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Tagesspruch. Wenn deine Mutter alt geworden Und älter du geworden bist. Wenn ihr, was früher leicht und mühlos, Nunmehr zur Last geworden ist, Wenn ihre lieben, treuen Augen Nicht mehr wie einst ins Leben sehen, Wenn ihre Füße, kraftgebrochen, Sie nicht ertragen mehr beim Gehen, Dann reiche ihr den Arm zur Stütze, Geleite sie mit froher Lust; Die Stunde kommt, da du sie weinend Zur letzten Ruh begleiten mußt. Und fragt sie dich, so gib ihr Antwort, Und fragt sie wieder — sprich auch du, Und fragt sie nochmals — steh ihr Rede, Nicht ungestüm ... in sanfter Ruh! Und kann sie dich nicht recht verstehn, Erklär ihr alles frohbewegt. Die Stunde kommt, die bittre Stunde, Da dich ihr Mund nach nichts mehr frägt. Gros v. Posadowsty-Wehner 8S Jahre alt. Am 3. Juni vollendet der frühere preußische Siaatsminister Md Staatssekretär Artur Graf von Posadowsky-Wehner sein L Lebensjahr. Graf Posadowsky widmete sich nach abge- Mossenem juristischen Studium zunächst der höheren Beamten- Mbahn. Im Jahre 1882 wurde er in das preußische Ab- Wrdnetcuhaus gewählt, wo er sich der Freikonscrvativeu Mlci anschloß. Im Jahre 1893 wurde Posadowsky Staats- ettetar des Reichsfchatzamtes und im Jahre 1897 Staats- Pstär des Innern zugleich mit der Ernennung zum Staats- MMster. Es war sein besonderer Wunsch, für die großen ^ksichcrunasaeiekc zur Entlastung oer staatlichen Organe örtlichen Unterbau zu schaffen. Erst im Jahre 1910, nach Mem Rücktritt, sanden seine Pläne zur Vereinfachung und „ "emhejtlichung oer Versicherung in der Reichsversicherungs- ihre Verwirklichung. .Meinungsverschiedenheiten mit dem Fürsten Bülow be- ^ten am 26. Juni 1907 das Ausscheiden Posadowskys aus M Netchsaml des Innern. Bei seinem Ausscheiden aus dem Menst wurde er zum Mitglied des preußischen Herrenhauses Mannt. Bei den Wahlen im Jahre 1912 wurde er in den ^'chslag gewählt. Auch in die Nationalversammlung wurde noch einmal als Vertreter der Deutschnationalen Volks- ;Mei gewählt. Aus Altersrücksichtcn verzichtete er im Jahre M auf eine Wiederwahl. Es überraschte, als er sich bei M Reichstagswahlen im Mai 1928 wieder der Politik zu- Mndie. Als Vertreter der Aufwertungsparlei, zu deren Vor- Und er gehörte, wurde er in den Preußischen Landtag g«> U Wk M M LWU Roman von I. Schneider - Foerstl. 43. Fortsetzung Nachdruck verboten Fritzi Schäffer ließ das Blatt sinken und starrte geradc- nus nach dem Fenster, wo der Regisseur Lutz noch immer in °en Garten sah. Er hörte das Rascheln des Bogens und wandte sich nach ihr zurück. „Haben Sie was gsagt, Kinder!?" Sie schüttelte den Kopf und erhob sich auf schwachen büßen. „Eineinhalb Millionen! — Eine solche Gage bekommt Nur die Swanson." . „Wann Sie s' bekämen, Fräuln Schäffer?" sagte er schluckend. „Dann würde ich Christoph Lindholm wieder flottma chen," gestand sie ohne Zögern. Er sah gar nicht auf den Brief, den sie ihm reichte, neigte M nur herab und hob ihre Rechte an seine Lippen. Sie hörte seinen Schritt nach der Tür gehen, die gleich darauf smschnappte. Im Flur nahm er seinen Hut, wartete eine Minute, ob ihn niemand rief, und als alles ganz stille blieb, 8mg er den bekiesten Weg zum Tor hinab. Er glaubte, ein Meinen zu hören, wandte sich um und sah Fritzi Schäffers weißes Kleid am Fenster schimmern, sah, wie ihre Hand sich hob und dann wieder an ihrem Körper herabfiel. Er hatte nichts mehr zu hoffen. Schleppenden Schnittes ^og er zum Strand ein. Es brauchte alles seine Zeit, um darüber hinwegzukommen. Geheimrat Flens, der alte jahrzehntelange Rechtsbeistand der Firma Lindholm, saß der Senatorin in den Räumen der Mlla Blankenese gegenüber und sprach vertraulich auf sie v dürfen Sie nicht tun, Gnädigste! Unter gar keinen umständen! Ihr Besitztum hier unter die Masse zu werfen, wäre geradezu wahnsinnig. Sie verhindern nichts mehr da mit, und retten können Sie noch weniger. Die Sache muß hren Gang nehmen und nimmt ihn. Wenn Sie Haus und onund hier veräußern, haben Sie nicht nur sich, sondern auch Sa. 26,49 RM. Bei monatlicher Entlohnung beträgt der Höchstsatz für Un verheiratete 108,49 RM.; zusammengesetzt aus: 60,— RM. steuersreies Einkommensteil, 20,— „ Werbungskosten, 20,— „ Sonderleistungen, 8,49 „ Spitzenbeträge n. ß 70 4 u. 5 Eink.St.Ges. So. 108,49 RM. Die übrigen Tabellensätze sind höher, weil bei ihnen die Fa- milienermähigungen eingerechnet sind. Ls ist unzulässig, bei Feststellung des steuerfreien Höchstbe trages für wöchentliche Entlohnung den Wochenlvhn zu vervier fachen oder das der letzten 4 Lohnperioden zusammenzurechnen und den steuerfreien Sätzen für monatliche Entlohnung gegen überzustellen. Dies würde zu einer ungerechtfertigten Bevor zugung gegenüber den Monatslöhnen führen. Richtig ist, daß der Antragsteller im Falle wöchentlicher Entlöhnung das Einkommen der letzten vier Lohnperioden nachweisen muß, welche dem 5. Tage des Befreiungsmonats »orausgehen. Diese Bestimmung soll zur Erzielung einer gerechten Gleichmäßigkeit bei Lohnempfängern mit schwankendem Arbeitseinkommen oder vorheriger Erwerbs losigkeit beitragen. Beispiel: Ein unverheirateter Arbeiter mit wöchentlicher Entlohnung hat in der letzten Lohnwoche vor dem 5. des Be freiungsmonats 28.00 RM. und die übrigen 3 Lohnperioden wöchentlich je 22.00 RM. verdient; die Löhne der 4 Wochen er geben zusammen 94.00 RM., geteilt: 24 (Zahl der Werktage in 4 Wochen) — 3.92 RM., multipliziert mit 6 (Zahl der Wochen tage) ergibt ein Durchschnittswochenlohn von 23.32 RM. Er ist steuerfrei, obwohl er in der letzten Lohn wvche vor dem 5. mit seinem Einkommen von 28.00 RM. den steuerfreien Höchstsatz überschritten hatte. Fällt 1 Wochenfeiertag in die 4 Lohnperi oden, so ist das addierte Einkommen nicht: 24, sondern: 23, bei zwei Wochenseiertagen: 22 usw. zu testen. Die steuerfreien Beträge erhöhen sich bei den Personen, welchen bei der Einkommensteuer eine Erhöhung des Pauschal betrages für Werbungskosten zugebilligt worden ist. Anstelle der allgemeinen treten dann die erahten Werbungskösten. Fm üb rigen bleiben die steuerfreien Sätze dieselben; eine gleichzeitige Erhöhung des steuerfreien Einkommenteiles, des Pauschbetra ges für Sonderleistungen, sowie der Familienermäßigungen tritt also nicht ein. Den Nachweis des erhöhten Pauschbetrages hat der Antragsteller durch Vorlegung der Steuerkarte bezw. durch eine finanzamtliche Bescheinigung zu erbringen. Beispiel: Ein verheirateter Kriegsbeschädigter mit 3 Kin dern bezieht ein Wochendurchschnittslvhn von 46.50 RM. Ihm ist infolge Erwerbsminderung eine 60prozenige Erhöhung des Pauschbetrages für Werbungskosten zugebilligt worden. Der steuerfreie Satz würde sich bei ihm dann wie folgt errechnen: 7.68 RM. Werbungskosten (um 60?S erhöht), 4.80 RM. Sonderleistungen, 14.40 RM. steuerfreier Lvhnbetrag, 2.49 RM. Spitzenbeträge n. §70 Eink.St.Ges., 19.20 RM. Familienevmäßigungen (1 Ehefrau und 3 Kinder). 48.57 RM. Mit einem Durchschmttswocheneinkommen von 46.50 RM. ist er steucrrfrei. Ist ihm gleichzeitig eine Erhöhung des Pauschbetrages für Sonderleistugen zugebilligt, so erhöhen sich auch diese um den entsprechenden Prozentsatz. Desgleichen sind die Werbungskosten für die im sächsischen Steinkohlenbergbau beschäftigten Arbeiter höher als bei den allgemeinen steuerfreien Beträgen und zwar erhöhen sie sich von 20 RM. monatlich auf 28 RM. bei einem Wvchenverdienst bis 34.62 RM., auf 32 RM. bei einem Wochenverdienst bis 40.38 RM., auf 35 RM. bei einem Wochenverdienst von mehr als 40.38 RM. Der in der Tabelle angegebene Satz erhöht sich also je nach der beihilfen. Als steuerbares Einkommen werden dagegen gerechnet: Ar beitslohn der Notstandsarbeiter, Unfall-, Invaliden- oder Al tersrente sowie Gewerkschaftsunterstützungen (bei Streik und Arbeitslosigkeit). Als Einkommen zählt auch der Wert der freien Beköstigung und Wohnung, außer in Fällen, wo die beköstigten Personen zur häuslichen Gemeinschaft des Antragstellers gehören und von ihm selbst entlohnt werden. Das Gesetz kennt dann noch eine weitere Besonderheit, die unbillige Härten infolge Lohnerhöhungen ausgleichen soll. Es ist z. B. möglich, daß ein Arbeiter, der bisher mietzinssteuer frei war, infolge einer geringen Lohnerhöhung den steuerfreien Höchstsatz überschreitet, was eine Ablehnung der weiteren Be freiungsanträge nach sich ziehen würde. Verdient er jetzt einer seits monatlich 10 RM. mehr und hat vielleicht aus der anderen Seite 15 RM. Mietzinssteuer zu zahlen, so würde er sich trotz der Lohnerhöhung relativ schlechter stehen, wie früher. In diesen Fallen ist auf Anordnung des Finanzministeriums der Differenz betrag von dem Mehrverdienst über den steuerfreien Höchstsatz hinaus bis zur Monatssteuer zu erlassen. Ls kommt also nur ein sogenannter Teilerlaß, dessen Höhe von dem Mehr- vevdienst abhängig ist, in Frage. Dieser Erlaß wird aber logischer Weise nur dann eintreten können, wenn der mehr verdiente Be trag (über den Höchstsatz in der Tabelle hinaus) geringer ist, als die Monatssteuer selbst. Diese Regelung ist allgemein auch dann anzuwenden, wenn in letzter Zeit eine Lohnerhöhung nicht statt gefunden hat. Beispiel: Wöchentliches Einkommen eines Verheirateten mit 3 Kindern bisher 41 RM., jetzt 50 RM., der steuerfreie Höchst satz — 45.69 RM., die Mietzinssteuer beträgt bei ihm monat lich 20 RM., von der er bisher gänzlich befreit war. Zu rechnen ist 50mal 30 minus 45.69mal 30 — 18.48 RM.; zu erlassen ist die Spanne bis zur Monatssteuer, das sind 1.55 RM. Die Zahl 30 bedeutet die Monatstage, die Zahl 7 die Wochentage (50.00 — Einkommen, 45.69 — steuerfr. Höchst grenze). Die Monate sind stets mit 30 Tagen anzunehmen. Ist ein Arbeitnehmer in der letzten Lohnwoche vor dem Steuertermin erwerbslos geworden, so kann ihm die Mietzins steuer aus Billigkeitsgründen erlassen wenden; dessen unge achtet, ob das Durchschnittswochenlohn der letzten vier Wochen über die steuerfreie Höchstgrenze hinausgeht. Trifft Wochen-Arbeitslohn mit sonstigem Einkommen zu sammen, so ist das sonstige Einkommen stets auf Wochen umzu rechnen. Hat z. B. ein Wochenlohnempfänger mit schwankendem Einkommen auch noch „Sonstiges Einkommen" wie Invaliden rente, Einkünfte aus seinem Hausgrundstück usw., so ist bei der Berechnung solgendermßaen zu verfahren: Wochenlohn 22 RM.; in den letzten 3 Monaten hatte er aus seinem Grundstück 104 RM. Mieten (ohne dem Mietwert seiner eigenen Wohnung) vereinnahmt; davon wurde auf eine Woche (120:13) — 4.00 RM. entfallen; hierzu kommt noch der Mielwert für die eigene Wohnung, die mit einer Friedensmiete von 200 RM. angesetzt ist, das sind zu 6M gerechnet wöchent lich 2.65 RM. (200mal 0.69:52). (Falls das Grundstück am 31. 12. 1918 mit weniger als 50?L des Friedswertes belastet war und dem Besitzer eine Ermäßigung der Steuer nach 8 16 zuge- sprvchen worden ist, so erhöht sich der Prozentsatz von 69 ent sprechend. Die tatsächliche Miete erhält man, wenn von zur Zeit 1202L Gesamtmiete die für das Grundstück zu zahlende Steuer abgezogen wird). Zu rechnen ist also: Wochenlohn 22.00 RM. Wochenmiete (von Mietern) 4.00 RM. Wochenmiete (eigene) 2.65 RM. 28.65 RM. War der Antragsteller kinderlos verheiratet, so bleibt er steuer frei (0.24 RM. unter dem steuerfreien Höchstsatz). (Schluß folgt.) Jie Befreiung um -er AusUrtWS-Mletzins-MMr 2) (Erläuterungen zu 8 4 des Auf.St.Ges.) Von Alfred Querner, Cossebaude. Der steuerfreie Höchstsatz für Unverheiratete beträgt bei wö chentlicher Entlohnung 26,49 RM. Dieser Betrag setzt sich zu sammen aus: 14,40 RM. steuerfreier Lohnbetrag, 4,80 „ Werbungskösten, 4,80 „ Sonderleistungen, 2,49 „ Spitzenbeträge nach 8 70 Abs. 4 und 5 des Eink.-St.-Ges. Höhe des Wochenverdicnstes der Bergarbeiter um monatlich 8, 12 bezw. 15 RM. Steuerfrei sind die nachstehenden Einkommensarten: Ver sorgungsgebührnisse, nach dem Reichsversorgungs- und Tumult- schädengesetz, Verstümmelungszulagen usw., Versorgungsge bührnisse wegen Kriegsdienstbeschädigung, Kriegshinterbliebe nenrenten, Vorzugsrenten bei Ablösung öffentlicher Anleihen, Ehrensolde, Bezüge aus einer Krankenversicherung, Fürsorge unterstützungen, Erwerbslosenunterstützungen sowie Veteranen Ihre beiden Söhne ihrer Zufluchtsstätte beraubt. Frau Chri stoph erwartet noch dazu in den nächsten Wochen ihr näch stes Kind, lauter Tatsachen, die Sie überzeugen müssen, wie recht ich habe, wenn ich Ihnen rate, wenigstens dieses, Ihr persönliches Eigentum, für sich zu behalten." Er schöpfte Atem, holte das Taschentuch mit dem blauen Seidenrändchen aus dem schwarzen Jackett und tupfte sich über die Stirn. Man hatte des kühlen, unfreundlichen März wetters halber etwas geheizt und die Senatorin ging nach dem Mittelfenster, es für einen Spalt zu öffnen. Die Siedehitze, welche ihren Körper durchraste, wurde von Minute zu Minute unerträglicher. Der Schweiß brach ihr aus allen Poren und klebte feucht und dennoch Frösteln wachrufend an ihrer Haut. So oft sie der Gedanke durchzuckte, der Name Lindholm sollte in Bälde an den Pranger ,gestellt werden, hatte sie das Gefühl, als ob sie dem Himmel ein Opfer bringen müßte, irgendein schweres, alles Maß und alle Grenzen übersteigen des, um das Letzte, Fürchterlichste von dem Hause abzuwen den. „Der Prozeß meines Sohnes mit seiner Schwiegermutter ist aussichtslos, nicht wahr?" brach sie das lastende Schwei gen. „Vollkommen, Gnädigste! Dieser — dieser Testa ist ein ganz gewiegter Bursche. Er wird beweisen, daß sich Herr Christoph schon damals in einer Krise befand und mit Wil len und Ueberlegung den Verkauf des Besitztums seiner Schwiegermutter übernahm, um eben die Summe für sich verwenden zu können." „Fürchterlich!" „Ja! Vielleicht das Peinlichste an der ganzen Affäre. Alles andere ist mehr oder minder Schicksal. Die Hacke- boorns, die Sloost, die Warnbruchs sind in ganz derselben Lage wie wir." Frau Iulia griff sich an Ne Schläfen. Sie zwang sich, ihre Gedanken zu ordnen, und ließ die Finger wieder in den Schoß zurücksinken. „Haben Sie mit meinem Söhn Bastian gesprochen, Herr Geheimrat?" Der alte Jurist wandte das Gesicht nach dem Fenster und sah an ihr vorüber: „Seine Frau ist eine sehr — sehr di-! stinguierte, herzensgute Dame." „Ich kenne sie nicht!" Flens fror. Ab und zu wirkte die Nähe dieser Frau wie ein Gletscher, der ringsum Kälte und Erstarrung verbrei tete. „Verehrte Frau Senator, vielleicht ließe ihr zweiter Sohn mit sich reden, wenn Sie nicht so — so unversöhnlich gegen seine Gattin sein würden." Iulias Blick glitt flüchtig über ihn hin. „Sie haben kein Kind, lieber Geheimrat, sonst würden Sie anders reden. Man zieht sie groß, verschwendet sich bis zum letzten an ihnen, um dann sehen zu müssen, daß sie ihre eigenen Wege nehmen, sobald man einmal ein „Nein" für sie hat, Bastian hat gewählt. Hat sich über mich und meinen Willen hinweg mit dieser Theaterdiva verheiratet. Gut. Für ihn selbst steht mein Haus nach wie vor offen. Wenn er nicht in Begleitung seiner Frau kommt! Sonst bleibt ihm die Tür verschlossen." Der Geheimrat sprach nichts mehr dagegen. Er hatte schon dutzende Male versucht, sie umzustimmen. Es war jedesmal vergeblich gewesen. Bastian hatte ihm nämlich anvertraut: „Wenn meine Mutter sich erbitten läßt, meine Frau bei sich zu empfangen und ihren Handkuß entgegenzunehmen, bin ich bereit, auf mein Erbe zu verzichten." Es war nichts zu machen. Und dabei war die junge Frau von so rührend keu scher Schönheit und einem Herzen, das dem eines Engels glich. So oft er in das Heim des jungen Paares kam, hin gen ihre dunklen Augen an seinem Mund, ob er nicht ein Wort der Versöhnung brächte, eine Aufforderung, nach Blan kenese hinauszukommen und sich der Schwiegermutter vor zustellen. Er konnte ihr nie davon berichten. Bastian selbst war verbittert. Um ungestört seinem Beruf leben zu können, der bisher herzlich wenig eingetragen hatte, war das junge Paar übereingekommen, daß Ilse beim Thea ter blieb, bis es ihre pekuniäre Lage gestattete, ihm nur Frau zu sein und nicht auch zum täglichen Unterhalt beitragen zu müssen. (Fortsetzung folgt.)