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^tHZUZU^ KAU k- ?q A tz? AJA 8 U Ä *M UMA 8 8 88 8» GGH-GG W4 s v4 ^D^I-G§GGN Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und UmgeMd »«I«r1I1III1IIIIIIIIIIIIIIIII«I«IIII» - Di« ,Ottendorf«! Zettung- «rschktrü Dien»- ta«, Donnerstag und Sonnabend. v«r B<tug»'Pr«t« wird mit Beginn - I«den Monat» bekannt gegeben. -» Im Fall« höherer Gewalt (Krieg vd. sonst. 2 L kgenvwelcher Störungen le» Betriebe» der H L Fettung, d. Lieferantin »d. d. Beförderung,« ü »» Einrichtungen) hat der Bezieh» keinen Dn- » fpnich auf Lieferung oder Slachlt«ferung der - ! Zelkmg »d. Nüchzahlung d. Bezugspreis«», s »II11IIIIIIIIIIIIIkIIIIIlIIIIIkIII1II» Postscheck-Konto Leipzig Nr. 29148. MtthMW. K, M WWW Diese Zeitung veröffentlicht die amtlichen Bekanntmachungen des Gemeinderates zu Ottendorf-Okrilla. Mit den Beilagen »Neue Illustrierte', »Mode und Heim' und .Der Kobold'. Schriftleitung, Druck und Verlag Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla. Nummer ^2 Sonntag, den 28. Dezember 4924 »I11111«»ll111,1,INI,I,III«, § Anz«ig«n weit»«« an den rrschetnun^taa« « bi» s,it«st«n» »srwittoa k» Uhr t, »i» G.s«Lft»stÄ« - Di« Festsetzung de« Anz«i,«n»Greif*» L »Kd bet ciutr<!«nd«r Sirdervira »in« Na««« L vorher betanotgegebe». * "l «I - der Anzcig^>B«trag dar ? wrrd»» >«» »der »«n» d« K-ntnr» g«St. Siririiiriiiriiiririillstiiiriiiiii»«, Gemeinde - Giro - Konto Nr. 1-L 23. Jahrgang, Amtlicher Teil. Hundesperre. Nachdem an einem in hiesiger Gemeinde sreiumhe c,e- laufenen Hunde Tollwut amtlich sestgchellt worden ist, wird die nach der B?k nnimachung der Am'Shauptmannschoft Dresden vom 29 Oktober ds. I« festgesetzte Hundesperre ««ter A«,rd«««g der Ieülegung sämtlicher K««de bi» zum 15. März 1925 verlängert. Der Festlegung ist da« Führen der mit einem sicheren Maulkorb versehenen Hunde an der Leine gleich zu er achten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden soweit nicht nach den bestehenden gesetzlichen Vor schriften eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Hast geahndet. Httendors-HLrilla, den 27. Dezember 1924. Der Gemein-erat. Oertliches «d Sächsische-. <vtt*n-<»t-VkMa, den rr. Dezember z-rq. DW- Die nächste Nummer unserer Zeitung gelangt de« Neujahrstage» wegen erst Mittwoch mittag zur Ausgabe. H: Weihnachten im Gotierhause. Am Weihnachts- heiligabend führte der Kinderchor unter Leitung de» Herrn Kantor Beger ein Krippenspiel auf, da» die Anwesenden er- greifend einsührle in da« Verständnis der wundetbaren Wrthnachtsgeschichte. Am 1. Weihnachtsfetertag erfreute der Kinderchor die Gemeinde durch ein herrlich gesungene» Wethnachtslied, während der Ort-pfarrer dar Evangelium de« ersten Feiertages autlegte in der Predigt mit dem Thema: Unsere Wethnachtssreude gilt der Botschaft von der Weltenwende, dem Weltenwnnder und dir Welterlösung. Am 2. Weihnachtsfetertag sprach der Ortspfarrer über da» Evangelium de« 2. Feiertages, während der freiw. gem. Kirchenchor unter Leitung de« Herrn Kantor Beger packend da» schwere Hegarfche „Ein Jauchzen geht durch all« Laude' sang. — Mit dem Ablauf eine» Kalenderjahres verjähren Forderungen, so daß es nötig ist, zu prüfen, ob alle Forder ungen bestehen und ob ihre Geltendmachung Erfolg ver spricht. In den Z ß 195 ff. BSB. iß die regelmäßige Verjährungsfrist auf 30 Jahre festgesetzt, dagegen verjähren di« Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten und Handwerker sowie derjenigen, welche ein Kunstgewerbe betreiben, in zwei Jahren. In "-vier Jahren verjähren die Ansprüche au« Leistungen an solche Schuldner, die selbst ein Gewerbe be treiben, serner die Ansprüche auf Rückstände an Zinsen und die Ansprüche au« Miet- und Pachtzinsen. Die Verjährung beginnt bet diesen kurzen zwei- und vierjährigen Fristen nicht wie sonst mit dem Tage der Entstehung der Anspruches sondern mit dem Schluffe de« Jahre« in welchem der An. spruch entstanden ist. Mit Ablauf de« Jahres 1924 sind verjährt die Förderungen von zweijähriger Verjährungsfrist au« dem Jahre 1922, sowie alle Forderung«n von vier jähriger Verjährungsfrist au« dem Jahre 1920. Jeder Kaufmann, Handwerker usw. welcher solche Forderungen noch ausstrhen hat, muß daher möglichst bald die not wendigsten Schritte tun, um eine Verjährung seiner Forderungen zu verhüten. Um die« zu erreichen, ist es notwendig daß di» Verjährung, fall« eine Bezahlung nicht erfolgt wenigsten« unterbrochen wird. Die Unterbrechung der Verjährung^ kann durch eine einfache Mahnung, fauch durch eingeschriebenen Brief) nicht bewirkt werden; vielmehr ist hierzu di« Klage oder die Zustellung eine» Zahlungsbefehle« im Mahnverfahren erforderlich. Der An trag an da« Gericht muß bi« zum 31. Dezember eingereicht sein. Ist der Aufenthalt de» Schuldner nicht bekannt, so kann der Zahlungsbefehl auch öffentlich zugestellt werden. Zuständig hierfür iß da» Amt«gertcht am Wohnsitz bezw. letzten bekannten Aufentshaltsorte de» Schuldner», evtl, auch da« Amtsgericht am Wohnsitz de» Gläubiger«. Wichtig ist, daß rückständige Forderungen au» Werk- und Lieferung-Verträgen au« der Inflationszeit voll aufwertungr- fähig find. E« gilt also nicht der Aufwertungssatz von 1b Prozent wie für Hypotheken usw-, sondern derartige Forderungen können unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage beide Teile zum vollen Goldmarkwert, den sie zur Znt ihrer Entstehung hatten, aufgewertet werden. — Ja der vom sächsischen Ministerium für Volksbildung herausgebcnen Denkschrift über die sächsische Volksschule werden von der Elternseite folgende Ursachen über den An drang zu den höheren Schulen vorgebracht: 1. Da» Be streben d«r Eltern, in den heutigen unsicheren Zeiten, beim Schwinden aller anderes Eigentumswerte und dem scharsen Wettbewerbe im Kampf um« Dasein ihren Kindern eine gute Bildung als einzig wertvolle Mitgift zu sichern. 2. Die nachwirkende Unzufriedenheit der Eltern über die Zusammenlegung der Bürger- und Brzirksschulklaffen. 3.'Die Unzufriedenheit mit dem Bezirksschulzwang, der als Beschränkung der elterlichen Bestimmungssreiheit empfunden wird. 4. Di« Kämpfe um di« weltliche und konfessionelle Schule und die nicht genügende Sicherstellung des Religion», unterricht». Der Religionsunterricht der höheren Schule wird vom Tageskampf nicht berührt. 5. Der Wegfall jeder autoritativen Führung und Aufsicht in der Volksschule, der allzugroße Subjektivismus der einzelnen Lehrerpersönlichkeit und die Folgen aus beiden für den Schulbetrieb, als da find: Häufiger Stundenaurfall durch Konferenzen, un pünktlicher Stundenanfang, zuweilrn sogar Beschäftigung des Lehrers während der Unterrichtszeit mit eigenen Arbeiten, während die Kinder sich selbst« überlassen sind Der sittliche Wille des Kindes zu ArbeiiSernst, Zucht, Ordnung und Pflichtgefühl wird nicht mehr entwickelt. 6. Das Miß- traum der Ellern g«gen die neuen Bahnen im Unterricht der Volksschulen und deren B schreitung von feiten Unfertiger und Unberufener. Die übermäßige Starrheit des alten autoritativen Schulsystems sei in dar Gegenstück einer allge meinen Zuchtlosigkeit umgefchlagen, die dazu geführt habe, daß auch manchen Lehrern, namentlich den jüngeren, da» alte Pflichtgefühl verloren zu gehen drohe. Unter der Formel: „Ran müsse der Seele des Kindes Rechnung tragen" verberge sich vielfach der Anspruch de« Lehrers, sich für den Untericht keinerlei Vorschriften machen zu lassen, zu tun und zu treiben, was man wolle und sich demgemäß die Berufsarbeit so bequem wie möglich einznrichten. 7. Der Rangel klar erkennbarer Ziele der einzelnen Grund- schulklaffen, der e« den Eltern erschwere der Arbeit der Schule mit Verständnis zu folgen. Die Geringschätzung positiver Kenntnisse, die Hintenansrtzung der sogenannten Kulturtrchnikeu Lesen, Rechtschreiben, Rechnen hinter einem oft in« Spielerische geratenden sogenannten Arbeit«unter- richt, d«r Mangel an Hau«aufgaben, Vernachlässigung alle» Einprägen« und Auswendiglernen«. Von den höheren Schulen werden als Ursachen de» Andranges folgende Gründe angeführt: 1. Da« Widerstreben der Volksschule, die Begabten in Sonderklassen zu fördern 2. Die ge- st«igerten Anforderungen, welche die praktischen Berufe, wie auch die Beamlenberuse an ihren Nachwuchs stellen. 3. Der gesteigerte Zustrom ^von Mädchen zu den höheren Schulen, die durch die wirtschaftlichen Verhältnisse gezwungen sind, sich durch Erlernung eine« Berufe« für den Fall ihrer Nicht- Verheiratung auf eigene Füße zu stellen, die aber auch viel fach Befreiung von der Fortbildungsschule oder — besonder» in der höheren Mädchenschule — „besseren Umgang" suchen. 4. Die vermehrte Wertschätzung besserer Bildung in breiten Volksschichten, hervorgerufen durch die stärkere Beteiligung der unteren Stände am öffentlichen Lrben und die damit verbundene Hebung de« Selbstbewußtsein«. 5. Da« Bestreben vieler Eltern, ihre Kinder in eine höhere und besser bezahlte Lebensstellung zu bring«», als fi« selbst inne haben, in nicht seltenen Fällen auch die Eltern«itrlk«it. 6. Die gegen früher wesentlich vermehrten Freistellen. — Die Frist zur Anmeldung der aufzuwertenden Sparkaffenguthaben ist durch Verordnug de« Reichspräsidenten vom 4. Dezember 1924 bi« jzum 31. März 1925 ver längert worden. Die in der oben angeführten Verordnung ausgesprochene Fristverlängerung bezieht sich weiter auf folgende Fälle: 1. Antrag auf Herabsetzung de» Auf- wertungsbetrag» selten de« Schuldners (8 2 Abs. 1 Satz 3 der dritten Steuernotvrrordnung); 2. Antrag auf Ab weichung vom normalen Höchstsatz der Aufwertung (1. Durchführungsverordnung Z 7 Absatz 3); 3. Verlangen nach Berücksichtigung de« Goldmarkwertes der in Umtausch gegebenen Pfandbrtese bei der Aufwertung der Pfandbriefe (3. Durchführungsverordnung 8 16 Absatz 1 Satz 2) Alle diese Fristen sind bis zum 31. März 1925 verlängert- Die Tatsache, daß die Sparkassen zur Anmeldung der Spar- kaffenguthabeu aufforderu, hat mau ihnen al» Belästigung der Sparer, ja al« Versuch, die Sparer um den Rest ihrer Forderungen zu bringen, au«gel«gt. Wenn »« nach den Sparkassen gegangen wäre, hätten sie sicher gem auf diese unfruchtbare Arbeit verzichtet, die mit der Entgegennahme der Anmeldungen verbunden ist; sie hätten lieber ohne An meldung alle Einlagen aufgewerttt. Dann hätten sie aber nach der Ansicht der maßgebenden Reichsbehörden da« Ge setz verletzt, das die Anmeldung zur notwendigen Voraus setzung der Aufwertung erklärt und an dar Gesetz find die Sparkassen gebunden, wenn e« ihnen auch nicht gefällt. Gewiß bringt leider die Anmeldung den Sparern Unbe quemlichkeit und Arbeit. Str kann vermindert werde«, wenn der Weg der schriftlichen Anmeldung gewählt wird. Eine einfache Postkart« mit genauer Angabe der Buchnummer und der Aufschrift de» Sparbuch« und der genauen A"grbe des Namen« und der Wohnung de» jetzigen Eigentümer» genügt. Aber auch bet dir mündlichen Anmeldung kann dadurch, daß mau den geeignetsten Zeitpunkt wählt, die Unbequemlichkeit und längere» Warten vermindert werden. Gegen End« des Jahres wird der Andrang stärker werdeu und Warten wird unvermeidlich sein. Wrr darauf Rücksicht nimmt, daß die Anmeldefrist nunmehr bis zum 31. März verlängert ist, kann auch dieser Unbequemlichkeit au» de« Wege gehen. Klotzsche. Gin tragisches Geschick hat den Anfang der 30et Jahre stehenden Grünwarenhändler Dietrich von hier hinweggerafft. Herr D. kam am Montag in der 7. Stunde mit seinem Motorrad au« Dresden, al« ihm tu der Nähe des Pillnitz-Moritzburger Weges ein Geschirr des Dresdner Fleischers Sötte entgegengerast kam, deff-n Pferde von einem Auto geblendet, durchgingen. Ein Ausweichen schien nicht mehr möglich gewesen zu sein, und so ist er in da« Geschirr hinetngrsahren und so schwer verletzt worden, daß er bewußtlos mittels Auto nach der Dr. Haring'fchen Klinik überführt worden ist, wo Herr D. kurz nach seiner Einlieferung, ohne da« Bewußtsein wiedererlangt zu haben, gestorben ist. Anscheinend ist ihm die Deichsel de« Geschirr« gegen die Brust gestoßen, denn er hatte schwere Verletzungen der großen Brustadern und de« Unterleib««, auch war ihm ein Bein gebrochen. Leipzig. Al« auf dem Flugplatz zu Leipzig-Mockau der Pilot Dr. Gullmaun, der «inen Schüler der Flieger schule al« Passagier mit sich führt«, im Begriffe war, mit seiner Junkersmaschine zu landen und der Apparat bereits den Boden erreicht hatte, doch noch mit ziemlicher Ge schwindigkeit dahinglitt, stieb er, da dem Führer infolge de« grellen Sonnenlicht« für einige Sekunden jede Sicht unmöglich war, mit einem über den Flugplatz fahrend«u Ackerwagen zusammen. Dr. Gullmann erlitt beträchtliche Fleischverletzungen am Kopse und schweren Blutverlust. Er mußte sofort in ärztliche Behandlung gegeben werdrn. Der Fohrgast kam mit dem Schrecken davon. Da« eine Pferd de« Ackergespannr wurde schwer verletzt. Propeller und Tragflächen des Flugzeuges wurden völlig zertrümmert, auch der Motor wurde beschädigt. Adorf. Der 25 Jahre alte Schlosser Erich Schröder stürzte in einer Färberei in ein«n Bottich, in dem sich ge laugte« Wasser von 78 Grad Celsius befand und erlitt so schwere Verbrennungen, daß der Tod eintrat. Ein A'beil». kollege. der ihn aus dem Bottich heraurzog, trug dabet eben falls schwere Verbrennungen davon. Plauen. In einem Hause der Weibgaffe entstand rin Brand, der mit großer Schnelligkeit um fich griff. Der Feuerwehr gelang r« nur schwer, sich zur Wohnung de« 75 Jahre alten Sticker« Kraner durchzuarbetten. Kraner, feine gleichaltrige Ehefrau und ihr« 41 Jahre alte Tochter wurden mit schweren Brandwunden bedeckt in« Krankenhau« g. schafft, ebenso ein 41 Jahre alter Arbeiter, der fich gleich falls erhebliche Brandwunden zugezogen hatte. Krauer und snn« Frau find ihren Brandwunden erlegen. Kirchettnachrichte«. Sonntag, den 28. Dezember 1924. Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst. Abend« 6 Uhr Abendmahlsfeier- Stlvester: Abends 8 Uhr Silvestergottesdienst mit anschl. Abend mahl. H'-erzn ein« VeNcse.