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156, 8. Juli 1904. Nichtamtlicher Teil. 5895 unbequem, allein sie mußten sich fügen, und heute ist sie ihnen nicht nur nicht störend, sondern laut offiziellen Kundgebungen so^gar wertvoll. Eine bessere Förderung der soliden und zuv^i> in Normalpapieren ist gewaltig gestiegen, denn in keinem andern Lande besteht eine staatliche Papierprüfung wie in Deutschland. Man untersucht das Papier bekanntlich nach drei Richtungen: drittens ^mikroskopisch, um Art und Menge des verw^ideten Stoffes, Leimung und Saugfähigkeit (letzteres bei Löschpapieren) festzustellen. Durch Phloroglucin ermittelt man den Holz schliffgehalt, der sich durch schwächere oder stärkere Rot färbung sofort nach dem Eintauchen zu erkennen gibt. Ein farbi ger Vordruck, der auch in dem kürzlich erschienenen trefflichen Handbuch der Papierkunde von vr. Paul Klemm «Leipzig, Th. Grieben's Verlag L. Fernau) enthalten ist (vergl. Börsenbl. Nr. 88), gibt ziemlich sichern Anhalt für den Prozentsatz. Kocht man Streifen de^ Papiers und erzeugt einen Brei, aus^ dem man fasern, Zellulose (also Holz- und Strohzellstoff), Holzschliff (das ist mechanisch verarbeiteter Holzstoff), Jute und andere Ingredienzen. Die mechanischen Untersuchungen erfordern kostspielige Präzisions- Instrumente. In diesen werden Streifen des betreffenden Papiers ist die Untersuchung des Aschengehalts, der hauptsächlich die mi neralischen Zusätze wie Ton, Gips rc. seststellt. Zu diesem Be- hufc wird ein bestimmtes kleines Gewichtsquantum Papier ver- Papier ebenfalls durch Wägung ermittelt. Herr Professor Herzberg, der Vorsteher der Papierprüfungs- anstalt, entwickelte in einem interessanten geistvollen Vortrage die Grundsätze der verschiedenen Prüfungsmethoden, und führte sie durch Experimente auch praktisch vor. Die Anstalt übernimmt nicht nur von Behörden, sondern auch von Fabrikanten und Kon sumenten amtliche Untersuchungen. Allerdings sind die Gebühren, welche das mit kostspieligem Apparate arbeitende Staatsinstitut berechnen muß, keine ganz geringen. Die Königliche Materialprüfungs-Anstalt, früher Königlich mechanisch - technische Versuchsanstalt in Charlottenburg, ist zu einem gewaltigen Institut herangewachsen. Sie umfaßt zurzeit einen großen Häuserkomplex zu Groß-Lichterfelde, in dem groß- materialien und Olc zu prüfen. Durch die Liebenswürdigkeit der Abteilungsvorsteher, die Professoren Rudeloff, Gary und vr. Holde, gewannen wir Besucher der Papierprüfungs-Anstalt auch einen Begriff von den riesenhaften, sinnreichen und mit anscheinend spielender Leichtigkeit arbeitenden Maschinen, durch die z. B. Eisenteile von kolossalen Dimensionen auf Tragfähigkeit geprüft Ganze imponierte den Besuchern gewaltig; es muß dem Ansehen deutscher technischer Wissenschaften im In- und Auslande und ihrer Förderung von größtem Vorteil sein. Kleine Mitteilungen. Beschlagnahme. Wiener Ausgabe von Bilse, Aus einer kleinen Garnison. — Durch Beschluß des Amts gerichts I in Berlin, Abteilung 126, vom 28. Juni 1904 ist die Beschlagnahme der Wiener Ausgabe des Romans »Aus einer kleinen Garnison« von Leutnant Bilse auch auf Grund der §8 137, 185. 194, 196, 200, 40. 41 St.G.B., §§ 20 ff. Preßgesetzes, tzH 94 ff. St.P O. ungeordnet. Lehr- und Versuchsanstalt für Photographie in München. — In einer Ausstellung im nördlichen Schrannen- Pavillon zu München, die noch bis zum 14. d. M. geöffnet bleibt, tritt zurzeit die dortige Lehr- und Versuchsanstalt für Photographie mit ihrer dritten Ausstellung von Schülerarbeitcn vor die Öffentlichkeit. Handelskammer zu Leipzig. Trennung derBegriffe »Fabrik« und -Handwerk« (Gewerbe-Ordnung tz 100b). — In ihrer Sitzung vom 5. Juli 1904 nahm die Handelskammer u Leipzig Anlaß, infolge des Beschlusses der II. Kammer des ächsischen Landtages vom 26. April d. I., »eine Petition des Innu n tz saus sch riss es ^ de r^ vereinigten Innungen zu Leipzig, das rung keine Veranlassung vorliege, dein Beschlüsse der II. Kammer Folge zu geben. Bei dieser Gelegenheit soll die Staatsregierung ge- beten werden, die höheren wie niederen Verwaltungsbehörden wiederholt anzuweisen, daß sie sich in Zukunft bei ihren Entschei dungen auf Grund von §1005 der Gewerbeordnung ebensosehr wie bei denen auf Grund von § 25 des sächsischen Handels- und Ge werbekammergesetzes streng nach den bisher ergangenen Urteilen des Reichsgerichts über die Begriffe »Handwerk« und »Fabrik« richten. Für die Abgrenzung beider Begriffe gibt die Handels kammer hierbei ihre schon wiederholt geäußerten Anschauungen der Königlichen Staatsregierung bekannt und bittet endlich letztere, auch ihrerseits für die reichsgesetzliche Regelung der Abgrenzung zwischen den Begriffen »Fabrik« und »Handwerk« und gleichzeitige Festlegung des Jnstanzenzuges bis an die Oberverwaltunas- gerichte im Wege der Reichsgesetzgebung im Sinne der Vorschläge der Handelskammer eintreten zu wollen. (Leipziger Ztg.) Frachtfreie Privatpakcte bis 10 Ic§ an deutsche Marine-Angehörige im Ausland. — Seitens der Marine verwaltung sind mit den in Betracht kommenden Reedereien Ver einbarungen über eine regelmäßige frachtfreie Beförde rung von Privatpaketen an Marineangehörige im Auslande getroffen worden. — Demgemäß können an jeden Angehörigen der Besatzung Kiautschou und der Schiffsbesatzungen im Auslande Pakete bis zum Höchstgewicht von 10 zur fracht freien Beförderung auftzegeben werden. — Nach Ostasien er- solgt die frachtfreie Beförderung während der Monate Januar, Juli und September, nach Australien (bis Sydney) während der Monate Januar, März, Juli, September und November, Station und nach W e st a f r i t a in jedem zweiten Monat des Jahres. — Die Pakete für die auf der ostasiatischen Station, im Schutzgebiet von Kiautschou und in Australien befindlichen Marineangehörigen sind an die Speditionsfirma Matthias Rohde L Jürgens — Station Weserbahnhof — nach Bremen, solche für die auf der Westafrikanischen und Ostamerikanischen Station befindlichen Personen an die Firma Matthias Rohde L Co. nach Hamburg frankiert und unter Vorausbezahlung des Bestell geldes für Bremen bezw. Hamburg zu senden. Die Spedition erfolgt kostenlos. Hinsichtlich der Zulässigkeit und Verpackung der Sendungen ist folgendes bestimmt: a.) Flüssigkeiten, Lebensmittel, die dem schnellen Verderben unterliegen, zerbrechliche und leicht entzündliche Sachen, sowie die allgemein^ von der Postbeförderung Absendern auf ihre Kosten zugestellt, e) Die Sendungen sind mit einer unmittelbar auf die Umhüllung zu setzenden Aufschrift nach folgendem Muster zu versehen: Absender: Karl Schulz, Kiel, Holstenstraße 6. Matthias Rohde L Co. Hamburg für den Matrosen Fritz Schulz an Bord S. M. S. -Thetis«. Die Begleitadresse und der Abschnitt derselben zu Mit teilungen sind mit gleicher Aufschrift zu versehen. Der vor- bezeichnete Abschnitt hat außerdem eine kurze Angabe über den Inhalt der Sendung und den Zusatz: -Zur frachtfreien Be förderung« zu erhalten, ä) Wünscht der Absender die Ver sicherung einer Sendung für den Transport ab Hamburg oder Bremen, so muß er sich dieserhalb an die Speditionsfirma unter ^(Dtschr. Reichsanzeiger Nr. 156 v. 5. Juli 1904.) Preisausschreiben auf Umschlagtitel. — Auf den von der Ohlenroth'schen Buchdruckerei in Erfurt, dem Verlag der Monatsschrift »Deutsche Buchhandelsblätter« ausge schriebenen Wettbewerb zur Erlangung von in Steindruck aus zuführenden Umschlagtiteln sind 187 Entwürfe eingegangen. Auf den I. Preis mit 100 Karl Wiankow in Magdeburg, den II. Preis mit 70 ^ Fritz P. Glasemann und Hans Beyer-Preußer 778*