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I «1^ liern. traße. gesucht. ds«. Bl. r. sowie Blatte«. schicdene S :iseur. 18. 12. M re, «o Gebe rckwarke Sert chsfeld). »ick tuns. te». HramM 7 Lokal-2lnZeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend Die »DNsütorfer Zeitung" erscheint Dien?- Is ing, Douneretag und Sonnabend. st B»zug,«Prei«: Bicrieljäbrlich r,8v Mark, sj bei Zustellung durch die Boten 2,— Mark. U iLt Md Aizeizetlitt ^8. Jahrgang. Kummer 132 Sonntag, den .9 November 1919 jernsprech-Anschluß: Amt Hermsdorf b. Dr. Nr. 3f. Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 29148. Achriftleitung, Druck und Verlag: Hermann Rühle, Amtlicher Teil. Belieferung der Milchkarten. Diejenigen Einwohner, welche die Milchkarten nickt «Mmäßig an jedem Tage und voll beliefert erhallen, vollen dies umgehend im Gemeindeamt melden. Httendsrf-Moritzdorf, am 6. November 1919. Brr GemeindrvorÜanD. Neuestes vom Tage. — Der Abgeordnete Hugo Haase ist gestern vormittag Men Verletzungen erlegen. Der Tod des Abgeordneten Haase wird vermutlich erhebliche Folgen für den Zusammen- mt des Innern Gefüges der Unabhängigen Sozialistischen Partei mit sich bringen. Der Abgeordnete Haase war der Deutliche Führer der unabhängigen Fraktion in der Monalversammlung. Er hatte die Führung seit Kriegs- Uwn inne, seit denjenigen Tagen, als die unabhängigen Sozialisten dazu übergingen, die Kriegskredite zu verweigern. entschiedener wurde seine Führerstellung innerhalb der Partei als der Abgeordnete Liebknecht sich von der Partei Ur und mehr trennte, den Spartakusbund gründete und A an dessen Spitze setzte Man wird nun die politische »«Wicklung sorgfältig zu beobachten und sestzustellen haben, Meweit vielleicht nunmehr die Richtung Däumig an der A'tze der U. S. P. gelangt, oder ob der Tod Haases w weiteres Gewicht bilden wird auf der Bahn des ousetzungsprozesse» der radikalen Linken. Die Schöffen- «nd Geschworenen- Urliste s»r das laufende Jahr liegt vom 10. ds. Mts. ab eine ^oche lang im hiesigen Gemeindeamt während der ge ordneten Dienstzeit öffentlich aus. Vom Zeitpunkt der Auslegung an bis zum Ablauf der rluslegungsfrist können gegen die Richtigkeit und Voll- Händigkeit der Urliste schriftlich oder zu Protokoll Einsprüche erhoben werden. Die Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes sind »ur der am Amtsbrett des hiesigen Gemeindeamtes ange- !ch«agenen Bekanntmachung ersichtlich. Htteudorf-Moritzdorf, am 8. November 1919. Der Gemeindevorüand ! — ES war . . . Ein Jahr ist nun ins Land gegangen, seitdem man dem Hemmschuh alles Fördernden, alles Vorwärts- Uenden, mit unserer alten monarchischen Regierung ein i^l allemal aufgeräumt hat und an Stelle dessen haben sich ^»e Reihe demokratischer Kaufleute und sozialdemokratischer Rechtsanwälte in aufopfernder Werse gefunden, um die Schäden der verabschiedeten Regierung wieder gut zu Archen. Wir, die wir abseits stehen vom grünen Tisch der Volksbeglückung, können schwer ergründen, wie die ge- ^iwen Fäden der Diplomatie zu unseren Gunsten oder "»gunften laufen. Wir wissen nur, was wir an unserem sigenen Leibe erfahren, und da können wir wohl getrost vergangenen, goldenen Zeit eine heimliche Träne nach- veinen. Schwer sind die WirtschaftSverhältmffe unserer Wien Gegenwart, es ist nicht leicht, dem einen heute recht i» tun, ohne den anderen dabei zu schmerzen, und schwarz Mute man in die Zukunft sehen, wenn nicht die Welt- Keschichte für uns Deutsche das Buch des Evangeliums Mre, aus dem wir neue Kraft schöpfen. Lange hat der Deutsche nie einen Druck ertragen können. Und so wollen ^ch wir junge Republikaner die schweren Lauen unserer Uen Freiheit im Wirtschaftsleben auf uns nehmen und M Glauben an den guten Kern unseres deutschen Volkes »>cht verlieren. Er schlummert nur, der gute Deutsche, und M den bösen Bruder austoben; er träumt noch das »lerjährige Märchen von Heil und Sieg. Doch er wird fachen, sich neu orientieren unter neuer Flagge und den Wirtschastskampf mit der alten bekannten Energie auf- Umen, und bald werden dann wieder geordnete Zeiten °inkehren. Niemand wird dann mehr Phantasiepreise Ordern und zu fordern notwendig haben, und Zeiten Uden wieder kommen, in denen wir uns vor der ganzen Ml nicht mehr zu schämen brauchen, ein Deutscher zu und auch selbst mcht unter der Flagge: Schwarz-Rot- «old. — Nachdem erst kürzlich bekannt wurde, daß ein Schweizer Konsortium mit der deutschen Zeche „Präsident" einen „Krawatten-Vertrag" abgeschlossen hat, auf Grund dessen es die Kohle zu 90 Mark anstatt zu 90 Francs von der betreffenden Zeche gegen Darlehen erhält, wird jetzt ein neuer Fall bekannt, in wie unverantwortlicher Weise die deutschen Kohlen nach Holland verschleudert werden. Wie wir erfahren, werden die deutschen Kohlen, von denen monatlich 160000 Tonnen nach Holland geliefert werden, in Holland zum Preise von 31 Gulden berechnet. Die amerikanischen Kohlen kosten jedoch in Holland 71 Gulden. Nach der Schweiz werden die deutschen Kohlen zu 90 Francs oder 55 Gulden geliefert. Es wird also die deutsche Kohle an Holland gegenüber dem amerikanischen Preis um 40 Gulden zu billig geliefert. Das macht bei einer monatlichen Lieferung von 160000 Tonnen 7200000 Gulden, den Gulden zu 13 Mark umgerechnet, macht das 1 123000000 Mark aus, die wir jährlich an Holland ver schleudern. Nun ist der Kohlenlieferungsoertrag mit Holland abgeschlossen worden, aber unter Bestätigung des Reichs- wirtschaftsministertums. Das RetchSwirtschaftSministerium hat also seine Zustimmung zu diesem Vertrag erteilt. Die betreffenden Ziffern werden vom RetchSwirtschaftSministerium bestätigt, aber es wird keine Antwort darauf erteilt, wie es möglich gewesen ist, daß ein solcher Vertrag abgeschlossen werden konnte. Es wurde nur eingewendet, daß die Holländer sich die Kohlen mit eigenen Maschinen und Güter wagen abholen. Es ist eventuell auch noch möglich, daß wir von Holland Kompensationen in Lebensmitteln zum Vorzugspreise erhalten. Bestimmte Mitteilungen hierüber sind jedoch nicht gemacht worden. Es wäre nun zu wünschen, das über diese Angelegenheit seitens der zu- Uändigen Behörden unverzüglich die erforderliche Auskunft er teilt wird. Denn wir können uns wahrlich den Luxus nicht leisten, jährlich eine Milliarde Mark zu verschleudern, während von allen Seiten dagegen gepredigt wird, daß wir die deutschen .Erzeugnisse viel zu billig an das Ausland verkaufen. OertUche» und Sächsisches. Vttendorf-VkrMa, dm 8. November My. — Nach einer Bekanntmachung des Gemetndeverbandes Dresden und Umgebung werden die bisher für den Ge meindeverband Dresden und Umgebung geltenden Be- Mmmungen über das Kuchenbacken aufgehoben und durch neue, wesentlich gemilderte Bestimmungen ersetzt. In Zu kunft ist es den Betrieben, in denen Schwarzbrot, Weißbrot oder Zwieback hergestellt oder verkauft wird, lediglich ver balen, Kuchen, Torten usw. aus Getreidemehl herzuftellen und feilzuhalten oder zu verkaufen. Als Getreidemehl gelten: Roggenmehl, Weizenmehl und Gerstenmehl, gleich gültig, ob aus- oder inländischen Ursprungs. Konditoreien oürfen Getreidemehl insoweit verarbeiten, als es ihnen von den Kommunalverbänden im Rahmen der Verbrauchs- rcgelung zugewiesen wird. Das unter Aussicht des Ministeriums hergeflellte Mischmehl ist nicht als Getreidemehl rm Sinne dieser Vorschriften anzusehen. In Haushaltungen, Anstalten und dergleichen ist die Herstellung von Kuchen zulässig. Die Herstellung von Stollengebäck ist dagegen sowohl in gewerblichen Betrieben als auch in Haushaltungen oder Anstalten und dergleichen, und zwar auch bei Ver wendung anderer Triebmittel als Hefe verboten. Bäckereien, Konditoreien und sonstige Gewerbebetriebe dürfen Teige und Massen aller Art, die außerhalb ihrer Betriebe und Räume hergestellt sind, in ihrem Geschäftsbetriebe nicht ausbacken. Die Bestimmungen in der Bundesratsverordnung oom 16 Dezember 1915 — RGBl. S. 823 — über die B reitung von Kuchen in gewerblichen Betrieben bleiben weiter in Kraft. — Auf Grund des Gesetzes der verfassunggebenden Nationalversammlung 8 2 vom 29. August 1919 und mit Zustimmung des Zehner-Ausschusses der Nationalversammlung ist der Reichsfinanzmtnister ermächtigt worden, eine deutsche Spar-Prämren-Anleihe im Betrage von 5 Milliarden Mark aufzulegen. Der ReichsfinanzmlUtstei hat dementsprechend angeordnet, daß die Anleihe vom Montag, den 10. dis Mittwoch, den 26. November mittags 1 Uhr auserlegt wird, und daß Zeichnungen durch Vermittlung jede, Bank, jeden Bankiers, jeder Sparkasse und jeder K-ediigenossenschast erfolgen. Zur Aufklärung über das Wesen de, Spar- prämien-Anleihe ist im Hause Berlin 9, Budapests strage Nr. 5, eine amtliche Auskuuftstelle errichtet worden, die unentgeltlich über alle Einzelheiten dieser Anleihe Aufschluß und Belehrung erteilt. Die Auskunftstelle, die auch schrift liche Anfragen erledigt, ist werktäglich von 10 bi» 1 und 4 bi« 7 Uhr geöffnet. — Zinsscheineinlösung. Laut Verordnung de« Reichs ministers der Finanzen werden in Zukunft Zinsscheine, aut- gelosie Stücke und dergleichen von den Banken und Bankier« nur dann eingelöst, wenn mindestens der Zinsscheinbogen des betreffenden Wertpapiers bei den Banken hinterlegt ist oder das Papier bei dem Steueramt im Bezirk de« Be sitzers angemeldet ist. Laut Anzeige in vorliegender Nummer erklärt sich das Bankhaus Gebrüder Arnhold, Dresden, bereit, Wertpapiere oder Zinsbogen zum Zwecke der Kuponseinlösung in Verwahrung zu nehmen. — Für Aufhebung sächsischer Feiertage. Verschiedene Arbeitgeber in Sachsen hatten die Aufhebung mehrerer nur sächsischer Feiertage bei der sächsischen Regierung beantragt, so Hohneujahr, die beiden Bußtage und da« ReformatioM- fest. Das Wirtschaftsministerium hat darauf die Handels- und Gewerbekammern um ein Gutachten darüber ersucht. Die Gewerbekammer Zittau, als Vorort der sächsischen Ge werbekammern, hat sich im großen und ganzen für die Auf- Hebung eines Bußtages, des Hohneujahrstages und de« Reformationsfestes ausgesprochen. — Vom 8. November ab werden gewöhnliche Pakete und Wertbriefe allgemein wieder zur Postbeförderung zuge laffen; ausgeschlossen bleiben auch weiterhin noch Wert- und Einschreibpakete — außer Banksendungen. Dresden. Die Gültigkeitsdauer der von der Stadt ausgegebenen Gutscheine über 50 Pfg., deren Ablauf für den 31 Dezember 1919 vorgesehen war, ist mit Ge nehmigung des Wirtschaftsministeriums bis zum 30. Juni 1920 verlängert worden. — Nach vielstündigen Beratungen, die erst am Donnerstag früh 7 Uhr zum Ziele führten, ist im Dresdner Großhandel eine Einigung erzielt worden. Die Angestellten erhalten 15 Prozent Aufschlag auf die im Dresdener Kleinhandel gezahlten Gehälter. Außerdem wird ihnen die gleiche Wirtschaftsbeihilfe wie ihren Kollegen im Einzel handel gewährt. Die Vereinbarung der Kommission geht ferner dahin, daß die Angestellten die Arbeit sofort, spätestens am Freitag früh wieder aufzunehmen haben. Unter dieser Voraussetzung sollen Maßregeln unterbleiben, die Streikenden sämtlich wieder eingestellt und die Streik tage bezahlt werden. In einer Massenversammlung der Streikenden wurde am Donnerstag mittag nach eingehender Beratung die Abmachung der beiderseitigen Vertretungen an genommen. Damit ist der Streik beendet. — Vermietung der Munitionsfabrik. Um einen Ueber- blick darüber zu gewinnen, inwieweit dem Reiche die Ver mietung der Munitionsfabrik und der Arlilleriewerkstatt Dresden für Rechnung des Reiches vorgeschlagen werden kann, wird jetzt ein vorläufiger Plan über die mietweise ! Aufteilung des Geländes für industrieelle Zwecke bearbeitet. Bei Aufstellung dieses Planes wird besonderer Wert darauf gelegt werden, daß eine möglichst große Zahl von Arbeitern der jetzigen Heeresbetriebe und eine möglichst große Zahl Arbeitsloser in den neuen Betrieben Unterkommen finden kann. Eine größere Anzahl von Mietgesuchen liegen bereit« vor. Der größere Teil der Bewerber hat sich schon bereit erklärt, geeignete arbeitswillige Arbeiter der jetzigen Heere»- belriebe zu übernehmen. Leipzig. Am Donnerstag vormittag wurde die in der Ziegelstraße wohnende 58jährige Ehefrau de« Maler« Müller von ihrem Manne in der verschlossenen Kammer ihres Sohnes, in einer Blutlache liegend, ermordet aufge- funoen. Der Mörder ist der eigene Sohn, der 24 jährige Handlungsgehilfe Franz Müller, der seine Mutter erschlagen hat, um deren Geldmittel an sich zu bringen. Den Mord har er am 4. November begangen und die Leiche unter seinem Bett versteckt. Der Mörder ist flüchtig geworden, nachdem er aus den Behältnissen der Wohnung sämtliche Geldbeträge an sich genommen und auch ein Bankguthaben seiner Mutter sich aneignete. Airchennachrichte«. Ottendorf-Okrilla. Sonntag, den 9. November 1919. Vormittags 9 Uhr Predigtgottesdtenst Vormittags halb 11 Uhr Kindergottesdienst.