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Ein Notruf aus dem Saargebiet. Französische Spaltungsversuche. — Treugelöbnis der Saarländer. Der „Berl. Lokal-Anz." meldet aus Saarlouis: Die Stadtverordneten der Stadt Saarlouis haben an den Reichskanzler eine Eingabe gerichtet, in der cs u. a. heißt: „In diejen Tagen erhielten wir die Bestätigung Ler Richtigkeit eines seit Monaten umlaufenden Ge rüchtes, wonach der französische Ministerpräsident Herriot den Ver zicht Frankreichs auf das Saargebiet und die Saar- zruben ausgesprochen hat, wenn die Stadt Saar louis mit sieben Bürgermeistereien ohne Abstim ¬ mung an Frankreich fällt. Wir, die gewählten Vertreter der Stadt Saarlouis, halten es für unsere heiligste Pflicht, gegen diese beab- § sichtigte Vergewaltigung eines treudeutschen Volksteiles § einmütig vor der ganzen zivilisierten Welt Len aller- ' schärfsten Einspruch zu erheben. Wir stützen uns da- s bei auf die Bestimmung des Friedensvertrages von Versailles, die den Bewohnern des Saargebretes das Selbsbestimmungsrecht garantiert. Was wir in so schwerer Stunde trotz des Druckes der Militärdiktatur unserem Vaterlande freimütig gelobt haben — treu bis zum Tode — ist heute so währ wie damals. Wir waren gutdeutsch, wir sind gutdeutsch, und wir wollen gutdeutsch bleiben. Die Abstimmung in zehn Jahren wird, davon sind wir felsenfest überzeugt, eine glänzende Rechtfertigung des Treugelöbnisjes aller Saarlän der zum Deutschtum bringen. Wir Bewohner der Stadt Saarlouis wollen hierbei mit an erster Stelle stehen: denn wir haben für die Zukunft keinen brennenderen Wunsch als den der Wiedervereinigung mit unseren deutschen . Brüdern." An den Völkerbund wurde gleichfalls eine s Eingabe gerichtet, in der es u. a. heißt: „Wir Litten dringend um Ihre Mithilfe, damit den ihr Deutschtum treu bekennenden Bewohner der Stadt Saarlouis, die Möglichkeit gelassen bleibt, ihre Nationalität selbst be- j stimmen zu können. Noch zehn Jahre wird dieser Zu- stand dauern. Nur die Hoffnung auf eine Abstimmung und damit auch die sehnsüchtig herbeigewUnschte Frei heit macht uns diese Zeit erträglich. In ihrer großen Besorgnis richten die berufenen Vertreter der Stadt Saarlouis an den Hohen Völkerbund, dem das Saar gebiet auf Grund des Friedensvertrages zu treuen Händen anoertraut ist, die Bitte, diesen unseren Darle gungen seine Aufmerksamkeit zuwenden zu wollen." In einer dritten Eingabe an Herriot wird u. a. gesagt: „Wir Bürger der Stadt Saarlouis, die wir die gewählte Stadtvertretung bilden, können nicht an nehmen, daß Sie, Herr Präsident, über die Stimmung der Bevölkerung im Saargebiet, besonders in Saar louis, richtig unterrichtet sind, weil Sie sonst diesen Ge danken sicher nicht ausgesprochen hätten. Gestatten Sie uns deshalb, zunächst darauf hinzuweisen, daß der seinerzeit dem Präsidenten Wilson unterbreiteten Er zählung von 150 000 Saar-Franzosen eine Beweiskraft nicht beizumessen ist, daß sie durch Machenschaften eini ger Persönlichkeiten zustande kam, die Sie, Herr Prä sident, ohne Zweifel nicht billigen würden. Gestatten Sie uns ferner, Ihnen die Versicherung zu geben, daß das Saargebiet und nicht zum mindesten die Stadt Saarlouis deutsch war, deutsch ist und deutsch bleiben wird. Wir können die feste Versicherung geben, daß die Be völkerung der Stadt Saarlouis, hart an der Grenze Frankreichs, in Frieden und Eintracht mit unserem Erenznachbar leben will. Als gute Deutsche bekämpfen wir aber jedes Bestreben, uns von Deutschland loszurei ßen, weil wir unlösbar verknüpft sind mit unserer deut schen Heimat und weil eine Lostrennung wie ein Dolch stich wie eine Erdrosselung auf das Wirtschaftsleben wir ken müßte. Jeden Versuch der Trennung müßten wir als eine in unser deutsches Haus geworfene Brand fackel betrachten, die Mann, Weib und Kind selbst mit ihrem Herzblut ersticken würden. Nichts in der Welt, keine materiell noch so glückliche Zukunft könnte uns unsere Liebe zu Deutschland aus unseren Herzen reißen. Anerkennung deutscher Leistungen in Südwestafrikn. Der Premierminister der Südafrikanischen Union, General Hertzog, hielt nach Beendigung seiner Inspek tionsreise durch das Mandatsgebiet Südwesfafrika, die ihn an alle größeren Plätze der ehemaligem deutschen Kolonie führte, in Windhuk gelegentlich einer ihm zu Ehren von den Deutschen veranstalteten Feier eine Rede, in der er seine Eindrücke zusammenfaßte und zu den Petitionen der deutschen Bevölkerung vorläufig Stellung nahm. Diese Rede bedeutet, wie au.ch das Re gierungsblatt der Union „Die Bürger" hervwrhebt, eine restlose Anerkennung der deutschen ko- l o n i a l e n L e i st u n g e n in Südwest und somit eins offizielle und bündige Widerlegung der kolonialen Schuldlüge. General Hertzog erklärte u. a.: „Ich kann versichern, daß mich mein Besuch i.n Süd- west befriedigt hat. Die Nolle, die die Deutschen in der Entwicklung des südlichen Teils dieses Kontinents ge spielt haben, kann und wird nicht verborgen bleiben. Es hat mich überrascht, was die Deutschen in den weni gen Jahren erreichten, in denen Slldwest im Besich des deutschen Volkes war. Gehen Sie nach Swakop- mund und Sie finden in der sogenannten Wüste- auf einem Sandhaufen eine Stadt, die einem viel länger zivilisierten Lande zur Ehre gereichen würde. Sie fin den hier in Windhuk eine Stadt, die sehr wenig hin ter der Verwaltungshauptstadt der Union zurückskeht. Ich wünschte, die Union könnte eine Stadt zeigen, die, wie G r o o t fo n t e i n, so weit vom Zentrum der Zi vilisation entfernt, einen derartig festen Millen z eigt, die Zivilisation zu festigen. Wenn wiv aus der Union die Mitarbeit des deutschen Elements in diesem Lom de wünschen, so ist es erste Pflicht, anzueikennen, was die Deutschen geleistet haben!. Und es ist zweite PfNcht, zu zeigen, daß wir nicht als Herren hierher gekommen sind, sondern als Männer, die den Deutschen gleich sein wollen, die keine anderen Privilegien und keine an deren Rechte wollen als die, die iznsere Mitbürger in Slldwest genießen!" — > -t? .. Sächsischer Landtag. Sitzung vom 19. Dezember 1924. Der Landtag erledigte in der gestrigen letzten Sitzung vor den Weihnachtsfe rien noch 21 Gegenstände. Auf den öffentlichen Tribüne,n wohnten dem ersten Teil der Verhandlungen zahlreiche Schülerinnen der städti schen Handelsschule bei. Z' Lei Vorlagen über den Lan deskulturrat und die Bewilligung von Staats Krediten für die Landwirtschaft fanden in Schlußberatu,ng Annahme. Eine ausgiebige Aussprache zeitigte der.- Gesetzentwurf über Ermäßigungen d Gewerbesteuer Grundsteuer und Aufwertungssteuer. Die drei Koalitio' .«sparteien empfahlen Annahme der Regierungsvorlaa e, Heren Bestimmungen wirtschaftlich tragbar und p olitisch erfüllbar seien. Deutschnatio- nale, kommunistische und linkssozialistische Redner ver traten die von ihren Fraktionen eingcbrachten Minder- heitscmträgo, in denr'n weitergehendc Steuererleichte rungen gefordert wurden. Finanzminister Dr. Rein hold wcun.lte ernstlich davor, daß sofortiges Inkraft treten des Gesetzes durch Annahme der Minderheitsan klage zu gefährden. Er teilte ferner mit, daß die säch- si'che Regierung mir der Reichsregierung ein gemein st nes Programm zur S t euersenkung ausgcarbei- t. h l. : t:-5 die übermchstigm Steuerbelastungen der deutschen Wirtschaft abbaue. Interessant war die Erklä rung des Sozialisten Fellisch, daß die Besorgnisse der so zialdemokratischen Partei, daß mit den Steuerermäßi gungen den Besitzenden ein Geschenk gemacht werden könnte, im Ausschuß durch den Finanzminister zerstreut worden seien. Die Steuerermäßigungen würden sich zwar nicht in einer Senkung der Waren preise auswirken, wohl aber dazu beitragen, die Konkurrenzfähigkeit der sächsischen Industrie zu heben. Sämtliche Minderheitsanträge wurden abgelehnt und der Entwurf, entsprechend dem Mehrheitsantrage, ge gen die Stimmen der Kommunisten und Linkssozialisten angenommen. Annahme fanden auch die Gesetze über eine Unter stützung der Rentner der Altersrentenbank und über die Neuregelung der staatlichen Ruhestands- und Hin terbliebenenbezüge der Kirchschullehrer. Gegen letz teres Gesetz stimmten natürlich die Kommunisten. Drei Anträge, die sich mit B e a m t e n f r a g e n befassen, wurden an den Besoldungsausschuß verwiesen. Endlich wurden ein Antrag und mehrere Anfragen behandelt, die sich mit Vorgängen bei politischen Ver sammlungen und Veranstaltungen beschäftigten, die zeitlich schon lange zurückliegen. Die Vertreter der Re gierung stellten die Vorgänge so dar, wie sie sich auf Grund der amtlichen Erörterungen abgespielt haben. Das Haus vertagte sich sodann bis zum 14. Januar. Strafunterbrechung und Bewähr ungsfrist für Hitler und Fechenbach Ferner Freilassung der letzten Festungsgesangenen aus der Zeit der Räterepublik. Das Oberste Landesgericht in München hat die Be schwerde der Staatsanwaltschaft vom 29. September gegen den Beschuß des Landgerichts München I, durch den Hitler und Kriebel Bewährungsfrist bewilligt wor den ist, verworfen. Es erhalten also Hitler und Kriebel für den Rest ihrer Strafen Bewährungsfrist, dagegen wurde vom Obersten Landesgericht der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Bewilligung einer V-e Währungsfrist für Dr. Weber stattgegeben. Das Oberste Landesgericht ist nach der Begründung des Beschlusses der Ansicht, daß über die Frage der Bewilligung einer Bewährungsfrist für Dr. Weber erst dann entschieden werden kann, wenn nach Abschluß der Untersuchung wegen Fortführung des Bundes Oberland das Ober landesgericht darüber Beschluß gefaßt hat, ob gegen Dr. Weber das Verfahren zu eröffnen oder ob er außer Ver folgung zu setzen ist. Ferner meldet die Korrespondenz Hofsmann halb amtlich: Vom Staatsminlsterium der Justiz wurde heute unter Milderung der Strafen die S t r a f v o l l st r e k - kung gegen Mühsam, Sauber, Karpf und Olschweska unterbrochen und ihnen für den Rest der Strafen V e - Währungsfrist bewilligt. Dies sind die letzten Festungsgefangenen aus der Zeit der Räterepublik, die seit 1919 sich ununterbrochen in Festungshaft befanden. Ferner ist Fechenbach, Eargas und Lembke Bewährungs frist für den Rest ihrer gleichzeitig gemilderten Stra fen bewilligt worden. Bei dieser Begnadigung ging das Justizministerium von dem Gedanken aus, daß die Schuld der drei Verurteilten nach dem Gutachten des Obersten Landesgerichts festgestellt, daß es aber ange zeigt sei, die Strafe dem vom Reichsgericht in ähnlichen Fällen anqemendeten Strafmaß anzupassen Bele d'grmgsprozetz des Reichspräsidenten. Nach Eröffnung der Sitzung erklärt Ecneralstaats- anwalt Storp: Bevor ich zu meinen Ausführungen das Wort nehme, habe ich mich mit dem Zeugen Gobert zu beschäftigen, der am Schlüsse der Beweisaufnahme die zuerst von Syrig vorgebrachte Angabe über die Ge stellungsbefehle wiederholt hat. In der Presse ist be reits mitgeteilt worden, daß der Zeuge Gobert schwer vorbestraft ist. Hierauf lasten sich ge wisse Rückschlüsse auf seine Glaubwürdigkeit schließen. Ich halte die Aussagen für bedeutungslos. Hierauf wird die Reihe der Plädoyers eröffnet Generalstaatsanwalt Storp weist einleitend darauf hin, daß der hier verhandelte Veleidigungsprozeß naturgemäß auf das politische Ge biet übergreifen mußte. Darum hätte auch die Be weisaufnahme sich nicht aus Tatsachen beschränkt, son dern Auffassungen und Werturteile zutage gefördert, j Das hat die Aufgabe der Staatsanwaltschaft erschwert. Die Staatsanwaltschaft hat Leib und Leben, Hab und Gut, und besonders auch die Ehre des Bürgers zu schützen. Dabei muß ihr die Person des Beleidigers ebenso gleichgültig sein, wie die des Verletzten. Die Absicht der Beleidigung ergibt sich offenbar schon aus der Ueberschrift des Ar tikels „Eine bittere Pille für Fritze Ebert". Die An rede „Fritze" brauchte nicht in allen Fällen eine Be leidigung zu sein. Im vorliegenden Falle ergibt sich aus dem ganzen Zusammenhang aber die Absicht der Beleidigung. Dann wird in dem Artikel von roten Badehosen gesprochen, mit denen der Reichspräsident angeblich in München begrüßt worden sein soll. Das bezieht sich auf eine photographische Aufnahme der Abg. Ebert und Noske im Bade, die vor mehreren Jahren sicherlich gegen ihren Willen veröffentlicht wurde. Je der Mensch aus guter Kinderstube hat damals diese taktlose Veröffentlichung als ein häßliches Mille! im politischen Kampfe verurteilt. Wie man sonst auch zur Person des jetzigen Reichspräsidenten stehen mag, die ge schmacklose Weise, mit der der Angeklagte auf dieses Bild in seinem Artikel hinweist, stellt sicherlich den Tatbestand der formalen Beleidigung dar, wie sie in dem Artikel auch an anderen Stellen ent halten ist. Dafür ist der Angeklagte zu verurteilen. In dem Artikel handelt es sich aber auch um üble Nach rede. Dem Reichspräsidenten wird der Vorwurf des. Landesverrats gemacht. Bei seiner ersten Ver nehmung vor dem Landgericht in Staßfurt Hai der An- i geklagte erklär!, er wolle einen von Eanßer ausgespro- ' Henen Vorwurf nicht übernehmen und könne für die Beschuldigung des Landesverrats einen Beweis nicht antreten. Später hat er seine Haltung geändert und den Wahrheitsbeweis angeboten. Die Veröffentlichung des Artikels im Bialte des Angeklagten entsprang zwei fellos der Absicht, den Reichspräsidenten in den Augen der Leser herabzusetzen. Wenn ein Deutscher während des Krieges eine Handlung beging, die zur Verschlechte rung der Kriegslage führte, so würde das Landesver rat sein. Das konnte also auch die Anzettelung eines großen Streikes sein. Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß der So zialdemokratischen Partei, insbesondere dem Führer und namentlich dem jetzigen Reichspräsidenten, der Ausbruch des Januar-Streiks und irgendeine Mit wirkung dabei nicht zur Last gelegt werden kann. Die Leitung der SPD. trat in die Streikleitung ein, um diese von ihr nicht gebilligte Bewegung zu einem für die Landesverteidigung günstigen Abschluß zu brin gen. Die Flugblätter und die Artikel der Sozialdemo kratischen Partei können nicht dagegen angeführt wer den. Wollten die sozialdemokratischen Führer ihr Ziel erreichen, dann durften sie nicht offen den Streik be kämpfen stie wären sonst aus der Streikleitung hinaus geworfen worden und hätten die Bewegung nicht mehr in ihrem Sinne beeinflussen können. Der Generalstaatsanwalt stellt am Schluß seines mehr als einstllndigen Plädoyers folgenden Strafan trag: Ich beantrage, gegen den Angeklagten Rothardt zu erkennen auf eine Gefängnisstrafe von 6 Mona ten, wovon der Rest von drei Monaten nach Ver büßung von drei Monaten bedingt ausgesetzt weide« darf. In der Nachmittagssitzung nimmt der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Bindewald, das Wort: Als der deutsche Munitionsarbeiterstreik aus brach, hat diesen der „Vorwärts" in einem Artikel durchaus gebilligt. Bei der Abfassung des Flugblattes, das unterzeichnet ist: „Aktionsausschuß des Ärbeiter- rates", ist der Nebenkläger, der Mitglied dieses Ak tionsausschusses war, zugegen gewesen. Das Flugblatt ender mit der Aufforderung: Fest durchhalten, erst rechst nachdem die Negierung Verhandlungen abgelehnt Hal! Ebert ist mit dem Inhalt dieses Flugblattes einverstan den gewesen. Es ist wirklich nicht in Abrede zu stellen, j daß der Beitritt der drei Sozialdemokraten zum Streik komitee eine bewußte Stärkung und Stützung des Strei kes bedeutete. Bom Munitionsarbeiterstreik an muß ten die Feinde das Bewußtsein einer kommenden deut schen Revolution haben. Nach allem bin ich der Mei nung, daß das Gericht die Nichterweislichkeil des er hobenen Vorwurfes nicht feststellen kann. Ich bean- rrage demgemäß Freisprechung des Angeklagten. Rechtsanwalt Martin: Ich beantrage ebenfalls Freisprechung. Die Politik darf den Urteilsspruch nicht beeinflussen. Hier können nur die Tatsachen entschei den, die von den Zeugen bekundet sind. Danach halte ich den Wahrheitsbeweis in vollem Umfange für erbracht. Tie Verhandlung ist damit beendet. Die Urteilsver kündung wird auf Dienstag vormittag 10 Uhr fest' gefthj. De von M ernannt Aint ist Amerika Tu Lösung scheids : Te Minister dustriczv Einfu Te tragt, g Te (B oze S ch u I l tirol) a Ew gerichtet Kanone, die im 2" leihe eil york a Te Sir Ee Einsp Reichst, 17. De- das Ei! hoben, der Re währen, sagen, i nicht A wird cn tungen, neten L neun v verbind Soziale sichtigt Ei R ath , tischen gerächte stellig wegen niscer d Brüder Hang 3 Ugrmg K Epinal Orlsgv tische § Len ges dein A elsässisü ministe reich w eigene deren l ten die daß w machte zufreur Sowjet E Ankün, 8. 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