden. Am 1. d. M. früh gegen ? W ist ein Glascrgehilfe in Wölfnitz auf M sogenannten Leichenwege von drei Un- ^tannten angefallen und beraubt worden, ^r Angefallene, welcher angetrunken war, ver wog keine näheren Angaben über die Täter zu Wochen. , — Am Montag früh in der fünften Stunde vier junge 17—20jährigeArbeitsburschen UtN hiesigen Arbeiter, mit dem sie gezecht Uten, heim Ueberschreiten des Alaunplatzes ^rrsallen und ihm die gesamte Barschaft ge bubt und diese dann unter sick verteilt. Die ^ater wurden verhaftet. Bekanntmachung. Schöffen- und Gefchworenenurliste betr. Vom 8. Oktober d. I. ab liegt bei Unterzeichneten die hiesige Schöffen- und Ge- schworenenurliste des laufenden Jahres eine Woche lang im Gemeindeamt, während der Expeditionszeit zu Jedermanns Einsicht aus. Vom Zeitpunkt der Auslegung an und bis zum Ablauf der Auslegungsfrist können gegen die Richtigkeit oder Vorständigkeit der Liste schriftlich "der zu Protokoll Einsprachen erhoben werden. Zugleich wird auf die unten wörtlich beige- sügten Bestimmungen der 8 31, 32, 33, 34, 84, 85 des D. GerichtüversaffungSgesetzeS und des ß 24 des K. S. Gesetzes vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses TesetzeS enthaltend, verwiesen. Ottendorf-Moritzdorf, am 6. Oktober 1905. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Dav Unternehmerverzeichnis nebst Heberolle der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- kenoffenschast liegt vom 10. bis 15. dieses Monats iln Gemeindeamt hier während der Dienststunden zur Einsicht aus. Einsprüche dagegen find bi» zum 8. November dieses Jahres an die land- und forst- wirtschaftliche Berussgenoffenfchast in Dresden-Altstadt, Wicnerplatz 1,11 zu richten. Ottendorf-Moritzdorf, am 9. Oktober 1905. Der Gemeindevorstand. A 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus üsfentlichen Mitteln empfangen oder in deu drei letzten Jahren, vor Aufstellung der Urliste zurück gerechnet, empfangen haben; 4, Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht ge eignet sind, 5. Dienstboten. § 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landgesetze jederzeit einstweilig in d«n Ruhestand versetzt werden können: 5. richterlichr Beumte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6, gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem activen Heere oder der activen Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. Z 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch für das Geschworenaml Anwendung. Gesetz die Bestimmungen zur Aufführung des GerichtSverfaffungSgesetzes vom 27. Januar 1877 rc enthaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. Die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerium; 2. der Präsident des LandesconsistoriumS; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und Amtshauptleutc; 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Anlage 1 Zu 8 i. 3. Gerichtsverfaffungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann. 3. Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Ver- . mögen beschränkt und. — In der nunmehr stattgehabten außer ordentlichen Generalversammlung der Dünger- Export-Gesellschaft Dresden wurde der neue Vertrag mit der Stadtgemeinde Dresden (bis 1915) einstimmig genehmigt. Ein ganz besonders ins Gewicht fallende Bestimmung ent hält der neue Vertrag im 8 6, wonach der Rat zusichert, zuständigen Orts zu befürworten daß der Gesellschaft bis zur Durchführung der Schwemmkanalisation in Dresden der Einlaß flüssiger Fäkalien in die Elbe gestattet bleibe. Würde jedoch die Erlaubnis zu dem Einlaß zurückgezogen, so hat die Gesellschaft das Recht den Vertrag mit 2 jähriger Frist zu kündigen. — Im Hause Nr. 10 auf dem Molkftplatz versuchte ein Dienstmädchen durch Einatmen von Leuchtgas sich zu töten. Nachdem es zehn Minuten das GaS geatmet hatte, kamen Leute hinzu. Man überführte das Mädchen im Unfallwagen nach dem Friedrichstädter Krankenhaus. Dresden. Im Prozeß Lehleitner, über den und dessen Begleitererscheinungen konnte gestern Nachmittag kurz vor 4 Uhr das Urteil gefällt werden. Es lautete: Der frühere Versicherungödlrektor Lehleitner wird wegen Untreue zu einem Jahr acht Monaten Gefängnis und 2000 Mark Geldstrafe, eventuell weiteren 200 Tagen Gefängnis, und 3 Jahren Ehren rechtsverlust verurteilt. Fünf Monate gelten als verbüßt. So ist die fünfte Strafkammer hiesigen Kgl, Landgericht also nicht zu einer Freisprechung Lehleitners gelangt. Der Staats anwalt hielt die Anklage bis auf einen Fall in vollen Umfange aufrecht, während der Ver teidiger des Angeklagten in seinen Ausführungen auf Freisprechung plädierte, da in keinem Falle ein Schuldbeweis erbracht sei. Niedersteina. Ein hier vorgekommener Vergiftungsfall ist noch ohne ernstere Folgen verlaufen. Der Fabrikarbeiter Anton Käppler