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' 7 2 R g Lokal-Anzeiger für Ottendorf-OKMa und UnWMG 2 D», ,vtt«d»>f« -««Ml«' «rsch«t»t TU«- 2 t««, D»««r»!«j «» Loxna^rL. » D« V»»»ai»P««t» »ick »U Bi«!« » M« M««!, » A« 8«L« tzüher« Ba«« AÜ«x s«K. F 8 ViS«»,« v« V«jrt<»— der S d. 8kfr-«r!«i »>. d. V<fL«d»nr«L?»- L ««) HM »« r««i L» Z »,« R«Ärkl«NMz L« a hlmrz d. 8 Popsch«<Id-Konto Leipzig Nr. LLI4L Nummer Mittwoch, den 22. September 1926 25. Jahrgang Amtlicher Teil. üettenMr -IMokSsrARg M Abgabe aec Silverbtstruererliläi'ung wr Orr brcvnxMjabr i-rö. Die Steuererklärungen für dir Gewerbesteuer sind in der Zeit vom 20. September 1926 bi« 20 Oktober 1926 unter Benutzung der vorgeschricbrnen Vordrucke abz »geben. Letztere können von der unterzeichneten Veranlagungrbehörde be zogen werden. I. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Gewerbesteuer- «lklärung besteht für all, diejenigen Betriebe, a) deren Ertrag im Durchschnitt« der letzten drei Be- triebsjahr, den Betrag von 8000 RM. überstiegen hat oder, b) deren Ertrag auf Grundlage de« Abschluffe« der Bücher zu ermitteln ist oder, c) deren Uuternehmer zur Abgabe einer Steuer erklärung besonder« aufgesordert worden find. In den Fällen unter a und b besteht dir Ver pflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung auch dann, wenn rin Vordruck nicht zugesandt worden ist. Sind mehrere Unternehmer an demselben Gewerbe beteiligt, so genügt e« wenn einer die Gewerbesteuererklärung abgibt- Für mehrer« selbständige Gewerbe derselben Unter nehmer« sind getrennt» Steuererklärungen abzugrben. II. Für Personen, die unter Pflegeschaft oder Vormund- schast oder elterlicher Gewalt stehen, find die Gewerbesteuer- trklärungen von dem Pfleger, Vormund oder Träger der elterlichen Gewalt, für juristische Personen und selbständig steuerpflichtig« Personrnvereinigungen oder Vermögensmassen sowie sür Betriebe und Verwaltungen von Körperschaften de« öffentlichen Rechte« von deren gesetzlichen Vertretern, Vorständen oder Geschäftsführern abzugeben. Wer durch Abwesenheit oder sonst verhindert ist, die Gewerbesteuererklärung abzugebev, kann die Erklärung durch Bevollmächtigte abgeben lassen. Die schriftlich« Vollmacht ist der Steuererklärung beizufügeu, sofern sie nicht bereit« zu den Akten de« Finanzamte« gegeben ist. III. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuer erklärung versäumt, kann durch Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung ungehalten werden; auch kann ihm ein Zu schlag bi« zu 10 v. H. derfestgesetzten Steuer auferlegt werden. IV. Die Hinterziehung oder Versuch einer Hinterziehung der Gewerbesteuer sowie fahrlässige Vergehen gegen die Steuer gesetze (Steuergesährdung werden bestraft. Padeöerg, den 18. Sept. 1926. Aas Jinanzamt. OertlicheS und Sächsisches. Dttendorf.Dkrilla, den rp September ,9r«. — Am Montag, nachmittags 5 Uhr ertönte im hiesigen Orte Feueralarm zu einem in hiesiger Heide autgcbrochenen Waldbrand. Al« dir Feuerwehr an der Brandstätte antraf könnt« sie di« Brmtrkung machen, daß die zahlreichen brennenden Streuhaufen von den Waldarbeitern angezündet worden waren, um sie zu beseitigen. Da« Rentamt Herm«- borf, auf dessen Veranlassung di« auf ihrer Flur gelegenen Hausen beseitigt wurden, hatte am Montag fiÄH der hiesigen Gemeindeverwaltung davon Mitteilung gemacht. — Da« Finanzamt gibt im amtlichen Teil« dieser Zeitung «ine „Orffrntlichr Aufforderung" zur Abgabe der Ge- werbrfttuererklärung für da« Rechnungsjahr 1926 bekannt, auf die hiermit besonder« hingewirseu wird. Das Löhnertsche Orchester veranstaltet am Freitag, den 24. d« Wt«. im hiefigem Roßsaale «in öffentlicher Konzert. Wenn man sich vergegenwärtigt, wie die Leitung des Orchesters für «ine gute und klassische Musik bürgt, so kann man auch erwarten, daß die Leitung mit ihrer Künstler- schar vor rinem vollen Hause ihr Bcß«« bietet. Wenn dem Orchester für ihre Leistungen das nötige Berstäudni« ent gegen grbracht wird, so ist das zu gleicher Zeit ein neuer Ansporn für eine noch höhere Leistungsfähigkeit. Da« Löhnen'schg Orchester ist geeignet den hiesigen Ort durch seine vorzüglichen Leistungen in mufikalicher Beziehung zu heben und auch einen verwöhnten Publikum gerecht zu werden. Die Leitung arbeitet zum Wohle de« hiesigen Orte« und zum Wohle unseres Volksganzen. Im übrigen ist der Besuch s«hr zu empfehlen und dadurch bekundet da« Publikum durch ein zahlreicher Erscheinen der Leitung und zu gleicher Zeit den Mitwirkrnden di« Sympathie de« Or chesters. Möge dem Orchester ein volle« Hau« beschieden sein. — Kirchgemeindevertreterfitzung. Nach Verlesung dir Niedrrschrift der letzten Sitzung werden die Anregungen de« Gemeindeverficherungroerbandr« dir Versicherung von Per sonen, die der Kirch« ihr« Kraft widmen, verlesen. Da man sich über den Ernst der Verantwortung, die di« Kirche ihnen gegenüber hat, klar ist, beschließt man die Ver sicherungen gegen Haftpflicht und Unfall weiter beizubehalteu und in di« Unfallversicherung noch einige weitere Aemter tinzuschließen. Einzeln« Pächter haben um Entfernung von Bäumen gebeten, di« den Pflanzenwuch« schaden. Ran will diesen Pächtern entgegenkommen, muß aber auf die Erhaltung der Naturschönheiten Bedacht nehmen. So werden zwei Vertreter beauftragt, die notwendigen Be- fichtigungrn vorzunehmen. Wegen Wiederherstellung de« Röderufers an der Hammermühle will man sich an di» Amtshauptmannschaft wenden, damit diese sich mit der Unt«- haltungsgsnoffrnfchaft für die Röder in Verbindung setzt. Für Oktober (7.) ist im Hirsch die Vorführung de« Film- Sprechende Hände geplant. Rau stimmt zu. Ferner hat die Deutsche Mitternachtsmission in Hamburg ein» Evangeli sation durch Pfarrer Grhrmann für Oktober angeboten. Ran will noch Erkundigungen einziehen, ist aber im Prinzip einverstanden. Bei Reklamationen gegen di» Höhe der Kirchensteuer ist tunlichst vor weiteren Schritten der Ausgang de« Einspruchs beim Finanzamt abzuwarten, da eine dortige Herabsetzung der Reichseinkommensteuer auch di« Ermäßigung der Kirchensteuer nach sich zieht. Jedensall« ist in dringenden Fällen der Kirchenvorstand zum Entgegenkommen bereit, er- wartet aber in Zukunft, daß nicht jeder der unzufrieden ist, sofort mit Austritt droht. Denn die Veranlagung zur Kirchensteuer ist auf Gruud de« sächsischen Staatsgesetze« zur Zeit nur nach der Retchseinkommensteuer, die vom Finanz- amt festgesetzt wird, möglich. S« sind aber schon in der Synode die Bedenken über diese Art der Kirchensteuer er örtert worden, sodaß wohl mit der Zeit eine Aenderung »intreteu wird. Einzelne Stellen au« amtlichen Berich über die Kirchenvisttation im vergangenen Jahre werden verlesen. Urber einzelne Punkte wird später Beschluß ge faßt werden. Die Beschlußfassung über den Ausbau des Wirtschaftsgebäudes muß wegen Unklarheit darüber, ob di» zur Verzinsung und Tilgung notwendigen Gelder aufgebracht werden können, vertagt werden. Doch ist man der Reinung, daß eine große Kirchgemeinde das fertig bringen kann, wenn alle, die es können, ihre Pflicht der Kirche gegenüber er- füllen. In der Sleuerausschußfitzung sollen dies« Gedanken mit zur Sprache gebracht werden. Sodann werden einige Pachtsachen erledigt. Aufwerlungsgrld sür Hypotheken ist nach den gesetzlichen Bestimmungen anzunehmen' — Wie wir erfahren, beabsichtigt ber Männer-Gesang- Verein, „Deutscher Gruß" am 2. Oktober d». Ihr. im Gasthos zum Hirsch einen Lieder und Konzertabend mit nachfolgenden Lanz zu veranstalten. Au« seinen letzten Konzerten find uns Allen noch seine gut oorgetragenen deutschen Lieder wie auch die Kapelle des Herrn Musik meisters Reppe in bester Erinnerung, sodaß man auch diesen Lieder und Koazertabend regen Besuch nur wünschen kann. Näher« bringen die folgenden Inserat«. Löbau. Am Sonntag vormittag geriet auf der Staatsstraße Löbau-Bautzen rin großer Opelwagen mit zwei Insassen aus Zittau durch Versagen der Steuerung kurz vor Kubschütz ins Schleudern und suhr mit solcher Gewalt gegen einen Baum, daß da« Auto sich überschlug und noch zrhn Meter weit fortgeschleudert wurde. Die Insassin stürzten aus dem Auto und erlitten erhebliche Verletzungen. Das Auto wurde vollständig zertrümmert. Der Bautzner Sanität«- krastwagen fuhr die Verletzten noch Zittau. Zinnwald. Tin schwerer Automobilunglück ereignete sich am Sonntagabend auf der Straße nach Geifing in der Nähe des Gasthofes zum Sächsischen Reiter. Oberingrnieur s Keßler au» Weiuböhla kam mit seinem Kraftwag«n, in d«m sich seine Frau und sein sechsjähriger Sohn und ein Schwager Kaufmann Lütgen aus Neuß (Rheinland) mit Frau befanden, die Straße herabgefahren. als am rechten Hiuter- rade der Reifen platzte. Vermutlich infolge starken Bremsen« überschlug sich der Wagen gleich darauf zweimal. Ober- ngenicur Keßler war auf der Stelle tot, Kaufmann Lütgens Me so schwere Verletzungen erlitten, daß er in wenlgen Minuten ebenfalls verschied. Die beiden Frauen und dar Söhnchen Keßler« erlitten verschiedenartige Verletzungen. Die Anleihebesitzer und ihr Recht. Von unserem volkswirtschaftlichen Mitarbeiter. Die Auswertungsfrage, die eine mehrjährige wechsel volle Geschichte aufzuweisen hat, wird um ein neues Kapitel vermehrt werden. Der Reichstagsabgeordnete Dr. Best, einer der unermüdlichsten Vorkämpfer der deutschen Sparer-Interessen, hat einen Antrag bei der Reichsregie rung gestellt, in welchem die Zulassung eines Volksbegeh rens in der Aufwertungsfrage gefordert wird. Der von Dr. Best ausgearbeitete Gesetzentwurf über, den der Volksentscheid stattfinden sollte, sieht vor, daß die Anleihe-Altbesitzer nicht die im Aufwertungsgesetz festge setzten 12Z4, sondern 50 Prozent ihres früheren Goldver mögens zurückerhalten sollten. Der Reichsinnenminister Dr. Külz hat den Antrag unter Berufung auf die Ver fassung abgewiesen, da es sich dabei um eine „Aenderung des Haushaltsgesetzes" handle, die nur vom Reichspräsi denten zum Volksentscheid gestellt werden könne. Dem nächst ist ein zweiter Antrag zu erwarten, den zahlreiche andere Aufwertungsvsrbände ausgearbeitet haben und der Reichsregierung vorzulegen beabsichtigen. Selbstverständlich haben nicht die formalen Erwägun gen, die der Reichsinnenminister in seinem ablehnenden Bescheid zum Ausdruck gebracht Hal, den Ausschlag gegen den Aufwertungsantrag des Dr. Veil gegeben, sondern sehr ernste sachliche Bedenken. Daran, vag die Gläubiger des Reiches der Länder und Gemeinden in Deutschland bitteres Unrecht erfahren haben, besteht ker. Zweifel. Wer gutes Geld vertrauensvoll hingegeben Hal. hat ein ein wandfreies Recht, gutes Geld zurückzuverlangen. Wäre das Reich der Jnflationsgewinnler, d. h wären die Ver mögenswerte, die von dem Leihgeld der Sparer und Rent ner erworben worden sind, noch vorhanden, so könnte kein Grund und kein Vorwand gellend 'gemachr werden, die Gläubigerrechte zu mißachten Das Vermögen ist aber nicht mehr da. Es ist bei der großen Katastrophe, die der Welt krieg, die Revolution und die Inflation über uns heraufbeschworen haben, in alle Winde zerstoben. Das vor einem Jahre angenommene Aufwertungsgesetz sieht vor, daß die Aufwertungsquoten aus allgemeinen Reichsmitteln bezahlt werden. Sehen wir uns aber die Einkünfte des Reiches an, io finden wir, daß sie zum über wiegenden Teil aus dem Einkommen derjenigen Deutschen stammen, die ihr Dasein durch ihrer Hände Arbeit fristen, und die zum größten Teil nicht zu den Jnflationsgewinn« lern der Jahre 1920/20 gehören. Wenn man dem Recht der Anleihebesitzcr in höherem Grade, als es jetzt vorge sehen ist, Genüge verschaffen wollte, jo könnte das nur auf Kosten derer geschehe', dir sich heute abplagen, ihren Lebensunterhalt zu desien und sich eine bescheidene Zu kunftssicherung zu schaUen. die aber an dem Unglück der Sparer und Rentner kein? Schuld tragen.. Mit dieser Feststellung wird natürlich das Recht der Enteigneten, vor Hunger und Elend bewahrt ru werden, nicht berührt. Man würde aber dem Claal die Möglichkeit nehmen, für die in schlimmster Rot Befindlichen zu sorgen, wenn durch umfang reiche Wiederherstellung der näheren Vermögen das Aus land von weiteren Kreditaewäbrunaen abgejchreckt, der Steuerzahler überlasiet nnddieReickslnffesiarkaeschwächtwürde. Dresdner Gchlachtviehmartt. 20. S«pt«mb«r 1926. Auftrirb: 95 Ochs«», 217 Bulle», 329 Kalb«» uud Küh», 591 Kälber, 821 Schafe, 2225 Schweine. Goldmarkpr«is« sür 50 Kg. Lebendgewicht: Ochsen 32—60, Bullen 42—61, Kalben und Kühe 25—59, Kälber 64-86, Schaf« 35—65, Schwein« 70—84. Produktenbörse. 20. Sept«mber 1926. Wiizeu 26,8—27,3. Roggen inländischer 227—23,2, Wintergerste 18,5—19,5. Hafer 20,5—21,2. Rai« 18,6— 19,1, Rap« 30—31. Erbsen 35—36. Cinquantin 22-23. Wicken 35-36. Lrockenschnitzel 11,5—12. Kartoffelstöcken 20,5—21. Weizenkleie 10—10,6. Rogge»- kl-te 11—13. Weizenmehl, Type 70 °/o, 41—43,5. Roggeumehl, Type 70 °/o, 34—35,5. Di, Preise v«rst«h«n sich für 100 Kilo iu Goldmark,