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Aufrollung der Rheinlandsfrage? 11. März 1927 Reichsautzenminister Dr. Stresemann empfing gestern vormittag die Auslandspresse, um vor ihr Stel lung zu nehmen zu den wilden Sowjetnach- richten der letzten Tage und zu den andererseits da hin zielenden Behauptungen, datz hier in Eens unter der Aegide Chamberlains eine grotze anti russische Koalitionspolitik betrieben werde und datz ferner zwischen Deutschland und Rußland irgendwelche geheime Abmachungen bestünden oder be standen hätten, über die demnächst „Enthüllungen" zu erwarten seien. Der Minister erklärte, datz weder im Vertrag oder im Zusammenhang mit dem Vertrag von Rapallo noch mit dem Berliner Vertrag irgendwelche geheime Abrede bestünde und datz man wegen der oben erwähnten Pläne von keiner Seite und in keinem Augenblick an ihn herangetreten sei. Der Minister streifte schlietzlich mit einigen Worten den bekannten deutschen Standpunkt, datz wir nur an einer friedlichen Entspannung interessiert und mit Rücksicht auf die labilen Verhältnisse Europas in unserer ganzen Politik auf die Vermeidung von Kriegsgefahren eingestellt seien. Durch den Regierungswechsel habe sich in Deutsch land der Kurs der deutschen Autzenpolitik ebensowenig geändert wie in Frankreich derjenige der Politik Briands durch die Koalition mit Tardieu und Marin. Der Minister unterstrich schlietzlich. datz unser völkerrechtlicher Anspruch auf Grund von Artikel 431 auf Räumung des Rheinlandes bestehe und datz dar auf autzer der juristischen auch die moralische Grund lage von Locarno den Anspruch gewähre. Das französische Echo. Der Sonderberichterstatter des offiziösen „Petit Parisien" nimmt ausführlich zu den Ausführungen Dr. Stresemanns Stellung. Das Blatt meint, diese Ausführungen verrieten gleichzeitig eine lebhafte Sorge, neutral zu bleiben, wie auch den Wunsch, eine Verständigung zu erzielen. Das doppelte Dementi des deutschen Außenministers zu den Gerüchten über eine von England geplante antirussische Front und das Vorhandensein von Eeheimklauseln in den Verträgen von Rapallo und Berlin verdiene gleichfalls unter strichen zu werden. Im ganzen seien die Erklärungen Dr. Stresemanns in Genf günstig ausgenommen mor den. Besonders würdige man das Treuebekenntnis zum Völkerbund und zu der in Locarno begonnenen An näherungspolitik. Sodann bedauert das Blatt, datz das Bekenntnis zu dieser Politik sich bis fetzt noch nichl wenigstens in einen guten Willen bei der Regelung der Frage der saarländischen Eisenbahnschutztruppen um gesetzt habe. Sächsischer Landtag. 18. Sitzung am 10. März 1927. An erster Stelle erfolgte die Beratung des An leihegesetzes. Nach der Vorlage soll das Finanz Ministerium ermächtigt werden, zur Deckung außeror dentlicher Staatsbedürfnisse eine oder mehrere verzinsliche Anleihen bis zum Gesamtbeträge von 1VV Millionen Mark aufzunehmen. Abg. Geiser (Soz.): Die schwebenden Schulden sollten in langfristige Anleihen umgewandelt werden. Man müsse sich fragen, wie es möglich gewesen sei, in eine solche Schuldenwirtschaft hineinzu kommen. Die Anleihe solle zum Teil als Kapitalbedarf für die Sächsischen Werke verwendet werden. Seine Fraktion sei grundsätzlich bereit, die Staatsbetriebe aus zubauen, aber mit den in den Staatsbetrieben herrschen den Zuständen könne man sich nicht einverstanden er klären. Seine Fraktion lehne selbstverständlich das An leihegesetz ab. Finanzminister Weber: Der Vorredner habe den sehr richtigen Grundsatz vertreten, datz sich die Ausgaben nach den Einnahmen zu richten hätten. Bei der Anleihe handle es sich nicht um die Deckung allgemeinen Bedarfs, sondern um die Deckung von produktiven Ausgaben auf Grund des außerordentlichen Haushaltplanes, Aus gaben, die wieder zurückflössen infolge von Tilgungs raten und auch ordnungsmäßig verzinst würden. Wenn man das bedenke, müsse man volles Vertrauen in die Anleihe haben. Die Regierung sei gewillt, mit allen Mitteln dafür zu sorgen, daß unsere Finanzverhältnisse sich auf gesunder Grundlage entwickelten. Es sei nicht beabsichtigt, den ganzen Betrag von 100 Millionen auf zulegen, sondern nur die notwendigste Summe. Die Anleihe liege im Interesse der Bevölkerung, weil durch die produktiven Ausgaben die Arbeitslosigkeit gemin dert werden könne. Der Minister bittet, die Vorlage an den Ausschuß zu verweisen und sie dann anzunehmen. Abg. Böttcher (Komm.) sagt, daß die Anleihe nicht nur die Arbeitslosen, sondern die gesamte arbei tende Bevölkerung schwer schädige. Als der Redner wiederholt zur Reichspolitik übergeht, wird er von dem Präsidenten Schwarz aufmerksam gemacht, datz doch das Anleihegesetz zur Beratung stehe. Böttcher lehnt schließ lich die Anleihe für seine Fraktion ab, da sie zu Aus gaben verwendet würde, die nicht im Interesse der Ar beiter lägen. Die Vorlage sei abgestellt auf Verschleie rung. Die Finanzpolitik gehöre nicht in die Dunkel kammer des Ausschusses, sondern müsse im Landtage vor aller Oeffentlichkeit behandelt werden. Die Verzinsung und Tilgung der Anleihe würde in erster Linie die Ar beiter belasten. Abg. Härtel (Volksr.) stellt den Antrag, datz die alten sächsischen Staatsanleihen mit in Zahlung gegeben werden können. Nur durch die Wiederherstellung des Kleinkapitals werde man die Gesundung des gesamten Staatswesens erreichen. — Der Entwurf geht an den Rechtsausschuß Es folgt die Beratung des Entwurfes eines Schuländerungsgesetzes. Abg. Grellmann (Dn.) bedauert die starke und harte Zusammenlegung von kleinen Schulen, wodurch viel Erbitterung erzeugt worden sei. Durch das neue Gesetz sollten die Rechte der Gemeinden aber noch weiter beschränkt werden.. Die Möglichkeit der zwangsweisen Versetzung werde erweitert. Hier würden auch die Rechte der Lehrer berührt. Schon jetzt sei mit dieser Vorschrift Mißbrauch getrieben worden. Bekämpft werden müsse auch die Bestimmung, datz die Regierung noch weitere Stellen von sich aus besetzen könne. Aus rein finanziellen Gesichtspunkten heraus müßten Bedenken geäußert werden gegen die Herab setzung der Pflicht st undenzahl auf 28. Ein Teil der Lehrerschaft wünsche die Herabsetzung, ein Teil sei aber auch bereit, dem Staat das Opfer zu bringen. Die Begründung für die Herabsetzung von 30 auf 28 Pflichtstunden mit der Gesundheit des Lehrers sei nicht vereinbar mit der Uebernahme von zeitraubenden Ehrenämtern. Die Nervenzusammenbrüche der Lehrer seien nicht immer auf den Krieg zurückzufllhren, sondern auch auf die heutigen Schulverhältnisse. Mancher Lehrer leide schwer unter der Disziplinlosigkeit und Planlosigkeit. Der Landeslehrplan liege immer noch nicht vor. Wie es möglich sei, das den Lehrern zugefügte Unrecht wieder gutzumachen, werde seine Fraktion im Ausschüsse prüfen. Abg. Rötzscher (Komm.): Der Lehrerschaft würde nicht nur nicht entgegengekommen, sindern ihre Lage würde verschlechtert. Die Lehrer hätten ein Recht dar auf, datz nach dem Ablauf des Personalabbaugesetzes am 31. März wieder 28 Pflichtstunden eingesllhrt wür den. Der Redner bestreitet, datz eine Lehrplanlosigkeit bestehe. — Abg. Weckel (Soz.) betont, datz seine Frak tion für die restlose Durchführung des Schulbedarfsge setzes eintrete. Das übrige werde sie mit großer Vor sicht betrachten. Alles das, wodurch die Lehrer aus politischen und konfessionellen Gründen versetzt werden könnten, müßte mit den nötigen Einschränkungen ver sehen werden. — Abg. Siegert (Dn.) äußert, daß er im Ausschüsse Wünsche der höheren Lehrerschaft vor bringen werde. Beide Gruppen, höhere Lehrer und Volksschullehrer, würden nicht paritätisch behandelt. In der Frage der Pflichtstundenzahl werde die Erleich terung für den Volksschullehrer stabilisiert, für die höhe ren Lehrer aber die Verschlechterung. Zu der Bemer kung des Abg. Weckel zur deutschnationalen Schulpolitik erklärt der Redner unter großem Lärm der Linken Unsere ganze Schulpolitik ist darauf gerichtet, diesäch- sische Volksschule wieder auf die Höhe zu bringen, deren sie sich vor dem Kriege rühmen konnte. Volksbildungsminister Dr. Kaiser: Die Schule leide unter einer gewissen Lehrplanlosiqkeit, was aber nicht Schuld der jetzigen Regierung sei. Landeslehrpläne seien notwendig: Die Vorlage wird hierauf an den Rechts- ausfchuß verwiesen. Sodann begründet Abg. Lieberasch (Komm.) den Mißtrauensantrag seiner Partei gegen den Arbeits minister Elsner. Den letzten Grund zu diesem Antrag bildet die Stellungnahme des Arbeitsministers in den letzten Kämpfen der Metall- und Textilarbeiter. Arbeitsminister Elsner weist die Behauptungen des Vorredners zurück, daß er nichts für die Glas-, Metall und Textilindustrie getan hätte. Auch hinsichtlich des Heimarbeiterschutzes sei Sachsen durch Bildung der pari tätischen Fachausschüsse andren Ländern vorangegangen. — Der Mißtrauensantrag gegen den Arbeitsminister Elsner wird gegen die Stimmen der Linkssozialisten und Kommunisten abgelehnt. — Die Mehrheils anträge des Ausschusses zu den kommunistischen An trägen auf Enthebung der Schlichter von ihren Posten und auf Regelung der Arbeitszeit werden angenommen, die Minderheitsanträge abgelehnt. Es folgt nunmehr die Fortsetzung der gestern ab gebrochenen Beratung über die Anfragen und Anträge wegen der Wohnungswirtschast Abg. Edel (Soz.) begründet einen Antrag seiner Kar tei über die Erhebung des Rukungswertes bei unbe bauten Grundstücken. Ministerialdirektor Dr. Kittel: Nachdem sämtliche deutsche Staaten die Wohnungszwangswirtschaft mehr oder minder gelockert haben, ist auch die sächsische Ne gierung genötigt, zu der Frage Stellung zu nehmen, um so mehr, als das Reich hierzu schon wiederholt An regungen gegeben hat. Wie auch auf anderen Gebie ten, sö möchte auch auf dem des Wohnungswesens all mählich wieder zu normalen Verhältnissen zurückgekehrt werden! hier allerdings unter Berücksichtigung der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse. Es ist hier bei davon auszugehen, datz bei dem Umfang der Woh nungsnot, die noch in Sachsen herrscht, dem Vorgehen der anderen Länder, insbesondere dem Preußens und Bayerns nur teilweise gefolgt werden kann. Darnach sind folgende Fragen zu erwägen: 1. sollen grotze und teuere Wohnungen, d. h. Wohnungen, deren Iahres- friedensmiete einen bestimmten Betrag überschreitet, von den Bestimmungen des Wohnungsmangelgesetzes ausgenommen, also dem Verfügungsberechtigten die Be fugnis eingeräumt werden, die Wohnung, sobald sie frei wird, nach eigener Wahl ohne Mitwirkung der Woh- nungsbehörde zu vermieten. Die Festsetzung der Grenze würde dann am besten nach den einzelnen Ortsklassen verschieden zu erfolgen haben. Es würde sich empfeh len, sie so zu bemessen, daß die Gefahr einer den Woh nungsmarkt schädigenden Abwanderung aus den großen in die kleineren Wohnungen vermieden würde. 2. Wäh rend in Preußen Geschäftsräume, die auch in Sachsen schon jetzt dem Wohnungsmangelgesetz nicht unterliegen, grundsätzlich von den Bestimmungen des Reichsmieten- gesetzes und des Mieterschutzgesetzes befreit worden sind, dürfte für Sachsen die Frage aufzuwerfen sein, ob 'ner nicht Grenzen, und zwar nicht zu niedrige gezogen wer den müssen, die den kleinen Gewerbetreibenden schützen. Es dürfte auch hier eine Staffelung nach Ortsklas sen zu empfehlen sein. 3. die sogenannte Zivileinquar tierung hat sich im ganzen nicht bewährt. Es empfiehlt sich daher die Anweisung, von dieser Möglichkeit der Unterbringung der Wohnungsuchenden nicht mehr Ge brauch zu machen. 4. Endlich dürfte noch zu erwägen sein, ob nicht, um die Inhaber größerer Wohnungen mehr als bisher dazu anzuregen, Räume untermiet weise abzugeben, es sich empfiehlt, vertragsmäßige Kün digungsbedingungen oder die des Bürgerlichen Gesetz buches für alle Untermietverhältnisse, die erst künftig begründet werden, auch für den Fall wieder in Geltung zu bringen, daß der Untermieter eine eigene Wirtschaft oder Haushaltung führt. Bereits bestehende Unter- mietverhältnisse müßten den bisherigen Schutz weiter genießen. Zur Frage des Wohnungsbauprogramms ist folgendes zu sagen: Nach dem Ergebnis der Wohnungs notzählung vom 12. Oktober 1926 leben in Sachsen 10 095 zweiköpfige, 8244 drei- und mehrköpfige Fami lien getrennt, 28 931 zweiköpfige, 36 635 drei- und mehr köpfige Familien wohnen ohne eigene Familienwoh nung in Untermiete, Zivileinquartierung oder bei Ver wandten, insgesamt sind demnach in Sachsen 89 905 Familien ohne eigene Familienwohnung. Der drin- gendst zu deckende Wohnungsbedarf für Sachsen muß auf rund 45 000 Wohnungen festgestellt werden. Hier zu tritt der alljährlich neu entstehende Bedarf, insge samt muß der Wohnungsnsubau für die nächsten fünf Jahre auf durchschnittlich 25 000 Wohnungen jährlich bemessen werden. Im Jahre 1924 sind 4931,1925 9246 Wohnungen neu gestellt worden. Im Kalenderjahr 1926 sind 13 402 Wohnungen gebaut worden. Es ist anzunehmen, daß in dem am 31. März 1927 endigenden Rechnungsjahr 1926 zum erstenmal der volle Um fang des Friedenswohnungsbaueser reicht werden wird. Im Jahre 1926 sind aus der Aufwertungssteuer, von der M Prozent der Frie densmieten gesetzlich für den Wohnungsbau zu verwen den sind 72 Millionen Mark, außerdem aber 28,3 Mil lionen Mark Anleihemittel aufgebracht worden, insge samt also 100 Millionen Mark. Kann der für den Woh nungsbau bestimmte Anteil der Aufwertungssteuer um 10 Prozent der Friedensmiete erhöht werden, so stehen im Jahre 1927 etwa 110 Millionen für den Wohnungs bau zur Verfügung. Eine Stärkung wäre möglich, wenn es gelänge, die Baukosten, die in Sachsen einen unge wöhnlich hohen Stand haben, zu senken. Abg. Kuntzsch (Dn.) kennzeichnet die Richtlinien seiner Fraktion zur Lockerung der Wohnungs zwangswirts ch ast dahin: Von den Bestimmun gen des Wohnungsmangelgesetzes mit Ausnahme des H 2 werden vom 1. April 1927 ab ausgenommen sämt liche gewerbliche Räume und die Wohnungen, deren Friedensmiele einen gewissen nach Ortsklassen gestaffel ten Betrag übersteigt. Von den Bestimmungen des Reichsmielengesetzes werden ab 1. Oktober 1927 aus genommen gewerbliche Räume und Wohnungen, deren Fnedensmieie einen gewissen nach Ortsklassen gestaffel ten Betrag übersteigt. Jedoch soll die Regierung den Höchstbetrag des dem Vermieter zukommenden Mietbe trages, gemessen an der Friedensmiele, festsetzen. Von den Bestimmungen des Gesetzes über Mieterschutz und Mieteinigungsämter werden die genannten größeren gewerblichen Räume und Wohnungen ausgenommen. Jedoch soll der anständige Mieter auch ferner geschützt bleiben, während auf den böswilligen und mit der Miet zahlung säumigen Mieter die Bestimmungen des Bür- gerl. Gesetzbuches anzuwenden sind. Deshalb soll eine Kündigung nur bet überwiegendem Interesse des Ver mieters zulässig sein. Die Entscheidung hierüber liegt bei den ordentlichen Gerichten. Die Anrufung von Schlichtungsstellen, die im beiderseitigen Einvernehmen der beteiligten Organisationen errichtet sind, steht den Parteien selbstverständlich frei. Von den Bestimmun gen der vorgenannten drei Gesetze werden vom 1. April 1927 ab die Untermielenverhäilnisse und nach diesem Zeitpunkt sreiwerdenden beschlagnahmten Räume (Zi vileinquartierung) befreit. Der Redner ersucht schließ lich die Regierung, auf die Reichsregierung dahin ein zuwirken, daß ein bestimmter Zeitpunkt für den voll ständigen Wegfall der Wohnungszwangswirtschaft fest- gesetzt wird. Da zu diesem Zeitpunkt genügender Wohn raum zur Verfügung stehen müsse, sei privates Kapital und privater Unternehmungsgeist im weitesten Maße zum Wohnungsbau Heranzuzehen. Deshalb müsse der ernste Vauwerbek das Recht erhalten, aus dem Aus kommen der Mierzinssteuer entsprechende Zuschüsse und Verbilligung der Hypothekenzinsen zu verlangen. Abg. Bernhardt (Soz.) vertritt noch einmal die Anträge seiner Partei. Die von der bürgerlichen Seite gestellten Anträge würden seine Freunde ableh nen. — Finanzminister Weber erwidert dem Vor redner, an der Reichsverdingungsordnung hätten sämt liche bestehenden Kreise mitgewirkt, auch die Arbeiter vertreter seien sehr ausreichend zu Worte gekommen. Es seien durchaus nichl alle Wünsche der Unternehmer in Erfüllung gegangen. — Abg. Großmann (Wirt- schaftsp.): Die Wohnungsnot könne nicht nur durch Neu bauten behoben werden, es müsse eine bessere Verteilung des Wohnraumes stattfinden. Wenn die Wohnungs zwangswirtschaft erst- dann aufgehoben werden so st wenn leerstehende Wohnungen vorhanden seien, so sei das ein Luxus, den wir uns heute nicht leisten könnten. In Dresden gäbe es sogar 20000 Wohnungen, die nur von einer Person be nohnt würden. Seine Part-i strebe an, die großen Wohnungen zu teilen und sie dem Woh' nungsmarkt zuzufllhren. — Nach weiteren kurzen M' merkungen der Abgg. Härtel (Aufw.-Partei) und Bethke (Altsoz.) wich die Aussprache geschlossen und du- Anträge werden an die Ausschüsse verwiesen. Nächst Sitzung Dienstag den 15. Mürz. T nier wird Kom auch z Ungai 'V russ der ai -- nimm ten lung den N deut und c dazugi T ladum angem I läge L 1. Okü men ä N für d der S D geset geset gierun D beschäf und ko derF gäbe d Ausschi scheu 3 fehle S digung können Dl Arbeit- rung" ! bestimn lenden i Gericht > mangel Verhau rungsä in der lichkeit stimmt! Versuch« Kranke Heilmii dem Hl zahlen, berechti gerichte sozialde ännum L 88) spreche such in > nicht, > Aefrai deine 1 G« Worte. Wurde. AI sie wie wie ai glänze . Mngen ihrem Ei Nicht s, ersten Zeit zi mußte. AI mußte wenigs S« Tutsb innen Zug du S die Ti Hellem sauber haben .was §