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Nr. 229 — 89. Jahrgang geboren aus der Not Ser Lett! Woh. vcr- für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Durch die neuen Methoden der Finanzierung im 2 nungsbau wird aus dem bisher für den Wohnungsbau , wendeten Teil der Hauszinssteuer ein Betrag von etwa 40k Millionen Mark frei. Dieser Betrag soll für die Senkung von Steuern, und zwar der Realsteuern verwendet werden. Vriinings Saniemngsprogramm. Vom Reichspräsidenten gebilligt. Die Reichsregierung hat am Dienstag abend der Öffentlichkeit das mit Spannung erwartete Sanierungs programm übergeben, an dem das Reichskabinett seil längerer Zeit bereits gearbeitet hat. Vor der Veröffent lichung hat der Reichskanzler dem Reichspräsidenten einen Besuch abgestattct, um ihm das Sanierungsprogramm vor zutragen und sein Einverständnis einzuholen. Wie es heißt, soll der Reichskanzler auch mit dem preußischen Ministerpräsidenten Braun vorher eine Besprechung ge habt haben. Nach Bekanntgabe des Sanierungspro gramms wird Reichskanzler Brüning nunmehr Verhand lungen mit den Parteiführern ausnehmcn, um zu ver suchen, eine parlamentarische Mehrheit für sein Pro gramm zustande zu bringen, das, wie es heißt, er nur im ganzen annehmen lassen will. Den Parteien soll also keine Abänderungsmöglichleit gegeben fein. Die Reichs regierung hat über ihr Sanierungsprogramm der Öffent lichkeit eine Verlautbarung übergeben, der wir als wich tigste Punkte folgendes entnehmen: Die Reichsregicrung hat zugesagt, dem neuen Reichs tag eine umfassende Vorlage zur Sanierung der Reichs finanzen und zur Gesundung der deutschen Wirtschaft zu machen. Diesem Versprechen kommt sie nach. Sie unter breitet ihre Vorschläge dem deutschen Volk. Die Maß nahmen stellen, so führte Reichsfinanzminister Dietrich in einer Besprechung aus, einen einheitlichen Plan dar. Sie sind in erster Linie auf das gestellt, was im Augen blick finanziell geboten und wirtschaftlich möglich ist. Der Plan gibt aber zugleich den Ausblick auf das, was in Weiterführung der vom Augenblick ge forderten Maßnahmen geschehen muß. Die Vorschläge sind geboren aus der Not der Zeit. Der Zusammenbruch aller Preise der Rohstoffe wie der landwirtschaftlichen Produkte auf dem Weltmarkt hat gezeigt, daß die wirtschaftlichen Anschauungen der Nachkriegs zeit, welche davon ausgingen, daß die Völker unter wesent- lich höheren Preisen leben würden, also die Kaufkraft des Goldes eine verringerte sein werde, einer Revision bedarf. Zwar ist die Rückwirkung jener Umwälzung noch nicht bis zu allen Bedarfsartikeln unseres Volkes durchge drungen. Die Höhe der von Gehalt und Löhnen, von Steuern und Soziallasten bedingten Gestehungs kosten steht hemmend im Wege. Wohl aber hat eine starke Lähmung in der Aufwärtsentwicklung der Welt wirtschaft und der einzelnen Volkswirtschaften Platz ge griffen, die zu einer schweren Wirtschaftskrise geführt hat. Deutschland schien außerdem die aus Krieg, Revolution und Inflation erwachsenen Schwierigkeiten in den vergangenen Jahren steigend dadurch zu über winden, daß cs seine Wirtschaft mit gewaltigen Kapital zufuhren aus dem Auslande, die in die Mil liarden gehen, entwickelte. Diese Periode ist abgelaufen und an die Stelle der Kapitaleinfuhr trat die Kapital ausfuhr, welche notwendig war, die aufgenommenen Verpflichtungen zu verzinsen und zu tilgen und die Lasten des verlorenen Krieges abzutragen. Die Folge dieser Umkehrung ist der Mangel an Kapital, sind die hohen Zinsen, weiterhin die Unlust der Wirtschaft, irgendwelche Investierungen vorzunehmen, und die steigende Arbeitslosigkeit. Unnötig verschärft wurde die Lage dadurch, daß deutsche Staatsbürger in Sorge um die Zukunft in unverständiger und unverantwort licher, die Nation und ihre Wirtschaft schädigender Weise ihr Vermögen und Geld in das Ausland geschafft haben. Das Ergebnis der zurückgehenden Wirtschaft ist ständig steigender Aufwand für die immer noch an Zahl wachsenden Arbeitslosen und hartnäckiger und andauern der Rückgang der Steuereinnahmen. Die vor uns stehende Aufgabe ergibt sich aus diesen Tatsachen. Es geht darum, die Ursache, das Daniedcrliegen der Wirtschaft zu be kämpfen und über den Tiefpunkt, an den, wir stehen, hin wegzukommen. Eine umfassende Vereinfachung — vor allem des Steuerwesens — ist eine Notwendigkeit. Nicht höhere Steuern, sondern allein Sparmaßnahmen, Entlastung, die Wiederherstellung des Vertrauens sind die Grundideen, die uns fuhren muffen. Darauf sind unsere Vorschläge aufgebaut. MichshauShalt 4930 und 1931. Für das Haushaltsjahr 1930 muß mi, einem Fehlbeträge von 750-900 Millionen gerechnet werden. Hiervon entfallen etwa 300 Millionen auf die kommenden Anforderungen der Fürsorge für die Arbeitslosen, etwa 4o0—600 Millionen auf den Rückgang der Einnahmen infolge der wetteren Verschlechte rung der Wirtschaftslage. Die Abdeckung dtcscs Fehlbetrages wird in den Haushalten der nächsten drc, ^ahre aus einem be sonderen Fonds erfolgen. Durch ein sosor, zu verabschiedendes Gesell wird die Bildung dieses Fonds stchcrgcstellt. Dadurch wi!d^d^e Beschaffung eines übLbrückungskredtts ermöglicht und seine Verzinsung und Rückzahlung gewährleistet. Durch die Gesamtheit der zu treffenden Maßnahmen wird die Ausgabenseite des Reichshaushalts 1931 gegenüber dem Lahre 1930 um rund eine Milliarde gesenkt. Dadurch werden Die Steuern haben zwar allgemein die erträgliche Grenze vielfach überschritten. Bei den Realsteuern ist dies aber in ganz besonderem Maße der Fall. Die Senkung soll bereits zum 1. April 1931 eintreten. Unter den gegebenen Verhältnisse» ist allerdings nur die schematische Senkung, d. h. die Senkung um einen bestimmten Prozentsatz möglich. Für die Wirtschaft be deutet diese Art der Senkung insofern einen sehr beachtlichen Vorteil, als jeder Betriebsinhaber genau weiß, um wieviel sich seine Realsteuerbelastung senkt und er nicht von dem Er messen des Landes oder der Gemeinde, in der er wohnt, ab hängig ist. Die Senkung soll nicht nur bei der Gewerbesteuer, sondern auch bei der Grundsteuer eintreten. Insbesondere ist auch die Senkung der landwirtschaftlichen Grundsteuer wegen des dauernden Absinkcns der Weltpreise für landwirtschaftliche Produkte erforderlich. Agrargesetze und Finanzausgleich. Das Osthilfcgcsetz wird in vollem Umfang m dem ur sprünglich vorgesehenen Rahmen durchgeführi. Die Standar disierung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse wird gesetzlich ge regelt. Weitere Gesetze sind vorbereitet, die deulscheu landwirt schaftlichen Erzeugnissen in verstärktem Matze den Absatz sichern sollen. , , Unter der Voraussetzung, daß das Steuerveremhett- lichungsgesetz alsbald verabschiedet wird, soll der endgültige Finanzausgleich zum 1. April 1932 in Kraft treten. Unter an gemessener Verteilung der Aufgaben zwischen Reich, Landern und Gemeinden soll den Ländern für sich und ihre Gemeinden das Auskommen aus der Belastung von Bier u ndBrannt- wein nach einem noch zu bestimmenden Schlussel und dafür dem Reich in entsprechend veränderter Beteiligung das Aus kommen aus Einkommen- und Korperschastssteuer zufallen. Höchstgrenze für die öffentliche Hand. Durch ein besonderes Gesetz wird sichcrgestellt, datz dir unter dem Druck der Not aus ein Mindestmaß herabgesetzten Ausgaben für die Dauer dreier Jahre in Reich, Ländern und Gemeinden keine Erhöhung erfahren dürfen, sondern daß alle etwa durch Eingang höherer Einnahmen erzielten Überschuhe dnrch steuerliche Entlastung zu verwenden sind. Für das Rem wird ein Spargcsetz die Grundlage für weitere Haus.Mw ersparnisse bilden, denen zurzeit gesetzliche Bindungen cm gegeustchcn. „ Der Plan der Reichsregicrung fordert von allen ^eu^ des deutschen Volkes Opfer. Deutschland must aoer rewtzcnn veschetde durch die Offenlegung der Einheitswcrtc ersetzt wer- den. Die Neufeststellungen des Vermögens sollen unter Er- lcichterung ihrer Voraussetzungen künftig nur noch auf den Schluß eines Wahres vorgenommcn werden. Unternehmungen mit einem Gesamtnmsatz von nichi mehr als 5000 Reichsmark Umsatzsteuer nichi mehr unterliegen Das Zwlschenhandclsprivilcg des § 7 des Umsatzsteuergcsetzcs soll seiner ursprünglichen Bestimmung gemäß aus den Großhandel beschrankt werden. Das S t e u e r m! l d c r u n q s g e s e tz lauft, soweit es steuerliche Erleichterungen für wirtschaftlich gc- <V^^L^"E'Mlüssc betrifft, am 30. September 1930 ab. Zur Erleichterung und Verbilligung der deutschen Kredttversorgung und zur Verhinderung von Gründungen im Ausland schlagt die Reichsregierung auf Grund des Ermächti gungsgesetzes vom 9. Juni 1930 eine Senkung der Verkehrs steuer vor. Neuregelung der Wohnungswirischast. Die Reichsregicrung wird die Linie der Wohnungsbau- polttik, die in ihrem zusätzlichen Bauprogramm des Jahres 1930 vorgezeichnet ist, grundsätzlch weiterverfolgen. Sfsentlichk Mittel werden nur noch da eingesetzt werden, wo ein wirklicher dringender Bedarf vorhanden ist, und sie werden ausschließlich zur Beseitigung der Wohnungsnot und des Wohnungselends der bedürftigen Schichten unseres Volkes verwendet werden Um dieses Ziel z» erreichen, müssen die Nenbauwohnungen unter Wahrung der gesniidheitlichcn und sozialen Mindest forderungen dem allgemeinen Notstände unseres Volkes ange- patzt werden. Gleichzeitig wird sich die Reichsregicrung die Erhaltung des Altwohnraumes in Stadt und Land durch Bereitstellung öffentlicher Mittel angelegen sein lassen. In Ausführung dieser Grundsätze werden im Haushalts jahr 1931 bis zu 215 000 Wohnungen erstellt werden, und zwar werden 165 000 Kleinwohnungen einsachster Art mit Hilse von Hauszinssteuermitteln, und bis zu 50 000 Wohnungen aus schließlich aus dem Kapitalmarkt finanziert. 400 Millionen Mark werden aus Hauszinssteuermitteln zur Verfügung ge stellt und ausschließlich in den Orten dringenden Bedarfs ein gesetzt werden. Weitere 400 Millionen Mark werden im Wege der Einzelbeleihung oder durch Anleihen ausgebracht werden. Wohnungen werden mit diesen Mitteln nur in den Orten drin genden Bedarfs gebaut. Die Verwendung öffentlicher Mittel für den Wohnungsbau soll im Rahmen des Gesamtplanes bis zum 1. April 1936 im wesentlichen abgebaut werden Die aus dem Gebiete des Wohnungsbaues und der Sied lung durchgeführten Maßnahmen gestatten es dann auch, di« Wohnungszwangswirtschast weiter zu lockern und schließlick ganz aufzuheben. Das ReichSmiclengesetz (die zwangsweise Fest setzung der Miete) und das Mieterschutzgesetz (der Kündigungs- schütz) sollen alsbald für solche Räume aufgehoben werden, für die das Wohnungsmangelgesetz (die Zwangsbeschlagnahme von Wohnungen) nicht mehr gilt. Hiervon sollen jedoch die bis herigen Mieter nicht betroffen werden; die Aufhebung soll nur erfolgen, soweit diese Räume srei und neuvermietet werden. Senkung der Malsteuern. Vie Einnaymeruckgänge, mit denen das Reich etwa m gleicher Höhe rechnen mutz, ausgewogen. Gehaltskürzung der Beamten. Die Gchaltsbezüge des Reichspräsidenten, des Reichskanz lers sowie der Reichsminister und damit gleichzeitig die Diäten der Abgeordneten werden um 20 Prozent, die Dienstbezüge der Reichsbeamten sowie die Versorgungsbezüge der Wartegeld- empsänger und Ruhegcldempfängcr um 6 Prozent gesenkt. Die Senkung erfolgt vom 1. April 1931 ab für die Dauer von drei Jahren. Mit dem gleichen Zeitpunkt fällt die Reichshilfe fori Von der Kürzung ausgenommen sind die Kinderzulagen. Per sonen, deren kürzungspflichtige Bezüge 1500 Reichsmark jähr lich nicht übersteigen, sind von der Kürzung befreit. Durch die Senkung der Bezüge wird für das Reich eine Ersparnis von 12« Millionen Reichsmark erzielt. Bei der Reichsbahn und de« Reichsbank kommen entsprechende Kürzungen in Betracht. Kürzungen der Überweisungen. Die Senkung der Beamtengehälter in gleichem Maße bei Ländern und Gemeinden gestattet eine Kürzung der Über weisungen um etwa 100 Millionen Mark. Durch den Rückgang der Einnahmen tritt voraussichtlich eine weitere Kürzung de: Überweisungen für Länder und Gemeinden um rund 288 Mil lionen Mark ein. Arbeitslosenversicherung. Der Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben der Arbeits losenversicheruna soll künftia ohne Inanspruchnahme del vtellysyausyalts sichergestellt werden. Der Anteil des Reiches an dem Aufwand für die Krisenfürsorge wird im Haushalt auf 420 Millionen Mark begrenzt. So werden die Schwierig keiten beseitigt, die bisher stets dadurch entstanden sind, daß die Belastung des Haushalts für die Zwecke der Arbeitslosen versicherung und der Krisenfürsorge nicht von vornherein be stimmt waren. Eine grundlegende Reform der Arbeitslosen versicherung wird vorbereitet. Abstriche am MichshauShalt. Die Ausgabensätze bei den Einzeletats werden gegenüber dem Jahre 1930 um rund 300 Millionen Mark vermindert. Die Abstriche sind bereits mit Zustimmung der beteiligten Reichs ministerien durchgeführt. Wenn auch an einzelnen schmerzhaften Abstrichen selbst bei den sozialen und kulturellen Aufgaben nicht vorbeigegangen werden konnte, so liegt doch der Schwerpunkt der Einsparungen bei den reinen Verwaltungsausgaben. Der Ausgleich im Haushalt 1931 fetzt voraus, datz Ledigen steuer und der fünfprozentige Zuschlag zur Einkommensteuer aufrerhtcrhalten bleiben. Durch stärkere Belastung des Tabaks unter Schonung der deutschen Erzeugung soll ein Mehrbetrag an Zöllen und Steuern von 167 Millionen Mark gewonnen werden. Im übrigen werden neue Steuerbetastungen vermieden. Wenn trotzdem der Einnahmeausfall auf insgesamt eine Mil liarde Mark angenommen wird, so wird verhindert, daß der Haushalt wieder dnrch Steuerausfällc erschüttert werden kann. Länder und Gemeinden. Die Bezüge der Beamten und Abgeordneten werden wie beim Reich gekürzt. Soweit heute noch Länder, Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts günsttgerre Be züge als das Reich gewähren, wird eine entsprechende Revision der Gehaltsregelung erfolgen. Um die Durchführung einheit licher Spargrundsätze in Reich und Ländern zu sichern, sollen mit den Ländern Vereinbarungen über eine Mitwirkung des Reichs bei der Haushaltsausstellung der Länder getroffen wer den. Das Haushaltsrecht der Länder und Gemeinden soll den strengen Grundsätzen des Reichs angepatzl werden, soweit dies bisher nicht geschehen ist. Soweit die Gemeinden nicht bis zum 31. März 1931 eine von der Gemeindeverwaltung unab hängige Rechnungsprüfung eingeführ, haben, wird eine solche Prüfung durch reichsgesetzliche Vorschrift geschaffen werden. Ein Gesetzentwurf über Ersparnismaßnahmen aus dem Ge biete der Rechtspflege wird vorbereitet Die Bestrebungen auf eine Verminderung der lokalen Verwaltungs- und Gerichts behörden in den Ländern unter Anpassung ihrer Bezirke an die modernen Verkehrsverhältnisse werden mit Nachdruck gemein sam mit den Ländern betrieben werden Vereinfachung des Steuersystems. Die Reichsfinanzverwaltung kostet über 500 Millionen Reichsmark, die Unkosten betragen mehr als 4)4 Prozent. Aus diesen Gedankengängen heraus wird ein Gesetzentwurf zur Ver einfachung des Steuersystems vorgelegt, aus dem folgendes her- vorgchobeu sei: Die Landwirtschaft hat heute Einkommensteuer, Reichsvermögenssteuer und Grundvermögenssteuer zu zahlen Die Reichsvcrmögensstcuer soll künftig für Vermögen bis zu 20 000 Mark allgemein fortfallen. Dadurch wird ein nicht un erheblicher Teil der Landwirtschaft reichst»rmögenssteuerfrei werden. Künftig sollen die Grundvermögenssteuer, die Neichs- vermögenssteuer und die ersten 10 Prozeni der Einkommen steuer (also sür die ersten 8000 Mark des Einkommens) durch die Einheitsstcuer abgcgoltcn sciu. Eine Erhöhung der hcutt- gen Gesamtsteuerlast der Landwirtschaft komutt ebensowemg in Frage wie eine progressive Flächensteuer I» ähnlicher Weist wie bei der Landwirtschaft ist auch bei den Kleingewerbe treibenden eine Vereinheitlichung ihrer Steuern in Aus sicht genommen. Die Grundlage mutz hier natürlich der Ge- werbcertrag bilden. Die V e r m ö g e n s st e u e r f r e r g r e n z e soll aus 20 000 Mark erhöht werden. Dadurch wird sich die Zahl der vermögensstcuerpflichtigen Personen von 1708 006 um 854 000, also um mehr als die Hälfte ermätzigcn. Für das landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Vermögen und für das Grundvermögen soll die Einheitsbewertung künftig nu^w Zeitabständen von fechs Jahren vorgenommen werde» ^ur das landwirtschaftliche rind forstwirtschaftliche Vermögen sow» für das Grundvermögen soll die Zustellung der Einbettsweri Telegr.-Adr.: .Amtsblatt* Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Mittwoch, -e» 1. Oktober 1930 Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Dir »Wilsdruffer Tageblatt" erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis: Bei Abholung in d«r 'Geschäftsstelle und den Ausgabestellen 2 RM. im Monat, bei Zustellung durch die Boten 2,30 AM., bei Poftbesteüung r NM. zuzüglich Abtrog- --- ..." . gebühr. Einzelnummern t«Pf,.«c»Post°nft°l -n Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Postboten und UN,-I-Auo. tei-erund »eschäst-ftellen —— ! nehmen ,u jeder Zeit B-. ftevtmgen entgegen. Jm Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen besteht kein Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreifes. — ALcksendung eingesä«d-er Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto beittegt. Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 Ied-rRodatt-nsprucherliU'm^ Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Melken des Amt^ Gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Watt.