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52, 2. März 1922. Fertige Bücher. ««rsn>»l»u f. b D-Ichn, Vuch«»»d-I. 2443 Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8 III. In Vorbereitung befinden sich: Berthold.vl-. Franz. Bürgermeister. Kommentar zum Kraftfahrsteuer- und Fahrzeugsteuer- t)efeh. Erscheint nach Annahme durch den Reichstag. Tie Vorschriften Uber die Besteuerung der Kraftfahr zeuge befanden sich bisher im Rcichsstcmpelgesetz aus dem Jahre 1SM. Die Neuregelung sott »ach den Vorschlägen der Negierung in einem Sondcrgesetz erfolgen. Die Erhöhung und Ausgestaltung der Steuersätze ist erforderlich, da die bisherige Steuer der Geldentwertung nicht gefolgt ist. Die Besteuerung erfolgt nach dem Eigengewicht der Fahrzeuge. Auster den Steuerbehörden sind für dieses Gesetz die Fabriken und Eigenbesitzcr von Kraftsahrzeugen Interessen ten. Der Verfasser des Kommentars war Referent stir beide Gesetze im Reichswirtschastsrat. Dorn, Or. Herbert Rudolf, Ministe,mlr°t im Reichsfinanzministerium. Der Rechtsschutz M Steuersachen. Der Bersasser zeigt nach einem Überblick über die Ent wicklung und die Grundgedanken des Rechtsschutzes die Mittel, die das moderne Steuerrccht dem Steuerpflichtigen zur Verfügung stellt. An der Hand der praktischen Vor gänge im Beranlagungs- und Rechtsmitteloerfahren wird angegeben, welche Möglichkeiten das geltende Recht dem Staate bietet, um die Besteuerung gerecht durchzusllhrc». Ferner behandelt die Arbeit im einzelnen den Rechtsschutz bet der Ermittelung und Festsetzung der Steuer, die Hilss- tätigkeit der Steuerpflichtigen bei der Ermittelung, die Bei- fiandspfltcht von Behörden, die Steueraufsicht, die Er zwingung steuerlicher Anordnungen, die Festsetzung der Steuern, das Anfechtungsverfahren für Zölle und Ver brauchsabgaben, das Bcrufungsvcrfahrcn. Einbezogen sind ansterdem das Rcchtsmittclverfahren bei Sicherungsmaß- nahmen (Arresten) und in der Beitreibung. Ehkl, Ol°. Rlakllll, Regierungsrat im Reichsarbeits ministerium. Das Wohnungsnotrecht. ErsterBand: Das Reichsmietengeseh. Preis noch unbestimmt »Welche Miete habe ich zu zahle n?« Die Ant wort auf diese Frage gibt der Kommentar zum Neichsmie- tengesetz. Dieses Gesetz führt den bisher unbekannten Be griff einer gesetzlichen Miete ein und gibt Richtlinien für ihre Berechnung. Es enthält weiter Vorschriften über die Verpflichtung des Vermieters zur Ausführung von In st a n d s e tz u n g s a r b e i t e n , über Sammelheizung und Warmwasserversorgung und Vermietung möblierter Räume, sowie über die Berechnung der Miete bei ge werblichen Räumen. Die Bildung und die Rechte des Mieterrats werden gleichfalls geregelt. Der Kom mentar erläutert in allgemeinverständlicher Weise die Vor schriften des Gesetzes. Der Verfasser des Kommentars hat als zuständiger Referent des Neichsar- b e i t s m i n i st e r i u ni s bei der Entstehung des Gesetzes mitgewirkt und ist daher mit der Bedeutung der Bestim mungen besonders vertraut. Das Werk wird jedem Mieter und Vermieter das Verständnis der neuen Regelung wesent lich erleichtern. Der zweite Band des Werkes wird das Mieterschutzgescs;, der dritte Band das Wohmingsmangelgesetz behandeln. Keßler, vr. Burgh., Oberregierungsrat. Kommen tar zur Kapital-Verkehrssteuer. Erschein, „°ch Annahme durch den Reichstag. Preis noch unbestimmt Das Gesetz bezweckt die Erhöhung und den Ausbau der Verkehrssteuer, behandelt die Kapitalanlagen durch Gesell schaftsbildungen und Kapitalanlagen, die in Schuld- und Rentenverschreibungen bestehen, Umsätze von ausländischem Gelde, Wertpapiere, Gesellschaftsanteile und börsenmäßig gehandelte Waren, die Einbringung von Vermögensgegen ständen in Gesellschaften und die Überlassung der Vermö gensgegenstände seitens der Gesellschaften zum Sondereigen tum eines Gesellschafters und Aufsichtsratsvergütungen. ÄlblAlNA, Ol*. Syndikus d. Verbandes Deutscher Lebensv-rsicherungsgcsellschasten, KoMMeNtM AUM Versicherungssteuergesetz unter Mitwirkung der Direktoren Vr. ytohrbeck, vr. Vatke, vr. Dietz u. vr. Herrn. Erscheint nach Annahme durch den Reichstag. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, verschiedene neu ge regelte Steuern aus dem Neichsstempelgesctz herauszunehmen und in besonderen Gesetzen zu behandeln. Fn dem Gesetz ist die wenig übersichtliche Trennung in Gesetz und Tarif beseitigt, und es ist eine starke Heranziehung der Versiche rungen zur Deckung des Geldbedarfs des Reiches erfolgt. Mirre, Or. Ludwig, Ministerialrat im Reichsfinanz. Ministerium. Kommentar z. Rennivettgesetz. Erscheint nach Annahme durch den Reichstag. Das Gesetz will die sich bei Pferderennen betätigende Wettleidenschaft in geordnete Bahnen lenken und finanziell nutzbar machen. Das Gesetz bestimmt, daß die Buchmacher nicht nur für sich, sondern auch für diejenigen Personen, deren sie sich zum Abschluß und Vermittlung von Wetten bedienen wollen, einer Erlaubnis bedürfen, und daß jede ge- schäfts- oder gewerbsmäßige Verbreitung von Voraussagen über den Ausgang von Wetten untersagt ist. soweit sie nicht in dem redaktionellen Teil von periodischen Druckschriften erfolgen. Der Kommentar, bearbeitet von dem maßgebenden Referenten der Materie im Rcichsfinanzministerium, wendet sich nicht nur an Behörden, sondern auch an die durch das Gesetz betroffenen großen Kreise. Stumme, Or. Gerhard, Regierung-affesi°r im Preust. Ministerium sllr Bvlkswohlsahrt. KoMMMtllr gUM Gesetz betr. die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues v°mW.Iuni 1921 unter besonderer Berücksichtigung der Preust. Verord nung vom 22. November 1S2l. Preis noch unbestimmt Der Kommentar wird außer dem Gesetz und der Preußi schen Verordnung die bisher ergangenen Bestimmungen über Baukostenzuschüsse, über die Heranziehung von Arbeitgebern zu Beiträge» zum Wohnungsbau (8 9n des Kommunalab- gabengesetzeL vom 14. Juli 1893 und 29. August 1921) und die Bestimmungen über die Wohnungsluxussteuer der Ge meinden berücksichtigen. Thümen, Or. Georg, Ministerialrat im Reichsfinanz ministerium. Bermögenssteuergesetz. Handaus gabe mit Erläuterungen. Erscheint nach Annahme durch den Reichstag. Als Sachresercnt sür das Bermögenssteuergesetz im RcichSsinanzministertum werden die Erläuterungen des Bcr- sasserS die wertvollste Führung durch das nicht ganz einfache Vermögensstencrgesctz sein. Die auftauchendcn Zweifels fragen wirb sowohl der mit der Durchführung des Gesetzes betraute Beamten, wie auch der Steuerpflichtige in dieser Handausgabe beantwortet finden. S2S« I l I I I I I I I I I I I ! I I l I I l