Volltext Seite (XML)
2440 vvrsendlau s. k. Llscho. Buchhandel, Fertige Bücher. Xi 52, 2. März 1922. »//« »//. »//« »//-//» '//» »//» I Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8 mm»«»»! I>I>IIM»»IlIII»»III»»»»IIMI,IIIIIII,IMIIIIIII,IIII»IIII, I M,I„I„„III„I,II„I,I„I„„I I reicherung und wertvolle Erueuerung erfahren. Entsprechend dem Charakter des Gesetzes Ist die wirtschaftliche Seite in den Vordergrund gerückt, die juristische mehr zurückgestellt worden. Das Gesetz ist kein Wohnungsgesetz, sondern dient der Förderung der ländlichen Siedlung. Im Vordergründe stehen beim Reichssiedluugsgesetz wirtschaftlich-bevölkerungs politische Gedanken. Sein Ziel ist in erster Linie, den schwach bewohnten Osten für die Bevölkerung zu erhalten und ans dem übervollen Westen frisches Blut zuzuführen. Damit wendet sich das Gesetz in erster Linie an Preußen: preußische Agrarverhältnisse und Agrarbestimmungen sind vorzugs weise berücksichtigt. Reichsabgabenordnung v. 13. Dez. 1919 nebst Einführungsordnung, Gesetz üb. Stever- nachsicht und Sachregister. Herausgegeben vom Reichssinanzministerium. 1921. Textausgabe. 20 M Reichsgesetzsammlung für Justiz u. Der- MUltUUg. Herausgeg. von Reichsgerichtsrat vr. Otto Warneyer zu Leipzig. 1. Jahrgang 1921. In Heften 30 M, geb. 46 NI Diese neue Neichsgesetzsammlung Hot in den Kreisen der Gerichts- und Verwaltungsbehörden, Beamten und Rechts anwälte eine gute Aufnahme und große Verbreitung ge funden. Sie bietet einen vollwertigen Ersatz für bas Neichs- gesetzblatt und ihr Bezug kann überall da empfohlen werden, wo auf das Reichsgesctzblatt wegen des hohen Bezugs Preises verzichtet wird. Neben den Gesetzen im Wortlaut werden auch alle Überschriften der wirtschaftlichen Gesetz gebung gebracht und auch über diese eine vollständige In haltsübersicht gegeben. Reisekostenverordnung i>ir die Reichsbeamten vom 14. Oktob. IgLI nebst den AusführungSbestimmungen vom 8. Dezember 1921. g M Richter, Or. Hanns, Regierungsrat in Liegnitz. Das Besoldungs-Sperrgesetz und die vorläufige Besoldungsregelung der Gemeindebeamten Preusten. m 12 M Tie beiden Gesetze, das Neichsgcsetz vom 21. Dezember 1920 sowohl wie das Preußische Gesetz vom 8. Juli 1920, geben zu vielen Zwefeln in wichtigen Punkten Anlaß, des halb wird eine Ausgabe mit erläuterten Anmerkungen den Beteiligten sehr erwünscht sein. Das Besoldungdsperrgesetz hat trotz sciner Wichtigkeit und seiner weitgehenden Ein engung'der Bewegungsfreiheit der Länder. Gemeinden und sonstigen öffentlichen Körperschaften hinsichtlich der Be soldnng ihrer Beamten lange nicht die Beachtung gesunden, die eS verdient Das Verhältnis beider Oiesetze kann man dahin zusammenfassen, daß das Sperrgesetz nach oben sperrt, während das preußische Gesetz nach unten sperrt, indem es ein Unterschreiten der preußischen staatlichen Besoldnngs- vrdnnng zu verhindern sucht. Beide Oiesetze gehören daher innerlich zusammen und müssen bei jeder Besolbungsrege- lung berücksichtigt werden. Die vorliegende Ausgabe wendet sich an Gemeindevor stände. -beamte und deren Organisationen, denen bei der Durchführung wichtige Mitwirkungsrechte znstchen, an die Gcmeindelörpcrschaften und ihre Mitglieder sowie die Ans sichts- und Beschlußbehörden und soll allen, die mit der praktischen Durchführung zu tun haben, ein Führer durch beide Gesetze sein. Schriften des Ausschusses für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen. Deutsche Zentrale für Jugendfürsorge <E. V.) H.,, ^ Die Ver handlungen des fünften deutschen Ingend- gerichtstages in Jena 1920 nebst den bis herigen Entwürfen für ein deutsches Jugend- gerichtsgeseh. 2s M Mit diesem Buche wird der gekürzte stenographische Be richt des Jugendgerichtstages in Jena der Öffentlichkeit übergeben. Eine kurze Denkschrift gleichen Inhalts ist dem Reichsjustizminister übermittelt worden, in der an die Reichsregiernng die Bitte gerichtet wurde, den Entwurf in der Form eines selbständigen Gesetzes neu einzubringen und ans seine baldige Verabschiedung zu wirken. Diesem Wunsche ist stattgegeben worden. Es ist daher nach Abschluß der Reichsratsbcratung mit der Vorlage eines selbständigen Jugendgerichtsgesetzcs in neuer Form an den Reichstag zu - rechnen. Schwarz, 0r. jur. Otto Georg, Oberland». gerichtsrat u.Dozent an derTechnischenHochschule inBreslau. Grundriß des bürgerlichen Rechts und seiner Geschichte. EI» Hiifsbuch für junge Juristen. 11.—13. Auflage. Teil I: Allgemeiner Teil. geh. 40 M. geb. 48 M Teil 11: Das Recht der Schuldverhältnisse. Echuldrecht. Allgemeine Lehren. geh. 28 M, geb. 36 M Das Werk erscheint in sechs Einzelbändchen von je 6 bis 12 Bogen Umfang. I: Allgemeiner Teil. II: Schnldrccht. Allgemeine Lehren. III: Schnldrccht. Besonderer Teil. IV: Sachenrecht. V: Familien- und Erbrecht. Vl: Klau- suranleitnng. Abriß des römischen Rechts. Inhaltlich ist das Buch von Grund aus neu bearbeitet. Das Recht des BGB. steht im Vordergründe. Sorgfältig ausgesuchte Beispiele bringen die abstrakten Rechtssätze dem Verständnis näher. Sie bieten ein wertvolles Mittel zur Vorbereitung ans die gefürchtete Examens klausur. Das Schlußbäudchen enthält eine systematische Klausuraiileitung und einen kurzen Abriß des römischen Rechts unter Vergleichung mit dem heutigen Rechte. Jedem Bändchen ist am Schlüsse ein Examinatvrium bcigcfügt, das als Prüfstein für den Umfang des erworbenen Wissens dienen soll. Übersichtliche, straffe Darstellung, klare Definitionen und Berücksichtigung der neuzeitlichen Nechtsschöpfungcn bilden die Hauptvorzüge der ne,len Auflage. Steuergesetze, Die neuen. Vierte Reihe: Die Steuergesetzgebung von 1920 und 1921. Textausgabe mit Sachregister. 14 M Tatarin-Tarnheyden, vr.jur. E., Die Be rufsstände, ihre Stellung im Staatsrecht u. die Deutsche Wirtschaftsverfassung. «o W Das berussstäudische Problem ist heute akut. Die Grund fragen sind auf diesem Gebiete überhaupt noch nicht be handelt worden, die Grundbegriffe noch wenig geklärt, so daß bevorstehende gesetzgeberische Arbeiten ohne jede Unter lage sind, es handelt sich also bei dem Werk des Verfassers um die Beackerung von völligem Neuland. Im Hinblick auf den bevorstehenden Aufbau einer deut schen Wirtschaftsverfassuug hat der Verfasser den Kern seiner Arbeit auf Deutschland beschränkt. Er behandelt aus schließlich in dem Buch das berussstäudische Problem mit enger Beschränkung auf die berufsständischen Nebeufrageu. Es liegt hier ein Werk vor. in dem zum erstenmal der der berufsstäudischeu Bewegung zugrunde liegende Oiedanke plastisch zum Ausdruck kommt. Z.. ^ ^ ^ ^ ^ .. ^ .. ^