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als Sachverständige anwesenden Generalleutnants a. D. Muther,Möwes und Freiherr von Matter sowie den Vizeadmiral a. D. Rogge und den Generalmajor a. D. Rehfeldt zu vernehmen. Die Verteidigung lehnte den Generalleutnant a D. Muther als Sachverständigen wegen Befangenheit ab, da er nach dem Erscheinen des Artikels erklärt habe, der Artikel sei das Machwerk einer widerlichen Jour naille. Nach der Mittagspause lehnte der Vorsitzende nach Wieder eintritt in die Verhandlung die von der Verteidigung gestellten Beweisanträge ab, mit der Begründung, daß eine tatsächliche Klärung gar nicht mehr zu erreichen sei, da die angeführten Vorgänge zu weit zurücklägen. Das Gericht sei der Ansicht, daß diese Vorgänge sich niemals auf dem Wege der Beweisauf nahme klären ließen. Der Beweis dafür, daß der Kaiser seine staatsbürgerlichen Pflichten verletzt habe, könne durch die von der Verteidigung gestellten Beweisanträge niemals erbracht werden. Der Vorsitzende machte sodann den Angeklagten noch daraus aufmerksam, daß er den Eröffnunasbeschluß insoweit ergänzt habe, als der Angeklagte auch nach den Paragraphen 20 ff. des Pressegesetzes verurteilt werden könne. Da der Vorsitzende noch keinen Beschluß über die Anträge der Rechtsbeistände des Kaisers gefaßt hatte, wiederholte Rechtsanwalt Bloch seinen Antrag, die anwesenden Offiziere als Sachverständige zu vernehmen, da er es als peinlich empfinden müsse, wenn seinem Anträge nicht stattgegeben werde. Darauf zog sich das Gericht nochmals zur Beratung zurück. Nachdem das Gericht auch die Anträge der Rechtsbeistände des Kaisers abgelehm hatte, ergriff Rechtsanwalt Bloch das Wort zu seinem Plädoyer. Er geißelte in scharfen Worten die schnöde Attacke, die sich Redakteur Mendel gegen den Kaiser geleistet habe. Der Kaiser sei aus die vielen gegen ihn nach dem Kriege gerichteten Verleumdungen gar nicht eingegangen, hier aber sei er für das alte kaiserliche Heer eingetreten, das in dem Artikel auf das schwerste geschmäht worden sei. Rechtsanwalt Bloch beantragte schließlich, den Angeklagten, Chefredakteur Mendel, zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen, da eine Geldstrafe, auch wenn sie fünfstellig sei, vom Ullstein-Konzern übernommen und den Angeklagten nicht weiter schmerzen werde. Nach Rechtsanwalt Dr. Bloch machte noch Rechtsanwalt Dr. Everling seine Ausführungen, indem er dem Angeklagten vorhielt, daß er einem Herrscher das Niedrigste vorgeworsen habe, das man sich überhaupt denken könne. Dr. Everling führte dann verschiedene Artikel der Zeitung aus den Jahren 1913, 1915 und 1917 an, die alle von großer Liebe und der Treue zu Kaiser Wilhelm sprechen, die ganz offensichtlich den Kaiser in seinem Glanze im Glücke in den Himmel heben und er in diesen Artikeln als fleckenloser Mensch geschildert wird, während man ihn dann später im Unglück besudelt und beschimpft. Rach diesen Ausführungen erklärte Justiziar Mamroth für den Angeklagten, daß in dieser Verhandlung dem Angeklagten keine Möglichkeit gegeben worden sei, Beweise für die Wahr heit seiner Artikel änzutreten. Das bliebe nun einer zweiten Instanz Vorbehalten. Wenn die Rechtsanwälte Dr. Bloch und Dr. Everling einen Glorienschein um den Deutschen Kaiser gewoben hätten, so habe sich doch das Bild, seitdem die früheren Artikel in der Zeitung erschienen seien, völlig verändert, denn der Mann, um den es sich hier handele, habe im entscheidenden Augenblick das Heer verlassen. 1500 Mark Geldstrafe oder drei Monate Gefängnis. Der Angeklagte, Chefredakteur Mendel wurde schließlich wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 1500 Mark, ersatzweise drei Monate Gefängnis, verurteilt. Kaiser Wil helm wird nach Rechtskraft des Urteils die Publtkations- besugnis in der Zeitung zugcsprochcn. Die Begründung des Urteils. In der Urteilsbegründung führte der Richter aus, der frühere Kaiser sei eine Privatperson, die den Schutz für seine Vyrc genau so beanspruchen könne wie jeder andere Bürger. Der Anlaß der Behauptungen sei der S k l a r e k - S k a nd a l gewesen, und diese Parallele fei beleidigend Desgleichen sei es eine Beleidigung, daß man dem ehemaligen Kaiser Hoch verrat und egoistische Motive, sich zu bereichern, vorgeworsen habe. Das Gericht glaube dem Angeklagten, daß er die Personalpolitik des Kaisers für schädlich gehalten habe. Das Gericht konnte auch dem Angeklagten nicht nachweisen, daß er wider besseres Wissen gehandelt habe. Die Pflicht einer Zeitung sei, Mißstände zu brandmarken. Die Parallele, daß rechtsradikale Abgeordnete in den letzten Wochen zu Gefängnisstrafen wegen Beleidigungen verurteilt worden feien, könne hier nicht angewendet werden. Das wäre etwas anderes, denn diese Abgeordneten betrieben gewerbs- und gewohnheitsmäßig die Herabsetzung der Minister In der Person des ehemaligen Kaisers fei nur ein Exponent der Vergangenheit angegrifsen worden Schießereien in Zuenos-Bires. Bedrohliche Loge in Argentinien. Die ohnehin bedrohliche Lage in Argentinien wird immer gespannter. Am Freilag kam es in La Plata bei Buenos Aires zu blutigen Zusammenstößen. Die Polizei feuerte auf eine große Studentendemonstration, wodurch mehrere Studenten getötet und eine größere Anzahl ver wundet wurden. — In Buenos Aires sind sämtliche Häuser in der nächsten Umgebung des Regierungsgebäudes auf Befehl der Negierung geräumt worden, da man weitere Unruhen befürchtet. Hortsetzuna der Zeugenvernehmuns im Vombenleaerprozeß. Der Handgranatenanschlag von Wesselburen. Im Bombenlegerprozeß beantragte Rechtsanwalt Doktor Lütgebrune, Polizeibeamte, die in der Voruntersuchung als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft tätig gewesen find, als Sachverständige wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Der Oberstaatsanwalt widersprach dem Anträge des Ver teidigers. Das Gericht erkannte jedoch das gegen die Beamten Schilling und Treuschofs eingebrachte Ablehnungsgesuch als begründet an. Hierauf wurde in der Zeugenvernehmung fort- Hefahren. Zunächst kam der Handgranatenanschlag zur Sprache, der in der Nacht zum 6. April in Wessel buren gegen die Wohnungen des Hofbesitzers Loy und des inzwischen verstorbenen Rentners Hüsmann verübt wurde. Täter sollen Schmidt und Nickels gewesen sein, während die Handgranaten aus den Beständen von Vick stammen sollen. Loy erklärte, daß durch den Handgranatenwurs ein paar Scheiben zertrümmert worden seien. Zehn Angeklagte fehlen. Es wurde dann sestgestelll, daß von insgesamt 21 Ange klagten nicht weniger als zehn nicht erschienen find. Der Vor sitzende erklärte, daß er dieses Verhalten der Angeklagten als demonstrative Handlung bezeichnen müsse Auf Befragen durch den Vorsitzenden erklärte der Verteidiger Dr. Lütgebrune, daß das Fernbleiben der Angeklagten durchaus keine Kundgebung darstellen solle. Das Gericht beschloß daraus, in Abwesen heit der fehlenden Angeklagten weiter zu verhandeln, die An geklagten Vick, Lutz mann und Becker jedoch zur Fort setzung der Hauptverhandlung am Montag vor Gericht vorführe n zu lassen. Schwere Zuchthausstrafen für die Zwickauer Loyngew räuber. Vor dem Erweiterten Schöffengericht in Zwickau hatten sich drei polnische Bergarbeiter, die am 17. September v. I. einen verwegenen Lohngeldraub aus drei Kassenboten des Zwickauer Bürgerschachles verübten, zu verantworten. Es waren ihnen über 85 000 Mark in die Hände gefallen. Zwei der Räuber wurden nach Monaten in Antwerpen verhaftet, der dritte bald darauf in Barcelona. Das Erweiterte Schöffen gericht verurteilte den Anstifter und Haupttäter Leon Milos, der unter dem Namen Erich Bernhardt in Deutschland lebte, zu acht Jahren und seine Helfershelfer, die Brüder Peter und Franz Szyma, zu je fünf Jahren Zuchthaus. Was man noch wissen muß. Granau bei Präsident Hoover. Newyork. Der Ozeanflieger von Gronau und seine Begleiter wurden in Washington vom Präsidenten Hoover empfangen. Ein Schwerverbrecher in Breslau gesagt. Köln. Der von der Kölner Kriminalpolizei schon seit längerer Zeit gesuchte Schwerverbrecher Josef Neunzig ist in Breslau endlich gesüßt worden. Neunzig, ein noch jüngerer Bursche aus Köln, soll der Anführer einer weit verzweigten Autodiebesbande sein, die in allen Stäoten des Reiches mit gestohlenen Autos größere Schaufenster diebstähle und sonstige Einbrüche verübt hat. Neunzig hat es bisher immer verstanden, sich den Zugriffen der Po lizei zu entziehen. Vcrbindlichkcitserklärung deS Ruhrschicdsspruches beantragt. Essen. Die Ruhrkonferenz des Gewerkvereins Christlicher Bergarbeiter erklärte sich für Annahme des Schiedsspruches im Ruhrbergbau und beauftragte die Leitung des Gewerk vereins, die Verbindlichkeitserkiärung zu beantragen. Weiter gab die Konferenz der Leitung des Gewerkvsreins den Auftrag, mit den übrigen Beraarbeuerverbänden in Verbindung zu treten, um die Kündigung des Mehrarbeitsabkommens im Ruhrbcrgbau herbeizuführen. Zwei Häuser durch eine Explosion vernichtet. Bad Kosen. In einem Hause in der Rudelsburger Prome nade entstand eine ExM Nach einem furchtbaren Knall stand das ganze Haus in Flammen und siel zusammen. Die Bewoüner konnten nur mit Mühe das nackte Leben retten. Das Feuec sprang schließlich noch aus das Nachbarhaus über und brachte das Dach zum Einstürzen. Die Brand mauer wurde so stark beschädigt, daß das Haus abgerissen werden muß. Über die Entstehungsursache ist noch nichts bekannt. WschenWelOn der Dresdner Theater Sonntag, den 7. September bis mit Sonntag, den 14. September. Opernhaus: Sonntag (7.) 6: Die Meistersinger von Nürn berg; Montag 8: Madame Butterfly; Dienstag 8: Macbeth; Mittwoch 8: Schwanda, der Dudelsackpfeifer; Donnerstag ^8: Zar und Zimmermann; Freitag 1^8: Die Hochzeit des Figaro (Anrechtsreihe A, BVB. Gr. 1: 1201—1300, 1851—2000); Sonnabend 7: Die Fledermaus; Sonntag (14.) 7: Die Zauber flöte (Außer Anrecht, BAB. Er. 1: 2601—2900, 9101—9200). Schauspielhaus: Sonntag (7.) 8: Meine Schwester und ich; Montag 8: Sturm im Wasserglas; Dienstag 8: Der Sturm; Mittwoch 8: Gyges und sein Ring; Donnerstag 8: Mr den Ver ein „Bühnenvvlksbund", kein öffentlicher Kartenverkauf: Gyges und sein Ring (BAB. Gr. 1: 7001—7800, Gr. 2: 1—900); Freitag 8: Sturm im Wasserglas (Anrechtsr. A, BVB. Gr. 1: 6101—6200); Sonnabend 8: Der Sturm (Anrechtsr. A, BVB. Gr. 1: 6201—6300, 6501—6800); Sonntag (14.) 8: Sturm im Wasserglas. Die Komödie: Täglich abends 8.15 Uhr: . . . Vater sein dagegen sehr. Vorstellungen für den BVB. Gr. 1: Sonntag (7.) 6601—6700, 8101-6200; Montag 9701-9800, 9951—10 000; Dienstag: 10151—10 300; Mittwoch: 10 301—10450; Don nerstag: 10 001—10150; Freitag: 10 451—10600s Sonnabend: 8001-8100, 10 601—10 700; Sonntag (14.): 8701—8850. Residenz- Theater: Täglich abends 8 Uhr: Gastspiel Erny Iolan u. Kammersänger Max Reichart: Das Land des Lächelns. Central-Theater: Täglich abends 8 Uhr: Gastspiel Johanna Schubert und Kammersänger Willy Thums: Paganini. Vorstel lungen für den BBB. Gr. 1: Montag: 4851—5000; Dienstag: 601—650, 3901—4000; Mittwoch: 451—600; Donnerstag: 301 bis 450; Freitag 151—300; Sonnabend 1—150. Amtliche sächsische Notierungen vom 5. September. Dresden. Die Börse verkehrte in uneinheitlicher Hal tung. Die meisten Kurse wurden nur genannt. Stärker begehrt waren nur Max Kohl, die 4,50 Proz. anzogen, fowie Reichelbräu und Bohrisch, die je 3 Proz., gewannen. Ferner lagen Schönherr 2,25, Schlemaer Papier 2 Proz. höher. Dagegen mußten Dresdner Atbumin-Genußscheine 5, Poliphon 4, Paschen, Schöfferhof und Siemens Glas je 2 Proz. hergeben. Uebrige Kursveränderungen unter 2 Proz. Renten ruhig. Dresdener Produktenbörse 5. S. 1. s. 5. 9. 1. 9. Weizen Weiz.-Kl. 10,0—10,2 >0,1—10F 9,8-10,8 77 Kilo 233—238 239—244 Rogg -Kl. —— Roggen Kaiseraus- 18,5—50/1 73 Kilo Wimergst. 165—170 185-190 170-175 185—19V zugmehl Bäcker- 48,0-49,5 Sommergst 2-5—230 205 -230 mundmehl 42,0-43, 42,5—44/! Haser, inl >84-192 184-192 Weizen- Raps, tr. 220-225 — nachmehl —— 14,5—16,8 Mais Inland- Laplata 250—255 250-255 wetzenm. Cinqu. — Type 70 H 37,5-38,5 38,5—39,8 Rotklee Roggen- Trocken- mehl 01 29,0-30/1 schnitzel 8,60—8.80 8,80-9,00 Type 60 N 28,5—29,5 Zucker- Roggen« schnitzel — — mehl l > Kartoffel» Tove 70 A —— flocken 17,0—17,5 17,0—17,5 Roggen- Futtermehl 12.0—13,0 12,1-13.1 nochmehl >4,5—16L Nossener Produktenbörse vom 5. September 1S3V Weizen hiesiger neu 75 Kilo 11.70; Roggen heisiger neu 71 Kilo 8.40; Wintergerste neu 9—9.20; Hafer alt 8.50—9; do. neu 7.30—7.M; Weizenmehl Kaiserauszug o. S. m. Ausl. 24.25; do. Semmelmehl 22.75; do. 60aus Inlandsweizen 21; Roggen- mchl 6014.25; Raps —. — In Posten unter 5000 Kilo: Nachmehl ohne Sack 8.50; Futtermehl 7.7o; Roggenkleie inlän dische 5.40; Weizenkleie grob 5.70; Maiskörner Laplata alt 13.20; Kartoffeln neu 2.20; Stroh in Ladungen Preßstroh 1; Eebundstroh 0.90; Heu neu in Ladungen 2—3; Butter ab Hof 0.85—0.90; Preßstroh Zentner 2; Gebundstroh 1.90; Eier Stück 0.11—0.12; Frische Landbutter -Pfund-Stück 0.85—0.95. — Feinste Ware über Notiz. — Stimmung: Matt. Amtliche Berliner Notierungen vom 5. September. Börsenbericht. Tendenz: Im Verlauf befestigt. Die Stimmung an der Börse wurde durch den pessimistischen Vier teljahresbericht des Institutes für Konjunkturforschung beein trächtigt. Kursrückgänge ebenso wie das Angebot und das all gemeine Geschäft hielten sich durchaus in engem Rahmen. Be troffen waren hauptsächlich die in letzter Zeit stärker gestiegenen Werte. Tagesgeld war mit 3 bis 5, Monatsgeld mit 4,25 bis 5,50 und Warenwechsel mit 3°/» Prozent zu hören. Im Verlauf schritt die Spekulation unter dem Eindruck der widerstands fähigen Haltung zu Rückkäufen und Deckungen, so daß sich die Tendenz durchweg befestigen konnte. Devisenbörse. Dollar 4,191—4,199; engl. Pfund 20,38 bis 20,42; holl. Gulden 168,74—169,09; Danz. 81,52—81,68; franz. Frank 16,46—16,50; schweiz. 81,39—81,55; Bclg. 58,50—58,62; Italien 21,95—21,99; schwed. Krone 112,64—112,86; dän. 112,22 bis 112,44; norweg. 112,19—112,41; tschech. 12,44—12,46; österr. Schilling 59,22—59,34; Argentinien 1,490—1,492; Spanien 44,36—44,44. Produktenbörse. Der Kampf um den Roggenpreis wird von den hierzu beauftragten Stellen mit Energie weitergeführt. Die Ausnahme am Roggenzeitmarkt erfolgte sowohl durch den vereideten wie auch durch die freien Makler vollpreisig, teil weise sogar teurer durch die Stützungsorgane. Kennen Sie schon das jüngste Erzeugnis der persilwerke: D Senkel's Auswasch-, Spül- und Reinigungsmiiiel?